Bei Zahnersatzmaßnahmen gibt es keine Begrenzung für Keramikverblendungen.
Veneers
Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung
Leistungen erbracht.
Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
Ja, werden erstattet.
Wartezeit für Zahnersatz
Keine Wartezeit
Zusatzleistungen
Bleaching
200 € für Bleaching und zahnaufhellende Maßnahmen alle 2 Jahre, durchgeführt von einer zahnärztlichen Praxis.
Narkose beim Zahnarzt
100% Erstattung auf Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose, Analgosedierung und Lachgassedierung.
DROS®-Schienentherapie
Ja, wird geleistet.
Heilpraktiker-Leistungen
Barmenia Mehr Gesundheit 1.000 Tarifleistungen
Der Tarif erstattet jährlich 1.000 Euro für Behandlungen der Naturheilkunde, Hilfs- und Heilmittel, erweiterte Vorsorgeuntersuchungen und ärztlich verordnete Verband uns Arzneimittel. Die anfängliche Wartezeit beläuft sich auf 3 Monate.
80% Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlungen durch Heilpraktiker.
Teilauszug der erstattungsfähigen Leistungen für Naturheilverfahren:
Akupressur, Akupunktur, Kinesiologie
Aromatherapie, Enzymtherapie, Lasertherapie
Enzymtherapie, Feldenkrais-Methode
Lymphdrainage, Nervenpunktmassage, Ayurveda
Biochemie nach Dr. Schüßler
Chiropraktik, Osteopathie
Heilmagnetische Behandlungen
Neuraltherapie, Hydrotherapie
Orthomolekulare Medizin,
Ultraschalltherapie, Isopathie
Physikalische Therapien
Reflexzonenmassagen, Shiatsu
Ozontherapien und vieles mehr
Sonstige Zusatzleistungen
80-100% für Heil- und Hilfsmittel:
Zu den Leistungen gehören zum Beispiel:
Massagen, medizinische Bäder, Inhalationen
Logopädie, Ergotherapie, Wärme-, Licht-
und sonstige physikalische Behandlungen.
Für Sehhilfen werden keine Leistungen erbracht
Erbrachte Leistungen vom Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilkunde werden zu 80% erstattet. Verschriebene Leistungen vom Kassen-Arzt werden zu 100% übernommen.
80-100% für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel.
Es werden die Kosten für ärztlich verschriebene Arzneimittel und Verbandsmittel erstattet.
Erbrachte Leistungen vom Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilkunde werden zu 80% erstattet. Verschriebene Leistungen vom Kassen-Arzt werden zu 100% übernommen.
100% für Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte, wie zum Beispiel:
allgemeine Check-Ups
Kinder- und Jugendlichenvorsorge
Augen- und Ohrenvorsorge Herz- und Kreislaufvorsorge
Schwangerschaftsvorsorge
Krebsvorsorge, Hydrotherapie
Demenzvorsorge, Neuraltherapie
Orthomolekulare Medizin
Ultraschalltherapie, Isopathie
Physikalische Therapien
Reflexzonenmassagen, Shiatsu
Ozontherapien und vieles mehr
Kieferorthopädie
Kieferorthopädie für Kinder
100% Erstattung für KIG 1-5, max. 2.000 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung. KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet unabhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und
Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 21. Geburtstag ist.
Mehrkosten Kieferorthopädie
Kieferorthopädische Funktionsanalyse
Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
Mini-Brackets
Keramik-Brackets
Kunststoff-Brackets
Retainer (Zahnstabilisator)
Farblose Bögen
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Kieferorthopädie für Erwachsene
100% Erstattung, maximal 2.000 Euro für medizinisch notwendige kieferorthopädische
Behandlungen bei Erwachsenen, sofern die Indikation der Behandlung auf einen
Unfall zurückzuführen ist.
Wartezeit für Kieferorthopädie
Keine Wartezeit
Leistungen und Einschränkungen
Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren
Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:
1.500 € im 1. Kalenderjahr 3.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr 4.500 € im 1. - 3. Kalenderjahr 6.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Zahnbehandlungen gibt es von Beginn an keine Summenbegrenzungen und das ist als sehr gut zu bewerten.
Für Kieferorthopädie gelten folgende Begrenzungen:
150 € im 1. Kalenderjahr 300 € im 1. - 2. Kalenderjahr
Ab dem 3. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01.
oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
So wird geleistet
Die Höhe der Erstattung ist inklusive Kassenleistung gerechnet.
Heil- & Kostenplan
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht
werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme
im Vorhinein abzuklären.
Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Ja, wird mit Leistungskürzung erstattet
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Mindestvertragslaufzeit
12 Monate
Kündigungsfrist
Täglich kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und
entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 25,90 € 21-30 Jahre 29,00 € 31-40 Jahre 44,50 € 41-50 Jahre 60,70 € 51-60 Jahre 75,20 € ab 61 Jahre 87,50 €
Antrag und Abschluss
Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Ja
Annahmerichtlinien
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Gesundheit 1.000 D
Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure
Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Professionelle Zahnreinigung Kosten
Gesamtkosten
100,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
100,00 €
Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Gesundheit 1.000 D
-100,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Kunststofffüllung Kosten
Gesamtkosten
200,00 €
Krankenkassenleistung
-51,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
149,00 €
Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Gesundheit 1.000 D
-149,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Zahnbrücke aus Keramik
Brücke Kosten
Gesamtkosten
1.800,00 €
Krankenkassenleistung
-609,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
1.191,00 €
Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Gesundheit 1.000 D
-1.011,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
180,00 €
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen
zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden.
Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die
Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien
ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den
Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine
Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz.
Die Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Gesundheit 1.000 D Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 1.011 €,
wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 180 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Inlay / Onlay Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
-51,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
649,00 €
Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Gesundheit 1.000 D
-579,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
70,00 €
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark
beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr
repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik,
verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim
Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren
angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und
Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 579 € von der Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Gesundheit 1.000 D Zahnzusatzversicherung
erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe
von 70 € bezahlen.
Implantat
Implantat Kosten
Gesamtkosten
3.500,00 €
Krankenkassenleistung
-609,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
2.891,00 €
Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Gesundheit 1.000 D
-2.541,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
350,00 €
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein
Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine
Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz
wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat
für 3.500 € ersetzt.
Die Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Gesundheit 1.000 D Zahnzusatzversicherung
übernimmt 2.541 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 350 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Zahnkrone Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
-302,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
398,00 €
Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Gesundheit 1.000 D
-328,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
70,00 €
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum
Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn
gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute
Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren
angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 328 € von der Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Gesundheit 1.000 D Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht
somit 70 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Wurzelbehandlung Kosten
Gesamtkosten
1.000,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Gesundheit 1.000 D
-1.000,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den
Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder
Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro
Zusatzkosten. Der Tarif Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Gesundheit 1.000 D übernimmt 100 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die
sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung)
muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro
Behandlung. Die Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Gesundheit 1.000 D Zahnzusatzversicherung erstattet 1.000 € und der Patienten-Anteil liegt bei 0 €.
Parodontosebehandlung
Parodontosebehandlung Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
700,00 €
Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Gesundheit 1.000 D
-700,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird
die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für
Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma,
Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese
betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 100 Prozent von dem Tarif Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Gesundheit 1.000 D erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig
vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel
belaufen sich auf 700 €. Davon werden 700 € von der Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Gesundheit 1.000 D Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt
bei 0 €.
Der Tarif bietet einheitlich 100 Prozent Erstattung für zahnerhaltende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zähne. Die professionellen Zahnreinigungen werden auch mehrmals pro Jahr erstattet. Zur Versorgung von erkrankten Zähnen werden die Kosten für moderne Komposit- und Kunststofffüllungen vollständig übernommen. Eine Kostenübernahme bei Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen ist nicht von einer Kassenleistung abhängig. Dies bedeutet, dass die Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlungen gemäß den tariflich vereinbarten Leistungen zu 100 Prozent erstattet werden. Zähne-Knirscher erhalten Aufbissbehelfe oder Knirscherschienen zum Erhalt und Schutz der Zahnoberflächen.
Alle Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Summenbegrenzungen und ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Zahnersatz
Der Tarif erstattet einheitlich 90 Prozent für Zahnersatz-Maßnahmen zum Wiederaufbau oder Ersatz von eigenen Zähnen. Der Leistungsumfang für Implantate enthält auch notwendige Zusatzbehandlungen wie beispielsweise einen Knochenaufbau. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl von Implantaten, die in Anspruch genommen werden können. Zu den Tarifleistungen gehören auch Inlays, Veneers, Kronen, Brücken und hochwertige Prothesen. Diese Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Kieferorthopädie
Für Kinder und Jugendliche werden 100 Prozent der anfallenden Kosten für kieferorthopädische Behandlungen zur Korrektur von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne erstattet. Der Tarif unterscheidet bei seiner Leistung nichtzwischen einer leichten Zahnfehlstellung (KIG 1-2) und einer schweren Fehlstellung der Zähne oder der Kiefer (KIG 3-5). Die Gesamterstattung für Kieferorthopädie ist auf 2.000 Euro begrenzt und steht bis zum 21 Geburtstag zu Verfügung.
Folgende Zusatz- oder Mehrkosten von kieferorthopädischen Behandlungen sind mitversichert: Kieferorthopädische Funktionsanalyse, Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) Lingualtechnik (inliegende Zahnspange), Mini-Brackets, Keramik-Brackets, Kunststoff-Brackets, Retainer (Zahnstabilisator), Farblose Bögen, Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern, Leistung für Prophylaxe bei Kindern.
Erwachsene erhalten ausschließlich für unfallbedingte kieferorthopädische Behandlungen bis zu 2.000 Euro. Wird eine KFO Behandlung ohne Unfall notwendig, werden keine Kosten dafür übernommen.
Alle kieferorthopädischen Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Zusatzleistungen
Der Tarif Mehr Zahnvorsorge Bonus erstattet alle zwei Jahre bis zu 200 Euro für Bleaching beim Zahnarzt, oder zahnaufhellende Bleaching-Verfahren, die unter der Aufsicht eines Zahnarztes durchgeführt werden. Es werden umfassende Leistungen für Narkosen, Veneers und DROS®-Schienen erbracht. Für DROS®-Schienen und Veneers wird die Erstattung für medizinisch notwendige Versorgungen nach einer Einzelfallprüfung erbracht.
Besonderheiten
Diese Merkmale unterscheiden den Tarif Barmenia Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus von den meisten anderen Zahnzusatzversicherungen:
Wer nachweisen kann, dass er sechs Monate vor Abschluss des Tarifes Barmenia Mehr Zahn 90bei einer Vorversicherung mit Zahnersatzleistungen versichert war, reduziert seine anfängliche Summenbegrenzung von vier auf zwei Jahre. Das bedeutet, dass ab dem dritten Kalenderjahr unbegrenzte Zahnersatzleistungen zu Verfügung stehen.
Wichtig: Für versicherte Personen mit zwei oder drei fehlenden Zähnen gilt diese Regelung nicht. Es werden unabhängig von einer Vorversicherung, die gesonderten Summenstaffeln über drei Jahre angewendet. Dadurch entfällt in diesem Fall nur das vierte Kalenderjahr der Summenbegrenzung.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr ist die Versicherung täglich kündbar.
1.000 Euro für Euro für die Gesundheitsvorsorge
Der Tarif bietet einheitlich 80 Prozent Erstattung für Behandlungen durch Heilpraktiker oder Ärzte mit Zusatzausbildung zur Versorgung mit diversen Naturheilverfahren. Diese Leistungen werden auch für Heilmittel, Hilfsmittel, Verbandsmittel für Vorsorgeuntersuchungen erbracht. Versicherten stehen dafür 1.000 Euro pro Jahr zu Verfügung, dabei spielt es keine Rolle für welche Behandlungen eingesetzt werden. Die anfängliche Wartezeit beläuft sich auf 3 Monate.
Heilpraktiker
80% Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlungen durch Heilpraktiker.
Teilauszug der erstattungsfähigen Leistungen für Naturheilverfahren: Akupressur, Akupunktur, Kinesiologie, Aromatherapie, Enzymtherapie, Lasertherapie, Enzymtherapie, Feldenkrais-Methode, Lymphdrainage, Nervenpunktmassage, Ayurveda, Biochemie nach Dr. Schüßler, Chiropraktik, Osteopathie, Heilmagnetische Behandlungen, Neuraltherapie, Hydrotherapie, Orthomolekulare Medizin, Ultraschalltherapie, Isopathie, Physikalische Therapien, Reflexzonenmassagen, Shiatsu und vieles mehr.
Heilmittel, Hilfsmittel und Verbandmittel
80-100% Erstattung für Heil- und Hilfsmittel:
Die Leistungen beinhalten 100% für Massagen, medizinische Bäder, Inhalationen, Logopädie, Ergotherapie, Wärme-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen, Heilmittel, Krankengymnastik, Hilfsmittel, Hörgeräte, Krankenfahrstühle, verordnete Arznei- & Verbandsmittel, sofern diese von einem Kassen-Arzt verordnet wurden. Werden Heil- und Hilfsmittel vom Heilpraktiker oder vom Arzt für Naturheilkunde verschrieben, erfolgt die Erstattung zu 80%.
80-100% Erstattung für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandsmittel.
Die Erstattung von Kassen-Ärzten verschriebene Arzneimittel und Verbandsmittel erfolgt zu 100%. Werden Arznei- und Verbandsmittel vom Heilpraktiker oder vom Arzt für Naturheilkunde verschrieben, erfolgt die Erstattung zu 80%.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen:
100% Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen:
Die Barmenia erbringt 100 Prozent Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte, wie zum Beispiel: allgemeine Check-Ups, Kinder- und Jugendlichenvorsorge, Augen- und Ohrenvorsorge, Herz- und Kreislaufvorsorge, Schwangerschaftsvorsorge, Krebsvorsorge, Demenzvorsorge und vieles mehr.
100% Erstattung für Schutzimpfungen:
Folgende Schutzimpfungen werden zu 100 Prozent erstattet:Grippeschutz, Zeckenschutz (FSEM), Hepatitis A und B, Malariavorsorge, Gelbfieber, Cholera, Typhus und Gebärmutterkrebs (HPV).
Besonderheiten
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr ist die Versicherung täglich kündbar. Die Gesamtsumme steht für alle Leistungen in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr zu Verfügung und kann ohne Wartezeiten sofort in Anspruch genommen werden. Alle Behandlungen, die von einem Heilpraktiker oder einem Arzt für Naturheilkunde durchgeführte werden, werden zu 80% erstattet. Die anfängliche Wartezeit beläuft sich auf 3 Monate.