Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung

Eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung bildet finanzielle Rücklagen für ihre Versicherten. Diese werden älter werden und benötigen dann erfahrungsgemäß mehr Gesundheitsleistungen. Altersrückstellungen sind somit ein finanzielles Polster, das die Versicherungen vorsorglich ansparen, um altersabhängig steigende Behandlungskosten zu finanzieren. Ziel ist es, die Versicherungsbeiträge langfristig zu stabilisieren und zu verhindern, dass diese im Alter entsprechend den Kosten steigen.

Dabei stellt sich bei der Suche nach der richtigen Zahnzusatzversicherung die Frage: Altersrückstellung ja oder nein? Für wen lohnen sich Tarife mit einer Altersrückstellung? Welche Vorteile bieten sie genau? Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Merkmale einer Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung auf und geben Ihnen dabei einige Tipps, die bei einer Entscheidung helfen.

Zahnversicherungen mit Altersrückstellung vergleichen

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Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellungen vergleichen

Bitte geben Sie das Geburtsdatum der Person ein, die versichert werden soll. Dies ist notwendig, um eine korrekte Preisauskunft zu gewährleisten. Die Durchführung der Berechnung ist unverbindlich und kostenlos.

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Bitte geben Sie fehlende Zähne an, die nicht ersetzt sind. Nicht anzugeben sind bei dieser Frage:

  • fehlende Weisheitszähne (sog. 8er)
  • bei Kindern fehlende Milchzähne wenn zweite Zähne normal nachwachsen
  • bereits ersetzte Zähne (Brücke, Implantat, Krone o.ä.)
  • vollständiger Lückenschluss, d.h. wenn Zahnlücke durch die Nachbarzähne vollständig geschlossen wurde

Die Anzahl der fehlenden Zähnen wird von den meisten Versicherungsgesellschaften im Antrag abgefragt.

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Bitte tragen Sie die Anzahl ein, sofern in Ihrem Mund irgendwelche Zahnersatzversorgungen vorhanden sind, z.B.:

  • Kronen / Teilkronen
  • Brücken
  • Implantate
  • Inlays
  • Stiftzähne
  • Teleskopkronen
  • Teilprothesen
  • Vollprothesen
  • u.a.
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Bitte geben Sie bei dieser Frage an, ob in der Vergangenheit schon einmal eine Parodontitis-Erkrankung bei Ihnen diagnostiziert und/oder behandelt wurde.

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Bitte wählen Sie ja, wenn Behandlungen mit dem Zahnarzt geplant, von diesem angeraten oder aktuell durchgeführt werden.

  • Ersatz eines Zahnes
  • Parodontalbehandlungen
  • Wurzelbehandlungen
  • funktionsanalytische- und therapeutische Maßnahmen zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen
  • die Erneuerung von bestehenden Füllungen, Kronen o.Ä.
  • die Regulierung einer Zahnfehlstellung mittels kieferorthopädischer Maßnahmen

Lediglich prophylaktische Maßnahmen, die rein vorbeugenden Charakter haben, sind bei dieser Frage nicht zu berücksichtigen.

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Wie ist eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung kalkuliert?

Zur generellen Beitragskalkulation wird von den Versicherungsgesellschaften ein statistisches Endalter zugrunde gelegt. Das Risiko der späteren, höheren Behandlungskosten mit steigendem Lebensalter wird errechnet und auf die gesamte Laufzeit des Vertrages verteilt. Die Kalkulation bemisst sich nach den durchschnittlichen Leistungsausgaben für einen Versicherungsnehmer nach aktuellem medizinischen Stand.

Hierzu wird zur Beitragskalkulation – wie in der Privaten Krankenversicherung (PKV) üblich – ein Teil der Beiträge der Kunden für später gespart, sprich zurückgestellt. Dadurch fällt der Beitrag für Versicherte anfangs meist etwas höher aus als bei einem Tarif ohne Rückstellung, da ein Sparanteil in den Versicherungsbeitrag eingepreist wird.

Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellungen für stabile Beiträge

Anbieter von Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellungen bauen also für die Versichertengemeinschaft finanzielle Rücklagen auf, um damit altersbedingte Kostensteigerungen aufzufangen. Übrigens: Das Prinzip heißt eigentlich Alterungsrückstellungen, wird jedoch meist vereinfacht als Altersrückstellung bezeichnet. Tarife mit Alterungsrückstellungen sehen deshalb keine altersabhängigen Beitragsanpassungen vor.

Wie entwickelt sich der Beitrag einer Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung?

Der individuelle Beitrag, den man bei einer Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung bezahlt, ist abhängig vom Eintrittsalter. Der Einstiegsbeitrag ist dabei meist etwas teurer als bei Tarifen ohne Altersrückstellungen, da er bereits anteilig die in späteren Jahren statistisch ansteigenden Behandlungskosten berücksichtigt.

Die Beiträge der Zahnzusatzversicherung erhöhen sich im Alter nicht. Während der gesamten Vertragslaufzeit gibt es keinen Umstieg in eine neue Alters- bzw. Beitragsklasse. Ältere Versicherte zahlen weiterhin ihren monatlichen Beitrag kalkuliert nach Eintrittsalter, allerdings liegt dieser nun unter dem Kostenbedarf für ihre Gesundheitsleistungen. Die Differenz wird aus den Altersrückstellungen bezahlt. Diese dämpfen die steigenden Kosten und dienen der Beitragsentlastung der älteren Versicherten. Damit bleiben die Versicherungsbeiträge auch im Alter bezahlbar.

Über eine Versicherungsdauer von vielen Jahren betrachtet, sind Tarife mit Altersrückstellungen insgesamt oft kostengünstiger.

Bei Kinder- und Jugendtarifen werden noch keine Altersrückstellungen gebildet. Daher sind deren Beiträge noch wesentlich geringer. Bis zu welchem Alter diese gelten, unterscheidet sich je nach Versicherungsgesellschaft.

Vorteile einer Zahnversicherung mit Altersrückstellung

Die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung liegen insbesondere in der Beitragsstabilität. Entscheidet man sich frühzeitig für eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung, dann zahlt man langfristig z.B. über eine Laufzeit von 30 Jahren, im Durchschnitt deutlich weniger, als bei anderen Tarifen. Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellungen rechnen sich umso besser, je länger man einer Versicherung treu bleibt.

Eine Zahnzusatzversicherung mit Rückstellungen eignet sich somit insbesondere für Versicherte, die sich langfristig an eine Gesellschaft binden und absichern wollen. Schließt man den Vertrag in jungen Jahren ab, dann sichert man sich über die Jahre in Summe niedrigere Beitragszahlungen gegenüber Verträgen ohne Altersrückstellungen.

Zusammenfassung der Vorteile

Nachteile von Tarifen mit Altersrückstellungen

Der Nachteil ist ebenfalls die Langfristigkeit: Wenn ein Kunde seine Zusatzversicherung kündigen oder wechseln will, verliert er seine „angesparten“ Rückstellungen. Man kann diese nicht zu einem anderen Versicherer „mitnehmen“. Dasselbe gilt auch, wenn man mal knapp bei Kasse sein sollte und die Beiträge nicht weiterbezahlen kann.

Altersrückstellungen sind kein persönliches Guthaben. Sie werden insgesamt für das Versichertenkollektiv gebildet und nicht für Personen auf Einzelkonten. Angesparte Altersrückstellungen verbleiben grundsätzlich bei der Versicherung. Sie dienen dazu, den Tarif in seiner Gesamtheit für die gesamte Versicherungsgemeinschaft als Risiko- und Solidargemeinschaft dauerhaft so günstig wie möglich zu halten.

Zusammenfassung der Nachteile

Je älter man beim erstmaligen Vertragsabschluss einer Zahnzusatzversicherung bereits ist, desto unwichtiger ist die Frage, ob ein Tarif mit oder ohne Altersrückstellung kalkuliert ist. Vergleicht man die Einstiegsbeiträge ab 55 Plus, so gleichen sich diese oftmals immer mehr an.

Ist bei einer Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellungen trotzdem mit Beitragserhöhungen zu rechnen?

Grundsätzlich sind Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellungen im Beitrag stabil. Beitragsanpassungen sind dennoch möglich, z.B. aufgrund geänderter externer Rahmenbedingungen.

Ob eine Zahnzusatzversicherung Altersrückstellungen bildet oder nicht, spielt dafür keine Rolle. Beitragsanpassungen werden von einem unabhängigen Treuhänder und von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) überwacht.

Hintergrund ist, dass Versicherungsgesellschaften die Versicherungsprämien aufgrund der heutigen und der zukünftig zu erwartenden Leistungsausgaben festlegen. Allerdings ist eine Vorhersage der zukünftigen Kostenentwicklung nur bedingt möglich. Wenn die Kosten stärker steigen als vorhergesehen, muss eine Versicherung die Beiträge anheben. Das nennt man dann eine außerordentliche Beitragsanpassung.

Außerordentliche, altersunabhängige Beitragsanpassungen aufgrund einer Veränderung der allgemeinen bzw. kostenbedingten Rahmenbedingungen sind sowohl bei Tarifen mit als auch ohne Alterungsrückstellung möglich.

Gründe für eine außerordentliche Beitragsanpassung

Das Kriterium Altersrückstellung ist nicht das wichtigste bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung

Altersrückstellungen sind zwar wichtig, aber sie sollten nicht das einzige Kriterium für die Wahl einer Zahnzusatzversicherung sein. Wichtiger ist, dass ein wirklich guter Tarif mit seinen Leistungen zu den jeweiligen Wünschen und Bedürfnissen des Versicherten sowie zu seiner aktuellen Zahngesundheit passt.

Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung ist kalkuliert nach Art der Lebensversicherung

Klären Sie dazu für sich selbst folgende Fragen vor einem Abschluss oder Tarifwechsel

Insgesamt lohnt es sich, alle genannten Faktoren mit einem Zahnzusatzversicherung Vergleich gegeneinander abzuwägen, damit am Ende auch wirklich eine individuell passende, private Zahnzusatzversicherung gefunden wird.

Schließlich soll eine Zahnzusatzversicherung als Private Krankenversicherung (PKV) eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein und auch im steigenden Alter gut funktionieren. Dabei steht eine Vielzahl guter Tarife zur Auswahl, sowohl mit als auch ohne Altersrückstellungen.

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