Zahnzusatzversicherung Rechnung richtig einreichen

Rechnung bei Zahnzusatzversicherung einreichen

Wenn Sie bei der Zahnzusatzversicherung eine Rechnung einreichen, möchten Sie schnell und unkompliziert eine Erstattung erhalten. Wir erklären Ihnen, wie Sie dabei am besten vorgehen, und beantworten Ihre Fragen:

Private Zusatzversicherungen haben eigene Vorgehensweisen zur Erstattung von Zahnarzt-Rechnungen

Als gesetzlich versicherte Person gehen Sie normalerweise einfach zum Zahnarzt. Sie legen Ihre gesetzliche Versichertenkarte (europäische Gesundheitskarte) vor und werden behandelt. Übersteigt die Behandlung den Umfang dessen, was die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt, stellt Ihnen der Zahnarzt oder das Zahnlabor eine Rechnung. Diese müssten Sie dann aus eigener Tasche bezahlen.

Genau hier kommt die Zahnzusatzversicherung ins Spiel. Die gesetzliche Versicherung leistet bei den meisten Zahnbehandlungen und Zahnersatz-Leistungen nur einen geringen und vom Gesetzgeber definierten Festzuschuss. Bei einer Kunststofffüllung bleiben Sie beispielsweise auf rund 150 EUR Eigenanteil sitzen. Bei anderen Zahnbehandlungen ist es ähnlich. Mit einer Zahnzusatzversicherung bekommen Sie einen Großteil der Kosten zurückerstattet. Dazu reichen Sie die Rechnung ein und erhalten dann eine Erstattung Ihrer Auslagen.

In 7 Schritten zur Erstattung Ihrer Zahnarzt-Rechnung:

Ablauf Zahnzusatzversicherung Rechnung einreichen

Wie genau muss man die Zahnarzt Rechnung einreichen?

Wenn Sie die Zahnarzt-Rechnung erhalten haben, müssen Sie das Original bei Ihrer Zahnzusatzversicherung einreichen. Bei den meisten privaten Zusatzversicherungen stehen Ihnen dazu folgende Wege offen:

Rechnung von Zahnarzt oder Zahnlabor einreichen

Der Zahnarzt nimmt die Behandlung vor. Danach stellt er eine Rechnung. Mit der gesetzlichen Krankenkasse rechnet er dabei direkt ab; dieser Teil der Rechnung nennt sich Festzuschuss. Um die Kostenerstattung durch die private Zahnzusatzversicherung müssen Sie sich selbst kümmern.

Ab 1.000 EUR Behandlungskosten brauchen Sie einen genehmigten Kostenvoranschlag

Achtung: bei Behandlungen, die einen Kostenrahmen von 1.000 EUR übersteigen, verlangen die meisten Zahnzusatzversicherungen einen Heil- und Kostenplan vor Antritt der Behandlung. Nur wenn dieser von der Zahnzusatzversicherung genehmigt wurde, erhalten Sie später ohne Probleme die Erstattung Ihrer Rechnung. Bitte halten Sie sich unbedingt an dieses Prozedere. Lassen Sie sich die Genehmigung immer schriftlich (E-Mail reicht) erteilen. Telefonisch ist nicht ausreichend.

Profi-TIPP: Ihre Zahnzusatzversicherung schreibt in den allgemeinen Tarifbedingungen die Einreichung eines Heil- und Kostenplanes nicht vor? Wir empfehlen, trotzdem einen Kostenplan erstellen zu lassen und ihn einzureichen. So vermeiden Sie bei aufwendigen Behandlungen mit hohen Kosten nachfolgende Probleme mit der Erstattung Ihrer Auslagen.

Erstattungsformulare ausfüllen – schnell Geld erhalten

Manche Zahnzusatzversicherungen verlangen für einen schnellen Service, dass Sie der Rechnung spezielle Formulare beilegen. Diese finden Sie meist zum Download auf der Website der Versicherung. Alternativ können Sie auch Ihre Versicherung anrufen und Sie bekommen diese zugeschickt. Nutzen Sie diese Formulare unbedingt, denn so kommen Sie sicher zu Ihrem Geld und haben keine Probleme mit Ihrem Anspruch auf Erstattung.

Rechnungsanschriften und Kontakte nach Gesellschaften

Sie finden unter jeder Gesellschaft die Postalischen Adressen der Versicherer und die dazugehörigen Kontaktdaten bei Fragen zu Ihrer Zahnzusatzversicherung.

Wie lange dauert die Erstattung durch die Zahnzusatzversicherung

Der Zeitraum zwischen Einreichen Ihrer Rechnungen und wenn nötig weiterer Unterlagen, bis zur Auszahlung der Leistung, kann zwischen 7 Tagen und 4 Wochen liegen. Dauert es länger als 4 Wochen, kann es an folgenden Gründen liegen:

Mögliche Prüfung beim ersten Erstattungsvorgang

Stichprobenartig wird von den Zahnzusatzversicherungen oft beim ersten Erstattungsvorgang geprüft, ob Sie die Gesundheitsfragen im Tarifantrag richtig beantwortet haben. Dazu wird eine Akteneinsicht in Ihre Zahnarztakte gefordert oder die Patientenakte beim Zahnarzt angefragt. Wer hier falsche Angaben macht, riskiert, dass die Zahnzusatzversicherung keine Rechnung bezahlt.

Unstimmigkeiten zwischen Rechnung und Kostenvoranschlag

Weicht die eingereichte Rechnung zu weit vom Kostenvoranschlag ab, prüft die Versicherung die Rechnung vom Zahnarzt. Die private Zahnzusatzversicherung wird sich mit dem Zahnarzt in Verbindung setzen und versuchen den Differenzbetrag zu klären. Das muss für den Versicherten kein Nachteil sein. Wird seitens der Versicherung eine ungerechtfertigte Abrechnung entdeckt, kann es sein das der Versicherte weniger bezahlen muss.

Rechnung bei der Zahnzusatzversicherung einreichen hat nicht geklappt?

Sie haben eine Rechnung eingereicht, aber Ihre Zahnzusatzversicherung hat nicht darauf reagiert? Hier unsere Checkliste für solche Fälle:

All diese Fragen können Sie mit ja beantworten? In diesem Fall helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte rufen Sie zur Klärung des Sachverhalts einmal selbst bei Ihrer Versicherung an. Danach nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Kontakt

Was tun, wenn die Zahnzusatzversicherung nicht bezahlen will?

Manchmal weigert sich die Zahnzusatzversicherung eine Erstattung zu leisten. Hierfür gibt es verschiedene Gründe:

Hier finden Sie Hilfestellungen, wenn die Zahnzusatzversicherung Ihre Rechnung nicht erstattet:

Hilfestellungen, wenn die Zahnzusatzversicherung nicht erstattet