Implantate ersetzen fehlende oder noch zu ziehende Zähne

Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel, die die natürliche Zahnwurzel eines fehlenden Zahnes ersetzt. Auf dem Implantat können dann die sogenannten Suprakonstruktionen wie Brücken oder Einzelkronen verankert werden. Von einem Einzelzahnimplantat ist die Rede, wenn nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat ersetzt wird.

Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen für das setzten des Implantates keine Leistungen. Erst wenn eine Suprakonstruktion in Form einer Einzelkrone, Brücke oder Festsitzende Teil- oder Vollprothese aufgesetzt wird, erhalten Sie den Festzuschuss, der für die Regelversorgung erstattet wird.