Zahnersatz Behandlungsarten

In der Zahnmedizin wird Zahnersatz zum ersetzten von Zahnlücken, aber auch zum Erhalt eines echten Zahnes verwendet. Das Hauptmerkmal dieser Behandlungsart ist, dass ein Zahnersatzstück passgenau zum Gebiss in einem Zahnlabor hergestellt und im Anschluss von einem Zahnarzt eingesetzt wird.

Bei den meisten Zahnersatz Behandlungen besteht die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Zahnersatzlösungen zu wählen. Grundsätzlich wird aber festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz unterschieden. In Aussehen, Stabilität und Kaufunktion ist festsitzender Zahnersatz den natürlichen Zähnen am ähnlichsten.

Inlays

Unter Inlays versteht man besonders hochwertige und haltbare Zahnfüllungen, die in der Regel aus Edelmetall, Kunststoff oder Keramik im Labor angefertigt werden. Bei dieser Art der Füllungstherapie wird der Zahn nicht aufgefüllt. Da das Inlay in den präparierten Zahn eingelegt und fest verklebt wird, erzielt man durch die besseren Materialeigenschaften eine längere Haltbarkeit.

Da Inlays für die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Zahnbehandlung nicht als Zahnersatz gelten, werden lediglich die Kosten für eine einfache Amalgamfüllung in Höhe von ca. 50 Euro erstattet.

Hinweise: Die Zahnfüllungen aus Amalgam, umgangssprachlich auch „Plomben“ genannt, bestehen aus Quecksilberverbindungen. Wer hier keine Gesundheitsrisiken eingehen möchte, sollte sich für ein Inlay entscheiden.

Keramik-Inlay

Inlay als Zahnersatz

Diese werden im Labor aus einer bruchfesten Keramikmischung hergestellt und farblich an die natürliche Zahnfarbe angepasst.

Ästhetik durch die farbliche Angleichung an Ihre Zähne, zählt mit zu den größten Vorteilen eines Keramik Inlays.

Da das Inlay mit der restlichen Zahnsubstanz fest verklebt wird, stabilisiert es zudem die verbleibende Zahnkrone.

Cerec-Inlay

Durch die so genannte Cerec 3D Technologie kann dieses Inlay mit nur einem Zahnarztbesuch eingesetzt werden. Mit einer Kamera wird eine dreidimensionale Darstellung des notwendigen Inlays erstellt. Dieses wird es mit einer speziellen CNC-Maschine aus einem Keramikblock gefräst und im Anschluss direkt eingeklebt.

CEREC steht für Chairside Economical Restoration of Esthetic Ceramics. Es handelt sich hierbei um ein CAD/CAM-Verfahren, mit dem Zahnkauflächen rekonstruiert werden können. Nach der Digitalisierung des Zahngipsabdrucks fräst der Automat aufgrund dieser Vorlagen Inlays, Kronen und Brücken aus einem Block aus Keramik, Gold, Titan oder auch aus Nichtedelmetallen.

Gold-Inlay

Durch eine besondere Legierung aus Gold, Silber und Platin ist das Gold-Inlay die widerstandsfähigste und dadurch langlebigste Sorte von Inlays. Durch die Farbe des Goldes ist es jedoch sehr auffällig und wird daher in der Regel aus ästhetischen Gründen in nur nicht sichtbaren Bereichen eingesetzt.

Galvano-Inlay

Hierbei handelt es sich um eine Mischform, dabei wird ein Gold-Inlay mit Keramik in Zahnfarbe beschichtet. So ist die Farbe der reparierten Zahnkrone einheitlich und der Kern behält die Stabilität der Edelmetall-Legierung.

Kunststoff-Inlay

Für eine bessere Haltbarkeit werden hierbei teilweise Keramikteilchen unter den Kunststoff gemischt. Im Direktvergleich zu den anderen Inlays ist die Haltbarkeit allerdings nicht sehr zufrieden stellend. Aus diesem Grund werden diese Inlays eher selten verwendet.

Bei allen Inlay-Varianten fallen hohe zusätzliche Kosten an, da die Krankenkasse nur die Leistung für eine Amalgam Füllung erbringt. Die Selbstbeteiligung pro Inlay liegt bei 500 bis 600 Euro. Premium Zahnzusatzversicherungen erstatten 90 bis 100 Prozent der Inlay-Rechnung.

Implantat

ImplantatAls Alternative zur Zahnbrücke kann eine Zahnlücke durch ein Zahnimplantat geschlossen werden. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass im Gegensatz zur Brücke, keine gesunden Nachbarzähne abgeschliffen werden müssen. Zudem haben Implantate eine knochenerhaltende Wirkung. Zahnimplantate gelten als Zahnersatz mit höchstem Komfort, das macht sie auch mitunter sehr kostspielig.

Bei Implantaten wird eine Zahnkrone auf eine künstliche Wurzel geschraubt, die vorher in den Knochen implantiert wurde. Der Behandlungsverlauf ist individuell verschieden, gestaltet sich aber im Wesentlichen wie folgt:

Behandlungsdauer und Kosten hängen im Wesentlichen ab von der chirurgischen Komplexität und dem Material für die Zahnkrone. Diese wird meist aus Keramik hergestellt. Ist vor der Versorgung mit dem Zahnimplantat ein vorbereitender Knochenaufbau notwendig, entstehen je nach Knochenaufbaumaterial und OP-Technik schnell Mehrkosten von weiteren 1.000 Euro.

Das Implantat zählt nicht zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten für ein Zahnimplantat, die Implantat Operation inkl. eventuellem Knochenaufbau müssen Sie selbst tragen. Die Gesamtkosten für ein Zahnimplantat inklusive Zahnkrone bewegen sich zwischen ca. 2.300 bis 3.000 Euro. Ein Knochenaufbau kostet je nach Aufwand zusätzlich ca. 1.000 bis 1.500 Euro.

Nur für die künstliche Zahnkrone, die auf dem Implantat sitzt, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung den Festzuschuss gemäß Zahnarzt Befund. Dieser beträgt je nach Bonusheft ca. 471 bis 588 Euro (Stand 2022) und reicht somit in keinem Fall für ein Implantat aus. Betroffene Patienten müssen somit die hohen Zusatzkosten selbst bezahlen.

Die besten Zahnersatzversicherungen übernehmen 100 Prozent der anfallenden Zusatzkosten für Implantate.

Veneers

Veneers als ZahnverblendungVeneers sind kosmetische Zahnverblendungen an den Frontzähnen zur ästhetischen Zahnkorrektur. Dabei werden die Vorderzähne entweder gar nicht oder nur leicht abgeschliffen und die Verblendschalen anschließend auf die Zähne aufgeklebt. Verblendungen sind insbesondere sinnvoll bei leichten Zahnfehlstellungen, bei Zahnverfärbungen (beispielsweise nach einer Wurzelbehandlung) oder nach Unfällen, bei denen größere Stücke der Frontzähne herausgebrochen sind.

Verblendungen gibt es aus den Materialien Keramik und Komposit. Die Keramik-Variante bezeichnet man als Veneers und kostet zwischen 500 bis 1000 Euro pro Blende (einzelner Zahn). Verblendungen aus Kunststoff sind mit 80 bis 250 Euro pro Verblendung verhältnismäßig preiswert. Der Vorteil der teureren Keramik Veneers ist, dass sie natürlicher aussehen.

Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten dafür nicht. Da es sich bei der Verblendung der Zähne mit Veneers oft um kosmetische Eingriffe handelt, gilt es sorgfältig zu prüfen, ob eine Zahnzusatzversicherung dafür aufkommt. Hier finden Sie die besten Zahnzusatzversicherungen für Veneers.

Zahnkrone

Die Zahnkrone als VollkroneGenügt laut Befund eine Füllung oder ein Inlay nicht mehr zum Zahnerhalt, lässt sich die natürliche Zahnkrone mit einer künstlichen ersetzen.

Hierbei wird der geschädigte Zahn zunächst beschliffen und erhält dann eine „Kappe“, die über den abgeschliffenen Stumpf gesetzt wird. Somit kann mit der künstlichen Zahnkrone die Form, Stärke und Größe der ursprünglichen Zahnkrone wiederhergestellt werden.

Für die Zahnkrone stehen unterschiedliche Materialien zur Verfügung wie z.B. Vollkeramikkronen ohne Metallkern, Metallkeramikkronen oder Vollgusskronen aus Gold sowie aus anderen Metall-Legierungen.

Vollgusskronen werden inzwischen von Zahnärzten nur noch selten empfohlen, weil sie von außen sichtbar sind. Gängig sind Metallkeramik- oder Vollkeramikkronen, diese sind ästhetisch anspruchsvoller und fallen im Gebiss kaum auf.

Eine keramische Vollverblendung stellt grundsätzlich keine Kassen-Regelversorgung dar, auch im sichtbaren Zahnbereich.
Unterschiedliche Zahnkronen nach Kassenleistung oder Privatleistung

Zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung gehören nur metallische Voll- und Teilkronen aus Nicht-Edel-Metallen (NEM). Keramik-Teilverblendungen werden im Seitenzahnbereich nur im gesetzlich definierten Sichtbereich bezuschusst, was in den sogenannten Verblendgrenzen geregelt ist. Dieser verläuft im Oberkiefer bis einschließlich zum 5. Zahn und im Unterkiefer bis einschließlich zum 4. Zahn.

Wenn man etwa eine Vollkeramikkrone im Seitenzahnbereich haben möchte, dann sind die Mehrkosten somit aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Eine Keramikkrone kostet etwa 700 Euro bis 1.000 Euro. Die Spanne bei Zirkonkronen reicht von 500 Euro bis 2.000 Euro – je nachdem wie aufwendig die Detailarbeit der Zahnspezialisten ist. Zahnzusatzversicherungen können diese Mehrkosten ganz oder teilweise erstatten.

Teilkronen, Overlays, Onlays

Diese Arten von Zahnersatz sind ein Mittelweg aus Zahnfüllung und Vollkrone. Sie werden im Zahnlabor individuell angefertigt und mit speziellen Klebstoffen befestigt.

Zahnbrücke

ZahnbrückeZahnbrücken werden benutzt, um eine Zahnlücke zu schließen. Sie überspannen den Platz, an dem geschädigte Zähne entfernt wurden. Zahnbrücken sind an zwei natürlichen Zähnen oder Implantaten befestigt. Die Nachbarzähne werden als Ankerzähne für die Zahnbrücke verwendet.

Der Vorteil der Brücke ist, dass sie fest im Gebiss sitzt, funktionell ist und ästhetisch aussieht. Der Nachteil ist, dass dabei oft zwei gesunde Zähne abgeschliffen werden müssen, damit die festsitzende Brücke perfekt darauf passt.

Materialien für Zahn Brücken

Die verwendeten Brückenmaterialien reichen von Nicht Edelmetall (NEM) über Vollkeramik bis hin zu individuellen Leistungen. Bevorzugt wird heutzutage oft die Vollkeramikbrücke ohne Metallbestandteile. Der Grund ist sowohl die gute Verträglichkeit als auch die besonders schöne Ästhetik.

Brücken werden von der Krankenkasse im Rahmen der Festzuschüsse bezuschusst, sofern vor der Behandlung der entsprechende Heil- und Kostenplan genehmigt wurde, den Ihr Zahnarzt ausstellt.

Was kostet eine Zahnbrücke?

Vollverblendete Brücken und Vollkeramikbrücken sind eine reine Privatleistung, da diese Zahnbrücke-Arten ein hohes Maß an Laborarbeit erfordern. Die Kosten beim Zahnersatz bemessen sich in diesen Fällen an der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie richten sich nach dem Material und der Anzahl der Zähne, welche die Brücke umspannt. Eine dreigliedrige Brücke mit Vollkeramik kostet ca. 1.500 bis 1.900 Euro, eine dreigliedrige Zirkonbrücke ca. 2.600 bis 3.000 Euro.

Die Implantat getragene Brücke

Wenn eine größere Lücke von drei oder mehr Zähnen geschlossen werden muss, kann die Zahnbrücke auf zwei Implantaten aufgebaut werden. Durch Implantate getragene Brücken sind sehr teuer: Die Kosten bewegen sich z.B. bei ca. 3.500 bis 5.000 Euro für eine dreigliedrige Brücke. Gesetzlich versicherte Patienten erhalten hierbei nur einen geringen Teil von der Kasse erstattet.

Zahnzusatzversicherungen erstatten diese Kosten oder reduzieren sie zumindest auf ein Minimum.

Zahnprothesen (Teil- oder Vollprothesen)

Zahnprothesen gehören zur herausnehmbaren Kategorie von Zahnersatz. Als Materialien für den herausnehmbaren Zahnersatz wird Kunststoff, Metall und Keramik verwendet. Unterschieden werden Teil- und Vollprothesen. Teilprothesen kommen zum Einsatz bei größeren Zahnlücken, hierbei gibt es verschiedene Varianten, die Prothese zu befestigen. Ist kein eigener gesunder Zahn mehr vorhanden, wird eine so genannte Vollprothese angefertigt.

Die Prothesen sind die einfachste und günstigste Standardtherapie bei Zahnlosigkeit und gelten als Regelversorgung der Krankenkassen. Prothesen haben jedoch Nachteile: Bei Teilprothesen kann es zu Schädigungen natürlicher Zähne und Zahnwurzeln kommen, wenn diese z.B. mit Klammern an gesunden Zähnen befestigt werden. Bei Vollprothesen klagen viele Patienten über einen schlechten Sitz, Druckstellen und Schmerzen, oder Probleme beim Essen und Sprechen.
Zahnprothese als Vollprothese

Nicht alle Zahnzusatzversicherungen leisten für vorhandene Prothesen. Oft werden diese als fehlende Zähne gewertet und der Antrag wird vom Versicherer abgelehnt. In unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich finden Sie passende Angebote für Prothesenträger.

Funktionsanalyse FAL / Funktionstherapie FT

Anhand funktionsanalytischer Maßnahmen kann der Zahnarzt gegebenenfalls Kaufunktionsstörungen diagnostizieren. Eine derartige Störung im Kausystem hat zahlreiche Möglichkeiten, sich negativ auf den allgemeinen Gesundheitszustand eines Patienten auswirken. Typische Symptome sind beispielsweise Nackenverspannungen, Kopfschmerzen, Migräne oder Tinnitus.

Mittels funktionstherapeutischer Maßnahmen können derartige Störungen im Rahmen einer Bisskorrektur behoben werden. Auch im Rahmen von Zahnersatzmaßnahmen ist die Anwendung derartiger funktionsdiagnostischer Behandlungsmethoden oftmals empfehlenswert, um zu verhindern, dass es aufgrund von schlecht passendem Zahnersatz zu derartigen Kaufunktionsstörungen kommt.

Bei einer aufwendigen Zahnrestauration z.B. mit Implantaten, Brücken oder mehreren Kronen kann mittels Funktionsanalyse der Zahnhalteapparat, die Kaumuskulatur und die Kiefergelenke untersucht werden. Die verschiedenen funktionsanalytischen Maßnahmen liefern dem Zahnarzt und Zahntechniker wichtige zusätzliche Informationen darüber, wie der Zahnersatz angepasst werden muss, damit er später optimal sitzt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die hier anfallenden Kosten nicht.

Welche Zahnersatz Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse leistet immer nur für eine medizinisch notwendige und wirtschaftliche Regelversorgung. Die Höhe der Leistung für Zahnersatz, wird durch die befundorientierten Festzuschüsse geregelt. Der einfache Festzuschuss beträgt 60 Prozent. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft erhöht sich der Festzuschuss auf 70 Prozent (nach fünf Jahren) beziehungsweise 75 Prozent (nach zehn Jahren). Dies bedeutet, dass Sie bei der Regelversorgung durch die Krankenkasse immer einen Eigenanteil von 25 Prozent bis 40 Prozent zahlen müssen.

Möchten Sie eine Zahnersatzlösung, die oberhalb der Regelversorgung liegt, haben Sie zwei Möglichkeiten:

Härtefallregelung für Zahnersatz

Die Kosten für Zahnersatz übersteigen die zumutbare Belastung für Hartz 4 Empfänger. Aus diesem Grund erstatten die Krankenkassen den doppelten Festzuschuss (Härtefallregelung), der die Behandlungskosten für eine Regelversorgung deckt.

Für eine Härtefallregelung bei Zahnersatz (Stand 2022) ist die Grenze der monatlichen Bruttoeinnahmen auf 1.316 Euro festgelegt. Gibt es Angehörige erhöht sich diese Grenze auf 1.809,50 Euro. Für jeden weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen erhöht sich die Grenze jeweils um weitere 329 Euro.

Als Angehörige gelten dabei Ehegatten sowie gleichgeschlechtliche Lebenspartner und familienversicherte Kinder. Ebenfalls Anspruchsberechtigt sind Bezieher von, Sozialhilfe, Hartz IV, BAföG und weitere.

Mit dem Tarif Münchener Verein 560 ist es möglich den doppelten und mit dem Tarif Münchener Verein 561 sogar den dreifachen Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse zu erhalten.

Kostenbeispiele – Kassenleistung Zahnersatz

Kostenbeispiele für Zahnersatz mit verbleibendem Eigenanteil nach Abzug des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenkasse

ZahnersatzZahnersatzkostenKassenleistungEigenanteil Patient
Veneer aus Keramik1.000 Euro0 Euro1.000 Euro
Inlay aus Keramik600 Euro50 Euro550 Euro
Implantat, ohne Knochenaufbau3.000 Euro471 Euro2.529 Euro
Dreigliedrige Brücke aus Vollkeramik1.500 Euro471 Euro1.029 Euro

Was kann eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz leisten?

Eine private Zahnzusatzversicherung kann Ihren Eigenanteil der Behandlungskosten komplett übernehmen, oder zumindest minimieren. Sie leistet zusätzlich für moderne Behandlungsmöglichkeiten und Zahnersatzlösungen, die außerhalb der Regelversorgung der GKV liegen.

Erstattungsbeispiele durch ein Zahnzusatzversicherung

Erstattungsbeispiele durch Zahnzusatzversicherung Tarif: Barmenia MehrZahn 100

Kosten ZahnersatzFestzuschussEigenanteil ohne
Zahnzusatzversicherung
Leistung
Zahnzusatzversicherung
Eigenbeteiligung mit
Zahnzusatzversicherung
Implantat
3.000 Euro
471 Euro2.529 Euro2.529 Euro0 Euro
Inlay/Onlay
600 Euro
50 Euro550 Euro490 Euro60 Euro
Zahnkrone, Keramik
600 Euro
204 Euro396 Euro396 Euro0 Euro
Brücke, Keramik
1500 Euro
471 Euro1029 Euro879 Euro150 Euro

Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz Kosten berechnen

Berechnen Sie jetzt Zahnzusatzversicherung Tarife, die Leistungen für alle Zahnersatz Behandlungen erbringen.

Bitte geben Sie das Geburtsdatum der Person ein, die versichert werden soll. Dies ist notwendig, um eine korrekte Preisauskunft zu gewährleisten. Die Durchführung der Berechnung ist unverbindlich und kostenlos.

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Bitte geben Sie fehlende Zähne an, die nicht ersetzt sind. Nicht anzugeben sind bei dieser Frage:

  • fehlende Weisheitszähne (sog. 8er)
  • bei Kindern fehlende Milchzähne wenn zweite Zähne normal nachwachsen
  • bereits ersetzte Zähne (Brücke, Implantat, Krone o.ä.)
  • vollständiger Lückenschluss, d.h. wenn Zahnlücke durch die Nachbarzähne vollständig geschlossen wurde

Die Anzahl der fehlenden Zähnen wird von den meisten Versicherungsgesellschaften im Antrag abgefragt.

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Bitte tragen Sie die Anzahl ein, sofern in Ihrem Mund irgendwelche Zahnersatzversorgungen vorhanden sind, z.B.:

  • Kronen / Teilkronen
  • Brücken
  • Implantate
  • Inlays
  • Stiftzähne
  • Teleskopkronen
  • Teilprothesen
  • Vollprothesen
  • u.a.
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Bitte geben Sie bei dieser Frage an, ob in der Vergangenheit schon einmal eine Parodontitis-Erkrankung bei Ihnen diagnostiziert und/oder behandelt wurde.

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Bitte wählen Sie ja, wenn Behandlungen mit dem Zahnarzt geplant, von diesem angeraten oder aktuell durchgeführt werden.

  • Ersatz eines Zahnes
  • Parodontalbehandlungen
  • Wurzelbehandlungen
  • funktionsanalytische- und therapeutische Maßnahmen zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen
  • die Erneuerung von bestehenden Füllungen, Kronen o.Ä.
  • die Regulierung einer Zahnfehlstellung mittels kieferorthopädischer Maßnahmen

Lediglich prophylaktische Maßnahmen, die rein vorbeugenden Charakter haben, sind bei dieser Frage nicht zu berücksichtigen.

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