In der Zahnmedizin wird Zahnersatz zum ersetzten von Zahnlücken, aber auch zum Erhalt eines echten Zahnes verwendet. Das Hauptmerkmal dieser Behandlungsart ist, dass ein Zahnersatzstück passgenau zum Gebiss in einem Zahnlabor hergestellt und im Anschluss von einem Zahnarzt eingesetzt wird.
Bei den meisten Zahnersatz Behandlungen besteht die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Zahnersatzlösungen zu wählen. Grundsätzlich wird aber festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz unterschieden. In Aussehen, Stabilität und Kaufunktion ist festsitzender Zahnersatz den natürlichen Zähnen am ähnlichsten.
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Unter einem Inlay versteht man eine besonders hochwertige und haltbare Zahnfüllung, die in der Regel aus Edelmetall, Kunststoff oder Keramik angefertigt wird. Bei dieser Art der Füllungstherapie wird der Zahn nicht aufgefüllt. Da das Inlay in den präparierten Zahn eingelegt und fest verklebt wird, erzielt man durch die besseren Materialeigenschaften eine längere Haltbarkeit.
Es gibt drei Arten des Inlays: Inlay, Onlay und Overlay. Welche Art von Zahn Inlay in Frage kommt, hängt vor allem von der Größe des Zahndefektes und dem betroffenen Bereich der natürlichen Zahnkrone (z. B. die Kaufläche oder der Zahnhals) ab.
Da Inlays für die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Zahnbehandlung nicht als Zahnersatz gelten, werden lediglich die Kosten für eine einfache Amalgamfüllung in Höhe von ca. 50 Euro pro Inlay erstattet.
Die Selbstbeteiligung pro Inlay, kann somit bei ca. 450 bis 1.000 Euro liegen. Premium Zahnzusatzversicherungen erstatten 90 bis 100 Prozent der Inlay-Rechnung.
Implantat
Als Alternative zur Zahnbrücke kann eine Zahnlücke durch ein Zahnimplantat geschlossen werden. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass im Gegensatz zur Brücke, keine gesunden Nachbarzähne abgeschliffen werden müssen. Zudem haben Implantate eine knochenerhaltende Wirkung. Zahnimplantate gelten als Zahnersatz mit höchstem Komfort, das macht sie auch mitunter sehr kostspielig.
Bei Implantaten wird eine Zahnkrone auf eine künstliche Wurzel geschraubt, die vorher in den Knochen implantiert wurde. Behandlungsdauer und Kosten, hängen im Wesentlichen von der chirurgischen Komplexität und dem Material für die Zahnkrone ab. Ist zusätzlich ein vorbereitender Knochenaufbau notwendig, entstehen zusätzliche Kosten.
Das Implantat zählt nicht zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten für ein Zahnimplantat, die Implantat Operation inkl. eventuellem Knochenaufbau müssen Sie selbst tragen. Die Gesamtkosten für ein Zahnimplantat inklusive Zahnkrone bewegen sich zwischen ca. 2.300 bis 3.000 Euro. Ein Knochenaufbau kostet je nach Aufwand zusätzlich ca. 1.000 bis 1.500 Euro.
Nur für die künstliche Zahnkrone, die auf dem Implantat sitzt, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung den Festzuschuss gemäß Zahnarzt Befund. Dieser beträgt je nach Bonusheft ca. 508 bis 634 Euro (Stand 2024) und reicht auf keinen Fall aus. Betroffene Patienten müssen somit die hohen Zusatzkosten selbst bezahlen.
Veneers
Veneers sind kosmetische Zahnverblendungen an den Frontzähnen zur ästhetischen Zahnkorrektur. Dabei werden die Vorderzähne entweder gar nicht oder nur leicht abgeschliffen und die Verblendschalen anschließend auf die Zähne aufgeklebt. Verblendungen sind insbesondere sinnvoll bei leichten Zahnfehlstellungen, bei Zahnverfärbungen (beispielsweise nach einer Wurzelbehandlung) oder nach Unfällen, bei denen größere Stücke der Frontzähne herausgebrochen sind.
Verblendungen gibt es aus den Materialien Keramik und Komposit. Die Keramik-Variante bezeichnet man als Veneers und kostet zwischen 500 bis 1000 Euro pro Blende (einzelner Zahn). Verblendungen aus Kunststoff sind mit 80 bis 250 Euro pro Verblendung verhältnismäßig preiswert. Der Vorteil der teureren Keramik Veneers ist, dass sie natürlicher aussehen.
Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten dafür nicht. Da es sich bei der Verblendung der Zähne mit Veneers oft um kosmetische Eingriffe handelt, gilt es sorgfältig zu prüfen, ob eine Zahnzusatzversicherung dafür aufkommt.
Zahnkrone
Genügt laut Befund eine Füllung oder ein Inlay nicht mehr zum Zahnerhalt, lässt sich die natürliche Zahnkrone mit einer künstlichen ersetzen.
Hierbei wird der geschädigte Zahn zunächst beschliffen und erhält dann eine „Kappe“, die über den abgeschliffenen Stumpf gesetzt wird. Somit kann mit der künstlichen Zahnkrone die Form, Stärke und Größe der ursprünglichen Zahnkrone wiederhergestellt werden.
Für die Zahnkrone stehen unterschiedliche Materialien zur Verfügung wie z.B. Vollkeramikkronen ohne Metallkern, Metallkeramikkronen oder Vollgusskronen aus Gold sowie aus anderen Metall-Legierungen.
Zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung gehören nur metallische Voll- und Teilkronen aus Nicht-Edel-Metallen (NEM). Keramik-Teilverblendungen werden im Seitenzahnbereich nur im gesetzlich definierten Sichtbereich bezuschusst, was in den sogenannten Verblendgrenzen geregelt ist. Eine keramische Vollverblendung stellt dabei grundsätzlich keine Kassen-Regelversorgung dar, auch nicht im sichtbaren Zahnbereich.
Wenn man etwa eine Vollkeramikkrone im Seitenzahnbereich haben möchte, dann sind die Mehrkosten somit aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Eine Keramikkrone kostet etwa 700 Euro bis 1.000 Euro. Die Spanne bei Zirkonkronen reicht von 500 Euro bis 2.000 Euro – je nachdem wie aufwendig die Detailarbeit der Zahnspezialisten ist.
Zahnprothesen gehören zur herausnehmbaren Kategorie von Zahnersatz. Als Materialien für den herausnehmbaren Zahnersatz wird Kunststoff, Metall und Keramik verwendet. Unterschieden werden Teil- und Vollprothesen. Teilprothesen kommen zum Einsatz bei größeren Zahnlücken, hierbei gibt es verschiedene Varianten, die Prothese zu befestigen. Ist kein eigener gesunder Zahn mehr vorhanden, wird eine so genannte Vollprothese angefertigt.
Die Prothesen sind die einfachste und günstigste Standardtherapie bei Zahnlosigkeit und gelten als Regelversorgung der Krankenkassen.
Prothesen haben jedoch Nachteile: Bei Teilprothesen kann es zu Schädigungen natürlicher Zähne und Zahnwurzeln kommen, wenn diese z.B. mit Klammern an gesunden Zähnen befestigt werden. Bei Vollprothesen klagen viele Patienten über einen schlechten Sitz, Druckstellen und Schmerzen, oder Probleme beim Essen und Sprechen.
Nicht alle Zahnzusatzversicherungen leisten für vorhandene Prothesen. Oft werden diese als fehlende Zähne gewertet und der Antrag wird vom Versicherer abgelehnt. In unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich finden Sie passende Angebote für Prothesenträger.
Zahnbrücke
Zahnbrücken werden benutzt, um eine Zahnlücke zu schließen. Sie überspannen den Platz, an dem geschädigte Zähne entfernt wurden. Zahnbrücken sind an zwei natürlichen Zähnen oder Implantaten befestigt. Die Nachbarzähne werden als Ankerzähne für die Zahnbrücke verwendet.
Der Vorteil der Brücke ist, dass sie fest im Gebiss sitzt, funktionell ist und ästhetisch aussieht. Der Nachteil ist, dass dabei oft zwei gesunde Zähne abgeschliffen werden müssen, damit die festsitzende Brücke perfekt darauf passt.
Die verwendeten Brückenmaterialien reichen von Nicht Edelmetall (NEM) über Vollkeramik bis hin zu individuellen Leistungen. Bevorzugt wird heutzutage oft die Vollkeramikbrücke ohne Metallbestandteile. Der Grund ist sowohl die gute Verträglichkeit als auch die besonders schöne Ästhetik.
Vollverblendete Brücken und Vollkeramikbrücken sind eine reine Privatleistung, da diese Zahnbrücke-Arten ein hohes Maß an Laborarbeit erfordern. Die Kosten beim Zahnersatz bemessen sich in diesen Fällen an der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie richten sich nach dem Material und der Anzahl der Zähne, welche die Brücke umspannt. Eine dreigliedrige Brücke mit Vollkeramik kostet ca. 1.500 bis 1.900 Euro, eine dreigliedrige Zirkonbrücke ca. 2.600 bis 3.000 Euro.
Wenn eine größere Lücke von drei oder mehr Zähnen geschlossen werden muss, kann die Zahnbrücke auf zwei Implantaten aufgebaut werden. Durch Implantate getragene Brücken sind sehr teuer: Die Kosten bewegen sich z.B. bei ca. 3.500 bis 5.000 Euro für eine dreigliedrige Brücke. Gesetzlich versicherte Patienten erhalten hierbei nur einen geringen Teil von der Kasse erstattet.
Durch eine Funktionsanalyse kann der Zahnarzt Kaufunktionsstörungen diagnostizieren, welche sich negativ auf den allgemeinen Gesundheitszustand eines Patienten auswirken können. Typische Symptome sind beispielsweise Nackenverspannungen, Kopfschmerzen, Migräne oder Tinnitus.
Mittels funktionstherapeutischer Maßnahmen können derartige Störungen im Rahmen einer Bisskorrektur behoben werden. Auch im Rahmen von Zahnersatzmaßnahmen ist die Anwendung derartiger funktionsdiagnostischer Behandlungsmethoden oftmals empfehlenswert, um zu verhindern, dass es aufgrund von schlecht passendem Zahnersatz zu derartigen Kaufunktionsstörungen kommt.
Bei einer aufwendigen Zahnrestauration z.B. mit Implantaten, Brücken oder mehreren Kronen kann mittels Funktionsanalyse der Zahnhalteapparat, die Kaumuskulatur und die Kiefergelenke untersucht werden. Die verschiedenen funktionsanalytischen Maßnahmen liefern dem Zahnarzt und Zahntechniker wichtige zusätzliche Informationen darüber, wie der Zahnersatz angepasst werden muss, damit er später optimal sitzt.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die dafür anfallenden Kosten nicht.
Der Knochenaufbau – auch Knochenaugmentation genannt – ist eine chirurgische Maßnahme die von spezialisierten Mund-, Kiefer-, Gesichts¬ und Oralchirurgen/-chirurginnen sowie von spezialisierten Zahnärzten der Implantologie durchgeführt wird.
Ein Knochenaufbau wird meist vorgenommen, um nach einem Zahnverlust ein ausreichendes Knochenfundament für das Einsetzen von einem oder mehreren Implantaten zu schaffen. Der Knochenaufbau ist häufig die einzige Maßnahme, um die Knochenbasis des Zahnhalteapparates ausreichend zu stärken. Je nachdem wo und wieviel Knochensubstanz für eine Implantation aufgebaut werden muss, gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. In der Regel wird die betroffene Stelle mit Knochenersatzmaterial aufgefüllt, welches das Knochenwachstum anregt und dem natürlichen Knochengewebe als Hilfsgerüst zum Wachstum dient.
Die Einheilung kann bis zu sechs Monate betragen. Diese Zeit benötigt der Knochen, um vollständig mit dem Ersatzmaterial zu verwachsen. So wird ein ausreichend großes Knochenvolumen aufgebaut, um ein oder mehrere Zahnimplantate sicher verankern zu können.
Viele Versicherte entscheiden sich dafür, eine eigenständige Zahnersatzversicherung abzuschließen, und dies lässt sich leicht erklären. Wenn es um Zahnersatz geht, gewährt die gesetzliche Krankenversicherung lediglich einen Festzuschuss, der auf die einfachste medizinische Grundversorgung ausgerichtet ist. Personen, die einen ästhetisch ansprechenderen Zahnersatz bevorzugen, müssen die erheblichen Zusatzkosten selbst tragen.
Welche Zahnersatz Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Die Krankenkasse leistet immer nur für eine medizinisch notwendige und wirtschaftliche Regelversorgung. Die Höhe der Leistung für Zahnersatz, wird durch die befundorientierten Festzuschüsse geregelt. Der einfache Festzuschuss beträgt 60 Prozent. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft erhöht sich der Festzuschuss auf 70 Prozent (nach fünf Jahren) beziehungsweise 75 Prozent (nach zehn Jahren). Dies bedeutet, dass Sie bei der Regelversorgung durch die Krankenkasse immer einen Eigenanteil von 25 Prozent bis 40 Prozent zahlen müssen.
Möchten Sie eine Zahnersatzlösung, die oberhalb der Regelversorgung liegt, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Sie zahlen die kostspielige Zahnersatz Behandlung aus eigener Tasche
Sie schließen eine Zahnersatzversicherung ab, die den restlichen Betrag übernimmt oder den Eigenanteil auf ein Minimum begrenzt
Härtefallregelung für Zahnersatz
Die Härtefallregelung bei der gesetzlichen Krankenkasse greift für Bürgergeld Bedürftige, andere Bezieher von Sozialleistungen und Geringverdiener, die eine Zuzahlung beim Zahnarzt oder Implantologen nicht aufbringen können. Die Krankenkassen zahlen in Härtefällen den doppelten Festzuschuss, der die Behandlungskosten für eine Regelversorgung deckt.
Für eine Härtefallregelung bei Zahnersatz (Stand 2024) ist die Grenze der monatlichen Bruttoeinnahmen auf 1.414 Euro festgelegt. Gibt es Angehörige erhöht sich diese Grenze auf 1.944,25 Euro. Für jeden weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen erhöht sich die Grenze jeweils um weitere 353,50 Euro.
Als Angehörige gelten dabei Ehegatten sowie gleichgeschlechtliche Lebenspartner und familienversicherte Kinder. Ebenfalls Anspruchsberechtigt sind Bezieher von, Sozialhilfe, Hartz IV, BAföG und weitere.
Tipp
Mit dem Tarif Münchener Verein 560 ist es möglich den doppelten und mit dem Tarif Münchener Verein 561 sogar den dreifachen Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse zu erhalten.
Kassenleistung Zahnersatz - So hoch ist Ihr Eigenanteil
Kostenbeispiele für Zahnersatz mit verbleibendem Eigenanteil nach Abzug des einfachen Festzuschusses (Stand 2024) der gesetzlichen Krankenkasse.
Zahnersatz
Zahnersatzkosten
Kassenleistung
Eigenanteil Patient
Veneer aus Keramik
1.000 Euro
0 Euro
1.000 Euro
Inlay aus Keramik
700 Euro
52 Euro
648 Euro
Implantat, ohne Knochenaufbau
3.500 Euro
508 Euro
2.992 Euro
Dreigliedrige Brücke aus Vollkeramik
1.800 Euro
508 Euro
1.292 Euro
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Was kann eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz leisten?
Eine private Zahnzusatzversicherung kann Ihren Eigenanteil der Behandlungskosten minimieren, oder komplett übernehmen. Sie leistet zusätzlich für moderne Behandlungsmethoden und Zahnersatzlösungen, die außerhalb der Regelversorgung der GKV liegen.