Die Erstattungshöhe bestimmt Ihre Eigenbeteiligung
Passen Sie die prozentuale Erstattungshöhe des Tarifes an Ihre finanziellen Möglichkeiten an!
Der Grund: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen Teil der Kosten, den Rest müssen Sie selbst tragen. Außer Sie schließen eine Zahnzusatzversicherung ab, die 100 % der Kosten übernimmt.
Liegt die Leistung unter 100 %, kommt es immer zu einer Eigenbeteiligung. Achten Sie im Vergleich darauf, dass im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten, bei den für Sie wichtigen Zahnbehandlungen ausreichend erstattet wird.
Beispiel
Der Vergleich einer 3.500 Euro teuren Implantat-Versorgung zeigt, wie unterschiedlich hoch die verbleibende Eigenbeteiligung bei 80 % oder 100 % Tarifleistung sein kann.
| Implantat |
| Gesamtkosten |
3.500,00 € |
| Krankenkassenleistung |
-645,00 € |
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Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
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2.855,00 € |
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Tarif mit 80% Leistung
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0,00 € |
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Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
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2.855,00 € |
| Implantat |
| Gesamtkosten |
3.500,00 € |
| Krankenkassenleistung |
-645,00 € |
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Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
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2.855,00 € |
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Tarif mit 100% Leistung
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0,00 € |
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Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
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2.855,00 € |