Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie
Eine Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie ist wichtig, da die finanzielle Eigenbeteiligung zu oft unterschätzt wird. Kinder mit leichten Zahnfehlstellungen (KIG 1-2) erhalten keine finanzielle Hilfe aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Kinder, die über ihre Eltern bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten nur für schwerere Zahnfehlstellungen (ab KIG 3 – 5) Leistungen. Aber selbst dann können für moderne Behandlungsmethoden Eigenleistungen im drei- bis vierstelligen Bereich entstehen!
Während bei Kindern die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG-Stufen) entscheidend sind, existieren für Erwachsene gar keine Regelungen, denn für sie leistet die Krankenkasse nichts! Man spricht bei Erwachsenen von einer reinen Privatleistung, die entweder selbst bezahlt wird oder durch eine private Zahnzusatzversicherung abgesichert ist.
WICHTIG: Für alle Betroffenen gilt, dass eine Zahnzusatzversicherung ausschließlich für Behandlungen aufkommt, die erstmalig nach Versicherungsbeginn auftritt. Wurde die Zahnfehlstellung einmal erfolgreich behandelt und tritt später erneut auf, gilt dies als neu eintretender Fall.
Inhaltsverzeichnis
Kieferorthopädische Zahnzusatzversicherung für Kinder
Eltern sollten sich frühzeitig über eine Zahnzusatzversicherung informieren, die kieferorthopädische Behandlungen einschließt. Denn diese beginnen, häufig zwischen dem neunten und zwölften Lebensjahr, im Zahnwechsel von Milch- zu bleibenden Zähnen. Der Zahnarzt untersucht bei der Vorsorge, die Kiefer- und Zahnstellung und empfiehlt bei Auffälligkeiten eventuell eine Weiterbehandlung beim Kieferorthopäden.
Fragen Sie im Zweifel vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nach, was der Zahnarzt in der Patientenakte Ihres Kindes vermerkt hat. Versicherungen überprüfen in Leistungsfällen die Angaben und erbitten Einsicht in die Patientenakte des behandelnden Zahnarztes. Prinzipiell gilt, dass Behandlungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsantrags bereits angeraten wurden, nicht mehr versichert werden können.

Welche Versicherung leistet für die verschiedenen kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG-Stufen)?
- Die gesetzliche Krankenkasse leistet nur für schwerere Fehlstellungen der Einstufungen KIG 3-5 und auch nur in der Grundversorgung
- Eine Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie leistet dagegen bereits ab KIG Stufe 1, inklusive Mehrkosten durch private Wahlleistungen je nach Versicherungsbedingungen
Kosten und Dauer der kieferorthopädischen Behandlung
In der Kieferorthopädie müssen sich Eltern meist auf eine 3 bis 4 Jahre lange KFO Behandlungsdauer ihres Kindes einstellen, in welcher sich schnell mehrere Tausend Euro summieren. In der gesamten Behandlungszeit entstehen, von der Funktionsanalyse über das Anpassen, Kontrollieren und Auswechseln der Zahnspange bis hin zum regelmäßigen professionellen Reinigen und Versiegeln der Zähne, oftmals viele Kosten, die von der gesetzlichen Versicherung nicht erstattet werden.
Bei den KIG Stufen 1 und 2 sind, wegen fehlender Beteiligung der Krankenkasse alle Behandlungskosten, inklusive Zahnspange komplett selbst zu tragen. Das ist ein sehr hohes Kostenrisiko, wenn man bedenkt, dass die Gesamtkosten für eine langjährige KFO Behandlung bei geschätzt 6.000 Euro oder sogar mehr liegen können.
Bei schwereren Fehlstellungen der Stufen 3 bis 5 finanziert die gesetzliche Krankenversicherung zwar eine Standardbehandlung für eine notwendige Zahnkorrektur. Jedoch summieren sich auch hier die Beträge, die privat zu stemmen sind. Einerseits entstehen Kosten durch mögliche Wahlleistungen oder Methoden, die effektiver, mit weniger Schmerzen oder ästhetischer durchgeführt werden. Andererseits müssen Eltern auch bei den Standardbehandlungen zusätzlich in Vorleistungen gehen, da die Krankenkasse zunächst nur 80 Prozent der KFO Kosten und erst nach erfolgreichem Abschluss die verbleibenden 20 Prozent übernimmt.
Folgende Private Wahlleistungen führen zu Mehrkosten:
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (innenliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets, Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
WICHTIG: Wer diese Mehrkosten absichern will, sollte auf eine Zahnzusatzversicherung zurückgreifen, die möglichst viele der angebotenen Wahlleistungen mitversichert. Der höhere Versicherungsbeitrag kann sich bei einer auftretenden Behandlung durchaus lohnen.
Die beliebtesten Zahnzusatzversicherungen für Kieferorthopädie bei Kinder vergleichen
Zahnzusatzversicherung | KIG 1-2 | KIG 3-5 | Mehrkosten* | Beitrag |
---|---|---|---|---|
Concordia – ZAHN SORGLOS | 100% max. 8.000 Euro | 100% unbegrenzt | 10 von 10 | 12,82 Euro |
Signal Iduna ZahnEXKLUSIVpur | 100% unbegrenzt | 100% unbegrenzt | 6 von 10 | 22,89 Euro |
Münchener Verein – ZahnGesundheit 100 | 65% max. 5.000 Euro | 100% max. 5.000 Euro | 10 von 10 | 13,30 Euro |
DA Direkt – Zahnschutz Premium Plus | 100% max. 2.000 Euro | 100% unbegrenzt | 10 von 10 | 16,90 Euro |
Allianz – MeinZahnschutz 100 | 100% max. 3.000 Euro | 100% max. 3.000 Euro | 10 von 10 | 17,47 Euro |
* Anteil an Übernahme der Mehrkosten für Kieferorthopädische Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt sind
Eine Zahnzusatzversicherung schützt vor hohen Kosten bei hochwertigen kieferorthopädischen Behandlungen
Mehrkosten für kieferorthopädische Behandlungen können grundsätzlich durch eine Zahnzusatzversicherung gedeckt werden. Viele private Zahnzusatzversicherungen bieten auch einen Baustein für Kieferorthopädie an. Fast immer ist dieser im Tarif enthalten und schützt vor Zusatzkosten. Ohne eine private Zahnzusatzversicherung, müssten die Kosten für den Kieferorthopäden und das verwendete Material bei Zahnspangen, Retainern und anderen Korrekturmaßnahmen von Kieferfehlstellungen aus eigener Tasche bezahlt werden. Je nach Versicherungsbedingungen der gewählten Zahnzusatzversicherung werden Ihnen bis zu 90% der kieferorthopädischen Kosten erstattet.
Wenn Ihnen kieferorthopädische Leistungen besonders am Herzen liegen, beachten Sie bitte unsere Zahntarife für Kinder. Der Münchener Verein, die DA Direkt, UKV, Signal Iduna und die ARAG warten hier mit besonders guten Leistungen auf.
Engstand, Zahnlücken, Überbiss, Vorbiss, offener Biss und Kreuzbiss lassen sich so mit vertretbaren Eigenkosten behandeln. Die Versicherungen kommen auch für viele Wahlleistungen des Kieferorthopäden auf. Da der Wunsch, auch mit Zahnspange „gut auszusehen“, bei Kindern und Jugendlichen immer wichtiger wird, sind mit einer Zahnzusatzversicherung ästhetische Aspekte wie farblose Bögen, Mini-Brackets oder auch die Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) kein Problem.
Kieferorthopädische Zahnzusatzversicherung für Erwachsene
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei Erwachsenen kaum für kieferorthopädische Leistungen, Zuschüsse gibt es nur bei wirklich gravierenden Kieferanomalien. Und selbst nach einem Unfall gibt es nur Zuschüsse, wenn eine Kieferanomalie vorliegt, die gesetzlich definiert ist und für die eine entsprechende KIG-Einstufung vorliegt. Für gesetzlich Krankenversicherte ist das problematisch, obwohl gerade bei kleineren Fehlstellungen kieferorthopädische Maßnahmen dabei helfen können, sich vorbeugend bis ins hohe Alter ein gutes Gebiss zu sichern.
Denn in vielen Fällen ist für Erwachsene eine kieferorthopädische Behandlung nicht nur eine ästhetische Entscheidung, die zu einem schönen Lächeln verhelfen soll. Oftmals wird sie vom Zahnarzt aus medizinischen Gründen empfohlen. Wichtige Funktionen wie das Kauen, die Atmung und die Aussprache können verbessert werden. Spätfolgen wie Kiefergelenksprobleme, Zahnfleischerkrankungen oder gar Kieferknochenerosion durch einen unharmonischen Zusammenbiss, kann vorgebeugt werden. Weiterhin helfen vorbeugende kieferorthopädische Behandlungen beim Eingliedern von Zahnersatz. Dadurch lassen sich beispielsweise Zahn-Implantate besser im Gebiss einsetzen und integrieren. Nicht zuletzt werden durch Kieferorthopädie auch Folgeprobleme einer ungleichmäßigen Belastung der Zähne und Kiefergelenke, wie zum Beispiel Kopf- oder Rückenschmerzen vermieden.
Allerdings sieht die GKV solche Behandlungen als nicht unbedingt notwendig an und kommt dafür nicht auf. Eine Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie ist daher ratsam. Übrigens: Viele Tarife für Zahnersatz und Zahnbehandlungen springen auch bei kieferorthopädischen Kosten oder für Zahnspangen ein.
Tarif Empfehlungen für Erwachsene
Für Erwachsene bieten sich beispielsweise folgende Tarife mit kieferorthopädischen Leistungen an:
- ARAG – Tarif DentalProZ100
- ARAG – Tarif DentalProZ90 Bonus
- Bayerische – Tarif Zahn Prestige
- DFV – Tarif Zahnschutz Exklusive 100
- Inter – Tarif QualiMed Z Z90+ZPro
- Inter – Tarif QualiMed Z Z90Plus
Der Vorteil dieser Tarife: Sie leisten auch, wenn die Ursache für die Behandlung nicht auf einen Unfall zurückzuführen ist. Allerdings sollten Sie bei Antragstellung alle noch nicht durchgeführten und aktenkundigen Behandlungen angeben. Die Versicherung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Überprüfung vornehmen, bevor sie zahlt.
Was Sie über die Kieferorthopädie wissen sollten
Was bedeutet KIG und welche Einstufungen gibt es?
KIG ist ein medizinisches Kürzel für kieferorthopädische Indikationsgruppen. Je nach Schweregrad der Kieferanomalie, erfolgt die Einstufung zwischen den fünf Indikationsgruppen KIG 1, KIG 2, KIG 3, KIG 4 und KIG 5. Dabei ist die höchste Ziffer die schwerste Fehlstellung und bestätigt einen dringenden Behandlungsbedarf. Kinder, bei denen eine Zahnfehlstellung der Stufen KIG 3-5 festgestellt wird, erhalten von der gesetzlichen Krankenkasse eine Grundversorgung durch einen Kieferorthopäden.
Für die oft sinnvolle Behandlung der leichteren Fehlstellungen in den Stufen KIG 1 und 2, müssen alle Kosten inklusive Zahnspange vollständig von den Eltern bezahlt werden. Eine Behandlung gilt in den Stufen KIG 1 und KIG 2 zwar „als ästhetisch wünschenswert“ bzw. „medizinisch notwendig“, die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich dennoch nicht an den Behandlungskosten.
Grundsätzlich leisten also die gesetzlichen Krankenversicherungen nur unter folgenden Voraussetzungen
- wenn eine Einstufung zwischen KIG 3 bis KIG 5 erfolgt und wenn der kieferorthopädische Behandlungsbeginn vor dem 18.Lebensjahr beginnt.
- Die Eltern müssen während der Behandlung mit einem Eigenanteil von 20 % in Vorleistung gehen und erhalten diesen am Ende einer erfolgreichen Behandlung zurück.
- Die restlichen 80% übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung, sobald die KFO Behandlung bewilligt ist.
- Sind mehrere Ihrer Kinder gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung, werden für jedes weitere Kind 90 % der Kosten übernommen.
- Die Erstattung der Vorleistung wird von den Krankenkassen nur dann erbracht, wenn ein Nachweis der ordnungsgemäß abgeschlossenen Behandlung durch den Kieferorthopäden erbracht wird. Dies soll als Motivation dienen, die oft langdauernde kieferorthopädische Behandlung auch zu Ende zu führen.
Wann ist eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll?
Eine kieferorthopädische Behandlung bewirkt, dass Ihr Biss korrekt ist und sich die Zähne weniger schnell abnutzen. Ein falscher Biss kann schnell zu Zahnproblemen, Kieferschmerzen oder gar Kopfschmerzen führen. Karies und Zahnfleischentzündungen werden durch eine Fehlstellung der Zähne und daraus entstehende Schäden begünstigt. Besonders bei einer Einstufung in den unteren Indikationsstufen (KIG 1-2; dies sind medizinisch nur sinnvolle, aber nicht notwendige Leistungen) wird die kieferorthopädische Behandlung oft zur Prophylaxe gerechnet.
Typische Fehlstellungen sind:
- Engstand: Im Kiefer ist zu wenig Platz und die Zähne verschieben sich.
- Lücken: Im Kiefer ist zu viel Platz und die Zähne können sich nicht gegenseitig abstützen.
- Überbiss: Der Oberkiefer ragt über den Unterkiefer.
- Vorbiss: Der Unterkiefer ragt über den Oberkiefer.
- Offener Biss: Dieser ist eine im Kindesalter ursächliche Lücke zwischen den vorderen Zähnen.
- Kreuzbiss: Dies ist ein schiefer Biss durch einen zu engen Kiefer.
Eine kieferorthopädische Therapie dient im Kindesalter unter anderem auch zum Lückenschluss von Einzelzahnlücken, bei nicht angelegtem zweitem, bleibenden Zahn (Zahnunterzahl). Fehlen bleibende Zähne, wächst der Kieferknochen nicht richtig oder bildet sich zurück, eine kieferorthopädische Behandlung wird unumgänglich.
Neben angeborenen Kieferanomalien können Unfälle, Verletzungen oder Erkrankungen zu Fehlstellungen des Kiefers oder der Zähne führen und eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen. Auch Zahnersatz kann im Übrigen eine Veränderung der Kieferstellung verursachen, wenn z.B. beim Einsetzen von Implantaten, Kronen oder Brücken nicht passgenau gearbeitet wurde.
Viele Erwachsene haben auch ästhetische Gründe für eine kieferorthopädische Behandlung. Sie haben eine leichte Fehlstellung der Zähne, die keine funktionelle Einschränkung darstellt, stören sich aber an der Optik. In der Kieferorthopädie für Erwachsene geht es dann oftmals darum, mit modernen Behandlungsmethoden, wie zum Beispiel einer unsichtbaren, innenliegenden Zahnspange, Zahnkorrekturen nachzuholen, die in der Kindheit versäumt wurden. Ein maximales Alter für die Kieferorthopädie bei Erwachsenen gibt es nicht.
Die Kosten der Kieferorthopädie für Erwachsene richten sich nach Dauer und Aufwand der Behandlung, die oft zwei bis drei Jahre dauert. Es fallen mitunter Kosten von mehreren Tausend Euro oder mehr an. Erwachsene zahlen kieferorthopädische Therapien zur ästhetischen Verbesserung des Gebisses in der Regel selbst.
Eine Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen verbessert die Standardleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
In welchem Fall Betroffene mit Leistungen für eine kieferorthopädische Versorgung aus der gesetzlichen Krankenversicherung rechnen können, ist ganz klar definiert. Bei der Kieferorthopädie für Kinder werden nur schwere Fehlstellungen sowie Behandlungen bei fehlenden, bleibenden Zähnen (Zahnunterzahl) oder Durchbruchstörungen bzw. Verlagerungen der Zähne (ausgenommen Weisheitszähne) bezuschusst.
Für Therapien leichterer Zahn-Fehlstellungen oder gar kosmetische Begradigungen der Zähne bei Kindern, müssen Eltern die Kosten selbst bezahlen oder die Versorgungslücke mit einer Zahnzusatzversicherung schließen.
Bei Erwachsenen gilt generell das Selbstzahler Prinzip oder ein rechtzeitiger Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie. Selbst nach Unfällen müssen Erwachsene in der Regel die Kosten für medizinisch notwendige Maßnahmen bei Kieferorthopäden selbst bezahlen.
Bei besonders schwerwiegenden Fällen wie einer Missbildung des Gesichtes sowie einer skelettalen Fehlentwicklung des Kiefers oder des Gesichtsknochens nach einem Unfall, können gesetzliche Leistungen erbracht werden. Ob ein Behandlungsfall vorliegt, der durch die gesetzliche Krankenversicherung bezuschusst werden kann, sollten Sie unbedingt mit dem Kieferorthopäden und der jeweiligen Krankenkasse abklären. Viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen große Teile der KFO Therapie einer unfallbedingten Kieferfehlstellung.
Warum eine Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie sinnvoll ist
Den meisten ist die Kieferorthopädie (KFO) im Zusammenhang mit der Zahnspange bekannt. Häufig wird davon ausgegangen, dass eine KFO Behandlung nur bei Kindern und Jugendlichen notwendig ist. Doch weit gefehlt, immer öfter lassen sich Erwachsene die Zähne begradigen und das nicht nur aus kosmetischen Gründen.
Oft sind Kopf- und Nackenschmerzen sowie Verspannungen der Kiefermuskulatur eine Ursache, die durch eine KFO Maßnahme behoben werden kann. Auch ein unbehandelter Verlust von Zähnen kann bei Erwachsenen zu einer medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Therapie führen. Insgesamt gibt es viele Ursachen, die Betroffene zum Kieferorthopäden führen. In allen Fällen ist es gut, wenn eine Zahnzusatzversicherung finanziell unter die Arme greift.
Eine kieferorthopädische Behandlung lässt Zähne nicht nur besser aussehen, sondern schützt sie auch langfristig vor einseitigen Abnutzungen. Eine frühzeitige, vorsorgliche, kieferorthopädische Therapie ist deswegen sehr sinnvoll. Werden dann die Behandlungskosten größtenteils von einer privaten Zahnzusatzversicherung übernommen, steht Ihrem strahlenden Lächeln nichts mehr im Wege.