Zahnersatzversicherung

Warum schließen viele Versicherte eine reine Zahnersatzversicherung ab? Das ist ganz leicht zu erklären. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt bei Zahnersatz nur einen Festzuschuss zur einfachsten medizinischen Grundversorgung! Wer sich für einen ästhetisch höherwertigeren Zahnersatz entscheiden möchte, bleibt auf den hohen Zusatzkosten sitzen.

Sie möchten eine Zahnlücke versorgen lassen. Die Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung würde sich nach den Kosten für eine unverblendete Zahnbrücke richten, denn das wäre in diesem Fall die medizinische Grundversorgung.

Sie möchten sich aber für eine vollverblendete Zahnbrücke oder gar für ein Implantat entscheiden? Das steht Ihnen natürlich frei, dennoch steigt der Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung nicht weiter an! Genau für diese Kostenlücke springt eine Zahnzusatzversicherung ein.

Achten Sie auf diese Leistungen bei der Suche nach einer Zahnersatzversicherung

Sie suchen eine Zahnzusatzversicherung, die für die Zahnersatzkosten Ihrer Implantate, Inlays, Kronen oder anderer Zahnersatzbehandlungen aufkommt und das am besten sofort? Dann gilt es, Tarife zu vergleichen und folgende Schwerpunkte zu beachten:

Wieviel leistet die Zahnersatz Versicherung?

Gute private Zahnzusatzversicherungen übernehmen zwischen 70 und 100 Prozent der anfallenden Zahnarzt- und Laborkosten für Zahnersatz. In der Regel sind darin die Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) enthalten, nur bei wenigen Zahntarifen ist das nicht der Fall. Was bedeutet, dass die Eigenbeteiligung mit einer guten Zahnersatzversicherung zwischen 30 und Null Prozent der Gesamtrechnung liegt.

Fazit: Wer mit einem gewissen Eigenanteil der Zahnersatz Rechnung kalkulieren kann, hat möglicherweise mit einer günstigeren Zahnersatzversicherung ein besseres Preis-Leistungsverhältnis.

Wieviel leisten Zahnersatzversicherungen

Wartezeiten und Summenbegrenzungen

Viele Zahnzusatzversicherungen leisten erstmalig nach einer Mindestvertragslaufzeit von sechs oder acht Monaten. Das nennt man Wartezeit und bedeutet, dass Versicherte nur Behandlungen nach Ablauf dieser Frist erstattet bekommen. Versicherungen, die Zahnersatztarife mit Wartezeiten anbieten, wollen ihren Versichertenstamm (=Bestandskunden) vor schnell auftretenden Kosten durch Neukunden schützen. Zahnzusatzversicherungen, die auf Wartezeiten verzichten, können diesen Schutz nur mit den Beiträgen kompensieren.

Eine weitere Schutzmaßnahme für eine bestehende Versichertengemeinschaft ist die Summenbegrenzung in den ersten Jahren. Das bedeutet, dass eine Zahnzusatzversicherung die Leistungen in den ersten Jahren begrenzt. In der Regel stehen Neukunden 4.000 Euro in den ersten vier Jahren beziehungsweise 1.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Sehr gute Zahnzusatzversicherungen haben eine kürzere Summenbegrenzung wie zum Beispiel nur 3 Jahre, oder sie leisten zwischen 5.000 und 10.000 Euro in den ersten vier Jahren.

Zahnversicherungen, die nach Kalenderjahren kalkuliert sind, bieten Neukunden einen enormen Vorteil. Wer sich mit so einem Tarif zum 1. Dezember eines Jahres versichert, hat mit dem Dezember das erste Kalenderjahr beendet. Dadurch stehen dem Versicherten ab dem 1. Januar des Folgejahres bereits die Leistungen für zwei Jahre Mitgliedschaft zu Verfügung.

Fazit: Wer davon ausgeht, dass er schnell Leistungen für Zahnersatz benötigt, sollte auf eine Zahnersatzversicherung ohne Wartezeiten mit hohen Anfangsleistungen zurückgreifen.

Fehlende Zähne

Viele Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich darin, ob fehlende Zähne mitversichert werden können oder nicht. In der Regel können bei einer Zahnersatzversicherung ein bis vier fehlende Zähne mitversichert werden. Dafür wird durch die Versicherung entweder ein Risikozuschlag pro fehlendem Zahn erhoben oder die vertragliche Leistung in den ersten Jahren gekürzt. Auf diese Art soll die bestmögliche Gleichstellung zu Versicherten ohne fehlende Zähne hergestellt werden.

Haben Sie fehlende Zähne? Vor der Wahl einer passenden Zahnersatzversicherung, sollte die Frage geklärt werden, ob die fehlenden Zähne mit versichert werden müssen. Wenn die fehlenden Zähne nicht versichert werden sollen, geben Sie das bitte in der Verbesserung der Tarifauswahl in unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich an.

ACHTUNG: Fast alle Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen schließen Leistungen für Zähne aus, die bereits vor Vertragsabschluss fehlen. Nur der Tarif Ergo Zahn-Ersatz-Sofort erbringt Sofort-Leistungen ohne Gesundheitsfragen und anfängliche Wartezeiten für fehlende Zähne.

Wann dürfen Sie welchen Zahnersatz in Anspruch nehmen?

Moderne Zahnersatzversicherungen beschränken den Zahnarzt und seine Patienten bei der Wahl des Zahnersatzes für die ausstehende Behandlung nicht. Was bedeutet, dass der Zahnarzt mit seinem Patienten entscheidet, ob ein Zahnlücke mit einem Implantat, einer Brücke oder einer herausnehmbaren Prothese versorgt werden soll. Dasselbe gilt bei der Versorgung von Zähnen mit Kronen oder Inlays: der Zahnarzt und Patient entscheiden gemeinsam, welche Behandlung und Materialien verwendet werden sollen.

Natürlich muss eine gewisse Zweck- und Sinnhaftigkeit der Behandlung bestehen. Beispiel: Normalerweise wird eine Lücke von vier nebeneinander liegenden, fehlenden Zähnen mit zwei Implantaten und einer Brücke versorgt. Vier nebeneinander liegende Implantate sind nicht die optimale Lösung und werden in der Regel abgelehnt.

Bis zu welchem Zahn sind Verblendungen versichert?

Verblendungen von Kronen oder Brücken in weißer Zahnfarbe werden teilweise nur bis zu einem bestimmten Backenzahn ersetzt. Dies ist häufig der vorletzte Backenzahn (6. Zahn), da der letzte Backenzahn (7. Zahn) und der Weisheitszahn (8. Zahn) auch bei herzhaftem lachen nicht gesehen werden. Dasselbe gilt auch für Veneers und Verblendschalen zur Reparatur von defekten Zähnen. Begrenzt ein Versicherer die Verblendungen auf einen bestimmten Zahn, müssen die Verblendungen der weiter hinten liegenden Backenzähne selbst bezahlt werden.

Gibt es Kostenbegrenzungen bei Knochenaufbau oder Funktionsanalyse?

Neuere, private Zahnzusatzversicherungen leisten in der Regel umfangreich für einen Knochenaufbau und für eine Funktionsanalyse bei einer implantologischen Leistung. Dies bedeutet, dass die zusätzlich anfallenden Kosten bei einer Versorgung mit einem oder mehreren Implantaten in der Regel übernommen werden.

Ein Knochenaufbau kann nur bei einer Versorgung mit einem Implantat notwendig werden und wird in der Regel erstattet.

Eine Funktionsanalyse zum Eingliedern einer einzelnen Krone, dürfte ohne gute Begründung durch den behandelnden Zahnarzt von keiner Zahnzusatzversicherung bezahlt werden! Erfahrungsgemäß kommt es in diesem Fall zu Konflikten mit den Zahnzusatzversicherungen, da diese Maßnahme nicht erforderlich ist und die Leistung hierfür unter Umständen verweigert wird. Da die Kosten für Funktionsanalysen in der Regel an umfangreiche Zahnersatzmaßnahmen gebunden sind, empfehlen wir vor der Behandlungen einen Heil- und Kostenplan bei der Versicherung einzureichen.

Finden Sie Tarife für Implantate, Inlays, Kronen und andere Zahnersatzbehandlungen

Zahnersatzversicherungen vergleichen

Bitte geben Sie das Geburtsdatum der Person ein, die versichert werden soll. Dies ist notwendig, um eine korrekte Preisauskunft zu gewährleisten. Die Durchführung der Berechnung ist unverbindlich und kostenlos.

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Bitte geben Sie fehlende Zähne an, die nicht ersetzt sind. Nicht anzugeben sind bei dieser Frage:

  • fehlende Weisheitszähne (sog. 8er)
  • bei Kindern fehlende Milchzähne wenn zweite Zähne normal nachwachsen
  • bereits ersetzte Zähne (Brücke, Implantat, Krone o.ä.)
  • vollständiger Lückenschluss, d.h. wenn Zahnlücke durch die Nachbarzähne vollständig geschlossen wurde

Die Anzahl der fehlenden Zähnen wird von den meisten Versicherungsgesellschaften im Antrag abgefragt.

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Bitte tragen Sie die Anzahl ein, sofern in Ihrem Mund irgendwelche Zahnersatzversorgungen vorhanden sind, z.B.:

  • Kronen / Teilkronen
  • Brücken
  • Implantate
  • Inlays
  • Stiftzähne
  • Teleskopkronen
  • Teilprothesen
  • Vollprothesen
  • u.a.
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Bitte geben Sie bei dieser Frage an, ob in der Vergangenheit schon einmal eine Parodontitis-Erkrankung bei Ihnen diagnostiziert und/oder behandelt wurde.

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Bitte wählen Sie ja, wenn Behandlungen mit dem Zahnarzt geplant, von diesem angeraten oder aktuell durchgeführt werden.

  • Ersatz eines Zahnes
  • Parodontalbehandlungen
  • Wurzelbehandlungen
  • funktionsanalytische- und therapeutische Maßnahmen zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen
  • die Erneuerung von bestehenden Füllungen, Kronen o.Ä.
  • die Regulierung einer Zahnfehlstellung mittels kieferorthopädischer Maßnahmen

Lediglich prophylaktische Maßnahmen, die rein vorbeugenden Charakter haben, sind bei dieser Frage nicht zu berücksichtigen.

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Wieviel leistet die Krankenkasse und was ist durch Zahnersatzversicherungen möglich?

Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen einen befundbezogenen Festkostenzuschuss für einen notwendigen Zahnersatz. Da es sich bei der gesetzlichen Versorgung immer um die günstigste und zweckmäßigste Lösung handelt, entstehen häufig Mehrkosten bei der Wahl eines besseren Materials oder einer andersartigen Versorgung. Diese Kosten muss der Patient selber bezahlen! Alternativ schließt der Patient eine Zahnersatzversicherung ab, die diese Kosten teilweise oder ganz übernimmt.

Implantate – Zahnersatzversicherung deckt Kosten von diesem teuren Zahnersatz

Das Implantat ist eine sehr gute  Lösung um einzelne Zahnlücken zu schließen, da die benachbarten Zähne nicht beschädigt werden müssen. Dies wäre bei einer kostengünstigeren Versorgung durch eine Brücke allerdings der Fall. Der Aufwand für eine implantologische Behandlung ist umfangreicher und kann zusätzliche Maßnahmen wie einen Knochenaufbau oder eine funktionsanalytische Eingliederung des Zahnersatzes erforderlich machen. Da der Aufwand von Fall zu Fall unterschiedlich ist, weichen die Kosten für die Versorgung sehr stark voneinander ab. Sollten für das Setzen des Implantates und der Kronen keine Zusatzleistungen anfallen, kann man mit Kosten von 2.000 Euro aufwärts rechnen. Für aufwendigere Behandlungen können schnell Kosten in Höhe von bis zu 4.000 Euro auf den Patienten zu kommen.

Da die gesetzlichen Krankenkassen für das Setzen des Implantates keine Leistungen erbringen, wird häufig davon ausgegangen, dass es gar keine Leistung dafür gibt. Das stimmt so nicht ganz: Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich erst an den Kosten für eine Zahnkrone (Suprakonstruktion), die auf dem Zahnimplantat (künstliche Zahnwurzel) befestigt wird.

Da die Leistung der Krankenkasse vom Bonusheft anhängig ist, erhalten Patienten einen Festzuschuss in Höhe von 363 Euro ohne und 472 Euro mit einem mindestens zehnjährig geführtem Bonusheft. Die verbleibenden Restkosten sind immer noch enorm, können aber mit einer sehr guten Zahnersatzversicherung bis zu 100 Prozent  abgesichert werden.

Zahnkrone – gängig im Zahnersatz Bereich und die Zusatzversicherung bezahlt dafür

Mit einer Zahnkrone kann ein stark beschädigter Zahn dauerhaft erhalten werden. Die Krone bildet die Form und Oberfläche des ursprünglichen Zahnes bis auf das kleinste Detail nach und ersetzt diese zukünftig. Dabei wird der defekte Zahn soweit wie nötig abgeschliffen, damit die neue künstliche Zahnkrone aufgesetzt und verklebt werden kann. Diese Behandlung wird dann notwendig, wenn entweder der Zahnschmelz auf der Kaufläche zerstört ist, oder die Substanz des Zahnes wegen einer Wurzelbehandlung oder Karies so beeinträchtigt wurde, dass eine Reparatur mit einer Kunststofffüllung, Inlay oder Onlay nicht mehr möglich ist.

Für eine Krone sind mehrere Arbeitsschritte notwendig. Als allererstes wird ein Gebissabdruck oder ein 3D Scan erstellt, im zweiten Schritt wird die Zahnbehandlung durchgeführt. Beim herkömmlichen Verfahren wird im Anschluss der Zahn mit einem Provisorium versorgt. Sobald die Krone in einem Zahnlabor mittels des Gebissabdrucks hergestellt wurde, wird sie dem Patienten eingesetzt. Bei einem Modernen CEREC Verfahren wird ein 3D Bild von dem defekten Zahn erstellt und in der Praxis die Krone mittels einer speziellen CNC Maschine aus Keramik hergestellt. Der betroffene Zahn kann mit nur einem Zahnarztbesuch repariert und mit einer Krone versorgt werden.

Die Zahnbehandlung mit einer Krone kostet den Patienten je nach Region und Aufwand zwischen 600 und 1.200 Euro pro Zahn. Die besten Zahnersatzversicherungen übernehmen 100 Prozent der anfallenden Zahnarzt- und Laborkosten. Sehr gute Versicherungen sollten mindesten 80-90 Prozent der Kosten inklusive Vorleistungen der Krankenkasse erstatten.

Inlays – nachhaltiger Zahnersatz

Inlays – auch Einlagefüllungen genannt – sind entweder aus Gold oder Keramik. Sie kommen dann zum Einsatz, wenn eine Kunststofffüllung nicht mehr ausreicht, die vorhandene Zahnsubstanz aber noch zu gut für eine Krone ist. Die Zahnbehandlung mit einem Inlay kostet durchschnittlich zwischen 500 und 800 Euro. Da aber Patienten von der Krankenkassen für ein Inlay nur einen minimalen Zuschuss (ca. 50 Euro) erhalten, bleiben sie fast auf den gesamten Kosten sitzen. Ähnlich wie bei einer Krone, kann das Inlay in zwei Behandlungsverfahren eingesetzt werden. Beim CEREC Verfahren ist nur ein Besuch beim Zahnarzt notwendig und eine Maschine übernimmt die Aufgabe des Zahnlabors.

Wer sich vor diesen hohen Zuzahlungen schützen will, sollte sich für eine Zahnersatzversicherung mit sehr guten Leistungen entscheiden. Auch jüngere Patientengruppen sind oft von dieser Art des Zahnersatzes betroffen, da dies die Zwischenstufe von Kunststofffüllungen zur Krone oder dem tatsächlichem Zahnersatz ist.

Brücken – gegen Zahnlücken

Eine Brücke macht dann Sinn, wenn die beiden Zähne neben der Lücke auch schon schwer beschädigt sind und kurz oder mittelfristig mit einer Krone versorgt werden müssten. In diesem Fall kann der Zahnarzt zwei Zahnbehandlungen mit einem Zahnersatz versorgen. Für eine Brücke müssen die Zähne neben der Lücke so vorbereitet werden, dass die Brücke auf diesen beiden Zähne (Ankerzähne) aufliegt und dadurch die Last beim Kauen tragen. In der Regel werden Brücken aus verblendeten Gold- oder Metallbrücken hergestellt. Durch die Vollverblendung erhält die Brücke dieselbe Farbe, wie die restlichen Zähne und fällt beim Lachen nicht auf.

Es kommt immer wieder vor, dass ein Ankerzahn durch Karies beschädigt ist oder unter der zusätzlichen Last so leidet, dass er ersetzt werden muss. In diesem Fall würde der Zahn durch ein Implantat (eine künstliche Zahnwurzel) ersetzt und die neue Brücke von einem echten Zahn und einem Implantat getragen werden. Dieses Verfahren wird auch bei zwei nebeneinander liegenden Zahnlücken angewendet.

Ab drei fehlenden Zähnen können auch zwei Implantate als Träger der Brücke eingesetzt werden. Da es eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten der Brücke gibt, variieren die Kosten entsprechend. Bei einer normalen Brücken sollte mit ca. 1.500 Euro gerechnet werden, wobei eine von einem Implantat getragene Brücke auch schnell mal das Doppelte oder Dreifache kosten kann. Auch hier werden von einer guten Zahnersatzversicherung 80 bis 100 Prozent der Behandlung und Laborkosten getragen.

Veneers – kosmetische Verblendungen

Veneers werden nicht nur kosmetisch eingesetzt, sondern auch aus medizinischen Gründen verwendet. Zu diesen Fällen gehören Zahnverblendungen der Frontzähne, die nach einem Unfall teilweise aus- oder abgebrochenen sind, oder der Schutz sehr empfindlicher Zähne, wenn der Zahnschmelz defekt ist. Es gibt genügend Gründe, warum ein Veneer aus medizinischer Sicht sinnvoll ist. Dennoch werden Veneers immer öfter für kosmetische Korrekturen von verfärbten oder ungleichen Zähnen verwendet.

Für medizinische Veneers werden die Zähne ganz leicht abgeschliffen und mit der Verblendung verklebt. Zahnzusatzversicherungen erbringen nur für medizinische Veneers Leistungen. Sogenannte Non-Prep Veneers, die auf einen gesunden Zahn aufgeklebt werden, sind bei allen Zahnersatzversicherungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Für Veneers werden von der gesetzlichen Krankenkasse keine Zuschüsse gewährt, somit werden diese Zahnbehandlungen immer als Privatleistungen abgerechnet. Pro Zahn werden für ein Veneer aus Keramik schnell 300 bis 800 EUR fällig. Verblendungen aus Kunststoff sind mit 100 bis 350 EUR deutlich preiswerter zu haben. Die meisten Zusatzversicherungen leisten für Veneers nur bei einer medizinischen Notwendigkeit und für dessen Reparatur, damit der Zahn erhalten bleibt.

Gebiss – herausnehmbare Teil- oder Vollprothesen

Gesetzlich Krankenversicherte haben über die sogenannte Regelversorgung einen Anspruch auf Zahnersatz. Diese beinhaltet auch ein künstliches Gebiss, welches eher als Zahnprothese bekannt ist. Die Prothese ist ein aus Metall und Kunststoff gefertigter, teilweiser oder voller Ersatz einer Zahnreihe, der jederzeit vom Patienten eingesetzt und herausgenommen werden kann. Wenn noch genügend Zähne vorhanden sind, wird eine Teilprothese verwendet. Diese wird an den verbleibenden Zähnen oder Kronen mit Klammern befestigt.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt – je nachdem wie gut das Bonusheft geführt ist – 50 bis 65 Prozent vom Rechnungsbetrag als staatlichen Festzuschuss. Werden für die Befestigung der Prothese Implantate gesetzt, müssen diese Implantate zu 100 Prozent aus der eigenen Tasche bezahlt werden!

Sehr gute Zahnersatzversicherungen übernehmen die Restkosten für eine herausnehmbare Prothese in der Regel zu 100 Prozent, wozu auch die Implantate für eine festsitzende Zahnprothese gehören.