Die Zahnbrücke als Zahnersatz

Die Zahnbrücke zählt als sogenannter festsitzender Zahnersatz und gilt als eine Alternative zu Zahnimplantaten oder Zahnprothesen. Sie dient dazu Zahnlücken zu schließen und ein lückenloses Gebisses herzustellen. Eine Zahnbrücke kann Zahnlücken mit maximal 3 fehlenden Zähnen im Seitenzahnbereich und maximal 4 fehlenden Zähnen im Frontzahnbereich schließen. Um größere Lücken zu überbrücken, können für die Konstruktion einer Zahnbrücke auch Implantate eingesetzt werden, die als Pfeilerzähne dienen.

Zahnbrücken unterschieden sich nach der Befestigungsart, der Form, dem Material und der Verblendung. Welche Zahnbrücke im Einzelfall zur Anwendung kommt, hängt immer von der Größe und der Lage der Zahnlücke ab.

Einsetzen einer Zahnbrücke


Fehlt ein Zahn und ist die so entstandene Lücke auf beiden Seiten von Zähnen begrenzt, sprechen Zahnmediziner von einer Schaltlücke. Wählt man zum Schließen der Schaltlücke einen Zahnersatz in Form einer Zahnbrücke, dann spricht man von einer Schaltbrücke.

Wie läuft eine Zahnbrücken Behandlung ab?

Um einzuschätzen, ob eine Zahnbrücke eingesetzt werden kann, werden in einer Voruntersuchung zunächst die Nachbarzähne, Zahnfleisch und Kieferknochen geprüft. Hierzu wird meist eine Röntgenaufnahme angefertigt. Ist eine Zahnbrücke möglich, wird der Zahnarzt für die Behandlung einen Heil- und Kostenplan erstellen, welcher der gesetzlichen Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden muss.

Die Behandlungs- und Herstellungsdauer einer Zahnbrücke hängt immer von deren Größe und Komplexität ab. Meistens sind zwei bis vier Behandlungstermine notwendig.

Beschleifen der Nachbarzähne und Abdruck

Vorbereitung der Zähne für eine Zahnbrücke

Zunächst fertigt der Zahnarzt einen Abdruck des ursprünglichen Gebisses, um ein Provisorium herzustellen. Dann folgt das Abschleifen und Präparieren der Nachbarzähne, damit diese der Zahnbrücke als Pfeilerzähne dienen können. Durch das beschleifen geht einiges an Zahnsubstanz verloren. Übrig bleiben nur kleine „Stümpfe“ des ursprünglichen Zahns. Sollten die Pfeilerzähne Karies oder eine alte Zahnfüllung haben, dann wird dies entfernt und mit behandelt. Je nach Zustand erhalten die Pfeilerzähne eine Aufbaufüllung, damit sie parallel zueinanderstehen. Dies ist wichtig, damit die Brücke stabil eingesetzt werden kann.

Sind die Zähne fertig präpariert, wird der zweite Abdruck angefertigt, welcher der Zahntechnik als Grundlage für die Anfertigung der Zahnbrücke dient. Gleichzeitig wird die Zahnfarbe für die Verblendung der Zahnbrücke bestimmt. Zum Schutz der abgeschliffenen, empfindlichen Zähne erhält der Patient abschließend ein Kunststoffprovisorium.

Anpassen der Brücke

Im nächsten Termin geht es um das Anpassen der Zahnbrücke aus dem Zahnlabor. Der Biss wird überprüft und der Sitz der Zahnbrücke wird ggf. angepasst. Wichtig ist u.a. dass die Brücke kein Spannungsgefühl verursacht.

Viele Brückenarten bestehen aus zwei Teilen: dem inneren Teil (Brückengerüst) und der Verblendung, also der zahnfarbenen äußeren Hülle. Passt der Sitz, geht die Brücke zurück in das Labor. Dort wird sie mit der gewünschten zahnfarbenen Verblendung aus Keramik fertiggestellt.

Eingliederung der Brücke

Im nächsten Behandlungstermin setzt der Zahnarzt die fertig verblendete Zahnbrücke ein. Der Biss wird erneut überprüft und die Brücke falls nötig angepasst. Das erste Einsetzen erfolgt meist provisorisch. Ist der Patient nach einer gewissen Eingewöhnungszeit mit dem Sitz und Tragegefühl der Zahnbrücke zufrieden, dann setzt der Zahnarzt die Zahnbrücke endgültig ein. Mit einem speziellen Zahnzement wird die Brücke an den Pfeilerzähnen befestigt.

Mit einer Zahnbrücke hat man keine Einschränkungen. Nach der ersten Eingewöhnungszeit bemerkt man meistens gar nicht mehr, dass man eine Zahnbrücke trägt. Sie fühlt sich natürlich an und unterscheidet sich kaum von den natürlichen Zähnen. Zahnbrücken halten bei guter Pflege in der Regel viele (durchschnittlich mehr als zehn) Jahre.

Wichtig dafür ist, dass die Pfeilerzähne gesund bleiben. Ratsam ist für den Patienten deshalb immer auch den Bereich unter dem Brückenzwischenglied und an den angrenzenden Kronenrändern sauber zu halten, um Entzündungen an Zahnfleisch und Zähnen vorzubeugen.

Zahnbrücken nach der Art der Befestigung

Die Art der Befestigung einer Zahnbrücke hängt in erster Linie von den Voraussetzungen des Patienten ab. Wo ist die Zahnlücke, wieviel Zähne fehlen, sind stabile Zähne als Ankerzähne vorhanden.

Die Endpfeilerbrücke

Zahnbrücke in der Ausführung als Endpfeilerbrücke

Die häufigste und typischste Form der Zahnbrückenbefestigung ist die Endpfeilerbrücke. Sie wird an mindestens zwei Pfeilerzähnen befestigt, zwischen denen das Brückenzwischenglied angebracht ist. Als Faustregel für die Relation zwischen Nachbarzähnen und zu ersetzenden Zähnen gilt: Jeder Zahn kann das Anderthalbfache tragen. Sollten mehrere Zähne zwischen den beiden Ankerzähnen fehlen, so wird die zu überbrückende Spanne sehr groß. Dann können Implantate eine Lösung sein, größere Lücken zu überbrücken. Zahnmediziner sprechen dann von einer Pfeilervermehrung.

Klebebrücke oder Maryland-Brücke

Die Marylandbrücke oder Klebebrücke heißt auch Adhäsiv-Brücke. Diese Zahnbrücken-Variante wird mittels Ädhäsivtechnik und Komposit auf die Rückseite der natürlichen Pfeilerzähne mit zwei Klebeflügeln aufgeklebt. Der Vorteil ist, dass Zahnsubstanz geschont wird, weil keine Pfeilerzähne beschliffen werden müssen. Sie kann z.B. gut angewendet werden im Bereich der Schneidezähne.

Zahnmediziner empfehlen die Marylandbrücke oft für Kinder und Jugendliche, die z.B. durch einen Unfall einen Frontzahn verloren haben und bei denen noch kein Implantat eingesetzt werden sollte. Aber auch für Erwachsene ist die Klebebrücke eine Option. Voraussetzung ist, dass die Pfeilerzähne gesund sind, keine großen Füllungen oder Karies haben und eine ausreichende große Zahnschmelzfläche für das Kleben haben. Bei guter Anfertigung ist die Klebebrücke einige Jahre haltbar und damit eine gute Zwischenlösung.

Teilkronen- und Inlaybrücken

Zahnbrücken können auch an einer Teilkrone oder einem Inlay befestigt werden. Eine Inlay-Brücke oder Teilkronenbrücke eignet sich bei einem Zahnverlust im Front- oder Seitenbereich. Der Vorteil ist, dass man die Nachbarzähne weniger stark abschleifen muss und damit Zahnsubstanz geschont wird. Der Nachteil: Diese Zahnbrücken-Art ist nicht so stabil wie eine Vollkronen-Brücke.

Freiend- oder Extensionsbrücke

Als Freiendbrücke wird eine Zahnbrücke bezeichnet, die nur auf einer Seite verankert ist und auf der anderen Seite „frei“ endet. Es fehlt der Endpfeiler auf einer Seite. Die Freiendbrücke heißt auch Anhängerbrücke oder Extensionsbrücke.

Sie eignet sich nur, wenn der letzte Zahn in der Zahnreihe fehlt und dahinter kein Zahn mehr vorhanden ist, der als Brückenpfeiler dienen könnte. Das ist meistens bei fehlenden Backenzähnen der Fall. Die Voraussetzung für die Freiendbrücke ist, dass die Nachbarzähne stabil und gesund sind.

Freiendbrücken werden nur noch selten eingesetzt, da diese Konstruktion als weniger belastbar gilt. Beim Kauen wirken hohe Kräfte auf die Brückenpfeiler ein, dadurch kann die Zahngesundheit leiden und Ankerzähne können verloren gehen. Als Alternative zur Freiendbrücke gilt eine Implantatgetragene Brücke oder eine herausnehmbare Prothese.

Verbundbrücken (Hybridbrücken bzw. Kombinationsbrücken)

Zahnbrücke in der Ausführung als Verbundbrücke - Kombinationsbrücke - Hybridbrücke

Brücken können nicht nur auf Zähnen, sondern auch auf Implantaten oder kombiniert auf beiden Pfeilertypen – natürliche Ankerzähne und Implantate – befestigt werden. Diese Zahnbrückenart wird Verbundbrücke genannt bzw. Hybridbrücke oder Kombinationsbrücke, da sie zwei Technologien verknüpft.

Die Besonderheit: Bei dieser Brückenkonstruktion ist der eine Pfeiler, das Implantat starr im Knochen verankert und bewegt sich nicht. Dagegen sitzt der natürliche Pfeilerzahn elastisch im Knochen und gibt bei Kaubewegungen nach. Hybridbrücken werden eingesetzt, wenn mindestens zwei Zähne nebeneinander fehlen.

Implantatbrücken

Implantat getragene Zahnbrücke

Wenn mindestens drei Zähne nebeneinander fehlen, stellt eine Implantatbrücke die beste Lösung dar. Sie ist vor allem für diejenigen Patienten geeignet, denen mehrere Zähne fehlen und die keinen herausnehmbaren Zahnersatz tragen möchten.

Sie wird nicht auf den eigenen Zähnen, sondern auf Zahnimplantaten getragen. So können zum Beispiel drei Zähne mit einer implantatgetragenen Brücke wie folgt ersetzt werden: Der mittlere Teil wäre dann ein Brückenzwischenkörper und die beiden äußeren Pfeiler werden von Implantaten getragen.

Werden größere Lücken, bei denen viele Zähne ersetzen werden sollen, mit Implantatbrücken versorgt, dann werden mehrere Zahnimplantate gesetzt, über die sich eine implantatgetragene, mehrspannige Brücke zieht. Es ist sogar möglich, einen vollständig zahnlosen Kiefer mit implantatgetragenen Brücken zu versorgen. Für die Anzahl der Implantate, die als Pfeiler dienen, gibt es unterschiedliche Behandlungskonzepte (z.B. All-on-4 Konzept®). Implantatbrücken gelten als sehr teuer, da die Kosten für das setzen der künstlichen Zahnwurzeln, zu den Kosten für die Brücke dazu kommen.

Teleskopbrücke (herausnehmbare Brücke)

Bei einer Teleskopbrücke handelt es sich um eine herausnehmbare Teilprothese über die Zähne des Ober- oder Unterkiefers. Sie gilt als Mischform zwischen festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz (kombinierter Zahnersatz).

Die Teleskopbrücke bietet sich an, wenn einige (mindestens fünf) natürliche Zähne im Kiefer erhalten geblieben sind. Diese müssen noch in einem gutem Zustand sein, damit sie als Pfeiler für die Zahnbrücke stabil genug sind. Die Teleskopbrücke wird über Teleskopkronen auf den Pfeilerzähnen verankert. (Doppelkronen-Mechanik).

Dabei werden zuerst die Innenteleskope auf die Pfeilerzähne zementiert. Das herausnehmbare Element besteht aus den Außenteleskopen, die über Zwischenglieder miteinander verbunden sind. Die fehlenden Zähne werden so überbrückt. Reichen die eigenen Zähne zur sicheren Verankerung der herausnehmbaren Brücke nicht aus, lässt sich eine Pfeilervermehrung mit Zahnimplantaten durchführen.

Die Vorteile: Die Teleskopbrücke sitzt fest auf den Pfeilerzähnen und gilt als ästhetisch, stabil und langlebig. Sie ist deutlich flexibler als feste Brücken: Fällt ein Pfeilerzahn im Laufe der Jahre weg und muss entfernt werden, kann dieser Teil des Gebisses problemlos in die Teleskopprothese eingearbeitet werden. Sie bietet zugleich maximalen Tragekomfort ohne Belastung der Schleimhaut, da sie ohne metallene Gaumenbügel bzw. sichtbare Klammern auskommen. Gleichzeitig ist die Teleskopbrücke durch die Herausnehmbarkeit sehr einfach zu pflegen.

Der einzige Nachteil: Teleskopbrücken gelten als teuer, da die Fertigung durch den Zahntechniker viel Zeit, Geschick und Erfahrung erfordert.

Zahnbrücken nach Art der Formgebung der Brückenzwischenglieder

Brückenzwischenglieder können unterschiedlich gestaltet werden. Hierbei spielen vor allem die Ästhetik und Hygiene eine wichtige Rolle.

Die Schwebebrücke

Eine Schwebebrücke wird so konstruiert, dass sie nicht direkt auf dem Kiefer, bzw. dem Zahnfleisch und der Mundschleimhaut aufliegt (ca. 3 mm Abstand). Der Vorteil: Sie ist gut unterspülbar und lässt sich besser reinigen. Eingesetzt wird sie nur im unsichtbaren Bereich der Seiten- bzw. Backenzähne. Der Nachteil: Für Frontzähne ist sie nicht geeignet, weil die Lücke zwischen der Brücke und dem Zahnfleisch zu sehen wäre. Zudem würde der Zwischenraum das Sprechen beeinträchtigen. Eine Variante der Schwebebrücke ist die so genannten Spaltbrücke, die im Vergleich zur Schwebebrücke eine deutlich geringere Spalttiefe hat (ca. 1 mm).

Tangentialbrücken

Hier wird das Brückenzwischenglied so gestaltet, dass es nur an seinen Unterpunkten aufliegt oder linienförmigen Kontakt zur Mundschleimhaut aufweist. Die Brückenzwischenglieder sind herzförmig gestaltet und werden oft bei Freiendbrücken eingesetzt.

Sattelbrücken

Sattelbrücken haben eine nach innen gewölbte (konkave) Form, damit die Brückenzwischenglieder großflächig auf der Schleimhaut aufliegen können. Der Nachteil: Die breite Auflage erschwert eine gründliche Brückenreinigung. Sattelbrücken werden deswegen nicht als Teil von festsitzendem Zahnersatz verwendet, sondern als herausnehmbare Elemente bei Prothesen einbezogen (Teleskopprothesen, Teilprothesen).

Ovate Pontic

Bei dieser Formgebung handelt es sich um eine eiförmige (konvexe) Struktur. Dadurch senkt sich das Brückenzwischenglied praktisch in das Zahnfleisch. Voraussetzung ist eine ausreichende Schleimhautdicke bzw. ein Vorbereiten des Zahnfleischs z.B. mit Hilfe eines Provisoriums auf diese Formgebung.

Geschiebe-Brücken

Manchmal ist die Situation so, dass diejenigen Zähne, welche durch die Brücke verbunden werden sollen, sich zu stark unterscheiden (nicht kompensierbare Pfeilerdivergenz). Dann kann die Lösung eine geteilten Brücke sein, bei der das Brückenzwischenglied nur auf der einen Seite am Pfeiler festverankert wird und auf der anderen Seite mittelst eines Geschiebes verbunden wird (geteilte Brücke). Geschiebe, die bei mehrspannigen Brücken zum Zwecke des Spannungsabbaus zwischen den einzelnen Brückengliedern gesetzt werden, werden Stressbreaker-Geschiebe genannt.

Zahnbrücken nach Art des Materials und der Verblendung

Man unterscheidet das Material für das Brückengerüst und das Material für die äußere Verblendung der Zahnbrücke, um eine natürliche Form und Farbe der Zähne zu erreichen. Für die Wahl des Materials spielen die Ansprüche des Patienten eine wesentliche Rolle. Zahnbrücken können dabei aus folgenden Zahnersatz Materialen bestehen:

Zahnbrücken aus Edel- oder Nichtedelmetall (NEM)

Zahnbrücken aus Legierungen von Edelmetallen und Nichtedelmetallen (NEM) gelten als stabil und sehr lange haltbar. Gold-Zahnbrücken sind deutlich teurer als Zahnbrücken aus Nichtedelmetallen. Brücken ohne zahnfarbene Verblendung werden aus ästhetischen Gründen meistens nur im nicht sichtbaren Bereich eingesetzt, also bei Seitenzähnen oder im hinteren Zahnbereich.

Zahnbrücken aus Keramik und Metall

Das Brückengerüst von Verbund-Metall-Keramik-Brücken (VMKs) besteht aus Metalllegierungen (Edelmetalle oder Nichtedelmetalle) und ist damit ausreichend stabil.

Für die Verblendung wird Keramik verwendet. Dadurch sind sie optisch unauffällig und eignen sich auch für den sichtbaren Bereich. Die Verblendung kann teilweise (teilverblendet) oder vollständig (vollverblendet) sein.

Metallkeramikbrücken vereinen die Stabilität des Metalls mit einer zahnfarbenen Optik der Keramik. Aufgrund des metallenen Brückengerüst haben sie jedoch weniger Lichtdurchlässigkeit als z.B. Vollkeramikbrücken.

Zahnbrücken aus Vollkeramik

Zahnbrücken können als Vollkeramikbrücken komplett aus moderner, hochstabiler Keramik (Zirkon) gefertigt werden. Patienten, die sich metallfreien Zahnersatz wünschen, finden in Zahnbrücken aus Zirkon eine geeignete Lösung.

Ihre Vorteile sind eine sehr gute Gewebeverträglichkeit, lange Haltbarkeit und eine hervorragende Ästhetik. Sie bergen keine Risiken für Allergiker und haben aufgrund der Metallfreiheit keine Temperaturleitfähigkeit und keine Wechselwirkungen mit anderen Werkstoffen im Mund. Wegen ihrer Lichtdurchlässigkeit unterscheiden sie sich kaum von natürlichen Zähnen und sind deswegen z.B. auch für den Bereich der Frontzähne sehr gut geeignet. Da Zirkonoxid als sehr bruchstabil und belastbar gilt, halten sie auch einem hohen Kaudruck stand.

Der Nachteil: Im Gegensatz zu Zahnbrücken mit Metallgerüst haben Zahnbrücken aus Vollkeramik eine etwas geringere Elastizität. Dabei gilt: Je weniger Glieder eine Bücke hat, umso unbedenklicher ist es, diese aus Vollkeramik zu fertigen und damit einen metallfreien Zahnersatz zu bekommen. Vollkeramikbrücken gelten als kostspieliger, da besonders die zahntechnischen Kosten höher sind.

Zahnbrücken aus Kunststoff

Zahnbrücken aus Kunststoff werden hauptsächlich für Langzeitprovisorien verwendet. Sie sind daher vergleichsweise günstig, weniger stabil und weniger lange haltbar. Sie müssen meist schon nach wenigen Jahren ergänzt bzw. oder ersetzt werden.

Vor- und Nachteile von Zahnbrücken

Ob zum Schließen einer Zahnlücke eine Zahnbrücke oder ein Implantat besser ist, ist grundsätzlich schwer zu beurteilen. Die Empfehlung hängt immer vom jeweiligen Patientenwunsch bzw. Behandlungsfall ab. Dabei gilt es immer Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen.

Vorteile von Zahnbrücken

Welche Nachteile haben Zahnbrücken?

Die Zahnbrücken Kosten nach der Art der Zahnbrücke

Die Gesamtkosten für eine Zahnbrücke errechnen sich aus der Anzahl der Zahnlücken die zu überbrücken sind, dem zahnärztlichen Honorar, sowie den Material- und Laborkosten. Eine Wunschversorgung für eine Zahnbrücke, die über die Regelversorgung hinausgeht, wird nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet.

Je nach Material kosten kleine Brücken wenige hundert Euro, während im Vergleich dazu eine größere Zahnbrücke bis zu 3.000 Euro und mehr kosten kann. In der obersten Preisklasse liegen u.a. implantatgetragene Zahnbrücken oder Hybridzahnbrücken, bei denen zusätzlich die Kosten für das Einsetzen von Implantaten als Brückenpfeiler dazu kommen.

Zahnbrücken Kosten nach Zahnbrückenarten
Art der ZahnbrückeGesamtkosten, Preisspanne
Ein Zahn fehlt:
Metallkeramikbrücke, Gerüst aus Nicht-Edelmetall (NEM), keramisch vollverblendet, verankert auf zwei natürlichen Zähnen
1.000 Euro
bis 1.800 Euro
Ein Zahn fehlt:
Vollkeramikbrücke aus Zirkon , verankert auf zwei natürlichen Zähnen
1.500 Euro
bis 2.500 Euro
Zwei Zähne fehlen:
Hybridbrücke aus Nicht-Edelmetall (NEM), keramisch vollverblendet, verankert auf einem Implantat und einem natürlichen Zahn (OHNE Knochenaufbau)
1.800 Euro
bis 4.500 Euro
Zwei Zähne fehlen:
Hybrid-Vollkeramikbrücke aus Zirkon, Verankert auf einem Zahnimplantat und einem natürlichen Zahn (OHNE Knochenaufbau)
2.500 Euro
bis 5.000 Euro
Drei Zähne fehlen:
Implantatbrücke aus Nicht-Edelmetall (NEM), keramisch vollverblendet verankert auf zwei Implantaten (OHNE Knochenaufbau)
3.500 Euro
bis 5.000 Euro
Drei Zähne fehlen:
Implantat-Zirkonbrücke, verankert auf zwei Implantaten (OHNE Knochenaufbau)
3.000 Euro
bis 6.000 Euro

Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung für eine Zahnbrücke?

Der Festzuschuss der gesetzliche Krankenkasse für eine Zahnbrücke folgt den Zuschussregeln für Zahnersatz: er bezieht sich immer auf die Regelversorgung und ist immer abhängig vom Befund und vom Bonusheft. Durch ein gut geführtes Bonusheft kann man von erhöhten Zuschüssen im Rahmen der Regelversorgung profitieren.

Seit 1. Oktober 2020 beträgt dieser mindestens 60 Prozent der Regelversorgung. Bei regelmäßiger jährlicher Vorsorge zum Zahnerhalt in den letzten 5 Jahren erhöht sich der Festzuschuss auf 70 Prozent. Bei 10 Jahren auf 75 Prozent. Das laufende Jahr der Behandlung wird dabei nicht mitgezählt.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt also unabhängig von der gewählten Zahnbrückenlösung, immer nur den bonusabhängigen Festzuschuss zwischen 60 % und 75 % der Regelversorgung. Alles was darüber hinaus geht ist Ihr Eigenanteil.

Die Regelversorgung bei Zahnlücken

Zur Regelversorgung von Zahnlücken gehört unter anderem, dass Zahnbrücken nur im sichtbaren Bereich mit einer Verblendung in Zahnfarbe versehen werden (nur eine Teilverblendung auf der Außenseite). Der sichtbare Bereich ist definiert über die sogenannten Verblendgrenzen.

Diese verlaufen im Oberkiefer bis einschließlich zum 5. Zahn und im Unterkiefer bis einschließlich zum 4. Zahn. Nur bis zu diesen Zähnen übernehmen die gesetzlichen Versicherungen eine Teilverblendung für Zahnersatz. Für den 1. bis 3. Schneidezahn gehört auch die Verblendung der Schneidekante zur Regelversorgung. Im Seitenzahnbereich ab Zahn 5 im Unterkiefer bzw. Zahn 6 im Oberkiefer gilt somit eine unverblendete Brücke aus Nichtedelmetall (NEM) als Regelversorgung.

Bei größeren Zahnlücken sieht die gesetzliche Regelversorgung eine herausnehmbare Zahnprothese vor. Implantatgetragene Zahnbrücken zählen nicht dazu!

Für gesetzlich Versicherte mit geringem Einkommen (z.B. ALG-II, Sozialhilfe- oder BAföG-Empfänger) gilt eine Härtefallregelung bei Zahnersatz: Brauchen diese Patienten eine Prothese, Brücke oder Zahnkrone, steigt der Festzuschuss. Sie erhalten die Regelversorgung kostenfrei.

Wie berechnet sich der Eigenanteil für eine Zahnbrücke?

Das Prinzip ist einfach: Der Eigenanteil ist grundsätzlich jener Teil der übrig bleibt, nachdem die gesetzliche Krankenkasse den Festzuschuss bezahlt hat.

Die Gesamtkosten der Zahnbrücke werden vom Zahnarzt im Heil- und Kostenplan festgehalten, der bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht wird. Dieser stellt den Kostenvoranschlag des Zahnarztes für eine Zahnbrücke dar. Darin sehen Sie den Befund, die genaue Behandlungsplanung, die voraussichtlichen Kosten und mit welchem Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung Sie (bezogen auf die Regelversorgung) rechnen können.

Von den aufgeführten Gesamtkosten können Sie den Festzuschuss abziehen. Alle Kosten die übrigbleiben, sind der von Ihnen zu tragende Eigenanteil

Befundorientierte Festzuschüsse der GKV bei fehlenden Zähnen (Stand Juli 2022)

BefundFestzuschuss
60 %
(ohne Bonus)
Festzuschuss
70 %
(Bonus 1)
Festzuschuss
75 %
(Bonus 2)
100 %
(Härtefall)
Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke508 Euro592 Euro634 Euro846 Euro
Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke579 Euro676 Euro724 Euro965 Euro
Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer647 Euro754 Euro808 Euro1.078 Euro

Beispielberechnung des Eigenanteils bei unterschiedlichen Zahnbrücken minus Festzuschuss 70% (Bonusheft 5 Jahre)

BrückenartBehandlungs-
Kosten
Festzuschuss Bonus 70%Eigenanteil
Ein Zahn fehlt:
Vollkeramikbrücke aus Zirkon, verankert auf zwei natürlichen Zähnen
1.800 €592 €1.208 €
Zwei Zähne fehlen:
Hybridbrücke aus Nicht-Edelmetall (NEM), keramisch vollverblendet, verankert auf einem Implantat und einem natürlichen Zahn (OHNE Knochenaufbau)
3.750 €676 €3.074 €
Drei Zähne fehlen:
Implantatbrücke aus Nicht-Edelmetall (NEM), keramisch vollverblendet verankert auf zwei Implantaten (OHNE Knochenaufbau)
4.900 €754 €4.146 €

Welche Kosten übernimmt eine Zahnzusatzversicherung für Zahnbrücken?

Gute Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Zahnbrücken zu 90 bis 100 Prozent. Empfehlenswert ist es, auf eine Erstattung von mindesten 50 % bis 70 % der Gesamtkosten zu achten.

Achten Sie darauf, dass es keine Einschränkungen bezüglich der Erstattung von Implantatkosten bei Hybridbrücken oder implantatgetragenen Zahnbrücken gibt. Diese sind oft zur Pfeilervermehrung bei größeren Zahnlücken notwendig, oder wenn die natürlichen Zähne so stark geschädigt sind, dass sie keine Zahnbrücke mehr tragen können.

Die Kosten von Hybridbrücken oder vollständig implantatgetragenen Brücken sind sehr hoch und der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen im Verhältnis dazu sehr gering. Deshalb sind Tarife, die lediglich den Festzuschuss der Krankenkassen verdoppeln weniger empfehlenswert!

Achten Sie auch auf Erstattungshöchstgrenzen in den ersten Versicherungsjahren, auf Materialeinschränkungen der Brücke, oder ob es Beschränkungen für keramische Verblendungen im Seiten- oder Backenzahnbereich gibt. Gute Tarife übernehmen Materialien und Verblendungen uneingeschränkt.

Berechnen Sie kostenlos Ihren Zahnzusatzversicherung Tarif für Zahnbrücken. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Gerne stehen wir Ihnen dazu per email oder telefonisch zur Verfügung.

Zahnzusatzversicherung mit Leistungen für Zahnbrücken

Bitte geben Sie das Geburtsdatum der Person ein, die versichert werden soll. Dies ist notwendig, um eine korrekte Preisauskunft zu gewährleisten. Die Durchführung der Berechnung ist unverbindlich und kostenlos.

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Bitte geben Sie fehlende Zähne an, die nicht ersetzt sind. Nicht anzugeben sind bei dieser Frage:

  • fehlende Weisheitszähne (sog. 8er)
  • bei Kindern fehlende Milchzähne wenn zweite Zähne normal nachwachsen
  • bereits ersetzte Zähne (Brücke, Implantat, Krone o.ä.)
  • vollständiger Lückenschluss, d.h. wenn Zahnlücke durch die Nachbarzähne vollständig geschlossen wurde

Die Anzahl der fehlenden Zähnen wird von den meisten Versicherungsgesellschaften im Antrag abgefragt.

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Bitte tragen Sie die Anzahl ein, sofern in Ihrem Mund irgendwelche Zahnersatzversorgungen vorhanden sind, z.B.:

  • Kronen / Teilkronen
  • Brücken
  • Implantate
  • Inlays
  • Stiftzähne
  • Teleskopkronen
  • Teilprothesen
  • Vollprothesen
  • u.a.
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Bitte geben Sie bei dieser Frage an, ob in der Vergangenheit schon einmal eine Parodontitis-Erkrankung bei Ihnen diagnostiziert und/oder behandelt wurde.

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Bitte wählen Sie ja, wenn Behandlungen mit dem Zahnarzt geplant, von diesem angeraten oder aktuell durchgeführt werden.

  • Ersatz eines Zahnes
  • Parodontalbehandlungen
  • Wurzelbehandlungen
  • funktionsanalytische- und therapeutische Maßnahmen zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen
  • die Erneuerung von bestehenden Füllungen, Kronen o.Ä.
  • die Regulierung einer Zahnfehlstellung mittels kieferorthopädischer Maßnahmen

Lediglich prophylaktische Maßnahmen, die rein vorbeugenden Charakter haben, sind bei dieser Frage nicht zu berücksichtigen.

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