Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse für Zahnersatz und Zahnbehandlung

Immer öfter werden nicht alle Behandlungskosten beim Zahnarzt von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Das liegt daran, dass die vorgeschriebene Zahnversorgung, vorrangig wirtschaftlich und ausreichend zweckmäßig sein muss. In anderen Worten, so billig wie möglich solange es hält.

Für viele Zahnärzte und Patienten ist diese Lösung oft nicht nur aus ästhetischer Sicht ungünstig, sondern auch für eine langfristige Versorgung ungeeignet. Erfahren Sie in unserem Zahnzusatzversicherung Ratgeber, mit welchen Leistungen Sie bei Zahnersatz und Zahnbehandlung rechnen können.

Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse für Zahnersatz und Zahnbehandlung

KIG Stufen – Kieferorthopädische Indikationsgruppen

Bei Kindern beginnen die Leistungsengpässe der gesetzliche Krankenversicherung bei der Kieferorthopädie. Eltern müssen hier oft hohe Zuzahlungen für private Mehrleistungen erbringen. Was vielen Eltern nicht bewusst ist, bei Zahnfehlstellungen der KIG Stufe 1-2 kann die Krankenkasse die Behandlung sogar vollständig ablehnen. Das liegt daran, das die GKV eine Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen von der Einstufung in KIG-Stufe 3-5 abhängig macht. Nur mit einer Zahnzusatzversicherungen für Kinder können bis zu 100 Prozent der Kosten inkl. privater Mehrleistungen abgesichert werden.

Kieferorthopädische Leistungen

Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung

Bei Erwachsenen werden immer öfter Zusatzkosten für Füllungstherapien wie Inlays oder Zahnersatz notwendig. Da die Krankenkassen für Einlagenfüllungen (Inlays) eine Amalgam Versorgung oder bei schwereren fällen eine Zahnkrone vorsehen. Der Begriff Regelversorgung stammt aus dem Sozialgesetzbuch und bezieht sich auf eine zahnmedizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene Versorgung der Zähne. Der zahnmedizinische Fortschritt spielt hierbei keine Rolle.

Regelversorgung

Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse

Der gesetzliche Festzuschuss richtet sich seit Januar 2005 nach dem Befund und wird daher befundorientierter Festkostenzuschuss genannt. Seit Oktober 2020 werden mindestens 65 Prozent der Kosten für eine Zahnersatz Regelversorgung von den Krankenkassen übernommen. Das bedeutet aber auch, dass die gesetzliche Krankenkasse für eine notwendige Zahnersatzmaßnahme immer denselben Betrag bezahlt. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich beim Zahnersatz, um ein sehr teures Implantat, oder die kostengünstige Regelversorgung handelt.

Festkostenzschuss

Höhere Erstattungen durch ein geführtes Bonusheft

Ja, wer sein Bonusheft pflegt und regelmäßig zur Zahnvorsorge geht wird von der Krankenkasse belohnt. Seit Oktober 2020 entsprechen die Bonusstufen 20 und 30, nicht mehr der prozentualen Erhöhung des Regelzuschusses in Höhe von 65 Prozent, sondern erhöhen diesen in 5 Prozentschritten. Wer in den letzten 5 Jahren alle Kontrolluntersuchungen nachweisen kann erhält 70 Prozent und nach 10 Jahren sogar 75 Prozent der Regelversorgung.

Bonusheft Erstattungen