Zahnbehandlungen durch den Zahnarzt

Eine Zahnbehandlung durch den Zahnarzt dient der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Zahn- oder Kiefererkrankungen. In erster Linie dient eine Zahnbehandlung der Zahnvorsorge, in dem als Prophylaxe eine professionelle Zahnreinigung oder konservierende Maßnahmen wie Fissuren Versiegelungen durchgeführt werden.

Kunststofffüllungen und Wurzelbehandlungen kommen bei Karies zum Einsatz, eine Parodontal Behandlung bei einer Entzündung des Kieferknochens. Als wohl bekannteste Form einer Zahnbehandlung im kieferorthopädischen Bereich gilt die Zahnspange, aber auch Knirscherschienen um das Abnutzen der Zähne gezielt zu verhindern.

Fissurenversiegelung

Bei einer Fissurenversiegelung werden die feinen, bis 5 Millimeter tiefen Grübchen und Rillen auf den Kauflächen der Backenzähne versiegelt. Es handelt sich meistens um eine vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung von Kariesbefall der Zähne. Um die Ansiedlung von Zahnbelägen weitgehend zu verhindern, werden diese Fissuren mit Kunststoff, dem so genannten Komposit aufgefüllt. Die aufgefüllten Kauflächen der Backenzähne, erleichtern das Zähneputzen in diesen Bereichen enorm. Die Fissurenversiegelung dient sowohl zur Zahnprophylaxe als auch zum Beheben bereits vorhandener kleinerer Schäden am Zahn und gehört zum Standardrepertoire eines jeden Zahnarztes.

Fluoridierung

Die Fluoridierung ist eine Maßnahme, um die Anfälligkeit gegen Karies zu vermindern. Die Zugabe von Fluorid in speziell entwickelten Zahncremes o.Ä. wie beispielsweise Elmex-Gelee, kann auch zur Minderung der Sensibilität von freiliegenden Zahnhälsen beitragen. Zur Auswahl stehen Lacke, Gele oder Lösungen mit höherer Fluoriddosis und antimikrobiellen Mitteln, um die Behandlung durchzuführen.

Zähne Bleaching – Zahnaufhellung

Bei einer Zahnaufhellung durch ein Bleaching, werden die Zähne weißer. Die Zähne werden dabei wie der Name Bleaching vermittelt gebleicht. Als Wirkstoff wird hautsächlich Wasserstoffperoxid verwendet, der die Farbstoffe im Zahn durch das freisetzten von aktivem Sauerstoff aufspalten und oxidieren kann.

Hier erfahren Sie wie Bleaching genau funktioniert und wie Sie die Kosten für das Bleaching absichern können.

Zahnbehandlung - Bleaching

WICHTIG: Bleaching Produkte werden auch in der Home Variante vertrieben. Wir empfehlen aber ausnahmslos das professionelle Bleaching durch den Zahnarzt (am besten nach einer professionellen Zahnreinigung)! Grund: Bei unsachgemäßer Anwendung der Produkte könnte der Zahnschmelz beschädigt werden.

Zahnfüllung durch Kunststofffüllungen / Kompositfüllungen

Bei kleineren, durch Karies entstandenen Löchern greifen Zahnärzte gerne zu einer Kunststofffüllung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet für diese Art der Zahnfüllung, nur etwa 30 €. Dies sind die Kosten die bei einer Amalgamfüllung angefallen wären (Regelversorgung). Da Kunststofffüllungen in der Regel ca. 100-250 Euro kosten (je nach Größe), muss ein Großteil der Kosten aus eigener Tasche bezahlt werden. Lesen Sie hier welche Zahnzusatzversicherungen die Kosten für Zahnfüllungen zu 100% übernehmen.

Wurzelbehandlung

Jeder Zahn hat im Inneren ein eigenes kleines Organ, das von Blut- und Nervengefäßen versorgt wird. Tiefe Karies, aber auch andere Einflüsse können zu einer Entzündung führen, die den Kieferknochen auflöst. Bei einer Wurzelbehandlung wird unter örtlicher Betäubung eine Öffnung in den Zahn gebohrt, daraufhin wird der Kanal in der Wurzel gereinigt. Nach erfolgreicher Behandlung wird der Zahn durch eine Füllung oder Krone abgedichtet und stabilisiert.

Wurzelbehandlung Kosten

Bei einer Wurzelbehandlung können Kosten zwischen 200€ bis 1.000€ entstehen, wobei die gesetzliche Krankenkasse diese Behandlung nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt. Die GKV leistet nur, wenn hierdurch eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden, kann oder der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz nur durch diese Maßnahme möglich ist. Ist der Erfolg einer Wurzelbehandlung zweifelhaft, haben Sie keinen Leistungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse. Sie haben nun zwei Möglichkeiten, entweder wird der Zahn gezogen, oder Sie tragen die Kosten der Wurzelbehandlung aus eigener Tasche.

Die Alternative: Führen Sie einen Zahnzusatzversicherung Vergleich durch, denn viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten für eine Wurzelbehandlungen.

Parodontitis

Eine Parodontitis ist eine Entzündung des Zahnhalteapparates und wird durch Bakterien und durch die Entzündungsreaktion des Körpers ausgelöst. Durch diese chronische Entzündung wird der Kieferknochen zerstört. Dies kann im fortgeschrittenen Stadium zu Zahnverlust führen. Eine Parodontitis beginnt immer mit einer Zahnfleischentzündung. Anzeichen für Parodontitis kann häufiges Zahnfleischbluten sein. Aber auch Änderungen der Zahnstellung, länger werdende und gelockerte Zähne, Mundgeruch sowie gelegentlich auftretende Schmerzen sind Anzeichen einer Parodontitis.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet für Parodontal Behandlungen nur noch bei einer Taschentiefe von mehr als 3,5 mm. Natürlich ist es sinnvoll, die Paradontalbehandlung schon früher zu beginnen (soweit diese frühzeitig erkannt wird), da hier die Heilungsmöglichkeiten wesentlich besser stehen. Wird die Parodontitis jedoch schon im frühen Stadium behandelt, werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, die anfallenden Kosten müssen privat getragen werden. Viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen jedoch die Kosten für Paradontalbehandlungen, wenn die Krankenkasse für die Kosten nicht aufkommt.

Kieferorthopädie

Im kieferorthopädischen Bereich wird zwischen fünf Behandlungsbedarfsgraden unterschieden, auch KIG-Stufen (kieferorthopädische Indikationsgruppen) genannt. Die bekannteste Behandlung ist hierbei die Zahnspange für Kinder und Erwachsene. Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung wenigstens noch die Kosten für die Behandlungsstufen 3, 4 und 5, da diese als behandlungsbedürftig eingestuft werden. Wird die Zahnfehlstellung jedoch in die KIG-Stufe 1 oder 2 eingeordnet, beteiligt sich die Krankenkasse nicht mehr an den Kosten. Bei allen Personen über 18 Jahre werden kieferorthopädische Behandlungen generell nicht mehr übernommen (ausgenommen bei Unfall).

Es gibt nur wenige Zahnzusatzversicherungen die kieferorthopädische Leistungen hervorragend abdecken. Hierunter fällt unter anderem die ERGO, die Nürnberger, die DFV und die Gothaer Zahnzusatzversicherung.

Zahnbehandlung Zahnspange bei Kieferorthopädie

Knirscherschienen (Aufbiss-Schienen)

Eine Aufbiss-Schiene oder Knirscherschiene ist eine individuell angefertigte Kunststoffschiene. Sie wird über Nacht auf den Zähnen getragen. Hierdurch wird das Knirschen der Zähne, das übermäßige Zusammenpressen der Zahnreihen, sowie weitere Abnutzungen der Zähne gezielt verhindert. Aufbiss- und Knirscherschienen fallen unter den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Eventuell entstehende Kosten einer Funktionsanalyse werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.

Welche Zahnbehandlung Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind immer auf die Mindestversorgung begrenzt! Deswegen richtet sich der erstattungsfähige Betrag immer nach der günstigsten Zahnbehandlungsmethode!

Zugleich muss aus Sicht der gesetzlichen Krankenkasse eine medizinische Notwendigkeit der Behandlung erkannt werden! Sind die Erfolgsaussichten einer laufenden Behandlung für die gesetzliche Krankenkasse zu gering, kann sie Leistungen verweigern.

Was bedeutet das für den Patienten? Für jede Zahnbehandlung gibt es eine vorgesehene Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Für jede Regelversorgung wiederum, gibt es einen befundbezogenen Festkostenzuschuss. Bevorzugt der Patient eine höherwertiger Versorgung als die gesetzlich dafür vorgesehene, darf der Zahnarzt nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte abrechnen und den 3,5-fachen Satz verlangen.

Die Zahnarzt Kosten steigen, der Festzuschuss der GKV erhöht sich aber deshalb nicht! Dieser bleibt immer gleich! Möchte der Patient eine bessere Versorgung als von der GKV vorgesehen, entsteht ein hoher Eigenanteil an den Kosten.

Leistungsbeispiele der gesetzlichen Krankenkasse bei Zahnbehandlungen

Der Eigenanteil des Patienten entsteht durch die Kosten der Zahnbehandlung abzüglich des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenkasse.

BehandlungPreiseErstattung GKVEigenanteil
Professionelle
Zahnreinigung
100,00 €0,00 €100,00 €
Bleaching
Zahnaufhellung
300,00 €Keine300,00 €
Kunststofffüllung klein150,00 €50,00 €100,00 €
Kunststofffüllung groß300,00 €50,00 €250,00 €
Wurzelbehandlung800,00 €0,00 €800,00 €
Parodontose
Behandlung
500,00 €0,00 €500,00 €
Knirscherschienen
(Aufbiss-Schienen)
300,00 €0,00 €300,00 €
Zahnspangen
Behandlung
4.000,00 €0,00 €4.000,00 €

Eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen kann deshalb sinnvoll sein

Dem eigenen Zahn sollte im der Vorzug vor Zahnersatz gegeben werden. Ein guter Zahnarzt wird Ihnen deshalb immer zu Zahnerhalt vor Zahnersatz raten. Bevor Zähne gezogen werden, sollten also zunächst alle Möglichkeiten der modernen Zahnmedizin ausgeschöpft werden, um den eigenen Zahn zu retten. Eine private Zahnzusatzversicherung kann deshalb sinnvoll sein, um die hohen Eigenkosten bei Zahnbehandlungen zu decken.

Eine Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlungen leistet auch ohne medizinische Notwendigkeit! Das ist besonders dann der Fall, wenn abzusehen ist, dass dadurch eine teure Zahnersatz Behandlung vermieden werden kann. Der Focus liegt darauf, die natürlichen Zähne länger zu erhalten. Hier gibt es eine klassische Win-Win-Situation: Der Versicherte hat gesunde Zähne und die Versicherung spart sich hohe Zuzahlungen für Zahnersatz.
Nutzen Sie unseren Online Rechner für Zahnbehandlungen. Der niedrige Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt immer gleich und moderne Behandlungsmethoden werden nur selten von der GKV erstattet. Sichern Sie sich deswegen mit einer privaten Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen ab.

Zahnzusatzversicherung nur für Zahnbehandlungen

Bitte geben Sie das Geburtsdatum der Person ein, die versichert werden soll. Dies ist notwendig, um eine korrekte Preisauskunft zu gewährleisten. Die Durchführung der Berechnung ist unverbindlich und kostenlos.

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Bitte geben Sie fehlende Zähne an, die nicht ersetzt sind. Nicht anzugeben sind bei dieser Frage:

  • fehlende Weisheitszähne (sog. 8er)
  • bei Kindern fehlende Milchzähne wenn zweite Zähne normal nachwachsen
  • bereits ersetzte Zähne (Brücke, Implantat, Krone o.ä.)
  • vollständiger Lückenschluss, d.h. wenn Zahnlücke durch die Nachbarzähne vollständig geschlossen wurde

Die Anzahl der fehlenden Zähnen wird von den meisten Versicherungsgesellschaften im Antrag abgefragt.

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Bitte tragen Sie die Anzahl ein, sofern in Ihrem Mund irgendwelche Zahnersatzversorgungen vorhanden sind, z.B.:

  • Kronen / Teilkronen
  • Brücken
  • Implantate
  • Inlays
  • Stiftzähne
  • Teleskopkronen
  • Teilprothesen
  • Vollprothesen
  • u.a.
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Bitte geben Sie bei dieser Frage an, ob in der Vergangenheit schon einmal eine Parodontitis-Erkrankung bei Ihnen diagnostiziert und/oder behandelt wurde.

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Bitte wählen Sie ja, wenn Behandlungen mit dem Zahnarzt geplant, von diesem angeraten oder aktuell durchgeführt werden.

  • Ersatz eines Zahnes
  • Parodontalbehandlungen
  • Wurzelbehandlungen
  • funktionsanalytische- und therapeutische Maßnahmen zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen
  • die Erneuerung von bestehenden Füllungen, Kronen o.Ä.
  • die Regulierung einer Zahnfehlstellung mittels kieferorthopädischer Maßnahmen

Lediglich prophylaktische Maßnahmen, die rein vorbeugenden Charakter haben, sind bei dieser Frage nicht zu berücksichtigen.

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