Zahnbehandlungen durch den Zahnarzt
Eine Zahnbehandlung durch den Zahnarzt dient der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Zahn- oder Kiefererkrankungen. In erster Linie dient eine Zahnbehandlung der Zahnvorsorge, in dem als Prophylaxe eine professionelle Zahnreinigung oder konservierende Maßnahmen wie Fissuren Versiegelungen durchgeführt werden.
Kunststofffüllungen und Wurzelbehandlungen kommen bei Karies zum Einsatz, eine Parodontal Behandlung bei einer Entzündung des Kieferknochens. Als wohl bekannteste Form einer Zahnbehandlung im kieferorthopädischen Bereich gilt die Zahnspange, aber auch Knirscherschienen um das Abnutzen der Zähne gezielt zu verhindern.
Inhaltsverzeichnis
- Professionelle Zahnreinigung
- Fissurenversiegelung
- Fluoridierung
- Zähne Bleaching – Zahnaufhellung
- Zahnfüllung durch Kunststofffüllungen / Kompositfüllungen
- Wurzelbehandlung
- Parodontitis
- Kieferorthopädie
- Knirscherschienen (Aufbiss-Schienen)
- Welche Zahnbehandlung Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
- Eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen kann deshalb sinnvoll sein
Professionelle Zahnreinigung
Der Hauptbestandteil der zahnmedizinischen Prophylaxe, also der Zahnvorsorge, ist die professionelle Zahnreinigung. Man versteht darunter eine Zahnbehandlung bei der die Zähne durch den Zahnarzt mechanisch gereinigt werden. Hierbei handelt es sich um keine Kassenleistung!
Fissurenversiegelung
Bei einer Fissurenversiegelung werden die feinen, bis 5 Millimeter tiefen Grübchen und Rillen auf den Kauflächen der Backenzähne versiegelt. Es handelt sich meistens um eine vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung von Kariesbefall der Zähne. Um die Ansiedlung von Zahnbelägen weitgehend zu verhindern, werden diese Fissuren mit Kunststoff, dem so genannten Komposit aufgefüllt, was zusätzlich das Zähneputzen in diesen Bereichen erleichtert. Die Fissurenversiegelung dient sowohl zur Zahnprophylaxe als auch zum Beheben bereits vorhandener kleinerer Schäden am Zahn und gehört zum Standardrepertoire eines jeden Zahnarztes.
Fluoridierung
Die Fluoridierung ist eine Maßnahme, um die Anfälligkeit gegen Karies zu vermindern. Die Zugabe von Fluorid in speziell entwickelten Zahncremes o.Ä. wie beispielsweise Elmex-Gelee, kann auch zur Minderung der Sensibilität von freiliegenden Zahnhälsen beitragen. Zur Auswahl stehen Lacke, Gele oder Lösungen mit höherer Fluoriddosis und antimikrobiellen Mitteln, um die Behandlung durchzuführen.
Zähne Bleaching – Zahnaufhellung
Bei einer Zahnaufhellung durch ein Bleaching, werden die Zähne weißer. Die Zähne werden dabei wie der Name Bleaching vermittelt gebleicht. Als Wirkstoff wird hautsächlich Wasserstoffperoxid verwendet, der die Farbstoffe im Zahn durch das freisetzten von aktivem Sauerstoff aufspalten und oxidieren kann.
Hier erfahren Sie wie Bleaching genau funktioniert und wie Sie die Kosten für das Bleaching absichern können.
Zahnfüllung durch Kunststofffüllungen / Kompositfüllungen
Bei kleineren, durch Karies entstandenen Löchern greifen Zahnärzte gerne zu einer Kunststofffüllung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet für diese Art der Zahnfüllung, nur etwa 30 €. Dies sind die Kosten die bei einer Amalgamfüllung angefallen wären (Regelversorgung). Da Kunststofffüllungen in der Regel ca. 100-250 Euro kosten (je nach Größe), muss ein Großteil der Kosten aus eigener Tasche bezahlt werden. Lesen Sie hier welche Zahnzusatzversicherungen die Kosten für Zahnfüllungen zu 100% übernehmen.
Wurzelbehandlung
Jeder Zahn hat im Inneren ein eigenes kleines Organ, das von Blut- und Nervengefäßen versorgt wird. Tiefe Karies, aber auch andere Einflüsse können zu einer Entzündung führen, die den Kieferknochen auflöst. Bei einer Wurzelbehandlung wird unter örtlicher Betäubung eine Öffnung in den Zahn gebohrt, daraufhin wird der Kanal in der Wurzel gereinigt. Nach erfolgreicher Behandlung wird der Zahn durch eine Füllung oder Krone abgedichtet und stabilisiert.
Wurzelbehandlung Kosten
Bei einer Wurzelbehandlung können Kosten zwischen 200€ bis 1.000€ entstehen, wobei die gesetzliche Krankenkasse diese Behandlung nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt. Die GKV leistet nur, wenn hierdurch eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden, kann oder der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz nur durch diese Maßnahme möglich ist. Ist der Erfolg einer Wurzelbehandlung zweifelhaft, haben Sie keinen Leistungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse. Sie haben nun zwei Möglichkeiten, entweder wird der Zahn gezogen, oder Sie tragen die Kosten der Wurzelbehandlung aus eigener Tasche.
Die Alternative: Führen Sie einen Zahnzusatzversicherung Vergleich durch, denn viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten für eine Wurzelbehandlungen.
Parodontitis
Eine Parodontitis ist eine Entzündung des Zahnhalteapparates und wird durch Bakterien und durch die Entzündungsreaktion des Körpers ausgelöst. Durch diese chronische Entzündung wird der Kieferknochen zerstört. Dies kann im fortgeschrittenen Stadium zu Zahnverlust führen. Eine Parodontitis beginnt immer mit einer Zahnfleischentzündung. Anzeichen für Parodontitis kann häufiges Zahnfleischbluten sein. Aber auch Änderungen der Zahnstellung, länger werdende und gelockerte Zähne, Mundgeruch sowie gelegentlich auftretende Schmerzen sind Anzeichen einer Parodontitis.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet für Parodontalbehandlungen nur noch bei einer Taschentiefe von mehr als 3,5 mm. Natürlich ist es sinnvoll, die Paradontalbehandlung schon früher zu beginnen (soweit diese frühzeitig erkannt wird), da hier die Heilungsmöglichkeiten wesentlich besser stehen. Wird die Parodontitis jedoch schon im frühen Stadium behandelt, werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, die anfallenden Kosten müssen privat getragen werden. Viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen jedoch die Kosten für Paradontalbehandlungen, wenn die Krankenkasse für die Kosten nicht aufkommt.
Kieferorthopädie
Im kieferorthopädischen Bereich wird zwischen fünf Behandlungsbedarfsgraden unterschieden, auch KIG-Stufen (kieferorthopädische Indikationsgruppen) genannt. Die bekannteste Behandlung ist hierbei die Zahnspange für Kinder und Erwachsene. Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung wenigstens noch die Kosten für die Behandlungsstufen 3, 4 und 5, da diese als behandlungsbedürftig eingestuft werden. Wird die Zahnfehlstellung jedoch in die KIG-Stufe 1 oder 2 eingeordnet, beteiligt sich die Krankenkasse nicht mehr an den Kosten. Bei allen Personen über 18 Jahre werden kieferorthopädische Behandlungen generell nicht mehr übernommen (ausgenommen bei Unfall).
Es gibt nur wenige Zahnzusatzversicherungen die kieferorthopädische Leistungen hervorragend abdecken. Hierunter fällt unter anderem die ERGO, die Nürnberger, die DFV und die Gothaer Zahnzusatzversicherung.
Knirscherschienen (Aufbiss-Schienen)
Eine Aufbiss-Schiene oder Knirscherschiene ist eine individuell angefertigte Kunststoffschiene. Sie wird über Nacht auf den Zähnen getragen. Hierdurch wird das Knirschen der Zähne, das übermäßige Zusammenpressen der Zahnreihen, sowie weitere Abnutzungen der Zähne gezielt verhindert. Aufbiss- und Knirscherschienen fallen unter den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Eventuell entstehende Kosten einer Funktionsanalyse werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.
Welche Zahnbehandlung Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
Zugleich muss aus Sicht der gesetzlichen Krankenkasse eine medizinische Notwendigkeit der Behandlung erkannt werden! Sind die Erfolgsaussichten einer laufenden Behandlung für die gesetzliche Krankenkasse zu gering, kann sie Leistungen verweigern.
Was bedeutet das für den Patienten? Für jede Zahnbehandlung gibt es eine vorgesehene Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Für jede Regelversorgung wiederum, gibt es einen befundbezogenen Festkostenzuschuss. Bevorzugt der Patient eine höherwertiger Versorgung als die gesetzlich dafür vorgesehene, darf der Zahnarzt nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte abrechnen und den 3,5-fachen Satz verlangen.
Leistungsbeispiele der gesetzlichen Krankenkasse bei Zahnbehandlungen
Der Eigenanteil des Patienten entsteht durch die Kosten der Zahnbehandlung abzüglich des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenkasse.
Behandlung | Preise | Erstattung GKV | Eigenanteil |
Professionelle Zahnreinigung | 100,00 € | 0,00 € | 100,00 € |
Bleaching Zahnaufhellung | 300,00 € | Keine | 300,00 € |
Kunststofffüllung klein | 150,00 € | 50,00 € | 100,00 € |
Kunststofffüllung groß | 300,00 € | 50,00 € | 250,00 € |
Wurzelbehandlung | 800,00 € | 0,00 € | 800,00 € |
Parodontose Behandlung | 500,00 € | 0,00 € | 500,00 € |
Knirscherschienen (Aufbiss-Schienen) | 300,00 € | 0,00 € | 300,00 € |
Zahnspangen Behandlung | 4.000,00 € | 0,00 € | 4.000,00 € |
Eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen kann deshalb sinnvoll sein
Dem eigenen Zahn sollte im der Vorzug vor Zahnersatz gegeben werden. Ein guter Zahnarzt wird Ihnen deshalb immer zu Zahnerhalt vor Zahnersatz raten. Bevor Zähne gezogen werden, sollten also zunächst alle Möglichkeiten der modernen Zahnmedizin ausgeschöpft werden, um den eigenen Zahn zu retten. Eine private Zahnzusatzversicherung kann deshalb sinnvoll sein, um die hohen Eigenkosten bei Zahnbehandlungen zu decken.