Zahnzusatzversicherung wenn es schon zu spät ist
- Vom Zahnarzt empfohlen oder begonnen Zahnersatz?
- Zahnbehandlungen stehen kurz bevor?
- Zahnspange bereits geplant?
Selbst wenn Zahnlücken bestehen oder Maßnahmen geplant sind, gibt es Tarife, die noch Leistungen übernehmen. Manche erlauben sogar das rückwirkende Einreichen von Rechnungen. Besonders für Betroffene, die Kosten für Zahnersatz, Implantate oder Zahnbehandlungen befürchten, bieten spezielle Sofortschutz-Tarife eine finanzielle Entlastung.
Folgende Zahnzusatzversicherungen übernehmen auch dann noch Leistungen, wenn bereits Zahnprobleme bestehen oder der Behandlungsstart kurz bevorsteht.
Im folgenden werden die drei beliebtesten Tarife für laufenden oder geplanten Zahnersatz, Zahnbehandlungen oder Zahnspangen-Behandlungen.
* Beitrag für ein Alter von 40 Jahren.
Sofort-Leistungen für akute Zahnersatz + Zahnbehandlungen
* Beitrag für ein Alter von 40 Jahren.
Einziger Tarif für laufende + angeratene Kieferorthopädie Behandlungen
* Beitrag für ein Alter von 40 Jahren.
Bei den drei Sofort-Tarifen der Bayerischen können Rechnungen, die zwar erstellt, aber noch nicht abgerechnet wurden, nachgereicht werden.
Die Beiträge der Bayerischen sind abhängig von Ihrem Wohnort (Postleitzahl). In teureren Regionen fallen meist auch Zahnarztrechnungen höher aus, was zu höheren Beiträgen der Bayerischen Versicherung führt.
Wir sind sehr gerne kostenfrei und persönlich für Sie da.
Wenn Sie wissen, für welche Behandlungen die Zahnzusatzversicherung nachträglich Leistungen erbringen soll, können Sie hier die besten Angebote vergleichen. Bitte beachten Sie bei der Beantwortung der Fragen, dass diese richtig sein müssen. Sollten Sie sich unsicher sein, klicken Sie auf das (?) hier finden Sie eine detaillierte Beschreibung der Frage. Wenn diese Beschreibung nicht ausreicht, rufen Sie uns bitte unter 089 402 873 99 an. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Sie die passende Zahnversicherung mit Sofortleistungen erhalten.
Ja, eine Zahnzusatzversicherung wenn es schon zu spät ist, leistet wirklich sofort! Auch wenn sie erst nachträglich abgeschlossen wird. Dabei gilt es, einige Dinge zu beachten. Gerade bei Zahnzusatzversicherungen, die hochwertige Leistungen für empfohlene Behandlungen erbringen, kann nicht pauschal alles versichert werden. Wenn bei der Antragstellung ein kleiner Fehler gemacht wird, kann dies zu einem Leistungsausschluss führen. Vor allem dann, wenn eine nicht versicherbare, laufende oder notwendige Behandlung verschwiegen wurde.
Ob es sich bei Ihnen um eine angeratene Behandlung, eine laufende Behandlung oder um eine geplante Behandlung handelt, können Sie anhand der folgenden Beispiele erkennen.
Angenommen, Ihnen wurde beim letzten Zahnarztbesuch ein Zahn gezogen. Direkt im Anschluss haben Sie einen Heil- und Kostenplan für den geplanten Zahnersatz erhalten – ein konkreter Behandlungstermin wurde aber noch nicht vereinbart.
Mit dem Heil- und Kostenplan beginnt aus Sicht der Versicherung bereits die Behandlung. Denn dieser Plan dient zur Klärung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse.
Ab diesem Zeitpunkt wird der gesamte Vorgang von Zahnzusatzversicherungen als bereits eingeleiteter Behandlungsfall gewertet – unabhängig davon, ob Sie die Maßnahme tatsächlich umsetzen möchten oder nicht.
Achtung: Sobald ein Heil- und Kostenplan vorliegt, gilt die Behandlung für die Versicherung als bereits begonnen.
Bei geplanten Behandlungen gibt es große Unterschiede. Je nach Art der Planung, wirkt sich diese auf die Leistungspflicht der Zahnversicherung aus. Wir unterscheiden diese in drei Kategorien:
Wichtig: In diesem Fall hilft Ihnen nur eine Zahnzusatzversicherung, die nachträglich abgeschlossen werden kann und auch leistet, wenn es eigentlich schon zu spät ist.
Achtung: Ab dem Zeitpunkt, an dem eine Behandlung aktenkundig wird, gilt diese als angeraten oder laufend. Wir sind Ihnen gerne bei der Überprüfung behilflich, welche Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistungen die beste Wahl für Sie ist.
Beantworten Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß, denn die Anbieter von Zahnzusatzversicherungen dürfen die Korrektheit Ihrer Angaben bei Ihrem Zahnarzt nachfragen. Im Zweifelsfall können Sie beim Zahnarzt telefonisch klären, welche Behandlungen in Ihrer Patientenakte als bereits empfohlen stehen. Falsche Angaben zu aktenkundigen Diagnosen können schnell zum Ausschluss von Leistungen führen.
Tarife ohne Gesundheitsfragen können immer abgeschlossen werden. Auch bei diesen Angeboten dürfen die Versicherungen den Zahnstatus zum Zeitpunkt des Abschlusses der Zahnversicherung von Ihrem Zahnarzt anfordern. Also entscheidet Ihre aktuelle Situation, ob es sich dabei um die richtige Zahnzusatzversicherung handelt.