Zahnzusatzversicherung wenn es schon zu spät ist

Zahnzusatzversicherung – auch möglich, wenn es vermeintlich schon zu spät ist
  • Vom Zahnarzt empfohlen oder begonnen Zahnersatz?
  • Zahnbehandlungen stehen kurz bevor?
  • Zahnspange bereits geplant?

Tarife für empfohlene oder begonnene Behandlungen

Geht das wirklich – Zahnversicherung trotz empfohlener oder begonnener Behandlung?

Selbst wenn Zahnlücken bestehen oder Maßnahmen geplant sind, gibt es Tarife, die noch Leistungen übernehmen. Manche erlauben sogar das rückwirkende Einreichen von Rechnungen. Besonders für Betroffene, die Kosten für Zahnersatz, Implantate oder Zahnbehandlungen befürchten, bieten spezielle Sofortschutz-Tarife eine finanzielle Entlastung.

Diese Tarife helfen, wenn es zu spät ist

Folgende Zahnzusatzversicherungen übernehmen auch dann noch Leistungen, wenn bereits Zahnprobleme bestehen oder der Behandlungsstart kurz bevorsteht. 

Im folgenden werden die drei beliebtesten Tarife für laufenden oder geplanten Zahnersatz, Zahnbehandlungen oder Zahnspangen-Behandlungen.

Günstige Zahnersatzleistung

1.500 € Soforthilfe für angeratene Behandlungen
Zahnersatz:
75 %
Zahnbehandlung:
75 %
  • 90 € professionelle Zahnreinigungen
  • 75 % für laufenden, angeratene Behandlungen
  • 750 € Sofort-Leistung pro Jahr
43,20 €* mtl.

* Beitrag für ein Alter von 40 Jahren.

Beitrag wird berechnet…

Für bereits fehlende Zähne

1.500 € Sofortschutz für angeratene Behandlungen
Zahnersatz:
75 %
Zahnbehandlung:
75 %
  • 75 % Vollnarkose, Dämmerschlaf, Lachgas
  • 150 € professionelle Zahnreinigungen
  • 750 € sofort für akute Behandlungen

Sofort-Leistungen für akute Zahnersatz + Zahnbehandlungen

48,80 €* mtl.

* Beitrag für ein Alter von 40 Jahren.

Beitrag wird berechnet…

Für Kinder

Kieferorthopädie Sofort-Schutz für Kinder
Zahnersatz:
100 %
Zahnbehandlung:
100 %
  • 75 % KFO-Mehrkosten nach 4 Jahren
  • 250 € Kieferorthopädie ohne Kassenleistung

Einziger Tarif für laufende + angeratene Kieferorthopädie Behandlungen

24,90 €* mtl.

* Beitrag für ein Alter von 40 Jahren.

Beitrag wird berechnet…
Rückwirkende Zahnzusatzversicherung

Bei den drei Sofort-Tarifen der Bayerischen können Rechnungen, die zwar erstellt, aber noch nicht abgerechnet wurden, nachgereicht werden.

Die Beiträge der Bayerischen sind abhängig von Ihrem Wohnort (Postleitzahl). In teureren Regionen fallen meist auch Zahnarztrechnungen höher aus, was zu höheren Beiträgen der Bayerischen Versicherung führt.

Konrad Dießl
Konrad Dießl
Dipl. Betriebswirt

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Wir sind sehr gerne kostenfrei und persönlich für Sie da.

Zahnzusatzversicherungen wenn es zu spät ist vergleichen

Wenn Sie wissen, für welche Behandlungen die Zahnzusatzversicherung nachträglich Leistungen erbringen soll, können Sie hier die besten Angebote vergleichen. Bitte beachten Sie bei der Beantwortung der Fragen, dass diese richtig sein müssen. Sollten Sie sich unsicher sein, klicken Sie auf das (?) hier finden Sie eine detaillierte Beschreibung der Frage. Wenn diese Beschreibung nicht ausreicht, rufen Sie uns bitte unter 089 402 873 99 an. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Sie die passende Zahnversicherung mit Sofortleistungen erhalten.

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Bitte geben Sie das Geburtsdatum der Person ein, die versichert werden soll. Dies ist notwendig, um eine korrekte Preisauskunft zu gewährleisten. Die Durchführung der Berechnung ist unverbindlich und kostenlos.

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Bitte geben Sie fehlende Zähne an, die nicht ersetzt sind. Nicht anzugeben sind bei dieser Frage:

  • fehlende Weisheitszähne (sog. 8er)
  • bei Kindern fehlende Milchzähne wenn zweite Zähne normal nachwachsen
  • bereits ersetzte Zähne (Brücke, Implantat, Krone o.ä.)
  • vollständiger Lückenschluss, d.h. wenn Zahnlücke durch die Nachbarzähne vollständig geschlossen wurde

Die Anzahl der fehlenden Zähnen wird von den meisten Versicherungsgesellschaften im Antrag abgefragt.

Wieviele Zähne fehlen?
Wollen Sie diese mitversichern?
Haben Sie Zähne, die mit Zahnersatz versorgt sind?
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Bitte tragen Sie die Anzahl ein, sofern in Ihrem Mund irgendwelche Zahnersatzversorgungen vorhanden sind, z.B.:

  • Kronen / Teilkronen
  • Brücken
  • Implantate
  • Inlays
  • Stiftzähne
  • Teleskopkronen
  • Teilprothesen
  • Vollprothesen
  • u.a.
Wieviele Zähne sind mit Zahnersatz versorgt?
Wieviele davon sind älter als 10 Jahre?
Haben oder hatten Sie schon mal Probleme mit Parodontose?
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Bitte geben Sie bei dieser Frage an, ob in der Vergangenheit schon einmal eine Parodontitis-Erkrankung bei Ihnen diagnostiziert und/oder behandelt wurde.

Wird gerade oder wurde in den letzten 3 Jahren eine Parodontosebehandlung durchgeführt?
Laufen oder sind Behandlungen notwendig oder angeraten?
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Bitte wählen Sie ja, wenn Behandlungen mit dem Zahnarzt geplant, von diesem angeraten oder aktuell durchgeführt werden.

  • Ersatz eines Zahnes
  • Parodontalbehandlungen
  • Wurzelbehandlungen
  • funktionsanalytische- und therapeutische Maßnahmen zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen
  • die Erneuerung von bestehenden Füllungen, Kronen o.Ä.
  • die Regulierung einer Zahnfehlstellung mittels kieferorthopädischer Maßnahmen

Lediglich prophylaktische Maßnahmen, die rein vorbeugenden Charakter haben, sind bei dieser Frage nicht zu berücksichtigen.

Beziehen sich die Behandlungen ausschließlich auf die jährliche Kontrolluntersuchung für das Bonusheft oder auf eine Zahnreinigung?
Laufen oder sind kieferorthopädische Behandlungen notwendig oder angeraten?
Beziehen sich die laufenden Behandlungen ausschließlich auf das Ersetzen fehlender Zähne?
Beziehen sich die weiteren Behandlungen ausschließlich auf die Versorgung der Zähne mit Kunststofffüllungen?
Sollen die laufenden Behandlungen mitversichert werden?

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4,9 Sterne

Zahnzusatzversicherung nachträglich abschließen, leisten diese Tarife wirklich sofort?

Ja, eine Zahnzusatzversicherung wenn es schon zu spät ist, leistet wirklich sofort! Auch wenn sie erst nachträglich abgeschlossen wird. Dabei gilt es, einige Dinge zu beachten. Gerade bei Zahnzusatzversicherungen, die hochwertige Leistungen für empfohlene Behandlungen erbringen, kann nicht pauschal alles versichert werden. Wenn bei der Antragstellung ein kleiner Fehler gemacht wird, kann dies zu einem Leistungsausschluss führen. Vor allem dann, wenn eine nicht versicherbare, laufende oder notwendige Behandlung verschwiegen wurde.

Ob es sich bei Ihnen um eine angeratene Behandlung, eine laufende Behandlung oder um eine geplante Behandlung handelt, können Sie anhand der folgenden Beispiele erkennen.

Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung

Wenn Ihnen beim letzten Zahnarztbesuch mitgeteilt wurde, dass ein Zahn gezogen und anschließend durch ein teures Implantat oder eine Brücke ersetzt werden soll, wird dies in der Regel in Ihrer Patientenakte festgehalten.

Ab dem Zeitpunkt, an dem eine Behandlung vom Zahnarzt empfohlen und schriftlich dokumentiert wurde, betrachten Zahnzusatzversicherungen diesen Eingriff als bereits geplant.

Wichtig: Das gilt für alle Maßnahmen, die in Ihrer Zahnarztakte vermerkt sind.

Zahnzusatzversicherung bei bereits laufender Behandlung

Angenommen, Ihnen wurde beim letzten Zahnarztbesuch ein Zahn gezogen. Direkt im Anschluss haben Sie einen Heil- und Kostenplan für den geplanten Zahnersatz erhalten – ein konkreter Behandlungstermin wurde aber noch nicht vereinbart.

Mit dem Heil- und Kostenplan beginnt aus Sicht der Versicherung bereits die Behandlung. Denn dieser Plan dient zur Klärung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse.

Ab diesem Zeitpunkt wird der gesamte Vorgang von Zahnzusatzversicherungen als bereits eingeleiteter Behandlungsfall gewertet – unabhängig davon, ob Sie die Maßnahme tatsächlich umsetzen möchten oder nicht.

Achtung: Sobald ein Heil- und Kostenplan vorliegt, gilt die Behandlung für die Versicherung als bereits begonnen.

Große Unterschiede bei geplanten Behandlungen

Bei geplanten Behandlungen gibt es große Unterschiede. Je nach Art der Planung, wirkt sich diese auf die Leistungspflicht der Zahnversicherung aus. Wir unterscheiden diese in drei Kategorien:

  • Die Planung einer angeratenen oder laufenden Behandlung.

Wichtig: In diesem Fall hilft Ihnen nur eine Zahnzusatzversicherung, die nachträglich abgeschlossen werden kann und auch leistet, wenn es eigentlich schon zu spät ist.

  • Der Hinweis von einem Zahnarzt, dass in Kürze eine Behandlung notwendig werden könnte.
  • Das eigene Gefühl sagt Ihnen, dass in Kürze eine Behandlung notwendig werden könnte.

Achtung: Ab dem Zeitpunkt, an dem eine Behandlung aktenkundig wird, gilt diese als angeraten oder laufend. Wir sind Ihnen gerne bei der Überprüfung behilflich, welche Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistungen die beste Wahl für Sie ist.

Gesundheitsfragen im Antrag

Beantworten Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß, denn die Anbieter von Zahnzusatzversicherungen dürfen die Korrektheit Ihrer Angaben bei Ihrem Zahnarzt nachfragen. Im Zweifelsfall können Sie beim Zahnarzt telefonisch klären, welche Behandlungen in Ihrer Patientenakte als bereits empfohlen stehen. Falsche Angaben zu aktenkundigen Diagnosen können schnell zum Ausschluss von Leistungen führen.

Tarife ohne Gesundheitsfragen können immer abgeschlossen werden. Auch bei diesen Angeboten dürfen die Versicherungen den Zahnstatus zum Zeitpunkt des Abschlusses der Zahnversicherung von Ihrem Zahnarzt anfordern. Also entscheidet Ihre aktuelle Situation, ob es sich dabei um die richtige Zahnzusatzversicherung handelt.