Wir zeigen Ihnen unter welchen Voraussetzungen der Abschluss einer „Zahnzusatzversicherung wenn es schon zu spät ist“ Sinn macht und wann nicht. Die folgenden zwei Fragen sind dabei sehr wichtig:
Für welche Behandlungen benötigen Sie die Leistungen der Zahnzusatzversicherung?
Wurden die Behandlungen bereits vom Zahnarzt angeraten, stecken Sie mitten in einer laufenden Behandlung, oder gehen Sie davon aus dass beim nächsten Zahnarztbesuch sofort eine Behandlung notwendig wird?
Je nach erforderlicher Zahnbehandlung, kann es jedoch sehr schnell zu einem Eigenanteil von weit über 1.000 Euro kommen. Wenn Sie das nicht aus eigener Tasche zahlen möchten oder können, dann kann eine Zahnzusatzversicherung wenn es schon zu spät ist, diese Sofortleistungen übernehmen! Diese kann für akute Behandlungen beim Zahnarzt, Kieferchirurgen und Kieferorthopäden abgeschlossen werden.
Inhaltsverzeichnis - Zahnzusatzversicherung wenn es zu spät ist
Wann ist eine Zahnversicherung wenn es schon zu spät ist, überhaupt sinnvoll?
Eine Zahnzusatzversicherung bei laufenden oder angeratenen Behandlungen macht nur dann Sinn, wenn diese auch sofort mitversichert werden können. Eine notwendige Wurzelbehandlung, Inlays oder Onlays können leider nicht nachträglich versichert werden. Folgende Behandlungen können Sie mit einer Zahnversicherung wenn es schon zu spät ist, nachträglich versichern.
Ersetzen von maximal drei fehlenden Zähnen, selbst dann, wenn Sie sich in einer laufenden Behandlung befinden oder diese vom Zahnarzt angeraten ist
Zahnzusatzversicherung sofort Leistung für drei Implantate
Diese Angebote eignen sich für Patienten mit maximal drei fehlen Zähnen, bei dehnen der Ersatz der Zähne bereits fest steht.
Die Tarife der SDK Krankenzusatzversicherung, leisten für den Zahnersatz ausschließlich wenn die Zähne bereits fehlen
Bei der Sofortleistung für Zahnersatz von fehlenden Zähnen (z.B. durch Implantate oder Brücken), spielt es keine Rolle ob die Versorgung der Lücken schon mit dem Zahnarzt besprochen oder sogar geplant wurde. Selbst mit einem bestehenden Heil- und Kostenplan kann es noch Sofortleistungen für die Versorgung durch ein Implantat oder eine Zahn-Brücke geben. Folgende drei Zahnzusatzversicherung Tarife, werden bei diesem Behandlungsbild durch unsere Kunden am meisten abgeschlossen:
UKV ZahnPrivat Premium mit Implantat Sofortschutz
Ein angeratenes Implantat kostet 3.000 Euro, wovon die gesetzliche Krankenversicherung 450 Euro als sofortigen Festzuschuss übernimmt. Der verbleibende Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung beträgt 2.550 Euro.
Von diesen 2.550 Euro übernimmt der Tarif UKV ZahnPrivat Premium 2.295 Euro. Was einer 90 prozentigen Erstattungder Restkosten entspricht. Der Eigenanteil für das angeratene Implantat schrumpftdurch die Sofortleistung der Zahnzusatzversicherung auf 255 Euro.
Die UKV ZahnPrivat Premium Zusatzversicherung kann nur abgeschlossen werden, wenn keine Wurzelbehandlung, oder eine Versorgung von Zähnen durch Inlays oder Kronen zahnärztlich aktenkundig angeraten ist. Muss eine defekte Zahnbrücke repariert oder ersetzt werden, ist der Abschluss der Versicherung in der Regel nicht möglich. Tipp! Bei angeratenen Behandlungen von Veneers, Kunststoff-Füllungen oder Parodontose-Behandlungen, ist der Abschluss der Versicherung jederzeit möglich.
Ein angeratenes Implantat kostet 3.000 Euro, wovon die gesetzliche Krankenversicherung 450 Euro als sofortigen Festzuschuss übernimmt. Der verbleibende Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung beträgt 2.550 Euro.
Von diesen 2.550 Euro übernimmt der Tarif SDK Zahn 100 bis zu 2.550 Euro. Der Eigenanteil für das angeratene Implantat schrumpftdurch die Sofortleistung der Zahnzusatzversicherung auf NULL.
Die Leistung in Höhe 2.550 Euro steht in dem Tarif erst im dritten Kalenderjahr zu Verfügung. Im zweiten Kalenderjahr wird die Erstattung auf maximal 2.000 Euro reduziert. Was zu einer Eigenleistung in Höhe von 550 Euro führen würde.
Beim Abschluss des Tarifes SDK Zahn 100 dürfen maximal 3 Zähne fehlen. Diese müssen tatsächlich bereits fehlen bzw. vor dem Abschluss des Zahntarifes gezogen worden sein. Es dürfen noch weitere Zahnbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen angeraten sein, die Erstbehandlung dieser Maßnahmen ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Nur das Schließen der bestehenden Zahnlücken ist immer mitversichert.
Ein angeratenes Implantat kostet 3.000 Euro, wovon die gesetzliche Krankenversicherung 450 Euro als sofortigen Festzuschuss übernimmt. Der verbleibende Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung beträgt 2.550 Euro.
Von diesen 2.550 Euro übernimmt der Tarif SDK Zahn 70 bis zu 1.650 Euro. Der Eigenanteil für das angeratene Implantat schrumpftdurch die Sofortleistung der Zahnzusatzversicherung auf 900 Euro.
Die 1.650 Euro stehen in dem Tarif erst im dritten Kalenderjahr zu Verfügung. Im zweiten Kalenderjahr werden maximal 1.400 Euro erstattet, was zu einer Eigenleistung in Höhe von 1.150 Euro führen würde.
Beim Abschluss des Tarifes SDK Zahn 70 dürfen maximal 3 Zähne fehlen. Diese müssen tatsächlich bereits fehlen bzw. vor dem Abschluss des Zahntarifes gezogen worden sein. Es dürfen noch weitere Zahnbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen angeraten sein, die Erstbehandlung dieser Maßnahmen ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Nur das Schließen der bestehenden Zahnlücken ist immer mitversichert.
Ersetzen von mehr als drei fehlenden Zähnen ohne Wartezeiten und Gesundheitsfragen, oder umfangreiche Behandlungen bei Kronen, Brücken, Implantaten oder Zahnprothesen
Zahnzusatzversicherung wenn es schon zu spät ist – ERGO Zahnersatz Sofort
Viele Kunden wollen wissen, ob der Tarif ERGO Zahnersatz Sofort überhaupt sinnvoll ist. Im Grunde genommen Ja! Aber NUR wenn Sie umfangreichen Zahnersatz benötigen UND wenn die gesetzliche Krankenkasse für diesen Zahnersatz einen Festzuschuss zahlt. Vorsicht: Leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht, leistet auch der ERGO Tarif nicht!
Beispiel: Sie benötigen zwei Implantate und erhalten in diesem Fall von der GKV einen Festzuschuss von 900 Euro. Den erhaltenen Betrag bekommen Sie als Sofortleistung durch die Ergo „Zahnersatz Sofort “ noch einmal oben drauf. Sie erhalten also noch einmal 900 Euro von der privaten Zahnversicherung. Was einer Gesamtleistung von 1.800 Euro entspricht.
Gerade bei umfangreicheren Zahnersatzmaßnahmen liegen die Festzuschüsse jedoch viel höher als 900 Euro. Die Kosten für Kronen und Brücken können je nach Ausführung des Zahnersatzes damit ganz oder größtenteils abgefangen werden. Bei Anspruch auf eine Härtefallregelung (doppelter Festzuschuss) ist mit der ERGO ein vierfacher Festzuschuss möglich, was eine hochwertige Zahnersatz-Versorgung ermöglicht.
Fazit zum Ergo Zahnersatz Tarif
Selbst wenn umfangreiche Zahnersatz Maßnahmen angeraten oder geplant sind, ist eine Leistung der ERGO Zahnzusatzversicherung möglich
Der Tarif „Ergo Zahnersatz Sofort“ eignet sich für alle laufenden Zahnersatzmaßnahmen, an denen sich die gesetzliche Krankenkasse mit einem Festzuschuss beteiligt. Je höher dieser Festzuschuss, desto besser ist es für Sie
Dieser Tarif kann ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden und leistet sofort ohne Wartezeiten in unbegrenzter Höhe
Der Ergo Zahnersatz Sofort Tarif leistet auch für Zahnersatz Maßnahmen die schon begonnen haben, die Behandlung darf aber noch nicht endgültig abgeschlossen sein. Als Beispiel: Das Aufsetzten der Zahnkrone oder Zahnbrücke als Abschluss der Behandlung, darf erst nach Versicherungsbeginn erfolgen.
Damit Sie Leistungen erhalten, darf der erste Kostenvoranschlag des notwendigen Zahnersatzes nicht älter als 6 Monate sein.
ERGO ZEZ Zahnersatz Sofort
Letzte Lösung für Leistungen bei laufenden Behandlungen
Verdoppelung Festzuschuss (Kassenleistung)
Leistet auch für bereits angeratene, begonnene und beabsichtigte Behandlungen
Leistet für angeratene Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen
Annahmerichtlinien der Zahnersatz-Versicherung mit Sofortleistungen
Der Tarif ERGO Zahnersatz Sofort kann jederzeit ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden. Die ERGO prüft beim Einreichen eines Heil- und Kostenplanes, ob dieser erstmalig ausgestellt wurde und nicht älter als sechs Monate alt ist. Nur wenn das der Fall ist, muss die Ergo Zahnzusatzversicherung „wenn es schon zu spät ist“ Leistungen erbringen.
Angeratene oder laufende kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen
ERGO Kieferorthopädie Sofortschutz für Kinder bei Zahnspangen
Hat Ihnen der Zahnarzt angeraten, mit ihrem Kind einen Termin beim Kieferorthopäden zu vereinbaren, ist es in der Regel zu spät für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischen Leistungen. Aus dem Tarif ERGO Kieferorthopädie Sofortschutz für Kinder können Sie aber auch jetzt noch einen Zuschuss für Zahnspangen aus dieser Zahnzusatzversicherung erhalten.
Der ERGO Kieferorthopädie Sofortschutz für Kinder ist ein ganz besonderes Angebot der ERGO Krankenversicherung. Eine Zahnzusatzversicherung wenn es schon zu spät ist für Kieferorthopädie und Zahnspangen, ist einzigartig auf dem deutschen Markt. Der Tarif kann viele Eltern vor hohen Zuzahlungen beim Kieferorthopäden schützen und übernimmt ab Versicherungsbeginn 50 Prozent der Mehrkosten für Zahnspangen. Je nach beanspruchten Zusatzleistungen für die Zahnspangen, können schnell Mehrkosten von über tausend Euro entstehen. Der ERGO Sofortschutz für Zahnspangen deckt 50 bis 75 Prozent der Mehrkosten ab.
Der Leistungsumfang ist von der Indikationsgruppe KIG 1-5 und somit dem Schweregrad der Zahnfehlstellung abhängig. Wird für die kieferorthopädische Behandlung eine Kassenleistung KIG 3-5 erbracht, erhalten Versicherte 50 bis 75 Prozent der Mehrkosten. Für leichtere Zahnfehlstellungen der Stufen KIG 1-2 werden leider nur 250 Euro pro Versicherungsjahr erstattet.
Mehrkosten können durch folgende Leistungen entstehen
Höhere Leistungen ab dem fünften Versicherungsjahr
Wurde der Behandlungsbedarf schon sehr früh festgestellt und die Behandlung wegen dem jungen Alter des Kindes noch um ein paar Jahre zurückgestellt, erhalten die Eltern sogar 75 Prozent der Zusatzkosten durch die ERGO Zahnspangen-Versicherung erstattet. Denn ab dem fünften Versicherungsjahr erhöht sich die Leistung von 50 auf 75 Prozent der Mehrkostenrechnung.
Die Notfall Leistung für Zahnspangen ohne einer Kassenbeteiligung sind mit 250 Euro pro Versicherungsjahr eher dürftig und aus unserer Sicht nicht empfehlenswert. Hier sprechen wir von der KFO Einstufung KIG 1-2. Wen sie sich bei der Einstufung nicht sicher sind, fragen Sie vor Abschluss der Versicherung beim Kieferorthopäden nach.
Zur Kieferorthopädie Sofortleistungen erhalten Sie noch 100% Erstattung für die regelmäßige Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen, Narkoseleistungen und den teuren Zahnersatzmaßnahmen.
Annahmerichtlinien der Zahnspangenversicherung mit Sofortleistungen
Der Abschluss ist ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeiten mit sofortigen Leistungen beim Kieferorthopäden möglich. Sie erhalten Leistungen auch wenn es eigentlich schon zu spät ist und die Behandlung vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden vor Vertragsabschluss angeraten wurde. Selbst wenn das Kind schon in einer laufenden KFO Behandlung ist, werden für die zukünftig zu erbringenden Leistungen des Kieferorthopäden, Leistungen erbracht. Für Behandlungsmaßnahmen, die vor Versicherungsbeginn durchgeführt wurden, werden keine Rückwirkenden Leistungen erbracht.
Laufende oder angeratene Behandlungen von Kunststoff-Füllungen, Komposit-Füllungen oder Veneers
UKV Zahnzusatzversicherung bei Füllungen oder Veneers trotz laufender oder angeratener Behandlung
Sie benötigen dringend neue Kunststofffüllungen und sind auf der Suche nach einer Zahnzusatzversicherung die nachträglich abgeschlossen werden kann. Kein Problem auch dafür gibt es gute Lösungen.
Sind Sie auch der Suche nach einer Versicherung, die sich sofort an den Kosten für Veneers beteiligt? Oder benötigen Sie eine Absicherung für Ihre frisch eingesetzten Veneers um sich zukünftig vor diesen hohen Kosten zu schützen? Auch dafür gibt es eine gute Lösung, rufen Sie uns an oder prüfen Sie selbst ob der passende Tarif für Sie dabei ist.
Die UKV Zahnzusatzversicherung kann nur abgeschlossen werden, wenn keine Wurzelbehandlung, oder eine Versorgung von Zähnen mit Inlays oder Kronen zahnärztlich aktenkundig angeraten ist. Muss eine defekte Zahnbrücke repariert oder ersetzt werden, ist der Abschluss der Versicherung in der Regel nicht möglich. Tipp! Bei angeratenen Behandlungen von Veneers, Kunststoff-Füllungen oder Parodontose-Behandlungen, ist der Abschluss der Versicherung jederzeit möglich.
Zahnzusatzversicherungen für angeratene und laufende Behandlungen vergleichen
Wenn Sie wissen, für welche Behandlungen die Zahnzusatzversicherung nachträglich Leistungen erbringen soll, können Sie hier die besten Angebote vergleichen. Bitte beachten Sie bei der Beantwortung der Fragen, dass diese richtig sein müssen. Sollten Sie sich unsicher sein, klicken Sie auf das (?) hier finden Sie eine detaillierte Beschreibung der Frage. Wenn diese Beschreibung nicht ausreicht, rufen Sie uns bitte an. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Sie die passende Zahnversicherung mit Sofortleistungen erhalten.
Vergleichen Sie jetzt, es ist noch nicht zu spät
Bei Fragen nutzen Sie unserer Hotline für Zahnzusatzversicherungen mit Sofortleistungen Tel: 089 – 402 873 99 Unsere Experten für Zahnversicherungen helfen Ihnen gerne weiter.
Zahnzusatzversicherung nachträglich abschließen, leisten diese Tarife wirklich sofort?
Ja, diese Zahnzusatzversicherungen leisten wirklich sofort, auch wenn sie erst nachträglich abgeschlossen werden. Dabei gilt es einige Dinge zu beachten. Gerade bei Zahnzusatzversicherungen, die hochwertige Leistungen für angeratene Behandlungen erbringen, kann nicht pauschal alles versichert werden. Wenn bei der Antragstellung ein kleiner Fehler gemacht wird, kann es zu einem Leistungsausschluss führen. Vor allem dann, wenn eine nicht versicherbare laufende oder notwendige Behandlung verschwiegen wurde.
Ob es sich bei Ihnen, um eine angeratene Behandlung, eine laufende Behandlung oder um eine geplante Behandlung handelt, können Sie anhand der folgenden Beispiele erkennen.
Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung
Angenommen: Bei Ihrem letzten Zahnarztbesuch wurde Ihnen angekündigt, dass ein Zahn gezogen werden muss. Dieser soll durch ein teures Implantat oder eine Zahnbrücke ersetzt werden, was auch so in der Zahnarztakte notiert wurde.
Das ziehen und ersetzen des Zahnes, wird von den Zahnzusatzversicherungen als angeratene Behandlung gewertet, da diese schon zahnärztlich aktenkundig sind.
Ab dem Moment wo ein Zahnarzt Ihnen eine Behandlung empfiehlt und diese in der Zahnarztakte notiert, gilt diese als angeratene Behandlung.
Achtung: Das gilt für alle angeratenen Behandlungen, die in Ihrer Zahnarztakte aufgeführt sind.
Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung
Angenommen: Bei Ihrem letzten Zahnarztbesuch wurde Ihnen ein Zahn gezogen. Dabei wurde Ihnen sofort ein Angebot / Heil- und Kostenplan für das Schließen der Zahnlücke übergeben, aber noch kein Termin dafür vereinbart.
Durch das erstellen des Heil- und Kostenplanes wurde der Grundstein für eine laufende Behandlung Da dieser für die Überprüfung der Kostenübernahme bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden muss.
Ab diesem Moment handelt es sich bei einer Zahnzusatzversicherung um eine laufende Behandlung, die noch nicht abgeschlossen ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Behandlung durchführen lassen wollen oder nicht.
Achtung: Sobald Ihnen ein Heil- und Kostenplan als Behandlungsvorschlag erstellt wurde, gilt dies für die Versicherung als laufende Behandlung.
Große Unterschiede bei geplanten Behandlungen
Bei geplanten Behandlungen gibt es große Unterschiede. Je nach Art der Planung, wirkt sich diese auf die Leistungspflicht der Zahnversicherung aus. Wir unterscheiden diese in drei Kategorien:
Die Planung einer angeratenen oder laufenden Behandlung.
Wichtig: In diesem Fall hilft Ihnen nur eine Zahnzusatzversicherung, die nachträglich abgeschlossen werden kann und auch leistet, wenn es eigentlich schon zu spät ist.
Der Hinweis von einem Zahnarzt, dass in Kürze eine Behandlung notwendig werden könnte.
Das eigene Gefühl sagt Ihnen, dass in Kürze eine Behandlung notwendig werden könnte.
Achtung: Ab dem Zeitpunkt wo eine Behandlung aktenkundig wird, gilt diese als angeraten oder laufend. Wir sind Ihnen gerne beim Prüfen behilflich, welche Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistungen die beste Wahl für Sie ist.
Was ist beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung wenn es zu spät ist, zu beachten?
Der gewählte Tarif sollte ohne Wartezeiten abgeschlossen werden können. In dem Fall muss die nachträglich abgeschlossene Zahnzusatzversicherung sofort für die gewünschten Behandlungen leisten. In der Regel bieten das alle Zusatzversicherung mit Sofortleistungen an. Beantworten Sie die Fragen im Antrag wahrheitsgetreu und verschweigen Sie nichts. Im Zweifel lieber vorher beim Zahnarzt anrufen und nach angeratenen oder laufenden Behandlungen fragen.
Erstattungshöhen der Tarife
Achten Sie darauf wann Sie die Versicherung abschließen und welche Leistungen in den ersten Jahren maximal erstattet werden. Die UKV Zahnzusatzangebote erstatten zum Beispiel mit 900 Euro im ersten Jahr, nur eine geringe Summe. Dafür steigt die Erstattung im zweiten Jahr auf 2.700 Euro und im dritten Jahr auf 5.400 Euro, was zu den absoluten Top-Leistungen gehört.
Der Tarif UKV ZahnPrivat Premium eignet sich vor allem dann, wenn Sie die Versicherung zum Jahresende abschließen und den Beginn der notwendigen Zahnersatzmaßnahme, in den Januar des zweiten Jahres verlegen können. Wenn Sie die Leistungen der Zahnpolice sofort benötigen, weil Sie mit dem Zahnersatz nicht warten können, lohnt sich eine der beiden SDK Zahn 100 oder SDK Zahn 70 Zahnversicherungen mit Sofortleistungen für fehlende Zähne. Da die SDK in der Regel günstiger ist, verbessert sich dadurch das Preisleistungsverhältnis über die Mindestvertragslaufzeit.
Wenn die Summenbegrenzung nach Kalenderjahren kalkuliert ist, endet das erste Kalenderjahr immer am 31.12. des aktuellen Jahres. Das ist unabhängig davon, ob der Versicherungsbeginn der 1. Januar oder der 1. Dezember ist.
Antragsfragen
Beantworten Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß, denn die Anbieter von Zahnzusatzversicherungen dürfen die Korrektheit Ihrer Angaben bei Ihrem Zahnarzt nachfragen. Im Zweifelsfall können Sie beim Zahnarzt telefonisch klären, welche Behandlungen in Ihrer Patientenakte, als bereits angeraten stehen. Falsche Angaben zu aktenkundigen Diagnosen können schnell zum Ausschluss von Leistungen führen.
Tarife ohne Gesundheitsfragen können immer abgeschlossen werden. Auch bei diesen Angeboten, dürfen die Versicherungen den Zahnstatus zum Zeitpunkt des Abschlusses der Zahnversicherung von Ihrem Zahnarzt anfordern. Also entscheidet Ihre aktuelle Situation, ob es sich dabei um die richtige Zahnzusatzversicherung handelt.
Achten Sie darauf, dass der gewünschte Tarif auch wirklich genau die Leistungen erbringt, die Sie benötigen. Das gilt unabhängig davon, ob der Tarif mit, oder ohne Gesundheitsfragen beantragt werden kann.
Leistungsausschlüsse und Vertragsunterschiede
Bitte beachten Sie, dass selbst Zahnversicherungen, wenn es schon zu spät ist Leistungsausschlüsse haben. Dazu gehören zum Beispiel die Leistungen für Kronen, Inlays, das ersetzten von defekten Zahnbrücken, Wurzel- und Parodontose Behandlungen.
WICHTIG: Ist eine dieser Behandlungen zahnärztlich aktenkundig, kann die UKV Zahnzusatzversicherung nicht mehr abgeschlossen werden. Während die SDK lediglich diese Leistungen vom Versicherungsschutz ausschließt