Zahnzusatzversicherung Heilpraktiker

Eine Zusatzversicherung Heilpraktiker ist eher unbekannt, aber für manche Kunden durchaus sinnvoll. Denn einige Zahnzusatzversicherungen leisten nicht nur für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Zahnvorsorge, sondern für „Vieles“ mehr. Diese Tarife bieten zusätzliche Leistungen für die Behandlung beim Heilpraktiker, bei alternative Heilmethoden und Behandlungen, für Naturheilverfahren und Homöopathie und sogar für Sehhilfen (Brillen).

Allerdings lohnt es sich bei einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker immer zu prüfen, welche Leistungen genau integriert sind und individuell benötigt werden. Dann lässt sich hier richtig Geld sparen.

Keine Kostenübernahme für Heilpraktiker von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet keine Kosten für Ihren Heilpraktiker. Selbst Akupunktur und ähnliche Verordnungen, die mittlerweile zu den Standardverfahren der Naturheilkunde zählen, werden von der GKV nicht übernommen. Lediglich einige wenige gesetzliche Krankenkassen übernehmen bestimmte naturheilkundliche Therapien. Dies liegt aber im Ermessen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Bei regelmäßiger Nutzung von Naturheilverfahren als Therapie ist eine Heilpraktiker Zusatzversicherung dann durchaus eine Überlegung wert.

Manchmal lohnt es sich auch, bei der eigenen gesetzlichen Krankenversicherung anzufragen, ob sie die Heilpraktiker Behandlung und andere Naturheilverfahren erstattet. Wenn hier mit dem Grund der gesundheitlichen Vorsorge argumentiert wird, lässt sich die Kasse hin und wieder überzeugen und erstattet die Kosten. Wird damit eine teure Behandlung nach Schulmedizin vermieden, lohnt sich die naturheilkundliche Behandlung nämlich auch für die gesetzliche Krankenversicherung, bei welcher Sie versichert sind. Nimmt man also des Öfteren naturheilkundliche Leistungen in Anspruch lohnt es sich schnell eine Zusatzversicherung inkl. Heilpraktiker abzuschließen.

Zahnzusatzversicherung plus Zusatzversicherung Heilpraktiker – sparen sie mit kombinierten Tarifen

Eine Zahnzusatzversicherung und eine Krankenzusatzversicherung für Heilpraktiker Leistungen getrennt voneinander abzuschließen, das lohnt sich nicht. Durch die Kombination von Tarifbausteinen von derselben Versicherungsgesellschaft sparen Sie oft bares Geld.

Warum ist das so? Dadurch, dass die Versicherungsgesellschaft Sie als Kunde nur einmal verwalten muss, aber Sie in mehreren Tarifbausteinen versichert sind, spart die Gesellschaft Verwaltungskosten. Diese werden an Sie weitergegeben. Daher ist der Abschluss mehrerer Versicherungen getrennt voneinander (z.B. Zahnzusatzversicherung, Heilpraktiker, Brillenversicherung) teurer, als eine Versicherung die alle diese Leistungen beinhaltet.

Für Personen, die häufiger Heilpraktiker Leistungen oder Naturheilkunde von Ihrem Arzt benötigen, oder andere sehr teure Behandlungen brauchen, lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung mit Abdeckung von Heilpraktiker Kosten. Diese speziellen Versicherungen beinhalten in vielen Fällen auch eine Kostenübernahme bei Brillen und anderen Sehhilfen.

Heilpraktiker Zusatzversicherung Vergleich

Zunächst einmal sollten Sie die Leistungen der Zahnzusatzversicherung für sich prüfen: Was bietet sie mir? Was brauche ich? Erst anschließend sollten Sie sich die Leistungen des Tarifs nach folgenden Kriterien anschauen: Möchte ich Heilpraktiker-Leistungen, alternative Medizin, Naturheilverfahren oder Kostenerstattungen für Sehhilfen? Nutzen Sie dazu unseren Online Rechner für Heilpraktiker Zusatzversicherungen.

Finden Sie jetzt die passende Zahnzusatzversicherung mit Heilpraktiker Leistungen

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Leistungskriterien für eine Zahnzusatzversicherung mit Heilpraktiker

Leistungen für Zahnbehandlung prüfen

  • Wie viel Prozent der anfallenden Kosten für Zahnbehandlungen werden von der Zusatzversicherung erstattet? – üblich sind hier Sätze ab 80%.
  • Wie lange ist die Wartezeit und wie hoch die Summenbegrenzung in den ersten Jahren nach Tarifabschluss?
  • Sind die Erstattungen daran gekoppelt, ob die gesetzliche Krankenversicherung den Festzuschuss zahlt? Unser Rat: Besser sind Zahnzusatzversicherungen ohne diese Kopplung, so erhalten Sie die entsprechende Zahnbehandlung auch, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht leisten würde.
  • Wird auch eine Behandlung bei Parodontose übernommen?
  • Wie oft pro Kalenderjahr und in welcher Höhe wird für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) geleistet?
  • Werden Aufbiss-Schienen und Knirscherschienen übernommen?

Leistungen für Zahnersatz prüfen

Zahnersatz ist einer der höchsten Kostenpunkte in den Zahnarztrechnungen gesetzlich versicherter Patienten. Hier fallen schnell Eigenbeteiligungen von 500 Euro und mehr an.

  • Wie viel Prozent Ihrer Zahnersatz-Kosten erstattet die private Zahnzusatzversicherung?
  • Gibt es Leistungsbegrenzungen (pro Jahr) für Implantate und Keramikverblendungen?
  • Werden funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen beim Setzen eines Implantates etc. übernommen?
  • Ist ambulanter Knochenaufbau versichert?
  • Können fehlende Zähne mitversichert werden?
  • Wie lang ist die Wartezeit für Zahnersatz und wie hoch die Kostenbegrenzung in den ersten Jahren nach Tarifabschluss?

Leistungen für Kieferorthopädie prüfen

Im Bereich Kieferorthopädie wird es ganz eng. Nur wenige Zahnzusatzversicherungen bieten hier für Erwachsene gute Leistungen. Bei Kindern bis 18 Jahre sieht es da schon besser aus. Besonders hier sollten Sie sehr gut hinschauen. Bei Kindern fallen die Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen in der Regel sehr hoch aus, höher als bei Erwachsenen. Was gibt es dabei zu beachten?

  • Zahlt die Zahnzusatzversicherung auch bei nicht medizinisch notwendigen Behandlungen der KIG-Stufen 1 bis 3?
  • Werden auch nicht-sichtbare Zahnspangen von der Versicherung übernommen?
  • Wie viel Prozent der anfallenden Kosten werden übernommen? Bis zu welchem Lebensalter?

Wichtigster Punkt – Zusatzleistungen vergleichen

Die Bausteine, die Sie zur Zahnzusatzversicherung hinzu buchen können bzw. die entsprechenden Kombinationstarife unterscheiden sich teilweise erheblich.

  • Wie viel Prozent für Heilpraktiker-Leistungen werden Ihnen von der Zusatzversicherung erstattet?
  • Wie viel Prozent für naturheilkundliche Leistungen durch Ärzte werden Ihnen erstattet?
  • Gibt es bei der ausgesuchten Versicherung eine Wartezeit oder Summenbegrenzung?
  • Wie viel Prozent wird für Osteopathie, naturkundliche Heilmittel und heiltherapeutische Psychotherapie erstattet?
  • Wird bei der gewählten Versicherung gemäß den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstattet oder gibt es Begrenzungen?
  • Werden Zusatz- und Vorsorgeuntersuchungen durch den Heilpraktiker erstattet?
  • Zahlen Risikogruppen (z.B. Raucher etc.) mehr für den Tarif?
  • Wie hoch sind Erstattungen für Sehhilfen (Brillen) und wie oft werden diese geleistet?

Kostenlose Beratung für Heilpraktiker Zusatzversicherungen

Ihr Team von Test-Zahnzusatzversicherung bietet Ihnen mehrere Zahnzusatzversicherungen, die auch Leistungen für den Heilpraktiker und naturkundliche Leistungen enthalten. Wir empfehlen jedoch unseren Kunden-Service zu nutzen und die geplante Zusatzversicherung für Zähne und Heilpraktikerkosten am Telefon zu besprechen. Das Thema ist sehr komplex, wie Sie unschwer an den oben dargestellten Kriterien zum Vergleichen erkennen können.

Konrad Dießl
Konrad Dießl
Dipl. Betriebswirt

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