Summenbegrenzung
Die Leistungsbegrenzungen für Zahnbehandlungen gelten bei einer Zusatzversicherung mit Brillenleistungen genauso wie bei einem Tarif ohne Brillenbaustein. Alle Versicherer begrenzen in den ersten 4 Jahren die Erstattungssumme, danach wird unbegrenzt geleistet.
Wartezeit
Die meisten Anbieter dieser Tarife kalkulieren mit einer Wartezeit von bis zu acht Monaten, bevor die Kosten erstattet werden. Es drängen jedoch immer mehr Tarife auf den Markt, die auf eine Wartezeit verzichten und sofort leisten.
Brillenleistungen
Leistungen für Sehhilfen sind bei allen Anbietern auf 1 oder 2 Jahre begrenzt. In diesem Zeitraum begrenzen die Anbieter ihre Leistungen auf 100 bis 400 Euro.
Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Wie bei den meisten anderen Zahnzusatzversicherung auch, sind bereits angeratene, geplante oder begonnene Zahnbehandlungen von der Leistung ausgeschlossen.