Württembergische BZGU20

Württembergische  Krankenversicherung AG

Basis Zahnschutz mit Brillenleistung

  • 20% Zahnersatz
  • 80 Euro Zahnreinigung
  • 125 Euro Brillenleistung
  • Nur Basisleistung für Zahnersatz
  • Ohne Wurzel-/Parodontosebehandlung

Württembergische BZGU20 – Tarifdetails

Zahnbehandlung

Professionelle Zahnreinigung
100% Erstattung, maximal 80 Euro pro Jahr.
Kunststofffüllungen Weitere Informationen
20% Erstattung
Wurzelbehandlungen Weitere Informationen

Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung

Parodontosebehandlungen Weitere Informationen

Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung

Erstattung für Aufbissbehelfe & Knirscherschienen
20% Erstattung
Wartezeit für Zahnbehandlungen
8 Monate, bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Wartezeit.

Zahnersatz

20% Erstattung
Leistungsbegrenzung für Implantate
Keine Leistungsbegrenzung für Implantate
Knochenaufbaumaßnahmen
Ja, werden erstattet.
Brücken, Prothesen Weitere Informationen
20% Erstattung
Kronen, Teilkronen Weitere Informationen
20% Erstattung
Inlays, Onlays Weitere Informationen
20% Erstattung
Leistungsbegrenzung für Keramikverblendungen
Bei Zahnersatzmaßnahmen gibt es keine Begrenzung für Keramikverblendungen.
Veneers

Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung Leistungen erbracht.

Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
Ja, werden erstattet.
Wartezeit für Zahnersatz
8 Monate, bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Wartezeit.

Zusatzleistungen

Bleaching
Keine Erstattung.
Narkose beim Zahnarzt
Keine Erstattung.
DROS®-Schienentherapie

Keine Leistung.

Brillen-Leistungen

Der Tarif leistet zusätzlich 125 € für Brillen und Kontaktlinsen innerhalb von 2 Jahren.

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie für Kinder

Keine Erstattung.

Mehrkosten Kieferorthopädie
  • Kieferorthopädische Funktionsanalyse
  • Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
  • Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
  • Mini-Brackets
  • Keramik-Brackets
  • Kunststoff-Brackets
  • Retainer (Zahnstabilisator)
  • Farblose Bögen
  • Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
  • Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Kieferorthopädie für Erwachsene
Keine Erstattung.
Wartezeit für Kieferorthopädie
Keine Leistungen

Leistungen und Einschränkungen

Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren

Ja, erstattet werden maximal

200 € in den ersten 12 Monaten
400 € in den ersten 24 Monaten
600 € in den ersten 36 Monaten
800 € in den ersten 48 Monaten

Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.

Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).

So wird geleistet
Die Höhe der Erstattung ist ohne Kassenleistung (GKV) gerechnet, den Festzuschuss der GKV erhalten Sie zusätzlich.
Heil- & Kostenplan

Ja, die Heil- und Kostenpläne für Ihre Krankenkasse sind als Kopie einzureichen. Werden diese bei größeren Behandlungen ab 500 Euro nicht vor Behandlungsbeginn eingereicht, müssen Sie mit Leistungskürzungen durch die Zahnversicherung rechnen.

Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Ja, wird erstattet

Beiträge und Vertragslaufzeiten

Mindestvertragslaufzeit
24 Monate
Kündigungsfrist
3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen

Nein, der Tarif ist mit einem Einheitsbeitrag kalkuliert. Somit erfolgt keine automatische Anpassung nach Altersgruppen.

Antrag und Abschluss

Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Nein, fehlende Zähne können nicht mitversichert werden.
Annahmerichtlinien

Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Württembergische BZGU20 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.

Der Tarif BZGU20 leistet für Zahnersatz, Füllungen, Zahnreinigung und für Brillen. Es wird zu 100 Prozent für Professionelle Zahnreinigung und Kunststofffüllung geleistet.

Für Zahnersatz übernimmt die Zahnzusatzversicherung 20 Prozent der Kosten. Dazu erhalten Sie noch einen Festzuschuss ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Als Zahnersatz gelten z.B. Implantate, Brücken, Kronen, Inlays, Onlays und Prothesen.

Erstattungsbeispiele

Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.

Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen

Professionelle Zahnreinigung Kosten
Gesamtkosten100,00 €
Krankenkassenleistung0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
100,00 €
Württembergische BZGU20-80,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
20,00 €
Kunststofffüllung Kosten
Gesamtkosten200,00 €
Krankenkassenleistung-52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
148,00 €
Württembergische BZGU20-40,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
108,00 €

Zahnbrücke aus Keramik

Inlay
Brücke Kosten
Gesamtkosten1.800,00 €
Krankenkassenleistung-634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.166,00 €
Württembergische BZGU20-360,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
806,00 €

Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.

Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die Württembergische BZGU20 Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 360 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 806 € sinkt.

Zahnersatz Inlays und Onlays

Inlay
Inlay / Onlay Kosten
Gesamtkosten700,00 €
Krankenkassenleistung-52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
648,00 €
Württembergische BZGU20-140,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
508,00 €

Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.

Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 140 € von der Württembergische BZGU20 Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 508 € bezahlen.

Implantat

Implantat
Implantat Kosten
Gesamtkosten3.500,00 €
Krankenkassenleistung-634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
2.866,00 €
Württembergische BZGU20-700,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
2.166,00 €

Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.

In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die Württembergische BZGU20 Zahnzusatzversicherung übernimmt 700 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 2.166 € aus der eigenen Tasche bezahlen.

Krone

Krone
Zahnkrone Kosten
Gesamtkosten700,00 €
Krankenkassenleistung-274,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
426,00 €
Württembergische BZGU20-140,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
286,00 €

Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.

Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 140 € von der Württembergische BZGU20 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 286 € aus.

Moderne Wurzelbehandlungen

Wurzelbehandlung Kosten
Gesamtkosten1.000,00 €
Krankenkassenleistung0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
Württembergische BZGU200,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €

Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif Württembergische BZGU20 übernimmt 0 Prozent davon.

Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die Württembergische BZGU20 Zahnzusatzversicherung erstattet 0 € und der Patienten-Anteil liegt bei 1.000 €.

Parodontosebehandlung

Parodontosebehandlung Kosten
Gesamtkosten700,00 €
Krankenkassenleistung0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
700,00 €
Württembergische BZGU200,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
700,00 €

Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 0 Prozent von dem Tarif Württembergische BZGU20 erstattet.

Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 0 € von der Württembergische BZGU20 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 700 €.