Zahnzusatzversicherung Vergleich 2025
- Größte Tarifauswahl aus über 300 Tarifen
- Kostenfrei, unverbindlich und unabhängig
- Inklusive Stiftung Warentest Sieger
Für viele moderne Behandlungsmethoden leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht! Das gilt auch, wenn Ihr Zahnarzt diese Behandlung als bessere Alternative empfiehlt. Eine private Zahnversicherung kann diese Versorgungslücke schließen.
Zahnmedizinische Behandlungen können hohe Kosten verursachen. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt lediglich einen geringen Teil ab, wodurch der Selbstbehalt für Patienten erheblich ansteigt. Schützen Sie sich vor hohen Ausgaben, damit Ihre Zahngesundheit nicht zur Kostenfalle wird!
Der Direktvergleich einer 3.500 Euro teuren Implantat-Versorgung zeigt, wie unterschiedlich die verbleibenden Kosten zwischen 80 % und 100 % Tarifleistung sind.
Implantat
Gesamtkosten
3.500,00 €
Krankenkassenleistung
-592,00 €
Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
2.908,00 €
Tarif mit 80% Leistung
-2.208,00 €
Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
700,00 €
Implantat
Gesamtkosten
3.500,00 €
Krankenkassenleistung
-592,00 €
Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
2.908,00 €
Tarif mit 100% Leistung
-2.908,00 €
Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Kostenbeispiele einer Zahnversorgung für erhaltungswürdige Zähne mit einem Inlay oder Krone.
Zahnkrone
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
-256,00 €
Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
444,00 €
Tarif mit 80% Leistung
-304,00 €
Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
140,00 €
Inlay / Onlay
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
-52,00 €
Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
648,00 €
Tarif mit 90% Leistung
-578,00 €
Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
70,00 €
Kosten-Empfehlung: Wer in der Lage ist den Eigenanteil von 20 % selbst zu übernehmen, kann getrost zu einer günstigen Absicherung mit 80 % greifen. Wenn nicht, empfehlen wir eine 90 % Absicherung, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Wir sind sehr gerne kostenfrei und persönlich für Sie da.
Der niedrige Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse deckt die gestiegenen Kosten für Zahnersatz nicht mehr ausreichend ab. Wählen Sie die Erstattung Ihrer Zahnschutzversicherung so hoch, dass Sie Ihren Eigenanteil bezahlen können.
Zahnersatz | Kosten | Empfohlene Erstattung |
---|---|---|
Inlay | 500 – 1.000 € | 80 – 100 % |
Zahnkrone | 500 – 1.000 € | 80 – 100 % |
Zahnbrücke | 1.000 – 2.500 € | 80 – 100 % |
Implantat | 2.500 – 4.500 € | 90 – 100 % |
Da die gesetzlichen Krankenkassen nur eine Grundversorgung übernehmen, werden die Zuzahlungen für Zahnbehandlungen sehr oft unterschätzt. Kommt die Kasse für moderne Behandlungsmethoden nicht auf, müssen Patienten die Zusatzkosten vollständig selbst tragen.
Zahnbehandlung | Kosten | Empfohlene Erstattung |
---|---|---|
Zahnreinigung (PZR) | 50 – 150 € | 80 – 100 % |
Kunststoff-Füllung | 50 – 300 € | 80 – 100 % |
Wurzelbehandlung | 200 – 1.000 € | 80 – 100 % |
Parodontose Behandlung | 200 – 1.000 € | 80 – 100 % |
In nur 3 Schritten gehören auch Sie dazu.
Der Vorteil eines solchen Tarifes, liegt in der sofortigen Leistung nach Beginn der Versicherung.
Sinnvoll ist so ein Tarif, wenn Sie schon in den ersten Monaten nach Vertragsabschluss einen Zahnarztbesuch anstreben. Dadurch müssen Sie die sonst übliche Wartezeit von 3-8 Monaten nicht einhalten.
Stellt dann der Zahnarzt neue Zahnschäden fest, sind diese durch die Versicherung abgedeckt.
Wichtig! Behandlungen, welche schon vor Versicherungsabschluss begonnen haben bzw. von Ihrem Zahnarzt angeraten wurden, sind generell von der Leistung ausgeschlossen.
Achten Sie deshalb auf wahrheitsgemäße Angaben zu den gestellten Gesundheitsfragen.
Zahnversicherungen mit stabilen Beiträgen sind von der Versicherungsgesellschaft immer nach Art Lebensversicherung kalkuliert.
Wie bei der Lebensversicherung, werden bei diesen Tarifen Altersrückstellungen gebildet. Dadurch soll eine Erhöhung der Beiträge im Alter zu vermieden werden. Allerdings sind Erhöhungen der Beiträge aus wirtschaftlichen Gründen seitens der Versicherung möglich.
Diese Zahnschutzversicherung Tarife sind für Versicherte sinnvoll, welche den Vertrag langfristig behalten möchten. Der Grund ist, dass angesparte Altersrückstellungen bei einer Kündigung oder einem Versicherungswechsel verfallen.
Wenn Ihre Zahnversicherung abgelehnt wurde, liegt das meistens an Gesundheitsfragen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie bei einer anderen Versicherung keinen Erfolg haben können. Die Lösung ist eine Zahnschutzversicherung ohne Gesundheitsfragen
Tarife ohne Gesundheitsprüfung bieten unabhängig vom aktuellen Zahnzustand die Option, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Zahnvorsorge zu versichern. Sie müssen keine Fragen zu laufenden Behandlungen oder Vorerkrankungen beantworten. Falsche Angaben bei der Antragsstellung die zu einer Ablehnung führen können, sind somit ausgeschlossen.
Wichtig! Angeratene bzw. begonnene Behandlungen können auch bei Tarifen ohne Gesundheitsfragen nicht mitversichert werden. Versichert sind alle zukünftig notwendigen Behandlungen, die zum Antragszeitpunkt noch nicht angeraten bzw. geplant sind.
Tarife ohne Gesundheitsfragen sind oft etwas teurer.
Gesetzlich Versicherte können bei uns über 300 Zahnversicherungen vergleichen. Diese Tarife unterscheiden sich alle in Leistungen, Beiträgen und Annahme Richtlinien. Ihr Vorteil: Mit unserem kostenlosen Vergleich stellen Sie alle Tarife auf einmal gegenüber.
Mit unserem Vergleich finden Sie den richtigen Tarif für Ihr Budget und Ihren aktuellen Zahnzustand.
Finden Sie wahre Schnäppchen! Die günstigste Zahnversicherung für Kinder ist die Münchener Verein - ZahnGesund 100 . Sie kostet nur 1,50 Euro pro Monat. Diese Versicherung bietet tolle Leistungen in allen Bereichen.
Unter 30-jährige können sich im günstigsten Tarif, für unter 10 Euro pro Monat (astra - ZahnMega 90) absichern.
Selbstverständlich können Sie Ihre private Zahnversicherung wechseln, dabei sollten Sie aber einige Dinge beachten.
Achten Sie auf die Kündigungsfrist der laufenden Versicherung, welche bei den meisten Tarifen drei Monate beträgt oder zum Ende eines Jahres ausläuft. Bei Verträgen, die noch nicht so lange bestehen, müssen Sie eine eventuelle Mindestvertragslaufzeit beachten. Erst nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit können Sie den Vertrag kündigen.
Wie bei allen Versicherungen, besteht auch bei einer Zahnzusatzversicherung ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen.
Prüfen Sie das neue Angebot sehr genau. Bedenken Sie, dass bei einem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft Altersrückstellungen verfallen, neue Wartezeiten für Leistungen anfallen oder neue Summenbegrenzungen (Zahnstaffel) in den ersten Jahren bestehen. Es gibt aber auch Versicherungen, die bei einem Wechsel auf erneute Wartezeiten verzichten. Ausführliche Informationen zu all diesen Themen erhalten Sie unter Zahnzusatzversicherung wechseln.
Unser Vergleich, als auch die persönliche Beratung sind zu 100 % kostenfrei und unverbindlich. Ihre Wünsche stehen für uns an 1. Stelle.
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Für alle Bedürfnisse finden wir den richtigen Tarif. Dabei sind wir in der Auswahl unabhängig & ehrlich.
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