Bei Zahnersatzmaßnahmen gibt es keine Begrenzung für Keramikverblendungen.
Veneers
Ja, die Leistungen für Veneers sind in den Versicherungsbedingungen
enthalten.
Für Veneers Arten, die für eine medizinische Behandlung verwendet
werden, findet keine Überprüfung einer medizinischen Notwendigkeit
statt.
Veneers Arten, die ausschließlich kosmetisch angewendet werden, sind
vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise
Lumineers und non prep Veneers.
Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
Ja, werden erstattet.
Wartezeit für Zahnersatz
Keine Wartezeit
Zusatzleistungen
Bleaching
Keine Erstattung.
Narkose beim Zahnarzt
90% Erstattung auf Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose, Analgosedierung und Lachgassedierung.
DROS®-Schienentherapie
Einzelfallentscheidung
Kieferorthopädie
Kieferorthopädie für Kinder
90% Erstattung für KIG 1-5, max. 3.600 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung. KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet unabhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und
Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 19. Geburtstag ist.
Mehrkosten Kieferorthopädie
Kieferorthopädische Funktionsanalyse
Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
Mini-Brackets
Keramik-Brackets
Kunststoff-Brackets
Retainer (Zahnstabilisator)
Farblose Bögen
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Kieferorthopädie für Erwachsene
90% Erstattung, maximal 3.600 Euro für medizinisch notwendige kieferorthopädische
Behandlungen bei Erwachsenen, sofern die Indikation der Behandlung auf einen
Unfall zurückzuführen ist.
Wartezeit für Kieferorthopädie
Keine Wartezeit
Leistungen und Einschränkungen
Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren
Ja, erstattet werden maximal
900 € im 1. Kalenderjahr 2.700 € im 1. - 2. Kalenderjahr 5.400 € im 1. - 3. Kalenderjahr 8.100 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01.
oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
So wird geleistet
Die Höhe der Erstattung wird nach Abzug der Kassenleistung (GKV) geleistet. Mit
Kassenleistung erhalten Sie eine höhere Gesamterstattung.
Heil- & Kostenplan
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht
werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme
im Vorhinein abzuklären.
Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Ja, wird erstattet
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Mindestvertragslaufzeit
2 Kalenderjahre
Kündigungsfrist
3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen
Nein, die Beiträge werden zum Jahreswechsel, in dem die nächste Altersstufe
erreicht wird, wie folgt angepasst:
0-19 Jahre 19,79 € 20-29 Jahre 15,86 € 30-39 Jahre 25,92 € 40-49 Jahre 42,08 € 50-59 Jahre 57,91 € ab 60 Jahre 74,78 €
Antrag und Abschluss
Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Ja
Annahmerichtlinien
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der UKV ZahnPrivat Premium
Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
WICHTIG: Für das ersetzten von bis zu 3 fehlenden Zähnen wird ein Risikozuschlag erhoben, aus diesem Grund ist das ersetzten dieser Zähne mitversichert.
Die Leistungen werden auch bei einem bestehenden Heil- und Kostenplan (Angebot vom Zahnarzt) für den notwendigen Zahnersatz von fehlenden Zähnen erbracht.
Besonderheiten
Besonderheiten
Der Tarif leistet auch für kosmetische Veneer.
Ausgenommen sind Lumineers und non prep Veneers.
Die prozentualen Erstattungssätze werden immer auf die nach der Leistung der GKV verbleibenden Kosten angewendet. Das heißt, zunächst erfolgt die Erstattung durch die GKV, sofern diese eine Leistung erbringt. Die dann verbleibenden Kosten für die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 90% erstattet.
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure
Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Professionelle Zahnreinigung Kosten
Gesamtkosten
100,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
100,00 €
UKV ZahnPrivat Premium
-90,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
10,00 €
Kunststofffüllung Kosten
Gesamtkosten
200,00 €
Krankenkassenleistung
-51,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
149,00 €
UKV ZahnPrivat Premium
-134,10 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
14,90 €
Zahnbrücke aus Keramik
Brücke Kosten
Gesamtkosten
1.800,00 €
Krankenkassenleistung
-609,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
1.191,00 €
UKV ZahnPrivat Premium
-1.071,90 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
119,10 €
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen
zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden.
Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die
Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien
ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den
Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine
Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz.
Die UKV ZahnPrivat Premium Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 1.071,90 €,
wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 119,10 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Inlay / Onlay Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
-51,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
649,00 €
UKV ZahnPrivat Premium
-584,10 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
64,90 €
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark
beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr
repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik,
verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim
Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren
angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und
Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 584,10 € von der UKV ZahnPrivat Premium Zahnzusatzversicherung
erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe
von 64,90 € bezahlen.
Implantat
Implantat Kosten
Gesamtkosten
3.500,00 €
Krankenkassenleistung
-609,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
2.891,00 €
UKV ZahnPrivat Premium
-2.601,90 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
289,10 €
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein
Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine
Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz
wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat
für 3.500 € ersetzt.
Die UKV ZahnPrivat Premium Zahnzusatzversicherung
übernimmt 2.601,90 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 289,10 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Zahnkrone Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
-302,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
398,00 €
UKV ZahnPrivat Premium
-358,20 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
39,80 €
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum
Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn
gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute
Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren
angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 358,20 € von der UKV ZahnPrivat Premium Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht
somit 39,80 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Wurzelbehandlung Kosten
Gesamtkosten
1.000,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
UKV ZahnPrivat Premium
-900,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
100,00 €
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den
Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder
Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro
Zusatzkosten. Der Tarif UKV ZahnPrivat Premium übernimmt 90 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die
sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung)
muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro
Behandlung. Die UKV ZahnPrivat Premium Zahnzusatzversicherung erstattet 900 € und der Patienten-Anteil liegt bei 100 €.
Parodontosebehandlung
Parodontosebehandlung Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
700,00 €
UKV ZahnPrivat Premium
-630,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
70,00 €
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird
die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für
Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma,
Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese
betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 90 Prozent von dem Tarif UKV ZahnPrivat Premium erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig
vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel
belaufen sich auf 700 €. Davon werden 630 € von der UKV ZahnPrivat Premium Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt
bei 70 €.
Der Tarif erbringt einheitlich 90 Prozent für zahnerhaltende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zähne. Die Erstattung für die professionellen Zahnreinigungen sind auf 108 Euro pro Jahr begrenzt. Zur Versorgung von erkrankten Zähnen werden die Kosten von modernen Komposit- und Kunststofffüllungen übernommen. Die Erstattung von Wurzelbehandlungen ist nicht an eine Kassenleistung gebunden. Was bedeutet, dass entweder die Mehrkosten einer Wurzelbehandlung oder Gesamtkosten gemäß der tariflich vereinbarten Leistung erbracht werden. Parodontosebehandlungen werden unabhängig von einer Leistung der gesetzlichen Krankenkasse im vollem Tarifumfang erbracht. Zähne-Knirscher erhalten Aufbissbehelfe oder Knirscherschienen zum Erhalt und Schutz der Zahnoberflächen. Diese Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Zahnersatz
Der Tarif erbringt einheitlich 90 Prozent für Zahnersatz-Maßnahmen zum Wiederaufbau oder Ersetzen von eigenen Zähnen. Der Leistungsumfang für Implantate beinhalten auch notwendige Zusatzbehandlungen wie zum Beispiel einen Knochenaufbau. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl von Implantaten die in Anspruch genommen werden können. Zu den Tarifleistungen gehören auch Inlays, Veneers, Kronen, Brücken und hochwertige Prothesen. Diese Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Kieferorthopädie
Bei Kindern und Jugendlichen werden 90 Prozent der anfallenden Kosten für kieferorthopädische Behandlungen zur Korrektur von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne erstattet. Der Tarif unterscheidet bei seiner Leistung nichtzwischen einer leichten Zahnfehlstellung (KIG 1-2) und einer schweren Fehlstellung der Zähne oder der Kiefer (KIG 3-5). Geleistet wird nur dann, wenn die Behandlung vor dem 19. Geburtstag begonnen hat.
Folgende Zusatz- oder Mehrkosten von kieferorthopädischen Behandlungen sind mitversichert: Kieferorthopädische Funktionsanalyse, Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) Lingualtechnik (inliegende Zahnspange), Mini-Brackets , Keramik-Brackets, Kunststoff-Brackets, Retainer (Zahnstabilisator), Farblose Bögen, Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern, Leistung für Prophylaxe bei Kindern.
Erwachsene erhalten ausschließlich für unfallbedingte kieferorthopädische Behandlungen Leistungen. Wird bei einem Erwachsenen durch einen Unfall eine KFO Behandlung notwendig, werden die Kosten übernommen.
Alle kieferorthopädischen Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung. Die Leistungen sind auf 3.600 Euro begrenzt.
Besonderheiten
Folgende Merkmale unterscheiden den Tarif UKV ZahnPrivat Premium von den meisten anderen Zahnzusatzversicherungen:
In dem Tarif können gegen einen Risikozuschlag in Höhe von 8,60 Euro pro Zahn bis zu drei fehlende Zähne mitversichert werden. Der größte Vorteil besteht darin, dass die Versicherung keinen Unterschied zwischen angeratenen und nicht angeratenen Zahnersatzmaßnahmen für fehlende Zähne macht. Was bedeutet, dass der Versicherte den Zahnersatz immer erstattet bekommt, selbst dann, wenn es einen Heil- und Kostenplan oder Aktenvermerk beim Zahnarzt zum Schließen der Zahnlücke(n) gibt.
Es werden umfassende Leistungen für Veneers erbracht. Die Leistungserbringung für Veneers ist in den Versicherungsbedingungen schriftlich verankert. Bei der Feststellung der Kostenübernahme wird eine medizinische Notwendigkeit der Veneersversorgung nicht überprüft. Die Voraussetzung für die Leistung ist, dass keine Veneer-Arten verwendet werden, die ausschließlich für kosmetische Zwecke entwickelt worden sind. Dazu gehören zum Beispiel Lumineers und non prep Veneers.