Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss

Münchener Verein

Verdreifachung des Gesetzlichen Festuschusses

  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Verdreifachung Festzuschuss
  • keine Zahnbehandlung
  • keine Zahnreinigung
  • Keine Wartezeiten

Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss – Tarifdetails

Zahnbehandlung

Professionelle Zahnreinigung
Keine Erstattung
Kunststofffüllungen Weitere Informationen
Keine Leistungen
Wurzelbehandlungen Weitere Informationen

Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung

Parodontosebehandlungen Weitere Informationen

Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung

Erstattung für Aufbissbehelfe & Knirscherschienen
Keine Leistungen
Wartezeit für Zahnbehandlungen
Keine Leistungen

Zahnersatz

Verdreifachung des Festzuschusses für Implantate.

  • Der Tarif leistet in doppelter Höhe wie Sie von der Krankenkasse erhalten.
  • Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss 2.000 Euro.
Leistungsbegrenzung für Implantate
Keine Leistungsbegrenzung für Implantate
Knochenaufbaumaßnahmen
Nein, werden nicht erstattet.
Brücken, Prothesen Weitere Informationen

Verdreifachung des Festzuschusses für Brücken und Prothesen.

  • Der Tarif leistet in doppelter Höhe wie Sie von der Krankenkasse erhalten.
  • Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss 2.000 Euro.
Kronen, Teilkronen Weitere Informationen

Verdreifachung des Festzuschusses für Kronen und Teilkronen.

  • Der Tarif leistet in doppelter Höhe wie Sie von der Krankenkasse erhalten.
  • Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss 2.000 Euro.
Inlays, Onlays Weitere Informationen
Keine Leistungen
Leistungsbegrenzung für Keramikverblendungen
Keine Erstattung für Keramikverblendungen.
Veneers

Der Tarif erbringt für Veneers keine Leistungen.

Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
Nein, werden nicht erstattet.
Wartezeit für Zahnersatz
Keine Wartezeit

Zusatzleistungen

Bleaching
Keine Erstattung.
Narkose beim Zahnarzt
Keine Erstattung.
DROS®-Schienentherapie

Keine Leistung.

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie für Kinder

Keine Erstattung.

Mehrkosten Kieferorthopädie
  • Kieferorthopädische Funktionsanalyse
  • Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
  • Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
  • Mini-Brackets
  • Keramik-Brackets
  • Kunststoff-Brackets
  • Retainer (Zahnstabilisator)
  • Farblose Bögen
  • Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
  • Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Kieferorthopädie für Erwachsene
Keine Erstattung.
Wartezeit für Kieferorthopädie
Keine Leistungen

Leistungen und Einschränkungen

Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren

Ja, dieser Tarif erstattet in den ersten 4 Jahren bis zu 2.200 €. Folgende Summen stehen Ihnen pro Jahr zur Verfügung:

350 € in den ersten 12 Monaten
350 € im 13. - 24. Monat
750 € im 25. - 36. Monat
750 € im 37. - 48. Monat

Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.

Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).

So wird geleistet
Die Höhe der Erstattung ist inklusive Kassenleistung gerechnet.
Heil- & Kostenplan

Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.

Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.

Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Nein, keine Leistungen

Beiträge und Vertragslaufzeiten

Mindestvertragslaufzeit
2 Kalenderjahre
Kündigungsfrist
3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen

Nein, die Beiträge werden zum Jahreswechsel, in dem die nächste Altersstufe erreicht wird, wie folgt angepasst:

0-20 Jahre 4,00 €
21-65 Jahre 18,50 €
ab 66 Jahre 25,00 €

Antrag und Abschluss

Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Nein, fehlende Zähne können nicht mitversichert werden.
Annahmerichtlinien

Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.

Dieser Tarif ist exakt gleich wie der Zahntarif Münchner Verein 560 – außer dass bei Zahnersatz Leistungen nicht der doppelte, sondern der dreifache Festzuschuss ausgezahlt wird. Das ist auf dem Papier ein handfester Vorteil dieser Zahnzusatzversicherung gegenüber dem 560ger Tarif. Aber, es gibt einen Haken: die Leistungsstaffel verändert sich im Vergleich zur Zahnzusatzversicherung 560 des Münchner Vereins nicht. Das bedeutet, besonders in den ersten beiden Jahren sehr geringe Erstattungen. Sie zahlen quasi 2 Jahre lang ihren Beitrag, erhalten aber kaum einen Gegenwert, wenn Sie in einem Jahr mehrere teure Zahnersatz Leistungen benötigen. Eigentlich lohnt sich das nur im Alter von 13-20 Jahren, denn hier ist der Tarif vergleichsweise noch sehr günstig mit monatlichen Kosten von 3,90 EUR. Obwohl man nicht einmal den doppelten Leistungsumfang wie im Tarif 560 erhält, kostet die Zahnzusatzversicherung 561 des Münchner Vereins also ein wenig mehr wie das Doppelte bis zum Alter von 20 Jahren. Danach stimmt der Verhältnis wieder, ab 20 Jahren kostet der Tarif sogar nur geringfügig mehr wie der Tarif 560, das kann sich schnell lohnen.

Erstattungsbeispiele

Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.

Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen

Professionelle Zahnreinigung Kosten
Gesamtkosten100,00 €
Krankenkassenleistung0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
100,00 €
Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss0,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
100,00 €
Kunststofffüllung Kosten
Gesamtkosten200,00 €
Krankenkassenleistung-52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
148,00 €
Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss0,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
148,00 €

Zahnbrücke aus Keramik

Inlay
Brücke Kosten
Gesamtkosten1.800,00 €
Krankenkassenleistung-634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.166,00 €
Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss-1.166,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €

Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.

Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 1.166 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 0 € sinkt.

Zahnersatz Inlays und Onlays

Inlay
Inlay / Onlay Kosten
Gesamtkosten700,00 €
Krankenkassenleistung-52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
648,00 €
Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss0,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
648,00 €

Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.

Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 0 € von der Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 648 € bezahlen.

Implantat

Implantat
Implantat Kosten
Gesamtkosten3.500,00 €
Krankenkassenleistung-634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
2.866,00 €
Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss-1.268,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
1.598,00 €

Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.

In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss Zahnzusatzversicherung übernimmt 1.268 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 1.598 € aus der eigenen Tasche bezahlen.

Krone

Krone
Zahnkrone Kosten
Gesamtkosten700,00 €
Krankenkassenleistung-274,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
426,00 €
Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss-426,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €

Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.

Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 426 € von der Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 0 € aus.

Moderne Wurzelbehandlungen

Wurzelbehandlung Kosten
Gesamtkosten1.000,00 €
Krankenkassenleistung0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss0,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €

Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss übernimmt 0 Prozent davon.

Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss Zahnzusatzversicherung erstattet 0 € und der Patienten-Anteil liegt bei 1.000 €.

Parodontosebehandlung

Parodontosebehandlung Kosten
Gesamtkosten700,00 €
Krankenkassenleistung0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
700,00 €
Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss0,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
700,00 €

Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 0 Prozent von dem Tarif Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss erstattet.

Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 0 € von der Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 700 €.