Württembergische ZGU70 + BZGU20 + ZBU

100% Leistungen ohne Wartezeit
- 100% Zahnbehandlung
- 100% Zahnersatz, Implantate
- 100% Brücken, Kronen, Inlays
- 100% Zahnreinigung mehrmals jährlich
- 125 EUR für Brillen alle 2 Jahre
Württembergische ZGU70 + BZGU20 + ZBU – Tarifdetails
Zahnbehandlung
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
Zahnersatz
Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung Leistungen erbracht.
Zusatzleistungen
Einzelfallentscheidung
Der Tarif BZGU20 leistet zusätzlich 125 € für Brillen und Kontaktlinsen innerhalb von 2 Jahren.
Kieferorthopädie
Keine Erstattung.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:
1.000 € in den ersten 12 Monaten
2.000 € in den ersten 24 Monaten
3.000 € in den ersten 36 Monaten
4.000 € in den ersten 48 Monaten
Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Zahnbehandlungen gibt es von Beginn an keine Summenbegrenzungen und das ist als sehr gut zu bewerten.
Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).
Ja, ab 1.500 € Rechnungsbetrag muss ein Heil- & Kostenplan vorgelegt werden.
- Wird kein Heil- & Kostenplan vorgelegt, halbiert sich die Erstattung aus dem Tarif Württembergische ZGU50 + BZGU20.
Ja, die Tarife ZGU70 und BZGU20 leisten ohne Kürzungen, der Tarif ZBU erstattet mit Leistungskürzungen.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Württembergische ZGU70 + BZGU20 + ZBU Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
WICHTIG: Sind mehr als 8 Ihrer Zähne mit Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Implantate) versorgt, wird die Summenbegrenzung von 4 auf 6 Jahre verlängert. Sind 13 bis 16 Zähne mit Zahnersatz versorgt, wird die Summenstaffel lauf 8 Jahre verlängert, ab 17 Zähnen erfolgt eine Ablehnung.
Besonderheiten
Württembergische ZGU70 + BZGU20 + ZBU – Leistungsbeschreibung
Der Leistungsriese der Württembergischen ist der Tarif ZGU70+BZGU20+ZBU. Bei einer Zahnbehandlung werden 100 Prozent der Kosten übernommen – in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dazu gehören z.B. professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllung, Wurzelbehandlung und Parodontosebehandlung, Fluoridierung und Fissuren Versiegelungen.
Die Gesamtleistung für Zahnersatz beträgt maximal 100 Prozent. Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden 90 Prozent von der Württembergischen Zahnzusatzversicherung übernommen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse kommen hier noch oben drauf. In der Regel werden so 100 Prozent der Zahnarzt- und Laborkosten übernommen. Als Zahnersatz gelten z.B. Implantate, Brücken, Kronen, Inlays, Onlays und Prothesen. Bis zu 4 fehlende Zähne können mit einer verlängerten Summenstaffel mitversichert werden.
Zusätzlich erhalten Sie 100 Prozent Erstattung für Sehhilfen bis maximal 125 Euro innerhalb von zwei Versicherungsjahren. Dazu zählen Sehhilfen (Brillenglaser, Brillenfassungen und Haftschalen) und deren Reparaturleistungen. Für Kinder entsteht wenn sich die Sehscharfe je Auge um mindestens 0,5 Dioptrien ändert, bereits vor Ablauf von zwei Versicherungsjahren ein erneuter Leistungsanspruch.