Württembergische ZGU50

50% Leistungen plus gesetzlicher Kassenleistung
- 50% für Zahnersatz
- 50% für Kronen, Teilkronen, Inlays
- 50% für Implantate und Brücken
- 50%zuzüglich zur privaten Basisversicherung
- keine Zahnbehandlungsleistungen
Württembergische ZGU50 – Tarifdetails
Zahnbehandlung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Zahnersatz
Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung Leistungen erbracht.
Zusatzleistungen
Keine Leistung.
Kieferorthopädie
Keine Erstattung.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
500 € in den ersten 12 Monaten
1.000 € in den ersten 24 Monaten
1.500 € in den ersten 36 Monaten
2.000 € in den ersten 48 Monaten
Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).
Ja, ab 1.500 € Rechnungsbetrag muss ein Heil- & Kostenplan vorgelegt werden. Wird kein Heil- & Kostenplan vorgelegt, halbiert sich die Erstattung aus dem Tarif Württembergische ZGU50.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Württembergische ZGU50 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
WICHTIG: Sind mehr als 8 Ihrer Zähne mit Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Implantate) versorgt, wird die Summenbegrenzung von 4 auf 6 Jahre verlängert. Sind 13 bis 16 Zähne mit Zahnersatz versorgt, wird die Summenstaffel lauf 8 Jahre verlängert, ab 17 Zähnen erfolgt eine Ablehnung.