Württembergische ZGU50 + BZGU20 + ZBU

70% Leistungen plus gesetzlicher Kassenleistung
- 100% Zahnbehandlung
- 70% Zahnersatz, Kronen, Inlays
- 70% Implantate, Brücken, Prothesen
- 100% Zahnreinigung mehrmals jährlich
- 125 EUR für Brillen alle 2 Jahre
Württembergische ZGU50 + BZGU20 + ZBU – Tarifdetails
Zahnbehandlung
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
Zahnersatz
Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung Leistungen erbracht.
Zusatzleistungen
Einzelfallentscheidung
Der Tarif BZGU20 leistet zusätzlich 125 € für Brillen und Kontaktlinsen innerhalb von 2 Jahren.
Kieferorthopädie
Keine Erstattung.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:
700 € in den ersten 12 Monaten
1.400 € in den ersten 24 Monaten
2.100 € in den ersten 36 Monaten
2.800 € in den ersten 48 Monaten
Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Zahnbehandlungen gibt es von Beginn an keine Summenbegrenzungen und das ist als sehr gut zu bewerten.
Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).
Ja, ab 1.500 € Rechnungsbetrag muss ein Heil- & Kostenplan vorgelegt werden.
- Wird kein Heil- & Kostenplan vorgelegt, halbiert sich die Erstattung aus dem Tarif Württembergische ZGU50 + BZGU20.
Ja, die Tarife ZGU50 und BZGU20 Erstaten ohne Leistungskürzungen, der Tarif ZBU erstattet mit Leistungskürzungen.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Württembergische ZGU50 + BZGU20 + ZBU Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
WICHTIG: Sind mehr als 8 Ihrer Zähne mit Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Implantate) versorgt, wird die Summenbegrenzung von 4 auf 6 Jahre verlängert. Sind 13 bis 16 Zähne mit Zahnersatz versorgt, wird die Summenstaffel lauf 8 Jahre verlängert, ab 17 Zähnen erfolgt eine Ablehnung.