Württembergische BZGU20

Basis Zahnschutz mit Brillenleistung
- 20% Zahnersatz
- 80 Euro Zahnreinigung
- 125 Euro Brillenleistung
- Nur Basisleistung für Zahnersatz
- Ohne Wurzel-/Parodontosebehandlung
Württembergische BZGU20 – Tarifdetails
Zahnbehandlung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Zahnersatz
Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung Leistungen erbracht.
Zusatzleistungen
Keine Leistung.
Der Tarif leistet zusätzlich 125 € für Brillen und Kontaktlinsen innerhalb von 2 Jahren.
Kieferorthopädie
Keine Erstattung.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
200 € in den ersten 12 Monaten
400 € in den ersten 24 Monaten
600 € in den ersten 36 Monaten
800 € in den ersten 48 Monaten
Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).
Ja, die Heil- und Kostenpläne für Ihre Krankenkasse sind als Kopie einzureichen. Werden diese bei größeren Behandlungen ab 500 Euro nicht vor Behandlungsbeginn eingereicht, müssen Sie mit Leistungskürzungen durch die Zahnversicherung rechnen.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, der Tarif ist mit einem Einheitsbeitrag kalkuliert. Somit erfolgt keine automatische Anpassung nach Altersgruppen.
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Württembergische BZGU20 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Besonderheiten
Württembergische BZGU20 – Leistungsbeschreibung
Der Tarif BZGU20 leistet für Zahnersatz, Füllungen, Zahnreinigung und für Brillen. Es wird zu 100 Prozent für Professionelle Zahnreinigung und Kunststofffüllung geleistet.
Für Zahnersatz übernimmt die Zahnzusatzversicherung 20 Prozent der Kosten. Dazu erhalten Sie noch einen Festzuschuss ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Als Zahnersatz gelten z.B. Implantate, Brücken, Kronen, Inlays, Onlays und Prothesen.