UKV ZahnPrivat Premium

Ohne Wartezeit bis zu 2.700 Euro im 2. Kalenderjahr
- 90% Zahnbehandlung
- 90% Zahnersatz, Kronen Inlays
- 90% Implantate, Brücken, Veneers
- Leistungen für Hypnose/Vollnarkose
- Bis zu 8.100 EUR Erstattung in 4 Jahren
UKV ZahnPrivat Premium – Tarifdetails
Zahnbehandlung
90% Erstattung ohne Kassenleistung
90% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
90% Erstattung ohne Kassenleistung
90% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
Zahnersatz
Ja, die Leistungen für Veneers sind in den Versicherungsbedingungen enthalten.
- Für Veneers Arten, die für eine medizinische Behandlung verwendet werden, findet keine Überprüfung einer medizinischen Notwendigkeit statt.
- Veneers Arten, die ausschließlich kosmetisch angewendet werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise Lumineers und non prep Veneers.
Zusatzleistungen
Einzelfallentscheidung
Kieferorthopädie
90% Erstattung für KIG 1-5, max. 3.600 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet unabhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 19. Geburtstag ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
900 € im 1. Kalenderjahr
2.700 € im 1. - 2. Kalenderjahr
5.400 € im 1. - 3. Kalenderjahr
8.100 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-19 Jahre 19,79 €
20-29 Jahre 15,86 €
30-39 Jahre 25,92 €
40-49 Jahre 42,08 €
50-59 Jahre 57,91 €
ab 60 Jahre 74,78 €
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der UKV ZahnPrivat Premium Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
WICHTIG: Für das ersetzten von bis zu 3 fehlenden Zähnen wird ein Risikozuschlag erhoben, aus diesem Grund ist das ersetzten dieser Zähne mitversichert.
Die Leistungen werden auch bei einem bestehenden Heil- und Kostenplan (Angebot vom Zahnarzt) für den notwendigen Zahnersatz von fehlenden Zähnen erbracht.
Besonderheiten
Der Tarif leistet auch für kosmetische Veneer.
- Ausgenommen sind Lumineers und non prep Veneers.
Die prozentualen Erstattungssätze werden immer auf die nach der Leistung der GKV verbleibenden Kosten angewendet. Das heißt, zunächst erfolgt die Erstattung durch die GKV, sofern diese eine Leistung erbringt. Die dann verbleibenden Kosten für die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 90% erstattet.
UKV ZahnPrivat Premium – Leistungsbeschreibung
Zahnbehandlungen
Der Tarif erbringt einheitlich 90 Prozent für zahnerhaltende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zähne. Die Erstattung für die professionellen Zahnreinigungen sind auf 108 Euro pro Jahr begrenzt. Zur Versorgung von erkrankten Zähnen werden die Kosten von modernen Komposit- und Kunststofffüllungen übernommen. Die Erstattung von Wurzelbehandlungen ist nicht an eine Kassenleistung gebunden. Was bedeutet, dass entweder die Mehrkosten einer Wurzelbehandlung oder Gesamtkosten gemäß der tariflich vereinbarten Leistung erbracht werden. Parodontosebehandlungen werden unabhängig von einer Leistung der gesetzlichen Krankenkasse im vollem Tarifumfang erbracht. Zähne-Knirscher erhalten Aufbissbehelfe oder Knirscherschienen zum Erhalt und Schutz der Zahnoberflächen. Diese Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Zahnersatz
Der Tarif erbringt einheitlich 90 Prozent für Zahnersatz-Maßnahmen zum Wiederaufbau oder Ersetzen von eigenen Zähnen. Der Leistungsumfang für Implantate beinhalten auch notwendige Zusatzbehandlungen wie zum Beispiel einen Knochenaufbau. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl von Implantaten die in Anspruch genommen werden können. Zu den Tarifleistungen gehören auch Inlays, Veneers, Kronen, Brücken und hochwertige Prothesen. Diese Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Kieferorthopädie
Bei Kindern und Jugendlichen werden 90 Prozent der anfallenden Kosten für kieferorthopädische Behandlungen zur Korrektur von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne erstattet. Der Tarif unterscheidet bei seiner Leistung nicht zwischen einer leichten Zahnfehlstellung (KIG 1-2) und einer schweren Fehlstellung der Zähne oder der Kiefer (KIG 3-5). Geleistet wird nur dann, wenn die Behandlung vor dem 19. Geburtstag begonnen hat.
Folgende Zusatz- oder Mehrkosten von kieferorthopädischen Behandlungen sind mitversichert: Kieferorthopädische Funktionsanalyse, Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) Lingualtechnik (inliegende Zahnspange), Mini-Brackets , Keramik-Brackets, Kunststoff-Brackets, Retainer (Zahnstabilisator), Farblose Bögen, Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern, Leistung für Prophylaxe bei Kindern.
Erwachsene erhalten ausschließlich für unfallbedingte kieferorthopädische Behandlungen Leistungen. Wird bei einem Erwachsenen durch einen Unfall eine KFO Behandlung notwendig, werden die Kosten übernommen.
Alle kieferorthopädischen Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung. Die Leistungen sind auf 3.600 Euro begrenzt.
Besonderheiten
Folgende Merkmale unterscheiden den Tarif UKV ZahnPrivat Premium von den meisten anderen Zahnzusatzversicherungen:
In dem Tarif können gegen einen Risikozuschlag in Höhe von 8,60 Euro pro Zahn bis zu drei fehlende Zähne mitversichert werden. Der größte Vorteil besteht darin, dass die Versicherung keinen Unterschied zwischen angeratenen und nicht angeratenen Zahnersatzmaßnahmen für fehlende Zähne macht. Was bedeutet, dass der Versicherte den Zahnersatz immer erstattet bekommt, selbst dann, wenn es einen Heil- und Kostenplan oder Aktenvermerk beim Zahnarzt zum Schließen der Zahnlücke(n) gibt.
Es werden umfassende Leistungen für Veneers erbracht. Die Leistungserbringung für Veneers ist in den Versicherungsbedingungen schriftlich verankert. Bei der Feststellung der Kostenübernahme wird eine medizinische Notwendigkeit der Veneersversorgung nicht überprüft. Die Voraussetzung für die Leistung ist, dass keine Veneer-Arten verwendet werden, die ausschließlich für kosmetische Zwecke entwickelt worden sind. Dazu gehören zum Beispiel Lumineers und non prep Veneers.