UKV ZahnPRIVAT Premium + NaturPRIVAT

Premium Vorsorge für Zähne und Heilpraktiker
- 90% Zahnersatz
- 90% Zahnbehandlung
- 90% Lachgas, Hypnose & Vollnarkose
- 80% Heilpraktiker max. 1.000€ jährlich
- 80% Heilmittel, Medikamente & Verbandmittel
UKV ZahnPRIVAT Premium + NaturPRIVAT – Tarifdetails
Zahnbehandlung
90% Erstattung ohne Kassenleistung
90% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
90% Erstattung ohne Kassenleistung
90% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
Zahnersatz
Ja, die Leistungen für Veneers sind in den Versicherungsbedingungen enthalten.
- Für Veneers Arten, die für eine medizinische Behandlung verwendet werden, findet keine Überprüfung einer medizinischen Notwendigkeit statt.
- Veneers Arten, die ausschließlich kosmetisch angewendet werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise Lumineers und non prep Veneers.
Zusatzleistungen
Einzelfallentscheidung
Leistungen Tarif UKV NaturPRIVAT
80% Erstattung bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 1.250 EUR (somit 1.000 EUR) im Kalenderjahr.
- Die Erstattung erfolgt ohne Wartezeiten im Rahmen der Höchstsätze der GOÄ bzw. des GebüH.
- Der Tarif leistet für die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und im Hufeland-Leistungsverzeichnis aufgeführten naturheilkundlichen und alternativen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die von Heilpraktikern und Ärzten durchgeführt werden (außer Psychotherapie).
- Der Tarif leistet für die im GebüH bzw. Hufeland-Leistungsverzeichnis aufgeführten Heilmittel (ausgenommen die jenigen Heilmittel, die im Rahmen einer Maßnahme verordnet werden, die unter die Leistungspflicht der GKV fällt).
- Der Tarif leistet für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Heilbehandlung verordneten Arznei- und Verbandmittel.
Im ersten Kalenderjahr ist die Leistung auf einen Rechnungsbetrag von 625 EUR (somit 500 EUR) begrenzt.
In den ersten 2 Kalenderjahren auf einen Rechnungsbetrag von 1.250 EUR (somit 1.000 EUR) begrenzt.
Kieferorthopädie
90% Erstattung für KIG 1-5, max. 3.600 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet unabhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 19. Geburtstag ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
900 € im 1. Kalenderjahr
2.700 € im 1. - 2. Kalenderjahr
5.400 € im 1. - 3. Kalenderjahr
8.100 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-19 Jahre 29,68 €
20-29 Jahre 43,96 €
30-39 Jahre 54,02 €
40-49 Jahre 70,18 €
50-59 Jahre 93,54 €
60-64 Jahre 110,41 €
ab 65 Jahre 120,58 €
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der UKV ZahnPRIVAT Premium + NaturPRIVAT Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
WICHTIG: Für das ersetzten von bis zu 3 fehlenden Zähnen wird ein Risikozuschlag erhoben, aus diesem Grund ist das ersetzten dieser Zähne mitversichert.
Die Leistungen werden auch bei einem bestehenden Heil- und Kostenplan (Angebot vom Zahnarzt) für den notwendigen Zahnersatz von fehlenden Zähnen erbracht.