UKV VorsorgePRIVAT – Tarifdetails
Zahnbehandlung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung.
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung.
Keine Erstattung ohne Kassenleistung.
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung.
Zahnersatz
Der Tarif erbringt für Veneers keine Leistungen.
Zusatzleistungen
Leistungen Tarif UKV VorsorgePRIVAT
- 80% für Sehhilfen auch ohne ärztliche Verordnung. Es werden bis zu 400 Euro (80% eines 500 Euro Rechnungsbetrags) für zwei Kalenderjahre unabhängig einer Änderung der Sehstärke erstattet.
- 100% für Refraktive Chirurgien (z.B. Augen-LASIK). Es werden bis zu 200 Euro im ersten Jahr, 500 Euro in den ersten beiden Jahren und maximal 1.500 EUR in der Vertragslaufzeit erstattet.
Leistungen Tarif UKV VorsorgePRIVAT
- 100% für Vorsorgeuntersuchungen: Es werden bis zu 200 Euro im ersten Jahr, 500 Euro in den ersten beiden Jahren und danach 500 Euro jährlich für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten erstattet.
- 100% für Schutzimpfungen und Malariaprophylaxe. Ersetzt werden Impfungen für das Inland, alle Reiseschutzimpfungen sowie Malariaprophylaxe bis zu insgesamt 300 EUR in 2 Kalenderjahren.
- 80% für Hörhilfen: Ersetzt werden 80% bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR nach einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse, d.h. erstattet werden maximal 800 EUR in 5 Kalenderjahren für Hörhilfen und Reparaturen.
Kieferorthopädie
Leistungen und Einschränkungen
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 8,80 €
ab 21 Jahre 13,45 €
Antrag und Abschluss
WICHTIG: Werden Sehhilfen (Brillen oder Kontaktlinsen) getragen oder sind diese vor Vertragsbeginn ärztlich angeraten und erforderlich, wird ein Risikozuschlag in Höhe von 4 Euro erhoben.
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Gesamtkosten | 100,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
100,00 € |
UKV VorsorgePRIVAT | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
100,00 € |
Gesamtkosten | 200,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
148,00 € |
UKV VorsorgePRIVAT | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
148,00 € |
Zahnbrücke aus Keramik
Gesamtkosten | 1.800,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.166,00 € |
UKV VorsorgePRIVAT | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
1.166,00 € |
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die UKV VorsorgePRIVAT Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 0 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 1.166 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
648,00 € |
UKV VorsorgePRIVAT | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
648,00 € |
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 0 € von der UKV VorsorgePRIVAT Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 648 € bezahlen.
Implantat
Gesamtkosten | 3.500,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
2.866,00 € |
UKV VorsorgePRIVAT | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
2.866,00 € |
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die UKV VorsorgePRIVAT Zahnzusatzversicherung übernimmt 0 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 2.866 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -274,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
426,00 € |
UKV VorsorgePRIVAT | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
426,00 € |
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 0 € von der UKV VorsorgePRIVAT Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 426 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Gesamtkosten | 1.000,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.000,00 € |
UKV VorsorgePRIVAT | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
1.000,00 € |
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif UKV VorsorgePRIVAT übernimmt 0 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die UKV VorsorgePRIVAT Zahnzusatzversicherung erstattet 0 € und der Patienten-Anteil liegt bei 1.000 €.
Parodontosebehandlung
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
700,00 € |
UKV VorsorgePRIVAT | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
700,00 € |
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 0 Prozent von dem Tarif UKV VorsorgePRIVAT erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 0 € von der UKV VorsorgePRIVAT Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 700 €.