SDK Zahn 90

Zahnzusatzversicherung die 90% der Kosten abdeckt
- 90% Zahnbehandlung
- 90% Zahnersatz, Kronen Inlays
- 90% Implantate, Brücken, Veneers
- Leistungen für Hypnose/Vollnarkose
- Bis zu 3.600 euro in vier Jahen
SDK Zahn 90 – Tarifdetails
Zahnbehandlung
90% Erstattung ohne Kassenleistung
90% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
90% Erstattung ohne Kassenleistung
90% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
Zahnersatz
Ja, die Leistungen für medizinisch notwendige Veneers sind in den Versicherungsbedingungen enthalten.
Zusatzleistungen
Ja, wird geleistet.
Kieferorthopädie
90% Erstattung für KIG 1-5, max. 2.700 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet unabhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 19. Geburtstag ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
900 € im 1. Kalenderjahr
1.800 € im 1. - 2. Kalenderjahr
2.700 € im 1. - 3. Kalenderjahr
3.600 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Die jährlichen Leistungen für professionelle Zahnreinigungen stehen zusätzlich zu Verfügung.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 20,18 €
21-30 Jahre 12,41 €
31-40 Jahre 24,89 €
41-50 Jahre 33,88 €
51-60 Jahre 44,13 €
61-70 Jahre 56,86 €
ab 71 Jahre 64,19 €
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der SDK Zahn 90 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
WICHTIG: Das ersetzten von bis zu 3 fehlenden Zähnen ist von dieser Regelung ausgenommen. Selbst bei einem bestehenden Heil- und Kostenplan (Angebot vom Zahnarzt) werden für den notwendigen Zahnersatz von fehlenden Zähnen Leistungen erbracht.
Besonderheiten
SDK Zahn 90 – Leistungsbeschreibung
Zahnbehandlungen
Der Tarif erbringt einheitlich 90 Prozent für zahnerhaltende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zähne. Für professionelle Zahnreinigungen werden abweichend 100 Prozent erstattet, die Leistung dafür sind auf 150 Euro pro Jahr begrenzt. Zur Versorgung von erkrankten Zähnen werden die Kosten von modernen Komposit- und Kunststofffüllungen vollständig übernommen.
Die Erstattung von Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen ist nicht an eine Kassenleistung gebunden. Was bedeutet, dass entweder die Mehrkosten für Wurzel- und Parodontosebehandlungen oder die Gesamtkosten gemäß der tariflich vereinbarten Leistung zu 90 Prozent erbracht werden. Zähne-Knirscher erhalten Aufbissbehelfe oder Knirscherschienen zum Erhalt und Schutz der Zahnoberflächen. Diese Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Zahnersatz
Der Tarif erbringt einheitlich 90 Prozent für Zahnersatz-Maßnahmen zum Wiederaufbau oder Ersetzen von eigenen Zähnen. Der Leistungsumfang für Implantate beinhaltet auch notwendige Zusatzbehandlungen wie zum Beispiel einen Knochenaufbau. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl von Implantaten die in Anspruch genommen werden können. Zu den Tarifleistungen gehören auch Inlays, Veneers, Kronen, Brücken und hochwertige Prothesen. Diese Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Kieferorthopädie
Bei Kindern und Jugendlichen werden 90 Prozent der anfallenden Kosten für kieferorthopädische Behandlungen zur Korrektur von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne erstattet. Der Tarif unterscheidet bei seiner Leistung nicht zwischen einer leichten Zahnfehlstellung (KIG 1-2) und einer schweren Fehlstellung der Zähne oder der Kiefer (KIG 3-5). Geleistet wird nur dann, wenn die Behandlung vor dem 19. Geburtstag begonnen hat. Die Gesamterstattung für Kieferorthopädie ist auf 2.700 Euro begrenzt.
Folgende Zusatz- oder Mehrkosten von kieferorthopädischen Behandlungen sind mitversichert: Kieferorthopädische Funktionsanalyse, Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) Lingualtechnik (inliegende Zahnspange), Mini-Brackets , Keramik-Brackets, Kunststoff-Brackets, Retainer (Zahnstabilisator), Farblose Bögen, Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern, Leistung für Prophylaxe bei Kindern.
Erwachsene erhalten ausschließlich für unfallbedingte kieferorthopädische Behandlungen bis zu 2.700 Euro Gesamterstattung. Wird eine KFO Behandlung ohne Unfall notwendig, werden keine Kosten dafür übernommen.
Alle kieferorthopädischen Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Besonderheiten
Folgende Tarifmerkmale unterscheiden den Tarif SDK Zahn 90 von den meisten anderen Zahnzusatzversicherungen:
In dem Tarif können bis zu drei fehlende Zähne gegen einen Risikozuschlag in Höhe von 20 Prozent pro Zahn auf den Tarifbeitrag mitversichert werden. Was bedeutet, dass auch für angeratene, laufenden oder begonnen Zahnersatzmaßnahmen von fehlenden Zähnen die vollen tariflichen Leistungen von der SDK erbracht werden.
Es werden umfassende Leistungen für Veneers, Narkosen und die DROS®-Schienentherapie erbracht. Die Leistungserbringung für Veneers ist in den Versicherungsbedingungen schriftlich verankert und wird ausschließlich für medizinisch notwendige Veneers-Versorgungen erbracht