R+V Mitglieder comfort M2U

Comfort Leistungen für Zahn, Brille u. Vorsorge-Untersuchungen
- 70% Zahnersatz
- 100% Zahnbehandlung
- 200 EUR für Brille in 2 Jahren
- 200 EUR für Vorsorge-Untersuchungen
- keine altersbedingte Beitragserhöhung
R+V Mitglieder comfort M2U – Tarifdetails
Zahnbehandlung
100% Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
100% Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Zahnersatz
Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung Leistungen erbracht.
Zusatzleistungen
Einzelfallentscheidung
R+V Tarif M2U Zusatzleistungen
200 Euro für Sehhilfen, Brillengläser, Brillenfassungen und Kontaktlinsen alle 2 Jahre.
200 Euro Laser-Operationen, einmalig zur Sehschärfenkorrektur durch eine Operation.
R+V Tarif M2U Zusatzleistungen
200 Euro für Vorsorgeuntersuchungen alle 2 Jahre.
- Gesundheitsuntersuchung (Blutbild, EKG, Lungenfunktionsprüfung etc.)
- Hautkrebs-Screening mit Auflichtmikroskop
- Krebsvorsorge (hierzu zählen auch Mammographie und PSA-Test)
- Schwangerschaftsvorsorge
- Hirnleistungs-Check zur Früherkennung von Demenz
- Ultraschall-Leistungen (auch von Organen)
- Blutbild Untersuchung (groß und klein)
- Strömungs-Druckmessungen (der Venen/Arterien)
- und vieles mehr ...
Kieferorthopädie
70% Erstattung für KIG 1-2, max. 1.000 Euro.
70% Erstattung für KIG 3-5, max. 500 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Ja, dieser Tarif unterteilt die Summenbegrenzungen in Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen.
Für Zahnbehandlungen erstattet der Tarif in den ersten 2 Jahren bis zu 750 €. Folgende Summen stehen Ihnen pro Jahr zur Verfügung:
250 € im 1. Kalenderjahr
500 € im 2. Kalenderjahr
Ab dem 3. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Zahnersatzmaßnahmen erstattet der Tarif in den ersten 4 Jahren bis zu 10.000 €. Folgende Summen stehen Ihnen pro Jahr zur Verfügung:
1.000 € im 1. Kalenderjahr
2.000 € im 2. Kalenderjahr
3.000 € im 3. Kalenderjahr
4.000 € im 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Ja, die Heil- und Kostenpläne für Ihre Krankenkasse sind als Kopie einzureichen. Werden diese bei größeren Behandlungen ab 500 Euro nicht vor Behandlungsbeginn eingereicht, müssen Sie mit Leistungskürzungen durch die Zahnversicherung rechnen.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Ja, dieser Tarif ist ab einem Alter von 16 Jahren mit Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es erfolgt somit keine automatische jährliche oder nach Beitragsgruppen gestaffelte Beitragserhöhung.
Für Kinder gilt diese Regelung nicht, ab 16 beträgt der monatliche Beitrag 20,54 Euro.
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der R+V Mitglieder comfort M2U Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Besonderheiten
R+V Mitglieder comfort M2U – Leistungsbeschreibung
Die R+V Versicherung bietet für Genossenschaft Anteilseigner ein spezielles Gesundheits-Konzept. Der Tarif R+V Mitglieder comfort M2U erbringt Leistungen für Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen.
Mit dem Tarif R+V Mitglieder comfort M2U erhalten Genossenschaft Mitglieder alle 2 Jahre je 200 Euro Zuschuss für Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen. Die Leistungen für privat zahnärztlichen Zahnersatz belaufen sich auf 70 Prozent. Zahnersatz der einen Kassen-Regelversorgung entspricht und für Zahnbehandlungen werden 100 Prozent der tariflichen Leistungen erstattet. Die Erstattungshöhe für Behandlungen durch Kiefer-, und Zahnärzte werden immer inklusive einer möglichen Kassen-Vorleistung erbracht.