ottonova Zahn 70 plus – Tarifdetails
Zahnbehandlung
100 % Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.
100 % Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.
Zahnersatz
Ja, die Leistungen für medizinisch notwendige Veneers sind in den Versicherungsbedingungen enthalten.
Zusatzleistungen
Kieferorthopädie
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
800 € im 1. Kalenderjahr
1.600 € im 1. - 2. Kalenderjahr
2.400 € im 1. - 3. Kalenderjahr
3.200 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die jährlichen Leistungen für professionelle Zahnreinigungen stehen zusätzlich zu Verfügung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Nein, die Ottonova rät seinen Versicherten jedoch dringen, ab 1.000 Euro Behandlungskosten einen Heil- und Kostenplan einzureichen.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-17 Jahre 2,61 €
18-29 Jahre 9,23 €
30-34 Jahre 12,03 €
35-39 Jahre 13,59 €
40-44 Jahre 15,91 €
45-49 Jahre 17,31 €
50-54 Jahre 19,65 €
ab 55 Jahre 21,81 €
Antrag und Abschluss
Ja, wer in den letzten 6 Monate vor Abschluss der Versicherung eine Zahnzusatzversicherung mit Leistungen für Zahnersatz nachweisen kann, erhält folgenden Vorteil.
Die Höchstleistungen werden auf 24 Monate reduziert.
800 € in den ersten 12 Monaten
1.600 € in den ersten 24 Monaten
Ab dem 25. Monat und für unfallbedingte Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
TIPP: Bewahren Sie den Nachweis einer Vorversicherung für mindesten 48 Monate gut auf.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der ottonova Zahn 70 plus Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Müssen bei einer versicherten Person Behandlungen durchgeführt werden, die bei der Ausübung eines Kampfsports oder Profisports entstanden sind, werden dafür keine Leistungen erbracht.
Mit einer herausnehmbaren Zahnprothese ist kein Abschluss möglich.
Besonderheiten
Die Leistung vom Tarif Ottonova Zahn 75 unterscheidet sich bei Aufbissbehelfen und Schienen.
Werden Aufbissbehelfen und Schienen (auch DROS Schienen) im Zusammenhang mit einer Zahnersatzleistung erbracht, ist der Erstattung an die prozentuale Höhe für Zahnersatz gekoppelt.
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Gesamtkosten | 100,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
100,00 € |
ottonova Zahn 70 plus | -80,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
20,00 € |
Gesamtkosten | 200,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
148,00 € |
ottonova Zahn 70 plus | -148,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Zahnbrücke aus Keramik
Gesamtkosten | 1.800,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.166,00 € |
ottonova Zahn 70 plus | -626,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
540,00 € |
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die ottonova Zahn 70 plus Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 626 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 540 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
648,00 € |
ottonova Zahn 70 plus | -438,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
210,00 € |
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 438 € von der ottonova Zahn 70 plus Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 210 € bezahlen.
Implantat
Gesamtkosten | 3.500,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
2.866,00 € |
ottonova Zahn 70 plus | -1.816,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
1.050,00 € |
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die ottonova Zahn 70 plus Zahnzusatzversicherung übernimmt 1.816 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 1.050 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -274,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
426,00 € |
ottonova Zahn 70 plus | -216,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
210,00 € |
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 216 € von der ottonova Zahn 70 plus Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 210 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Gesamtkosten | 1.000,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.000,00 € |
ottonova Zahn 70 plus | -1.000,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif ottonova Zahn 70 plus übernimmt 100 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die ottonova Zahn 70 plus Zahnzusatzversicherung erstattet 1.000 € und der Patienten-Anteil liegt bei 0 €.
Parodontosebehandlung
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
700,00 € |
ottonova Zahn 70 plus | -700,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 100 Prozent von dem Tarif ottonova Zahn 70 plus erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 700 € von der ottonova Zahn 70 plus Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 0 €.