Münchener Verein ZahnGesundheit 85+

Großer Zahn-Schutz zum kleinen Preis
- 100% Zahnbehandlung
- 90% Zahnersatz, Implantate
- 90% Brücken, Kronen, Inlays
- 2 mal 85 Euro prof. Zahnreinigung jährlich
- Bis zu 4.000 EUR Erstattung in 4 Jahren
Münchener Verein ZahnGesundheit 85+ – Tarifdetails
Zahnbehandlung
85% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
85% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
Es werden maximal 850 Euro pro Versicherungsjahr für Aufbissbehelfe und Knirscherschienen erstattet.
Zahnersatz
85% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
90% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von 10 oder mehr Jahre)
85% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
90% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von 10 oder mehr Jahre)
85% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
90% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von 10 oder mehr Jahre)
85% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
90% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von 10 oder mehr Jahre)
Ja, die Leistungen für medizinisch notwendige Veneers sind in den Versicherungsbedingungen enthalten.
Zusatzleistungen
Keine Leistung.
Kieferorthopädie
Keine Erstattung.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
1.000 € im 1. Kalenderjahr
2.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr
3.000 € im 1. - 3. Kalenderjahr
4.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die jährlichen Leistungen für professionelle Zahnreinigungen stehen zusätzlich zu Verfügung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-5 Jahre 1,10 €
6-15 Jahre 3,00 €
16-25 Jahre 9,90 €
26-35 Jahre 17,90 €
36-40 Jahre 20,90 €
41-45 Jahre 25,90 €
46-50 Jahre 27,90 €
51-55 Jahre 32,90 €
56-60 Jahre 42,90 €
ab 61 Jahre 50,90 €
Antrag und Abschluss
Bei Tarifwechslern wird die Vorversicherungszeit einer Vorversicherung angerechnet.
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.
- Der Abschluss der Münchener Verein Zahnzusatzversicherung ZahnGesundheit 85 erfolgt im direkten Anschluss an die Vorversicherung.
- Die Leistungen der alten Zahnzusatzversicherung ist mit dem gewünschten Tarif Münchener Verein ZahnGesundheit 85 vergleichbar und die Erstattung beträgt mindesten 80 Prozent.
- Die Vorversicherung muss mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monate Nachgewiesn werden können.
Dadurch wird Summenbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren verkürzt oder entfällt sogar vollständig.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Münchener Verein ZahnGesundheit 85+ Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Besonderheiten
Münchener Verein ZahnGesundheit 85+ – Leistungsbeschreibung
Zahnbehandlungen
Der Tarif erbringt unterschiedliche Leistungen für zahnerhaltende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zähne. Professionelle Zahnreinigungen werden zweimal pro Jahr mit bis zu 85 Euro erstattet Zur Versorgung von erkrankten Zähnen werden die Kosten von modernen Komposit-, und Kunststofffüllungen zu 100 Prozent übernommen. Die Erstattung von Wurzelbehandlungen ist an eine Kassenleistung gebunden. Was bedeutet, dass die Mehrkosten einer Wurzelbehandlung mit Kassenleistung zu 100 Prozent übernommen und ohne Zuzahlung der Krankenkasse auf 85 Prozent reduziert werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur dann, wenn der Zahn als erhaltenswürdig eingestuft wird und es sich um die erste Wurzelbehandlung an dem Zahn handelt. Für Parodontosebehandlungen werden 100 Prozent mit einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse erbracht. Wird wegen einer zu geringen Taschentiefe (unter 3,5 mm) kein Kassenzuschuss erbracht, wird die Leistung auf 85 Prozent reduziert. Zähne-Knirscher erhalten bis zu 850 Euro für Aufbissbehelfe oder Knirscherschienen erstattet. Diese dienen zum Erhalt und Schutz der Zahnoberflächen beim Zähneknirschen. Diese Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Zahnersatz
Der Tarif erbringt 85-90 Prozent für Zahnersatz-Maßnahmen zum Wiederaufbau oder Ersetzen von eigenen Zähnen. Nur wer sein Bonusheft 10 Jahre oder länger geführt hat, erhält die vollen 90 Prozent für Zahnersatz. Der Leistungsumfang für Implantate beinhaltet auch notwendige Zusatzbehandlungen wie zum Beispiel einen Knochenaufbau. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl von Implantaten, die in Anspruch genommen werden kann. Zu den Tarifleistungen gehören auch Inlays, Veneers, Kronen, Brücken und hochwertige Prothesen. Diese Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Kieferorthopädie
Kinder und Jugendliche erhalten keine Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen. Erwachsene erhalten ausschließlich für unfallbedingte kieferorthopädische Behandlungen eine Leistung. Wird bei einem Erwachsen durch einen Unfall eine KFO Behandlung notwendig, werden 50 Prozent der Kosten bis maximal 2.500 Euro erstattet. Alle kieferorthopädischen Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Besonderheiten
Folgendes Merkmal unterscheidet den Tarif Münchener Verein ZahnGesundheit 85 von den meisten anderen Zahntarifen:
Wer von einer anderen Zahnzusatzversicherung zum Münchener Verein wechselt, kann sich die Vorversicherungszeit anrechnen lassen. Das bedeutet, dass die anfängliche Summenbegrenzung durch den alten Zahntarif angerechnet wird. Dafür muss die Zahnersatzleistung des Vorversicherers mindestens 80 Prozent betragen und eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten bestanden haben. Des Weiteren ist ein zeitlich nahtloser Übergang beim Versicherungswechsel notwendig. Die Begrenzung der Versicherungsleistung reduziert sich um die Laufzeit der alten Zahnversicherung. Im Idealfall entfällt die Summenbegrenzung vollständig.