Münchener Verein ZahnGesundheit 100

100% Zahnversicherung mit Sofort-Leistungen
- 100% für Zahnersatz
- 100% für Zahnbehandlung
- 100% professionelle Zahnreinigung
- 200 € für Bleaching & Zahnaufhellung
- Bis zu 6.000 EUR Erstattung in 4 Jahren
Münchener Verein ZahnGesundheit 100 – Tarifdetails
Zahnbehandlung
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
Zahnersatz
Ja, die Leistungen für medizinisch notwendige Veneers sind in den Versicherungsbedingungen enthalten.
Zusatzleistungen
300 Euro jährliche Erstattung für Aufwendungen zur Schmerzausschaltung bei einer Zahnersatzmaßnahme, Zahnbehandlung oder kieferorthopädischen Versorgung.
- Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf)
- Vollnarkose
- Lachgas-Sedierung
- Akupunktur
- Hypnose
Ja, wird geleistet.
Kieferorthopädie
65% Erstattung für KIG 1-2, max. 5.000 Euro.
100% Erstattung für KIG 3-5, max. 5.000 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
WICHTIG: Die Mehrkosten-Übernahme für Mini-Brackets, Keramik-Brackets, Kunststoff-Brackets, farbigen Brackets und farblose Bögen unterliegt einer Einzelfallentscheidung und wird in der Regel erbracht.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
1.500 € im 1. Kalenderjahr
3.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr
4.500 € im 1. - 3. Kalenderjahr
6.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die jährlichen Leistungen für professionelle Zahnreinigungen stehen zusätzlich zu Verfügung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-5 Jahre 1,50 €
6-15 Jahre 13,30 €
16-25 Jahre 16,60 €
26-30 Jahre 24,80 €
31-35 Jahre 31,80 €
36-45 Jahre 37,90 €
46-50 Jahre 47,90 €
51-55 Jahre 54,40 €
56-60 Jahre 71,90 €
ab 61 Jahre 79,90 €
Antrag und Abschluss
Bei Tarifwechslern wird die Vorversicherungszeit einer Vorversicherung angerechnet.
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.
- Der Abschluss der Münchener Verein Zahnzusatzversicherung ZahnGesundheit 100 erfolgt im direkten Anschluss an die Vorversicherung.
- Die Leistungen der alten Zahnzusatzversicherung ist mit dem gewünschten Tarif Münchener Verein ZahnGesundheit 100 vergleichbar und die Erstattung beträgt mindesten 90 Prozent.
- Die Vorversicherung muss mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monate Nachgewiesn werden können.
Dadurch wird Summenbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren verkürzt oder entfällt sogar vollständig.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Münchener Verein ZahnGesundheit 100 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Besonderheiten
Mehrkosten Kieferorthopädische Behandlungen
Für diese Mehrkosten gibt es eine Einzelfallprüfung: Mini-Brackets, Keramik-Brackets, Kunststoff-Brackets, farbigen Brackets und farblose Bögen. In der Regel werden diese Leistungen problemlos erbracht.
Münchener Verein ZahnGesundheit 100 – Leistungsbeschreibung
Zahnbehandlungen
Der Tarif erbringt unterschiedliche Leistungen für zahnerhaltende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zähne. Professionelle Zahnreinigungen werden zweimal pro Jahr mit bis zu 100 Euro erstattet. Zur Versorgung von erkrankten Zähnen werden die Kosten von modernen Komposit-, und Kunststofffüllungen zu 100 Prozent übernommen. Die Erstattung von Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen ist nicht an eine Kassenleistung gebunden. Was bedeutet, dass entweder die Mehr- oder Gesamtkosten zu 100 Prozent übernommen werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur dann, wenn der Zahn als erhaltenswürdig eingestuft wird. Zähne-Knirscher werden 100 Prozent der Kosten für Aufbissbehelfe oder Knirscherschienen erstattet. Diese dienen zum Erhalt und Schutz der Zahnoberflächen beim Zähneknirschen. Diese Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Zahnersatz
Der Tarif erbringt 100 Prozent für Zahnersatz-Maßnahmen zum Wiederaufbau oder Ersetzen von eigenen Zähnen. Der Leistungsumfang für Implantate beinhaltet auch notwendige Zusatzbehandlungen wie zum Beispiel einen Knochenaufbau. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl von Implantaten, die in Anspruch genommen werden kann. Zu den Tarifleistungen gehören auch Inlays, Veneers, Kronen, Brücken und hochwertige Prothesen. Diese Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Kieferorthopädie
Kinder und Jugendliche erhalten bis zu 5.000 Euro Erstattung für kieferorthopädische Behandlungen, die zur Korrektur von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne verwendet werden können. Der Tarif Münchener Verein ZahnGesundheit 100 unterscheidet bei seiner Leistung zwischen einer leichten Zahnfehlstellung (KIG 1-2) und einer schweren Fehlstellung der Zähne oder der Kiefer (KIG 3-5). Geleistet wird nur dann, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen hat. Bei leichten Zahnfehlstellung (KIG1-2) werden 65 Prozent der Behandlungskosten übernommen.
Die Mehrkosten für Behandlungen von schwereren Zahnfehlstellungen in den KIG Stufen 3-5 werden zu 100 Prozent erstattet. Folgende Zusatz- oder Mehrkosten von Kieferorthopädischen Behandlungen sind mitversichert: Kieferorthopädische Funktionsanalyse, Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) Lingualtechnik (inliegende Zahnspange), Mini-Brackets , Keramik-Brackets, Kunststoff-Brackets, Retainer (Zahnstabilisator), Farblose Bögen, Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern, Leistung für Prophylaxe bei Kindern.
WICHTIG: Damit die Leistungen für Mini-Brackets, Keramik-Brackets, Kunststoff-Brackets, und Farblose Bögen erbracht werden, müssen diese vom Kieferorthopäden angeraten worden sein. Sind diese auf der Rechnung als Wunschleistung ausgewiesen, werden keine Mehrkosten erstattet.
Erwachsene erhalten für kieferorthopädische Behandlungen bis zu 2.500 Euro. Wird bei einem Erwachsen nach Versicherungsbeginn eine KFO Behandlung notwendig, werden 65 Prozent der Kosten bis maximal 2.500 Euro erstattet. Alle kieferorthopädischen Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Besonderheiten
Folgende Merkmale unterscheiden den die Münchener Verein ZahnGesundheit 100 Zahnzusatzversicherung von den meisten anderen Zahntarifen:
Wer von einer anderen Zahnzusatzversicherung zum Münchener Verein wechselt, kann sich die Vorversicherungszeit anrechnen lassen. Das bedeutet, dass die anfängliche Summenbegrenzung durch den alten Zahntarif angerechnet wird. Dafür muss die Zahnersatzleistung des Vorversicherers mindestens 90 Prozent betragen und eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten bestanden haben. Des Weiteren ist ein zeitlich nahtloser Übergang beim Versicherungswechsel notwendig. Die Begrenzung der Versicherungsleistung reduziert sich um die Laufzeit der alten Zahnversicherung. Im Idealfall entfällt die Summenbegrenzung vollständig.
Leistungen für Lumineers: Lumineers sind hauchdünne Keramikverblendschalen die zu den Veneers gehören. Der Münchener Verein hat die Lumineers erstmalig im Leistungskatalog einer Zahnzusatzversicherung aufgenommen und übernimmt die Kosten für medizinsch nötwendige Lumineers zu 100 Prozent.