Exklusiv

MAXCARE

100% Zahnversicherung mit Sofort-Leistungen

  • 100% Zahnersatz
  • 100% Zahnbehandlung
  • 100% professionelle Zahnreinigung
  • 200 € Bleaching & Zahnaufhellung
  • Sehr hohe Leistungen ohne Wartezeit
Stiftung Warentest: sehr gut (Note 0,5)
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Exklusiv – Tarifdetails

Zahnbehandlung

Professionelle Zahnreinigung
100% Erstattung, maximal 100 Euro pro Reinigung und maximal 2x pro Jahr.
Kunststofffüllungen Weitere Informationen
100% Erstattung
Wurzelbehandlungen Weitere Informationen

100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse

Parodontosebehandlungen Weitere Informationen

100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse

Erstattung für Aufbissbehelfe & Knirscherschienen
100% Erstattung
Wartezeit für Zahnbehandlungen
Keine Wartezeit

Zahnersatz

100% Erstattung
Leistungsbegrenzung für Implantate
Keine Leistungsbegrenzung für Implantate
Knochenaufbaumaßnahmen
Ja, werden erstattet.
Brücken, Prothesen Weitere Informationen
100% Erstattung
Kronen, Teilkronen Weitere Informationen
100% Erstattung
Inlays, Onlays Weitere Informationen
100% Erstattung
Leistungsbegrenzung für Keramikverblendungen
Bei Zahnersatzmaßnahmen gibt es keine Begrenzung für Keramikverblendungen.
Veneers

Ja, die Leistungen für medizinisch notwendige Veneers sind in den Versicherungsbedingungen enthalten.

Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
Ja, werden erstattet.
Wartezeit für Zahnersatz
Keine Wartezeit

Zusatzleistungen

Bleaching
200 € für Bleaching und zahnaufhellende Maßnahmen alle 2 Jahre, durchgeführt von einer zahnärztlichen Praxis.
Narkose beim Zahnarzt

300 Euro jährliche Erstattung für Aufwendungen zur Schmerzausschaltung bei einer Zahnersatzmaßnahme, Zahnbehandlung oder kieferorthopädischen Versorgung.

  • Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf)
  • Vollnarkose
  • Lachgas-Sedierung
  • Akupunktur
  • Hypnose
DROS®-Schienentherapie

Ja, wird geleistet.

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie für Kinder

65% Erstattung für KIG 1-2, max. 5.000 Euro.
100% Erstattung für KIG 3-5, max. 5.000 Euro.

KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.

Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.

WICHTIG: Die Mehrkosten-Übernahme für Mini-Brackets, Keramik-Brackets, Kunststoff-Brackets, farbigen Brackets und farblose Bögen unterliegt einer Einzelfallentscheidung und wird in der Regel erbracht.

Mehrkosten Kieferorthopädie
  • Kieferorthopädische Funktionsanalyse
  • Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
  • Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
  • Mini-Brackets
  • Keramik-Brackets
  • Kunststoff-Brackets
  • Retainer (Zahnstabilisator)
  • Farblose Bögen
  • Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
  • Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Kieferorthopädie für Erwachsene
65% Erstattung, maximal 2.500 Euro für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen.
Wartezeit für Kieferorthopädie
Keine Wartezeit

Leistungen und Einschränkungen

Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren

Ja, erstattet werden maximal

1.500 € im 1. Kalenderjahr
3.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr
4.500 € im 1. - 3. Kalenderjahr
6.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr

Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.

Die jährlichen Leistungen für professionelle Zahnreinigungen stehen zusätzlich zu Verfügung.

Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.

So wird geleistet
Die Höhe der Erstattung ist inklusive Kassenleistung gerechnet.
Heil- & Kostenplan

Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.

Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.

Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Ja, wird mit Leistungskürzung erstattet

Beiträge und Vertragslaufzeiten

Mindestvertragslaufzeit
24 Monate
Kündigungsfrist
3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen

Nein, die Beiträge werden zum Jahreswechsel, in dem die nächste Altersstufe erreicht wird, wie folgt angepasst:

0-5 Jahre 1,50 €
6-15 Jahre 13,30 €
16-25 Jahre 16,60 €
26-30 Jahre 24,80 €
31-35 Jahre 31,80 €
36-45 Jahre 37,90 €
46-50 Jahre 47,90 €
51-55 Jahre 54,40 €
56-60 Jahre 71,90 €
ab 61 Jahre 79,90 €

Antrag und Abschluss

Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Ja
Vorteil beim Versicherungswechsel

Bei Tarifwechslern wird die Vorversicherungszeit einer Vorversicherung angerechnet.

Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Der Abschluss der MAXCARE Exklusiv Zahnzusatzversicherung erfolgt im direkten Anschluss an die Vorversicherung.
  • Die Leistungen der alten Zahnzusatzversicherung ist mit dem gewünschten Tarif MAXCARE Exklusiv vergleichbar und die Erstattung beträgt mindesten 90 Prozent.
  • Die Vorversicherung muss mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monate Nachgewiesen werden können.

Dadurch wird Summenbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren verkürzt oder entfällt sogar vollständig.

Annahmerichtlinien

Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Exklusiv Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.

Besonderheiten

Besonderheiten

Mehrkosten Kieferorthopädische Behandlungen

Für diese Mehrkosten gibt es eine Einzelfallprüfung: Mini-Brackets, Keramik-Brackets, Kunststoff-Brackets, farbigen Brackets und farblose Bögen. In der Regel werden diese Leistungen problemlos erbracht.

Erstattungsbeispiele

Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.

Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen

Professionelle Zahnreinigung Kosten
Gesamtkosten100,00 €
Krankenkassenleistung0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
100,00 €
Exklusiv-100,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Kunststofffüllung Kosten
Gesamtkosten200,00 €
Krankenkassenleistung-52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
148,00 €
Exklusiv-148,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €

Zahnbrücke aus Keramik

Inlay
Brücke Kosten
Gesamtkosten1.800,00 €
Krankenkassenleistung-634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.166,00 €
Exklusiv-1.166,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €

Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.

Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die Exklusiv Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 1.166 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 0 € sinkt.

Zahnersatz Inlays und Onlays

Inlay
Inlay / Onlay Kosten
Gesamtkosten700,00 €
Krankenkassenleistung-52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
648,00 €
Exklusiv-648,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €

Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.

Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 648 € von der Exklusiv Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 0 € bezahlen.

Implantat

Implantat
Implantat Kosten
Gesamtkosten3.500,00 €
Krankenkassenleistung-634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
2.866,00 €
Exklusiv-2.866,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €

Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.

In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die Exklusiv Zahnzusatzversicherung übernimmt 2.866 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 0 € aus der eigenen Tasche bezahlen.

Krone

Krone
Zahnkrone Kosten
Gesamtkosten700,00 €
Krankenkassenleistung-274,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
426,00 €
Exklusiv-426,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €

Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.

Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 426 € von der Exklusiv Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 0 € aus.

Moderne Wurzelbehandlungen

Wurzelbehandlung Kosten
Gesamtkosten1.000,00 €
Krankenkassenleistung0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
Exklusiv-1.000,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €

Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif Exklusiv übernimmt 100 Prozent davon.

Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die Exklusiv Zahnzusatzversicherung erstattet 1.000 € und der Patienten-Anteil liegt bei 0 €.

Parodontosebehandlung

Parodontosebehandlung Kosten
Gesamtkosten700,00 €
Krankenkassenleistung0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
700,00 €
Exklusiv-700,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €

Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 100 Prozent von dem Tarif Exklusiv erstattet.

Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 700 € von der Exklusiv Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 0 €.

Zahnersatz und Zahnbehandlung

Die MAXCARE Exklusiv Zahnzusatzversicherung bieten einen hervorragenden Versicherungsschutz.

Versicherte erhalten umfangreiche Leistungen für die Zahnprophylaxe und Zahnerhaltung. Die professionelle Zahnreinigungen wird pro Jahr zweimal bis 100 Euro erstattet. Die Zahnerhaltende Behandlungen werden zu 100 % erstattet. Dazu gehören modernen Komposit-, & Kunststofffüllungen, Parodontose- und Wurzelbehandlungen die nur teilweise von der Krankenkassen übernommen werden.

100 % MAXCARE Exklusiv-Leistung für Zahnersatz-Maßnahmen: Dazu gehört die Implantat Versorgung und eine dafür notwendigen Knochenaufbau. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl von Implantaten. Unter die Zahnersatz-Leistungen fallen auch Inlays, Veneers, Kronen, Brücken und hochwertige Zahnprothesen. 

Alle Leitungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.

Kieferorthopädie 

Der MAXCARE Exklusiv Kieferorthopädie-Schutz für Kinder und Jugendliche beträgt 5.000 Euro.

Die 5.000 Euro werden für Korrekturen von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne zur Verfügung gestellt. Wird eine Kassenleistung erbracht, können Mehrkosten durch höherwertigen Behandlungen und vom Kieferorthopäden empfohlene Wahlleistungen entstehen.

Wahlleistungen sind: Kieferorthopädische Funktionsanalyse, Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) Lingualtechnik (inliegende Zahnspange), Mini-Brackets , Keramik-Brackets, Kunststoff-Brackets, Retainer (Zahnstabilisator), Farblose Bögen, Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern, Leistung für Prophylaxe bei Kindern.

Beginnt die kieferorthopädische Behandlung nach dem 18. Geburtstag oder es handelt sich um leichte Zahnfehlstellung (KIG1-2) erbringen die Krankenkassen keine Leistungen. In diesem Fall werden die Behandlungskosten zu 65 % übernommen.

Kinder und Jugendliche erhalten ohne Kassenleistung bis zu 5.000 Euro und volljährige oder Erwachsene 2.500 Euro. Alle kieferorthopädischen Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.

Versicherungswechsel Bonus

Bei MAXCARE können Sie sich die Laufzeit einer bestehenden Zahnzusatzversicherung anrechnen lassen.

Dadurch kann die Summenbegrenzung in den ersten Jahren teilweise oder ganz entfallen. Die Laufzeit des Vorvertrages wird angerechnet wenn mindestens 90 Prozent Zahnersatzleistung versichert sind und eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten besteht. Beim Versicherungswechsel ist ein nahtloser Übergang notwendig.