Bei Zahnersatzmaßnahmen gibt es keine Begrenzung für Keramikverblendungen.
Veneers
Ja, die Leistungen für medizinisch notwendige Veneers sind in den
Versicherungsbedingungen enthalten.
Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
Ja, werden erstattet.
Wartezeit für Zahnersatz
Keine Wartezeit
Zusatzleistungen
Bleaching
200 € für Bleaching und zahnaufhellende Maßnahmen alle 2 Jahre, durchgeführt von einer zahnärztlichen Praxis.
Narkose beim Zahnarzt
300 Euro jährliche Erstattung für Aufwendungen zur Schmerzausschaltung bei einer Zahnersatzmaßnahme, Zahnbehandlung oder kieferorthopädischen Versorgung.
Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf)
Vollnarkose
Lachgas-Sedierung
Akupunktur
Hypnose
DROS®-Schienentherapie
Ja, wird geleistet.
Kieferorthopädie
Kieferorthopädie für Kinder
65% Erstattung für KIG 1-2, max. 5.000 Euro. 100% Erstattung für KIG 3-5, max. 5.000 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung. KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
WICHTIG: Die Mehrkosten-Übernahme für Mini-Brackets, Keramik-Brackets, Kunststoff-Brackets, farbigen Brackets und farblose Bögen unterliegt einer Einzelfallentscheidung und wird in der Regel erbracht.
Mehrkosten Kieferorthopädie
Kieferorthopädische Funktionsanalyse
Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
Mini-Brackets
Keramik-Brackets
Kunststoff-Brackets
Retainer (Zahnstabilisator)
Farblose Bögen
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Kieferorthopädie für Erwachsene
65% Erstattung, maximal 2.500 Euro für medizinisch notwendige kieferorthopädische
Behandlungen bei Erwachsenen.
Wartezeit für Kieferorthopädie
Keine Wartezeit
Leistungen und Einschränkungen
Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren
Ja, erstattet werden maximal
1.500 € im 1. Kalenderjahr 3.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr 4.500 € im 1. - 3. Kalenderjahr 6.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die jährlichen Leistungen für professionelle Zahnreinigungen stehen zusätzlich zu Verfügung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01.
oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
So wird geleistet
Die Höhe der Erstattung ist inklusive Kassenleistung gerechnet.
Heil- & Kostenplan
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht
werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme
im Vorhinein abzuklären.
Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Ja, wird mit Leistungskürzung erstattet
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Mindestvertragslaufzeit
24 Monate
Kündigungsfrist
3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen
Nein, die Beiträge werden zum Jahreswechsel, in dem die nächste Altersstufe
erreicht wird, wie folgt angepasst:
0-5 Jahre 1,50 € 6-15 Jahre 13,30 € 16-25 Jahre 16,60 € 26-30 Jahre 24,80 € 31-35 Jahre 31,80 € 36-45 Jahre 37,90 € 46-50 Jahre 47,90 € 51-55 Jahre 54,40 € 56-60 Jahre 71,90 € ab 61 Jahre 79,90 €
Antrag und Abschluss
Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Ja
Vorteil beim Versicherungswechsel
Bei Tarifwechslern wird die Vorversicherungszeit einer Vorversicherung angerechnet.
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Abschluss der MAXCARE Exklusiv Zahnzusatzversicherung erfolgt im direkten Anschluss an die Vorversicherung.
Die Leistungen der alten Zahnzusatzversicherung ist mit dem gewünschten Tarif MAXCARE Exklusiv vergleichbar und die Erstattung beträgt mindesten 90 Prozent.
Die Vorversicherung muss mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monate Nachgewiesen werden können.
Dadurch wird Summenbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren verkürzt oder entfällt sogar vollständig.
Annahmerichtlinien
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Exklusiv
Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Besonderheiten
Besonderheiten
Mehrkosten Kieferorthopädische Behandlungen
Für diese Mehrkosten gibt es eine Einzelfallprüfung: Mini-Brackets, Keramik-Brackets, Kunststoff-Brackets, farbigen Brackets und farblose Bögen. In der Regel werden diese Leistungen problemlos erbracht.
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure
Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Professionelle Zahnreinigung Kosten
Gesamtkosten
100,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
100,00 €
Exklusiv
-100,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Kunststofffüllung Kosten
Gesamtkosten
200,00 €
Krankenkassenleistung
-51,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
149,00 €
Exklusiv
-149,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Zahnbrücke aus Keramik
Brücke Kosten
Gesamtkosten
1.800,00 €
Krankenkassenleistung
-609,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
1.191,00 €
Exklusiv
-1.191,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen
zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden.
Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die
Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien
ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den
Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine
Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz.
Die Exklusiv Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 1.191 €,
wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 0 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Inlay / Onlay Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
-51,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
649,00 €
Exklusiv
-649,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark
beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr
repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik,
verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim
Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren
angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und
Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 649 € von der Exklusiv Zahnzusatzversicherung
erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe
von 0 € bezahlen.
Implantat
Implantat Kosten
Gesamtkosten
3.500,00 €
Krankenkassenleistung
-609,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
2.891,00 €
Exklusiv
-2.891,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein
Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine
Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz
wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat
für 3.500 € ersetzt.
Die Exklusiv Zahnzusatzversicherung
übernimmt 2.891 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 0 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Zahnkrone Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
-302,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
398,00 €
Exklusiv
-398,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum
Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn
gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute
Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren
angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 398 € von der Exklusiv Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht
somit 0 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Wurzelbehandlung Kosten
Gesamtkosten
1.000,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
Exklusiv
-1.000,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den
Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder
Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro
Zusatzkosten. Der Tarif Exklusiv übernimmt 100 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die
sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung)
muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro
Behandlung. Die Exklusiv Zahnzusatzversicherung erstattet 1.000 € und der Patienten-Anteil liegt bei 0 €.
Parodontosebehandlung
Parodontosebehandlung Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
700,00 €
Exklusiv
-700,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird
die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für
Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma,
Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese
betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 100 Prozent von dem Tarif Exklusiv erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig
vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel
belaufen sich auf 700 €. Davon werden 700 € von der Exklusiv Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt
bei 0 €.
Die MAXCARE Exklusiv Zahnzusatzversicherung bieten einen hervorragenden Versicherungsschutz.
Versicherte erhalten umfangreiche Leistungen für die Zahnprophylaxe und Zahnerhaltung. Die professionelle Zahnreinigungen wird pro Jahr zweimal bis 100 Euro erstattet. Die Zahnerhaltende Behandlungen werden zu 100 % erstattet. Dazu gehören modernen Komposit-, & Kunststofffüllungen, Parodontose- und Wurzelbehandlungen die nur teilweise von der Krankenkassen übernommen werden.
100 % MAXCARE Exklusiv-Leistung für Zahnersatz-Maßnahmen: Dazu gehört die Implantat Versorgung und eine dafür notwendigen Knochenaufbau. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl von Implantaten. Unter die Zahnersatz-Leistungen fallen auch Inlays, Veneers, Kronen, Brücken und hochwertige Zahnprothesen.
Alle Leitungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Kieferorthopädie
Der MAXCARE Exklusiv Kieferorthopädie-Schutz für Kinder und Jugendliche beträgt 5.000 Euro.
Die 5.000 Euro werden für Korrekturen von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne zur Verfügung gestellt. Wird eine Kassenleistung erbracht, können Mehrkosten durch höherwertigen Behandlungen und vom Kieferorthopäden empfohlene Wahlleistungen entstehen.
Wahlleistungen sind: Kieferorthopädische Funktionsanalyse, Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) Lingualtechnik (inliegende Zahnspange), Mini-Brackets , Keramik-Brackets, Kunststoff-Brackets, Retainer (Zahnstabilisator), Farblose Bögen, Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern, Leistung für Prophylaxe bei Kindern.
Beginnt die kieferorthopädische Behandlung nach dem 18. Geburtstag oder es handelt sich um leichte Zahnfehlstellung (KIG1-2) erbringen die Krankenkassen keine Leistungen. In diesem Fall werden die Behandlungskosten zu 65 % übernommen.
Kinder und Jugendliche erhalten ohne Kassenleistung bis zu 5.000 Euro und volljährige oder Erwachsene 2.500 Euro. Alle kieferorthopädischen Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Versicherungswechsel Bonus
Bei MAXCARE können Sie sich die Laufzeit einer bestehenden Zahnzusatzversicherung anrechnen lassen.
Dadurch kann die Summenbegrenzung in den ersten Jahren teilweise oder ganz entfallen. Die Laufzeit des Vorvertrages wird angerechnet wenn mindestens 90 Prozent Zahnersatzleistung versichert sind und eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten besteht. Beim Versicherungswechsel ist ein nahtloser Übergang notwendig.