ERGO Versicherungen ZEF+ZBB

Zahnersatz Grund-Schutz + Zahnbehandlung
- 60 Euro professionelle Zahnreinigung
- 100% Kunststofffüllungen und Inlays
- Verdoppelung vom Festzuschusses
- Höhere Leistungen mit Bonusheft
- Keine Wurzel- & Parodontosebehandlung
ERGO Versicherungen ZEF+ZBB – Tarifdetails
Zahnbehandlung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Zahnersatz
Verdopplung des Festzuschusses für Implantate.
- Der Tarif leistet in gleicher Höhe wie die Krankenkasse.
- Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der ERGO Versicherungen ZEF+ZBB ebenfalls 1.000 Euro.
Die Leistungen sind durch die Verdopplung des Festzuschusses aus dem Tarif ERGO ZEF abgegolten.
Verdopplung des Festzuschusses für Brücken und Prothesen.
- Der Tarif leistet in gleicher Höhe wie die Krankenkasse.
- Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der ERGO Versicherungen ZEF+ZBB ebenfalls 1.000 Euro.
Verdopplung des Festzuschusses für Kronen und Teilkronen.
- Der Tarif leistet in gleicher Höhe wie die Krankenkasse.
- Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der ERGO Versicherungen ZEF+ZBB ebenfalls 1.000 Euro.
Der Tarif erbringt für Veneers keine Leistungen.
Zusatzleistungen
Einzelfallentscheidung
Kieferorthopädie
Keine Erstattung.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:
250 € in den ersten 12 Monaten
500 € in den ersten 24 Monaten
750 € in den ersten 36 Monaten
1.000 € in den ersten 48 Monaten
Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Kunststofffüllungen, Knirschschienen, Inlays und Zahnreinigungen gelten folgende Begrenzungen:
250 € in den ersten 12 Monaten
500 € in den ersten 24 Monaten
750 € in den ersten 36 Monaten
1.000 € in den ersten 48 Monaten
Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).
Ja, die Heil- und Kostenpläne für Ihre Krankenkasse sind als Kopie einzureichen. Werden diese bei größeren Behandlungen ab 500 Euro nicht vor Behandlungsbeginn eingereicht, müssen Sie mit Leistungskürzungen durch die Zahnversicherung rechnen.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Der Tarif ERGO ZEF kann nach 24 Monaten, zum Ende jeden Kalendermonats gekündigt werden.
- Für den Zahnbehandlung Bausteine ERGO ZBB gibt es keineMindestlaufzeit. Der Vertrag kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 4,50 €
21-30 Jahre 10,10 €
31-40 Jahre 12,20 €
41-60 Jahre 17,50 €
ab 61 Jahre 18,80 €
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der ERGO Versicherungen ZEF+ZBB Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.