DKV KDTK85+KDBS + Brille

Leistungen unabhängig vom Bonusheft
- 85% Zahnersatz
- 75% Zahnbehandlung
- 300 Euro für Brillen in 2 Jahren
- 70 Euro professionelle Zahnreinigung im Jahr
- Unbegrenzte Leistung ab dem 4. Kalenderjahr
DKV KDTK85+KDBS + Brille – Tarifdetails
Zahnbehandlung
Für die professionelle Zahnreinigung gilt die Wartezeit nicht.
75% Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
75% Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Zahnersatz
Zahnverblendungen bei einer Zahnersatzmaßnahme werden bis zum 6. Zahn erstattet.
Die Kosten für einen vollkeramischen Zahnersatz werden bis zum 7. Zahn erstattet.
Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung Leistungen erbracht.
Zusatzleistungen
Keine Leistung.
Leistungen aus dem Tarif DKV KHMR
90% für Sehhilfen und Kontaktlinsen
- 300 Euro für Brillen und Kontaktlinsen innerhalb von 2 Jahren.
- Die neue Sperrfrist von zwei Jahren gilt ab Rechnungseinreichung, auch wenn die 300 Euro nicht erreicht wurden.
- Die Wartezeit für den ersten Leistungsanspruch sind 3 Monate.
Leistungen aus dem Tarif DKV KHMR
80% für Hilfsmittel bis maximal 300 Euro pro Jahr unter Berücksichtigung einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
80% für Hörgeräte bis maximal 600 Euro.
- Die Wartezeit für den ersten Leistungsanspruch sind 3 Monate.
100% für Auslandsreisen von akuten nicht geplanten Behandlungen bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu 3 Monaten.
- ambulante Behandlung
- stationäre Behandlung
- schmerzstillende Zahnbehandlung
- Krankenrücktransport
- bis 10.000 Euro Überführungskosten
- bis 10.000 Euro Bestattungskosten im Todesfall
Kieferorthopädie
Keine Erstattung.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Für Zahnbehandlungen gibt es von Beginn an keine Summenbegrenzungen und das ist als sehr gut zu bewerten.
Für Kunststofffüllungen, Inlays, Zahnersatzmaßnahmen und Implantate gelten folgende Begrenzungen:
500 € im 1. Kalenderjahr
1.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr
1.500 € im 1. - 3. Kalenderjahr
Ab dem 4. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-19 Jahre 9,67 €
20-29 Jahre 22,87 €
30-39 Jahre 30,50 €
40-49 Jahre 38,14 €
50-59 Jahre 48,13 €
ab 60 Jahre 52,47 €
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der DKV KDTK85+KDBS + Brille Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Besonderheiten
Der Tarif DKV KDT85 erstattet 90 Prozen für Zahnersatz bei Kooperations-Zahnärzte der DKV Krankenversicherung.