DKV KDT70+KDBE + Brille

Leistungen unabhängig vom Bonusheft
- 100% für Zahnbehandlung
- 75% für Kunstoff-Füllungen
- 70% Zahnersatz, z.B. Implantate...
- 300 Euro für Brillen in 2 Jahren
- 150 Euro für professionelle Zahnreinigungen
DKV KDT70+KDBE + Brille – Tarifdetails
Zahnbehandlung
Für die professionelle Zahnreinigung gilt die Wartezeit nicht.
100% Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
100% Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Zahnersatz
Zahnverblendungen an Metallkronen werden bis zum 6. Zahn erstattet.
Die Kosten für vollkeramische Kronen in Zahnfarbe werden bis zum 7. Zahn erstattet.
Ja, die Leistungen für medizinisch notwendige Veneers sind in den Versicherungsbedingungen enthalten.
Zusatzleistungen
Keine Leistung.
Leistungen aus dem Tarif DKV KHMR
90% für Sehhilfen und Kontaktlinsen
- 300 Euro für Brillen und Kontaktlinsen innerhalb von 2 Jahren.
- Die neue Sperrfrist von zwei Jahren gilt ab Rechnungseinreichung, auch wenn die 300 Euro nicht erreicht wurden.
- Die Wartezeit für den ersten Leistungsanspruch sind 3 Monate.
Leistungen aus dem Tarif DKV KHMR
80% für Hilfsmittel bis maximal 300 Euro pro Jahr unter Berücksichtigung einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
80% für Hörgeräte bis maximal 600 Euro.
- Die Wartezeit für den ersten Leistungsanspruch sind 3 Monate.
100% für Auslandsreisen von akuten nicht geplanten Behandlungen bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu 3 Monaten.
- ambulante Behandlung
- stationäre Behandlung
- schmerzstillende Zahnbehandlung
- Krankenrücktransport
- bis 10.000 Euro Überführungskosten
- bis 10.000 Euro Bestattungskosten im Todesfall
Kieferorthopädie
100% Erstattung für KIG 1-5, max. 1.500 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet unabhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Für Zahnbehandlungen gibt es von Beginn an keine Summenbegrenzungen und das ist als sehr gut zu bewerten.
Für Kunststofffüllungen, Inlays, Zahnersatzmaßnahmen und Implantate gelten folgende Begrenzungen:
500 € im 1. Kalenderjahr
1.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr
1.500 € im 1. - 3. Kalenderjahr
Ab dem 4. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-19 Jahre 18,58 €
20-30 Jahre 24,37 €
31-35 Jahre 28,67 €
36-40 Jahre 30,96 €
41-45 Jahre 33,58 €
46-50 Jahre 36,36 €
51-55 Jahre 40,25 €
56-60 Jahre 43,31 €
ab 61 Jahre 44,47 €
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der DKV KDT70+KDBE + Brille Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.