DKV KDT+KDBE+Brille

Basisschutz für Zahnersatz + Brille und Zahnbehandlungen
- 100% für Zahnbehandlung
- 300 Euro für Brillen in 2 Jahren
- 150 EUR für professionelle Zahnreinigungen
- 100% für eine Zahnersatz Regelversorgung
- Verdoppelung Festzuschuss für Zahnersatz
- Keine Leistung für Inlays + Kunststoff-Füllungen
DKV KDT+KDBE+Brille – Tarifdetails
Zahnbehandlung
100% Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
100% Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Zahnersatz
Verdopplung des Festzuschusses für Implantate.
- Der Tarif leistet in gleicher Höhe wie die Krankenkasse.
- Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der DKV KDT+KDBE+Brille ebenfalls 1.000 Euro.
Verdopplung des Festzuschusses für Brücken und Prothesen.
- Der Tarif leistet in gleicher Höhe wie die Krankenkasse.
- Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der DKV KDT+KDBE+Brille ebenfalls 1.000 Euro.
Verdopplung des Festzuschusses für Kronen und Teilkronen.
- Der Tarif leistet in gleicher Höhe wie die Krankenkasse.
- Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der DKV KDT+KDBE+Brille ebenfalls 1.000 Euro.
Der Tarif erbringt für Veneers keine Leistungen.
Zusatzleistungen
Keine Leistung.
Leistungen aus dem Tarif DKV KHMR
90% für Sehhilfen und Kontaktlinsen
- 300 Euro für Brillen und Kontaktlinsen innerhalb von 2 Jahren.
- Die neue Sperrfrist von zwei Jahren gilt ab Rechnungseinreichung, auch wenn die 300 Euro nicht erreicht wurden.
- Die Wartezeit für den ersten Leistungsanspruch sind 3 Monate.
Leistungen aus dem Tarif DKV KHMR
80% für Hilfsmittel bis maximal 300 Euro pro Jahr unter Berücksichtigung einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
80% für Hörgeräte bis maximal 600 Euro.
- Die Wartezeit für den ersten Leistungsanspruch sind 3 Monate.
100% für Auslandsreisen von akuten nicht geplanten Behandlungen bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu 3 Monaten.
- ambulante Behandlung
- stationäre Behandlung
- schmerzstillende Zahnbehandlung
- Krankenrücktransport
- bis 10.000 Euro Überführungskosten
- bis 10.000 Euro Bestattungskosten im Todesfall
Kieferorthopädie
100% Erstattung für KIG 1-5, max. 1.500 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet unabhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Der Tarif verzichten auf eine anfängliche Summenbegrenzung und leistet von Beginn an unbegrenzt.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-19 Jahre 24,42 €
20-49 Jahre 26,68 €
ab 50 Jahre 33,28 €
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der DKV KDT+KDBE+Brille Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.