Bei Zahnersatzmaßnahmen gibt es keine Begrenzung für Keramikverblendungen.
Veneers
Ja, die Leistungen für medizinisch notwendige Veneers sind in den
Versicherungsbedingungen enthalten.
Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
Ja, werden erstattet.
Wartezeit für Zahnersatz
Keine Wartezeit
Zusatzleistungen
Bleaching
180 Euro für Bleaching und zahnaufhellende Maßnahmen alle 3 Jahre, durchgeführt von einer zahnärztlichen Praxis.
Die 180 Euro stehen für die professionelle Zahnreinigung oder das Zahnbleaching zu Verfügung.
Narkose beim Zahnarzt
90% Erstattung auf Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose, Analgosedierung und Lachgassedierung.
DROS®-Schienentherapie
Ja, wird geleistet.
Kieferorthopädie
Kieferorthopädie für Kinder
90% Erstattung für KIG 1-2, max. 1.800 Euro. 90% Erstattung für KIG 3-5.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung. KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und
Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
Mehrkosten Kieferorthopädie
Kieferorthopädische Funktionsanalyse
Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
Mini-Brackets
Keramik-Brackets
Kunststoff-Brackets
Retainer (Zahnstabilisator)
Farblose Bögen
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Kieferorthopädie für Erwachsene
90% Erstattung, maximal 1.800 Euro für medizinisch notwendige kieferorthopädische
Behandlungen bei Erwachsenen.
Wartezeit für Kieferorthopädie
Keine Wartezeit
Leistungen und Einschränkungen
Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren
Ja, erstattet werden maximal
1.125 € in den ersten 12 Monaten 2.250 € in den ersten 24 Monaten 3.375 € in den ersten 36 Monaten 4.500 € in den ersten 48 Monaten
Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die jährlichen Leistungen für professionelle Zahnreinigungen stehen zusätzlich zu Verfügung.
Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht
sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).
So wird geleistet
Die Höhe der Erstattung wird nach Abzug der Kassenleistung (GKV) geleistet. Mit
Kassenleistung erhalten Sie eine höhere Gesamterstattung.
Heil- & Kostenplan
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht
werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme
im Vorhinein abzuklären.
Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Ja, wird mit Leistungskürzung erstattet
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Mindestvertragslaufzeit
Grundsätzlich keine, Sie können den Versicherungsvertrag täglich kündigen.
Aber: Nehmen Sie innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsbeginn eine Leistung in Anspruch, ist für Sie die tägliche Kündigungsmöglichkeit für die Dauer von 12 Monaten ausgeschlossen (Sperrzeit). Die Sperrzeit endet nach Ablauf von 12 Monaten, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. Monats.
Kündigungsfrist
Täglich kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und
entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 18,00 € 21-30 Jahre 21,50 € 31-40 Jahre 28,00 € 41-45 Jahre 36,00 € 46-49 Jahre 41,00 € 50-55 Jahre 49,00 € 56-60 Jahre 53,00 € 61-70 Jahre 58,50 € 71-80 Jahre 57,00 € ab 81 Jahre 31,00 €
Antrag und Abschluss
Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Nein, fehlende Zähne können nicht mitversichert werden.
Annahmerichtlinien
Für angeratene und laufende Behandlungen werden keine Leistungen erbracht.
Die Erstversorgung von vor Versicherungsbeginn erkrankten Zähnen und
Begradigungen von Fehlstellungen bei Zähnen sind nicht versichert.
WICHTIG: Nicht angelegte Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Eine Nichtanlage bei Zähnen bedeutet, dass keine bleibenden Zähne unter den Milchzähnen nachwachsen.
Beim Verlust des Milchzahnes entsteht eine Lücke, die nicht versichert ist.
Besonderheiten
Besonderheiten
Tägliches Kündigungsrecht
Weltweite Gültigkeit des Versicherungsschutzes
Die Zahnreinigung wird nicht auf die Summenbegrenzungen angerechnet.
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure
Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Professionelle Zahnreinigung Kosten
Gesamtkosten
100,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
100,00 €
DFV ZahnSchutz Premium 90
-100,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Kunststofffüllung Kosten
Gesamtkosten
200,00 €
Krankenkassenleistung
-50,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
150,00 €
DFV ZahnSchutz Premium 90
-135,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
15,00 €
Zahnbrücke aus Keramik
Brücke Kosten
Gesamtkosten
1.800,00 €
Krankenkassenleistung
-589,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
1.211,00 €
DFV ZahnSchutz Premium 90
-1.089,90 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
121,10 €
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen
zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden.
Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die
Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien
ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den
Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine
Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz.
Die DFV ZahnSchutz Premium 90 Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 1.089,90 €,
wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 121,10 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Inlay / Onlay Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
-50,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
650,00 €
DFV ZahnSchutz Premium 90
-585,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
65,00 €
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark
beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr
repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik,
verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim
Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren
angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und
Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 585 € von der DFV ZahnSchutz Premium 90 Zahnzusatzversicherung
erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe
von 65 € bezahlen.
Implantat
Implantat Kosten
Gesamtkosten
3.500,00 €
Krankenkassenleistung
-589,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
2.911,00 €
DFV ZahnSchutz Premium 90
-2.619,90 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
291,10 €
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein
Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine
Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz
wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat
für 3.500 € ersetzt.
Die DFV ZahnSchutz Premium 90 Zahnzusatzversicherung
übernimmt 2.619,90 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 291,10 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Zahnkrone Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
-255,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
445,00 €
DFV ZahnSchutz Premium 90
-400,50 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
44,50 €
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum
Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn
gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute
Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren
angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 400,50 € von der DFV ZahnSchutz Premium 90 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht
somit 44,50 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Wurzelbehandlung Kosten
Gesamtkosten
1.000,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
DFV ZahnSchutz Premium 90
-900,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
100,00 €
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den
Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder
Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro
Zusatzkosten. Der Tarif DFV ZahnSchutz Premium 90 übernimmt 90 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die
sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung)
muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro
Behandlung. Die DFV ZahnSchutz Premium 90 Zahnzusatzversicherung erstattet 900 € und der Patienten-Anteil liegt bei 100 €.
Parodontosebehandlung
Parodontosebehandlung Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
700,00 €
DFV ZahnSchutz Premium 90
-630,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
70,00 €
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird
die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für
Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma,
Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese
betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 90 Prozent von dem Tarif DFV ZahnSchutz Premium 90 erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig
vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel
belaufen sich auf 700 €. Davon werden 630 € von der DFV ZahnSchutz Premium 90 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt
bei 70 €.
Der Tarif bietet einheitlich 90 Prozent Erstattung für zahnerhaltende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zähne. Zur Versorgung von erkrankten Zähnen werden die Kosten für moderne Komposit- und Kunststofffüllungen zu 90 Prozent übernommen. Eine Leistungszusage für Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen ist nicht von einer Kassenleistung abhängig. Das bedeutet, dass die Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlungen gemäß den tariflich vereinbarten Leistungen zu 90 Prozent erstattet werden. Zähne-Knirscher erhalten Aufbissbehelfe oder Knirscherschienen zum Erhalt und Schutz der Zahnoberflächen.
Die professionellen Zahnreinigungen werden auch mehrmals pro Jahr erstattet. Dafür stehen Versicherten bis zu 180 Euro jährlich zur Verfügung. Fissurenversiegelungen von Zahnoberflächen werden ebenfalls erstattet. Alle Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Zahnersatz
Der Tarif erstattet einheitlich 90 Prozent für Zahnersatz-Maßnahmen zum Wiederaufbau oder Ersatz von eigenen Zähnen. Der Leistungsumfang für Implantate enthält auch notwendige Zusatzbehandlungen wie beispielsweise einen Knochenaufbau. Es gibt keine Begrenzung für die Implantate. Bei Zahnersatzmaßnahmen gibt es keine Begrenzung für Keramikverblendungen. Zu den Tarifleistungen gehören auch Inlays, medizinisch notwendige Veneers, Kronen, Brücken und hochwertige Prothesen. Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen werden erstattet. Diese Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Kieferorthopädie
Für Kinder und Jugendliche werden 90 Prozent der anfallenden Kosten für kieferorthopädische Behandlungen zur Korrektur von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne erstattet. Der Tarif unterscheidet bei seiner Leistung zwischen einer leichten Zahnfehlstellung (KIG 1-2)und einer schweren Fehlstellung (KIG 3-5). Die Erstattung für Kieferorthopädie ist in der KIG Stufe 1-2auf 1.800 Euro begrenzt, während die Zusatzleistungen für Mehrkosten in den KIG Stufen 3-5 unbegrenzt erstattet werden. Die Leistungen werden nur dann erbracht, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
Folgende Zusatz- oder Mehrkosten von kieferorthopädischen Behandlungen sind mitversichert: Kieferorthopädische Funktionsanalyse, Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) Lingualtechnik (inliegende Zahnspange), Mini-Brackets, Keramik-Brackets, Kunststoff-Brackets, Retainer (Zahnstabilisator), Farblose Bögen, Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern, Leistung für Prophylaxe bei Kindern.
Erwachsene erhalten 90 Prozent Erstattung, ausschließlich für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bis zu 1.800 Euro.
Alle kieferorthopädischen Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Zusatzleistungen
Der Tarif DFV - ZahnSchutz Premium 90 erbringt umfassende Leistungen für Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose, Analgosedierung und Lachgassedierung, medizinisch notwendige Veneers und DROS®-Schienen.