DFV - ZahnSchutz Premium 80

80% Erstattung ohne Wartezeiten & Gesundheitsprüfung
- 80% Zahnersatz
- 80% Zahnbehandlung
- 80% für Narkoseleistungen
- 80% für mikroinvasive Kariesinfiltration
- 160 EUR professionelle Zahnreinigungen
DFV - ZahnSchutz Premium 80 – Tarifdetails
Zahnbehandlung
80% Erstattung ohne Kassenleistung
80% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
80% Erstattung ohne Kassenleistung
80% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
Zahnersatz
Ja, die Leistungen für medizinisch notwendige Veneers sind in den Versicherungsbedingungen enthalten.
Zusatzleistungen
160 Euro für Bleaching und zahnaufhellende Maßnahmen alle 3 Jahre, durchgeführt von einer zahnärztlichen Praxis.
- Die 160 Euro stehen für die professionelle Zahnreinigung oder das Zahnbleaching zu Verfügung.
Ja, wird geleistet.
Kieferorthopädie
80% Erstattung für KIG 1-2, max. 1.600 Euro.
80% Erstattung für KIG 3-5.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
1.000 € in den ersten 12 Monaten
2.000 € in den ersten 24 Monaten
3.000 € in den ersten 36 Monaten
4.000 € in den ersten 48 Monaten
Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die jährlichen Leistungen für professionelle Zahnreinigungen stehen zusätzlich zu Verfügung.
Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Grundsätzlich keine, Sie können den Versicherungsvertrag täglich kündigen.
Aber: Nehmen Sie innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsbeginn eine Leistung (ausgenommen Zahnprophylaxe) in Anspruch, ist für Sie die tägliche Kündigungsmöglichkeit für die Dauer von 12 Monaten ausgeschossen (Sperrzeit). Die Sperrzeit endet nach Ablauf von 12 Monaten, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. Monats.
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 16,00 €
21-30 Jahre 19,00 €
31-40 Jahre 25,00 €
41-45 Jahre 32,50 €
46-49 Jahre 36,50 €
50-55 Jahre 43,50 €
56-60 Jahre 47,50 €
61-70 Jahre 52,00 €
71-80 Jahre 51,00 €
ab 81 Jahre 27,50 €
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden keine Leistungen erbracht. Die Erstversorgung von vor Versicherungsbeginn erkrankten Zähnen und Begradigungen von Fehlstellungen bei Zähnen sind nicht versichert.
WICHTIG: Nicht angelegte Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Eine Nichtanlage bei Zähnen bedeutet, dass keine bleibenden Zähne unter den Milchzähnen nachwachsen.
- Beim Verlust des Milchzahnes entsteht eine Lücke, die nicht versichert ist.
Besonderheiten
- Tägliches Kündigungsrecht
- Weltweite Gültigkeit des Versicherungsschutzes
DFV - ZahnSchutz Premium 80 – Leistungsbeschreibung
Zahnbehandlungen
Der Tarif bietet einheitlich 80 Prozent Erstattung für zahnerhaltende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zähne. Zur Versorgung von erkrankten Zähnen werden die Kosten für moderne Komposit- und Kunststofffüllungen zu 80 Prozent übernommen. Eine Leistungszusage für Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen ist nicht von einer Kassenleistung abhängig. Das bedeutet, dass die Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlungen gemäß den tariflich vereinbarten Leistungen zu 80 Prozent erstattet werden. Zähne-Knirscher erhalten Aufbissbehelfe oder Knirscherschienen zum Erhalt und Schutz der Zahnoberflächen.
Die professionellen Zahnreinigungen werden auch mehrmals pro Jahr erstattet. Dafür stehen Versicherten bis zu 160 Euro jährlich zur Verfügung. Fissurenversiegelungen von Zahnoberflächen werden ebenfalls erstattet. Alle Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Zahnersatz
Der Tarif erstattet einheitlich 80 Prozent für Zahnersatz-Maßnahmen zum Wiederaufbau oder Ersatz von eigenen Zähnen. Der Leistungsumfang für Implantate enthält auch notwendige Zusatzbehandlungen wie beispielsweise einen Knochenaufbau. Es gibt keine Begrenzung für die Implantate. Bei Zahnersatzmaßnahmen gibt es keine Begrenzung für Keramikverblendungen. Zu den Tarifleistungen gehören auch Inlays, medizinisch notwendige Veneers, Kronen, Brücken und hochwertige Prothesen. Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen werden erstattet. Diese Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Kieferorthopädie
Für Kinder und Jugendliche werden 80 Prozent der anfallenden Kosten für kieferorthopädische Behandlungen zur Korrektur von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne erstattet. Der Tarif unterscheidet bei seiner Leistung zwischen einer leichten Zahnfehlstellung (KIG 1-2) und einer schweren Fehlstellung (KIG 3-5). Die Erstattung für Kieferorthopädie ist in der KIG Stufe 1-2 auf 1.600 Euro begrenzt, während die Zusatzleistungen für Mehrkosten in den KIG Stufen 3-5 unbegrenzt erstattet werden. Die Leistungen werden nur dann erbracht, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
Folgende Zusatz- oder Mehrkosten von kieferorthopädischen Behandlungen sind mitversichert: Kieferorthopädische Funktionsanalyse, Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) Lingualtechnik (inliegende Zahnspange), Mini-Brackets, Keramik-Brackets, Kunststoff-Brackets, Retainer (Zahnstabilisator), Farblose Bögen, Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern, Leistung für Prophylaxe bei Kindern.
Erwachsene erhalten 80 Prozent Erstattung, ausschließlich für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bis zu 1.600 Euro.
Alle kieferorthopädischen Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Zusatzleistungen
Der Tarif DFV - ZahnSchutz Premium 80 erbringt umfassende Leistungen für Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose, Analgosedierung und Lachgassedierung, medizinisch notwendige Veneers und DROS®-Schienen.