DFV - ZahnSchutz Exklusiv 100

100% Erstattung ohne Wartezeiten & Gesundheitsprüfung
- 100% Zahnersatz
- 100% Zahnbehandlung
- 100% für Narkoseleistungen
- 100% für mikroinvasive Kariesinfiltration
- 200 EUR professionelle Zahnreinigungen
DFV - ZahnSchutz Exklusiv 100 – Tarifdetails
Zahnbehandlung
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
Zahnersatz
Ja, die Leistungen für medizinisch notwendige Veneers sind in den Versicherungsbedingungen enthalten.
Zusatzleistungen
200 Euro für Bleaching und zahnaufhellende Maßnahmen alle 3 Jahre, durchgeführt von einer zahnärztlichen Praxis.
- Die 200 Euro stehen für die professionelle Zahnreinigung oder das Zahnbleaching zu Verfügung.
Ja, wird geleistet.
Kieferorthopädie
100% Erstattung für KIG 1-2, max. 2.000 Euro.
100% Erstattung für KIG 3-5.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
1.250 € in den ersten 12 Monaten
2.500 € in den ersten 24 Monaten
3.750 € in den ersten 36 Monaten
5.000 € in den ersten 48 Monaten
Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die jährlichen Leistungen für professionelle Zahnreinigungen stehen zusätzlich zu Verfügung.
Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Grundsätzlich keine, Sie können den Versicherungsvertrag täglich kündigen.
Aber: Nehmen Sie innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsbeginn eine Leistung (ausgenommen Zahnprophylaxe) in Anspruch, ist für Sie die tägliche Kündigungsmöglichkeit für die Dauer von 12 Monaten ausgeschossen (Sperrzeit). Die Sperrzeit endet nach Ablauf von 12 Monaten, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. Monats.
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 20,00 €
21-30 Jahre 24,00 €
31-40 Jahre 31,50 €
41-45 Jahre 40,00 €
46-50 Jahre 45,50 €
51-55 Jahre 54,00 €
56-60 Jahre 59,00 €
61-70 Jahre 64,50 €
71-80 Jahre 63,50 €
ab 81 Jahre 34,50 €
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden keine Leistungen erbracht. Die Erstversorgung von vor Versicherungsbeginn erkrankten Zähnen und Begradigungen von Fehlstellungen bei Zähnen sind nicht versichert.
WICHTIG: Nicht angelegte Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Eine Nichtanlage bei Zähnen bedeutet, dass keine bleibenden Zähne unter den Milchzähnen nachwachsen.
- Beim Verlust des Milchzahnes entsteht eine Lücke, die nicht versichert ist.
Besonderheiten
Tägliches Kündigungsrecht
Weltweite Gültigkeit des Versicherungsschutzes
Die Zahnreinigung wird nicht auf die Summenbegrenzungen angerechnet.
15 Euro Amazon Gutschein Bedingungen der DFV Zahnversicherung:
Wer seinen DFV-ZahnSchutz erstmalig abschließt, erhält von der DFV einen 15 Euro Gutschein für Amazon. Wenn der Vertrag bis zu Auszahlung weder gekündigt ist und alle Beiträge rechtzeitig bezahlt wurden. Der Gutschein wird ca. drei Monate nach Beginn der DFV-ZahnSchutz Police per E-Mail versendet.
DFV - ZahnSchutz Exklusiv 100 – Leistungsbeschreibung
Zahnbehandlungen
Der Tarif bietet einheitlich 100 Prozent Erstattung für zahnerhaltende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zähne. Zur Versorgung von erkrankten Zähnen werden die Behandlungskosten für moderne Komposit- und Kunststofffüllungen vollständig übernommen. Eine Leistungszusage für Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen ist nicht von einer Kassenleistung abhängig. Das bedeutet, dass die Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlungen gemäß den tariflich vereinbarten Leistungen zu 100 Prozent erstattet werden. Zähne-Knirscher erhalten Aufbissbehelfe oder Knirscherschienen zum Erhalt und Schutz der Zahnoberflächen.
Die professionellen Zahnreinigungen werden auch mehrmals pro Jahr erstattet. Für Zahnreinigungen stehen Versicherten jährlich bis zu 200 Euro zur Verfügung. Die Fissurenversiegelungen von Zahnoberflächen werden ebenfalls zu 100 Prozent erstattet. Alle Zahnbehandlungsleistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Zahnersatz
Der Tarif erstattet einheitlich 100 Prozent für Zahnersatz-Maßnahmen zum Wiederaufbau oder Ersatz von eigenen Zähnen. Der Leistungsumfang für Implantate enthält auch notwendige Zusatzbehandlungen wie beispielsweise einen Knochenaufbau. Es gibt keine Begrenzung für die Implantate. Bei Zahnersatzmaßnahmen gibt es keine Begrenzung für Keramikverblendungen. Zu den Tarifleistungen gehören auch Inlays, medizinisch notwendige Veneers, Kronen, Brücken und hochwertige Prothesen. Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen werden erstattet. Diese Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Kieferorthopädie
Für Kinder und Jugendliche werden 100 Prozent der anfallenden Kosten für kieferorthopädische Behandlungen zur Korrektur von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne erstattet. Der Tarif unterscheidet bei seiner Leistung zwischen einer leichten Zahnfehlstellung (KIG 1-2) und einer schweren Fehlstellung der Zähne oder der Kiefer (KIG 3-5). Die Erstattung für Kieferorthopädie in der KIG Stufe 1-2 ist auf 2.000 Euro begrenzt. Die Leistungen werden nur dann erbracht, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
Folgende Zusatz- oder Mehrkosten von kieferorthopädischen Behandlungen sind mitversichert: Kieferorthopädische Funktionsanalyse, Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) Lingualtechnik (inliegende Zahnspange), Mini-Brackets, Keramik-Brackets, Kunststoff-Brackets, Retainer (Zahnstabilisator), Farblose Bögen, Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern, Leistung für Prophylaxe bei Kindern.
Erwachsene erhalten ausschließlich für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bis zu 2.000 Euro.
Alle kieferorthopädischen Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Zusatzleistungen
Der Tarif DFV - ZahnSchutz Exklusiv 100 erbringt umfassende Leistungen für Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose, Analgosedierung und Lachgassedierung, medizinisch notwendige Veneers und DROS®-Schienen.