DFV ZahnSchutz 40

Deutsche Familienversicherung

40% Erstattung ohne Wartezeiten & Gesundheitsprüfung

  • 40% Zahnersatz
  • 40% Zahnbehandlung
  • 40% für Narkoseleistungen
  • 40% für mikroinvasive Kariesinfiltration
  • 80 EUR professionelle Zahnreinigungen

DFV ZahnSchutz 40 – Tarifdetails

Zahnbehandlung

Professionelle Zahnreinigung
100% Erstattung, maximal 80 Euro pro Jahr.
Kunststofffüllungen Weitere Informationen
40% Erstattung
Wurzelbehandlungen Weitere Informationen

40% Erstattung ohne Kassenleistung
40% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse

Parodontosebehandlungen Weitere Informationen

40% Erstattung ohne Kassenleistung
40% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse

Erstattung für Aufbissbehelfe & Knirscherschienen
40% Erstattung
Wartezeit für Zahnbehandlungen
Keine Wartezeit

Zahnersatz

40% Erstattung
Leistungsbegrenzung für Implantate
Keine Leistungsbegrenzung für Implantate
Knochenaufbaumaßnahmen
Ja, werden erstattet.
Brücken, Prothesen Weitere Informationen
40% Erstattung
Kronen, Teilkronen Weitere Informationen
40% Erstattung
Inlays, Onlays Weitere Informationen
40% Erstattung
Leistungsbegrenzung für Keramikverblendungen
Bei Zahnersatzmaßnahmen gibt es keine Begrenzung für Keramikverblendungen.
Veneers

Ja, die Leistungen für medizinisch notwendige Veneers sind in den Versicherungsbedingungen enthalten.

Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
Ja, werden erstattet.
Wartezeit für Zahnersatz
Keine Wartezeit

Zusatzleistungen

Bleaching

80 Euro für Bleaching und zahnaufhellende Maßnahmen alle 3 Jahre, durchgeführt von einer zahnärztlichen Praxis.

  • Die 80 Euro stehen für die professionelle Zahnreinigung oder das Zahnbleaching zu Verfügung.
Narkose beim Zahnarzt
50% Erstattung auf Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose, Analgosedierung und Lachgassedierung.
DROS®-Schienentherapie

Ja, wird geleistet.

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie für Kinder

40% Erstattung für KIG 1-2, max. 800 Euro.
40% Erstattung für KIG 3-5.

KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.

Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.

Mehrkosten Kieferorthopädie
  • Kieferorthopädische Funktionsanalyse
  • Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
  • Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
  • Mini-Brackets
  • Keramik-Brackets
  • Kunststoff-Brackets
  • Retainer (Zahnstabilisator)
  • Farblose Bögen
  • Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
  • Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Kieferorthopädie für Erwachsene
40% Erstattung, maximal 800 Euro für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen.
Wartezeit für Kieferorthopädie
Keine Wartezeit

Leistungen und Einschränkungen

Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren

Ja, erstattet werden maximal

500 € in den ersten 12 Monaten
1.000 € in den ersten 24 Monaten
1.500 € in den ersten 36 Monaten
2.000 € in den ersten 48 Monaten

Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.

Die jährlichen Leistungen für professionelle Zahnreinigungen stehen zusätzlich zu Verfügung.

Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).

So wird geleistet
Die Höhe der Erstattung wird nach Abzug der Kassenleistung (GKV) geleistet. Mit Kassenleistung erhalten Sie eine höhere Gesamterstattung.
Heil- & Kostenplan

Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.

Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.

Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Ja, wird mit Leistungskürzung erstattet

Beiträge und Vertragslaufzeiten

Mindestvertragslaufzeit

Grundsätzlich keine, Sie können den Versicherungsvertrag täglich kündigen.

WICHTIG Nehmen Sie innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsbeginn eine Leistung in Anspruch, ist für Sie die tägliche Kündigungsmöglichkeit für die Dauer von 12 Monaten ausgeschlossen (Sperrzeit). Die Sperrzeit endet nach Ablauf von 12 Monaten, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. Monats.

Kündigungsfrist
Täglich kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen

Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:

0-20 Jahre 8,00 €
21-30 Jahre 11,00 €
31-40 Jahre 14,00 €
41-45 Jahre 17,00 €
46-50 Jahre 19,00 €
51-55 Jahre 22,50 €
56-60 Jahre 24,50 €
61-70 Jahre 27,00 €
71-80 Jahre 26,50 €
ab 81 Jahre 15,50 €

Antrag und Abschluss

Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Nein, fehlende Zähne können nicht mitversichert werden.
Annahmerichtlinien

Für angeratene und laufende Behandlungen werden keine Leistungen erbracht. Die Erstversorgung von vor Versicherungsbeginn erkrankten Zähnen und Begradigungen von Fehlstellungen bei Zähnen sind nicht versichert.

WICHTIG: Nicht angelegte Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

  • Eine Nichtanlage bei Zähnen bedeutet, dass keine bleibenden Zähne unter den Milchzähnen nachwachsen.
  • Beim Verlust des Milchzahnes entsteht eine Lücke, die nicht versichert ist.

Erstattungsbeispiele

Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.

Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen

Professionelle Zahnreinigung Kosten
Gesamtkosten100,00 €
Krankenkassenleistung0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
100,00 €
DFV ZahnSchutz 40-80,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
20,00 €
Kunststofffüllung Kosten
Gesamtkosten200,00 €
Krankenkassenleistung-52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
148,00 €
DFV ZahnSchutz 40-59,20 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
88,80 €

Zahnbrücke aus Keramik

Inlay
Brücke Kosten
Gesamtkosten1.800,00 €
Krankenkassenleistung-634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.166,00 €
DFV ZahnSchutz 40-466,40 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
699,60 €

Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.

Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die DFV ZahnSchutz 40 Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 466,40 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 699,60 € sinkt.

Zahnersatz Inlays und Onlays

Inlay
Inlay / Onlay Kosten
Gesamtkosten700,00 €
Krankenkassenleistung-52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
648,00 €
DFV ZahnSchutz 40-259,20 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
388,80 €

Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.

Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 259,20 € von der DFV ZahnSchutz 40 Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 388,80 € bezahlen.

Implantat

Implantat
Implantat Kosten
Gesamtkosten3.500,00 €
Krankenkassenleistung-634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
2.866,00 €
DFV ZahnSchutz 40-1.146,40 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
1.719,60 €

Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.

In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die DFV ZahnSchutz 40 Zahnzusatzversicherung übernimmt 1.146,40 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 1.719,60 € aus der eigenen Tasche bezahlen.

Krone

Krone
Zahnkrone Kosten
Gesamtkosten700,00 €
Krankenkassenleistung-274,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
426,00 €
DFV ZahnSchutz 40-170,40 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
255,60 €

Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.

Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 170,40 € von der DFV ZahnSchutz 40 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 255,60 € aus.

Moderne Wurzelbehandlungen

Wurzelbehandlung Kosten
Gesamtkosten1.000,00 €
Krankenkassenleistung0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
DFV ZahnSchutz 40-400,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
600,00 €

Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif DFV ZahnSchutz 40 übernimmt 40 Prozent davon.

Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die DFV ZahnSchutz 40 Zahnzusatzversicherung erstattet 400 € und der Patienten-Anteil liegt bei 600 €.

Parodontosebehandlung

Parodontosebehandlung Kosten
Gesamtkosten700,00 €
Krankenkassenleistung0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
700,00 €
DFV ZahnSchutz 40-280,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
420,00 €

Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 40 Prozent von dem Tarif DFV ZahnSchutz 40 erstattet.

Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 280 € von der DFV ZahnSchutz 40 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 420 €.

Zahnbehandlungen

Der Tarif bietet einheitlich 40 Prozent Erstattung für zahnerhaltende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zähne. Zur Versorgung von erkrankten Zähnen werden die Kosten für moderne Komposit- und Kunststofffüllungen zu 40 Prozent übernommen. Eine Leistungszusage für Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen ist nicht von einer Kassenleistung abhängig. Das bedeutet, dass die Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlungen gemäß den tariflich vereinbarten Leistungen zu 40 Prozent erstattet werden. Zähne-Knirscher erhalten Aufbissbehelfe oder Knirscherschienen zum Erhalt und Schutz der Zahnoberflächen.

Die professionellen Zahnreinigungen werden bis zu 80 Euro jährlich erstattet. Fissurenversiegelungen von Zahnoberflächen werden ebenfalls erstattet. Alle Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.

Zahnersatz

Der Tarif erstattet einheitlich 40 Prozent für Zahnersatz-Maßnahmen zum Wiederaufbau oder Ersatz von eigenen Zähnen. Der Leistungsumfang für Implantate enthält auch notwendige Zusatzbehandlungen wie beispielsweise einen Knochenaufbau. Es gibt keine Begrenzung für die Implantate. Bei Zahnersatzmaßnahmen gibt es keine Begrenzung für Keramikverblendungen. Zu den Tarifleistungen gehören auch Inlays, medizinisch notwendige Veneers, Kronen, Brücken und hochwertige Prothesen. Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen werden erstattet. Diese Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.

Kieferorthopädie

Für Kinder und Jugendliche werden 40 Prozent der anfallenden Kosten für kieferorthopädische Behandlungen zur Korrektur von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne erstattet. Der Tarif unterscheidet bei seiner Leistung zwischen einer leichten Zahnfehlstellung (KIG 1-2) und einer schweren Fehlstellung (KIG 3-5). Die Erstattung für Kieferorthopädie ist in der KIG Stufe 1-2 auf 800 Euro begrenzt, während die Zusatzleistungen für Mehrkosten in den KIG Stufen 3-5 unbegrenzt erstattet werden. Die Leistungen werden nur dann erbracht, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.

Folgende Zusatz- oder Mehrkosten von kieferorthopädischen Behandlungen sind mitversichert: Kieferorthopädische Funktionsanalyse, Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) Lingualtechnik (inliegende Zahnspange), Mini-Brackets, Keramik-Brackets, Kunststoff-Brackets, Retainer (Zahnstabilisator), Farblose Bögen, Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern, Leistung für Prophylaxe bei Kindern.

Erwachsene erhalten 40 Prozent Erstattung, ausschließlich für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bis zu 800 Euro.

Alle kieferorthopädischen Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.

Zusatzleistungen

Der Tarif DFV - ZahnSchutz Premium 40 erbringt umfassende Leistungen für Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose, Analgosedierung und Lachgassedierung, medizinisch notwendige Veneers und DROS®-Schienen.