90% Erstattung (mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
Leistungsbegrenzung für Keramikverblendungen
Bei Zahnersatzmaßnahmen gibt es keine Begrenzung für Keramikverblendungen.
Veneers
Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung
Leistungen erbracht.
Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
Ja, werden erstattet.
Wartezeit für Zahnersatz
8 Monate, bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Wartezeit.
Zusatzleistungen
Bleaching
Keine Erstattung.
Narkose beim Zahnarzt
Keine Erstattung.
DROS®-Schienentherapie
Keine Leistung.
Kieferorthopädie
Kieferorthopädie für Kinder
Keine Erstattung.
Mehrkosten Kieferorthopädie
Kieferorthopädische Funktionsanalyse
Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
Mini-Brackets
Keramik-Brackets
Kunststoff-Brackets
Retainer (Zahnstabilisator)
Farblose Bögen
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Kieferorthopädie für Erwachsene
Keine Erstattung.
Wartezeit für Kieferorthopädie
Keine Leistungen
Leistungen und Einschränkungen
Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren
Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:
1.000 € im 1. Kalenderjahr 1.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr 2.000 € im 1. - 3. Kalenderjahr 4.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Zahnbehandlungen gibt es von Beginn an keine Summenbegrenzungen und das ist als sehr gut zu bewerten.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01.
oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
So wird geleistet
Die Höhe der Erstattung ist inklusive Kassenleistung gerechnet.
Heil- & Kostenplan
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht
werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme
im Vorhinein abzuklären.
Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Ja, wird mit Leistungskürzung erstattet
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Mindestvertragslaufzeit
24 Monate
Kündigungsfrist
3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen
Ja, dieser Tarif ist ab einem Alter von 21 Jahren mit Alterungsrückstellungen kalkuliert.
Es erfolgt somit keine automatische jährliche oder nach Beitragsgruppen gestaffelte Beitragserhöhung. Für Kinder gilt diese Regelung nicht, ab 21 beträgt der monatliche Beitrag 20,60 Euro.
Antrag und Abschluss
Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Ja
Annahmerichtlinien
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Continentale CEZP-U
Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure
Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Professionelle Zahnreinigung Kosten
Gesamtkosten
100,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
100,00 €
Continentale CEZP-U
-80,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
20,00 €
Kunststofffüllung Kosten
Gesamtkosten
200,00 €
Krankenkassenleistung
-51,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
149,00 €
Continentale CEZP-U
-149,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Zahnbrücke aus Keramik
Brücke Kosten
Gesamtkosten
1.800,00 €
Krankenkassenleistung
-609,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
1.191,00 €
Continentale CEZP-U
-1.011,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
180,00 €
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen
zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden.
Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die
Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien
ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den
Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine
Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz.
Die Continentale CEZP-U Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 1.011 €,
wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 180 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Inlay / Onlay Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
-51,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
649,00 €
Continentale CEZP-U
-579,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
70,00 €
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark
beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr
repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik,
verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim
Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren
angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und
Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 579 € von der Continentale CEZP-U Zahnzusatzversicherung
erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe
von 70 € bezahlen.
Implantat
Implantat Kosten
Gesamtkosten
3.500,00 €
Krankenkassenleistung
-609,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
2.891,00 €
Continentale CEZP-U
-2.541,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
350,00 €
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein
Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine
Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz
wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat
für 3.500 € ersetzt.
Die Continentale CEZP-U Zahnzusatzversicherung
übernimmt 2.541 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 350 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Zahnkrone Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
-302,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
398,00 €
Continentale CEZP-U
-328,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
70,00 €
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum
Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn
gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute
Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren
angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 328 € von der Continentale CEZP-U Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht
somit 70 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Wurzelbehandlung Kosten
Gesamtkosten
1.000,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
Continentale CEZP-U
-1.000,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den
Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder
Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro
Zusatzkosten. Der Tarif Continentale CEZP-U übernimmt 0 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die
sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung)
muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro
Behandlung. Die Continentale CEZP-U Zahnzusatzversicherung erstattet 1.000 € und der Patienten-Anteil liegt bei 0 €.
Parodontosebehandlung
Parodontosebehandlung Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
700,00 €
Continentale CEZP-U
-700,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird
die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für
Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma,
Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese
betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 0 Prozent von dem Tarif Continentale CEZP-U erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig
vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel
belaufen sich auf 700 €. Davon werden 700 € von der Continentale CEZP-U Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt
bei 0 €.
Der Tarif bietet einheitlich 100 Prozent Erstattung für zahnerhaltende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zähne. Ohne Kassenleistung werden die professionellen Zahnreinigungen zu 100 Prozent erstattet. Dafür stehen Versicherten bis zu 80 Euro jährlich zur Verfügung. Bei Kindern werden Fissurenversiegelungen von Zahnoberflächen und Prophylaxe erstattet. Die Kosten für moderne Kunststofffüllungen werden zur Versorgung von erkrankten Zähnenvollständig übernommen.
Eine Kostenübernahme bei Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen ist von einer Kassenleistung abhängig. Dies bedeutet, dass die Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlungen gemäß den tariflich vereinbarten Leistungen ohne Kassenleistung zu 100 Prozent erstattet werden. Alle Leistungen stehen ohne Summenbegrenzung nach einer Wartezeit von 3 Monaten zur Verfügung. Die Wartezeit entfällt bei unfallbedingten Behandlungen.
Zahnersatz
Der Tarif erstattet 80 bzw.90 Prozent für Zahnersatz-Maßnahmen zum Ersatz oder Wiederaufbau von eigenen Zähnen. Der Leistungsumfang für Implantate enthält auch notwendige Zusatzbehandlungen wie beispielsweise einen Knochenaufbau. Maximal 6 Implantate pro Jahr und je Kiefer werden erstattet. Für die Implantate gibt es ohne geführtes Bonusheft 80 Prozent Erstattung und mit für mindestens 5 Jahre geführtem Bonusheft 90 Prozent Erstattung. Bei Zahnersatzmaßnahmen gibt es keine Begrenzung für Keramikverblendungen. Die Tarifleistungen beinhalten auch Inlays, Kronen, Brücken und hochwertige Prothesen. Dafür gibt es jeweils ohne geführtes Bonusheft 80 Prozent Erstattung und mit für mindestens 5 Jahre geführtem Bonusheft 90 Prozent Erstattung. Für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung Leistungen erbracht. Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen werden erstattet. Diese Leistungen stehen nach einer Wartezeit von 8 Monaten zur Verfügung. Die Wartezeit entfällt bei unfallbedingten Behandlungen.
Besonderheiten
Der Tarif bildet Altersrückstellungen. Deshalb ist der Continentale CEZP-U ab dem Alter von 21 Jahren mit Rückstellungen kalkuliert. Dadurch gibt es keine altersbedingten Beitragssteigerungen. Dafür werden Kapital-Rückstellungen für das Alter angespart.
Fazit
Starke Leistung für Zahnersatz und schwächen bei Zahnbehandlungen: Für Professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllung, Fluoridierung und Fissuren-Versiegelungen werden 100 Prozent der Kosten übernommen, wenn die gesetzlichen Krankenkassen Leistungen erbringt. Die Leistungen für Wurzel- und Parodontosebehandlung werden nur ohne Kassenleistungen erbracht. Für Zahnersatz übernimmt die Versicherung 80-90 Prozent der Kosten – ebenfalls in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Als Zahnersatz gelten z.B. Implantate, Brücken, Kronen, Inlays, Onlays und Prothesen.
Bis zu 4 fehlende Zähne können mitversichert werden, ab dem 2. Fehlenden Zahn reduziert sich jedoch die anfängliche Leistung für Zahnersatz auf maximal 1.500 Euro in den ersten 4 Kalenderjahren. Das ist aber besser, als wenn die fehlenden Zähne einen Zuschlag kosten, denn so haben Sie nur schlechtere Leistung zu Beginn, aber keine erhöhten Kosten über viele Jahre.
Achtung: für Kieferorthopädie wird keine Leistung erbracht. Das kann schnell teuer werden. Schließen Sie diesen Tarif also nur ab, wenn Sie sich sicher sind, dass keine KFO-Leistungen bei Ihnen fällig werden. Nachdem Sie aufgrund der Altersrückstellungen auch nicht kündigen sollten, muss das gut abgeklärt werden, evtl. auch mit einem Kieferorthopäden.