Bei Zahnersatzmaßnahmen gibt es keine Begrenzung für Keramikverblendungen.
Veneers
Ja, die Leistungen für medizinisch notwendige Veneers sind in den
Versicherungsbedingungen enthalten.
Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
Ja, werden erstattet.
Wartezeit für Zahnersatz
Keine Wartezeit
Zusatzleistungen
Bleaching
Die Leistungen in Höhe von 250 Euro für die professionelle Zahnreinigungen können auch für Bleaching Maßnahmen beim Zahnarzt verwendet werden.
Narkose beim Zahnarzt
100% Erstattung, maximal 250 Euro pro Jahr auf Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose, Analgosedierung und Lachgassedierung.
DROS®-Schienentherapie
Keine Leistung.
Kieferorthopädie
Kieferorthopädie für Kinder
Keine Erstattung.
Mehrkosten Kieferorthopädie
Kieferorthopädische Funktionsanalyse
Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
Mini-Brackets
Keramik-Brackets
Kunststoff-Brackets
Retainer (Zahnstabilisator)
Farblose Bögen
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Kieferorthopädie für Erwachsene
Keine Erstattung.
Wartezeit für Kieferorthopädie
Keine Leistungen
Leistungen und Einschränkungen
Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren
Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:
1.500 € im 1. Kalenderjahr 3.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr 4.500 € im 1. - 3. Kalenderjahr 6.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Zahnbehandlungen gibt es von Beginn an keine Summenbegrenzungen und das ist als sehr gut zu bewerten.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01.
oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
So wird geleistet
Die Höhe der Erstattung ist inklusive Kassenleistung gerechnet.
Heil- & Kostenplan
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht
werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme
im Vorhinein abzuklären.
Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Ja, wird mit Leistungskürzung erstattet
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Mindestvertragslaufzeit
24 Monate
Kündigungsfrist
3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen
Ja, der Exklusiv ZahntarifCEZEist ab dem Alter 21 Jahren mit Rückstellungen kalkuliert. Was bedeutet, dass es keine altersbedingten Beitragsteigerung gibt.
WICHTIG: Die Altersgruppen für Kinder (0-15 Jahre) und für Jugendliche (16-20) Jahre sind ohne Rückstellungen fürs Alter kalkuliert.
Der Beitrag steigt mit 21 auf 29,03 Euro.
Ab diesem Zeitpunkt werden Kapital-Rückstellungen für das Alter angespart.
Antrag und Abschluss
Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Ja
Vorteil beim Versicherungswechsel
Reduzierte Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren:Wenn nachgewiesen werden kann, dass zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns-, für mindestens drei Kalenderjahre eine Zahnersatzversicherung mit mindestens 80 Prozent Zahnersatzleistung bestand.
Die Höchstleistungen in den ersten Jahren ändern sich wie folgend.
1.500 Euro im 1. Jahr 3.000 Euro im 1. - 2. Jahr
Ab dem 3. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Summenbegrenzung.
TIPP: Bewahren Sie den Nachweis einer Vorversicherung für mindesten 4 Kalenderjahre gut auf.
Annahmerichtlinien
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Continentale Exklusiv CEZE
Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Sind drei oder mehr Zähne mit einem Zahnersatz versorgt der älter als 10 Jahre ist, wird die Leistung für Zahnersatzmaßnahmen reduziert.
Für Zahnersatzmaßnahmen gelten dann folgende Begrenzungen: 750 € im 1. Kalenderjahr, 1.500 € im 1. - 2. Kalenderjahr, 2.250 € im 1. - 3. Kalenderjahr, 3.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Besonderheiten
Besonderheiten
Die Continentale CEZE Zahnzusatzversicherung bildet für Versicherte ab dem Mindestalter von 21 Jahren Rückstellungen für das Alter. Das bedeutet, dass es keine altersbedingte Beitrags Steigerung gibt. Der in jungen Jahren angesparte Beitragsanteil wird später zur Reduzierung der Beiträge verwendet.
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure
Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Professionelle Zahnreinigung Kosten
Gesamtkosten
100,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
100,00 €
Continentale Exklusiv CEZE
-100,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Kunststofffüllung Kosten
Gesamtkosten
200,00 €
Krankenkassenleistung
-50,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
150,00 €
Continentale Exklusiv CEZE
-150,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Zahnbrücke aus Keramik
Brücke Kosten
Gesamtkosten
1.800,00 €
Krankenkassenleistung
-589,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
1.211,00 €
Continentale Exklusiv CEZE
-1.211,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen
zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden.
Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die
Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien
ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den
Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine
Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz.
Die Continentale Exklusiv CEZE Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 1.211 €,
wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 0 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Inlay / Onlay Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
-50,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
650,00 €
Continentale Exklusiv CEZE
-650,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark
beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr
repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik,
verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim
Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren
angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und
Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 650 € von der Continentale Exklusiv CEZE Zahnzusatzversicherung
erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe
von 0 € bezahlen.
Implantat
Implantat Kosten
Gesamtkosten
3.500,00 €
Krankenkassenleistung
-589,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
2.911,00 €
Continentale Exklusiv CEZE
-2.911,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein
Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine
Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz
wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat
für 3.500 € ersetzt.
Die Continentale Exklusiv CEZE Zahnzusatzversicherung
übernimmt 2.911 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 0 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Zahnkrone Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
-255,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
445,00 €
Continentale Exklusiv CEZE
-445,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum
Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn
gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute
Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren
angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 445 € von der Continentale Exklusiv CEZE Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht
somit 0 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Wurzelbehandlung Kosten
Gesamtkosten
1.000,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
Continentale Exklusiv CEZE
-1.000,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den
Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder
Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro
Zusatzkosten. Der Tarif Continentale Exklusiv CEZE übernimmt 100 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die
sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung)
muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro
Behandlung. Die Continentale Exklusiv CEZE Zahnzusatzversicherung erstattet 1.000 € und der Patienten-Anteil liegt bei 0 €.
Parodontosebehandlung
Parodontosebehandlung Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
700,00 €
Continentale Exklusiv CEZE
-700,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird
die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für
Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma,
Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese
betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 100 Prozent von dem Tarif Continentale Exklusiv CEZE erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig
vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel
belaufen sich auf 700 €. Davon werden 700 € von der Continentale Exklusiv CEZE Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt
bei 0 €.
Der Tarif bietet einheitlich 100 Prozent Erstattung für zahnerhaltende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zähne. Die professionellen Zahnreinigungen und Bleaching werden zu 100 Prozent erstattet. Dafür stehen Versicherten bis zu 250 Euro jährlich zur Verfügung. Bei Kindern werden Fissurenversiegelungen von Zahnoberflächen und Prophylaxe erstattet. Die Kosten für moderne Kunststofffüllungen werden zur Versorgung von erkrankten Zähnenvollständig übernommen.
Eine Kostenübernahme bei Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen ist nicht von einer Kassenleistung abhängig. Dies bedeutet, dass die Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlungen gemäß den tariflich vereinbarten Leistungen zu 100 Prozent erstattet werden. Zum Erhalt und Schutz der Zahnoberflächen erhalten Zähne-Knirscher Aufbissbehelfe oder Knirscherschienen . Alle Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten und ohne Summenbegrenzung zur Verfügung.
Zahnersatz
Der Tarif erstattet einheitlich 100 Prozent für Zahnersatz-Maßnahmen zum Ersatz oder Wiederaufbau von eigenen Zähnen. Der Leistungsumfang für Implantate enthält auch notwendige Zusatzbehandlungen wie beispielsweise einen Knochenaufbau. Für die Implantate gibt es keine Begrenzung. Bei Zahnersatzmaßnahmen gibt es keine Begrenzung für Keramikverblendungen. Die Tarifleistungen beinhalten auch Inlays, medizinisch notwendige Veneers, Kronen, Brücken und hochwertige Prothesen. Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen werden erstattet. Diese Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Zusatzleistungen
Der Tarif Continentale Exklusiv-Tarif CEZE erbringt umfassende Leistungen für Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose, Analgosedierung und Lachgassedierung und medizinisch notwendige Veneers bis maximal 250 Euro pro Jahr.
Besonderheiten
Der Tarif bildet Altersrückstellungen. Deshalb ist der Exklusiv Zahntarif CEZE ab dem Alter von 21 Jahren mit Rückstellungen kalkuliert. Dadurch gibt es keine altersbedingten Beitragssteigerungen. Ab diesem Zeitpunkt werden Kapital-Rückstellungen für das Alter angespart.
Reduzierte Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren bei einem Versicherungswechsel.Wenn nachgewiesen werden kann, dass zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns-, für mindestens drei Kalenderjahre eine Zahnersatzversicherung mit mindestens 80 Prozent Zahnersatzleistung vorhanden war. Die Höchstleistungen in den ersten Jahren ändern sich wie folgt. 1.500 Euro im 1. Jahr, 3.000 Euro im 1. - 2. Jahr. Ab dem 3. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Summenbegrenzung.