Continentale Exklusiv-Tarif CEZE

Die 100% Zahnversicherung mit stabilem Beitrag
- 100% für Zahnbehandlung
- 100% für Zahnersatz, Implantate
- 100% für Brücken, Kronen, Inlays
- 250 Euro für Zahnreinigungen / Bleaching
- keine altersbedingte Beitragserhöhung
Continentale Exklusiv-Tarif CEZE – Tarifdetails
Zahnbehandlung
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
Zahnersatz
Ja, die Leistungen für medizinisch notwendige Veneers sind in den Versicherungsbedingungen enthalten.
Zusatzleistungen
Die Leistungen in Höhe von 250 Euro für die professionelle Zahnreinigungen können auch für Bleaching Maßnahmen beim Zahnarzt verwendet werden.
Keine Leistung.
Kieferorthopädie
Keine Erstattung.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:
1.500 € im 1. Kalenderjahr
3.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr
4.500 € im 1. - 3. Kalenderjahr
6.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Zahnbehandlungen gibt es von Beginn an keine Summenbegrenzungen und das ist als sehr gut zu bewerten.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Ja, der Exklusiv Zahntarif CEZE ist ab dem Alter 21 Jahren mit Rückstellungen kalkuliert. Was bedeutet, dass es keine altersbedingten Beitragsteigerung gibt.
WICHTIG: Die Altersgruppen für Kinder (0-15 Jahre) und für Jugendliche (16-20) Jahre sind ohne Rückstellungen fürs Alter kalkuliert.
- Der Beitrag steigt mit 21 auf 29,03 Euro.
- Ab diesem Zeitpunkt werden Kapital-Rückstellungen für das Alter angespart.
Antrag und Abschluss
Reduzierte Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren: Wenn nachgewiesen werden kann, dass zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns-, für mindestens drei Kalenderjahre eine Zahnersatzversicherung mit mindestens 80 Prozent Zahnersatzleistung bestand.
Die Höchstleistungen in den ersten Jahren ändern sich wie folgend.
1.500 Euro im 1. Jahr
3.000 Euro im 1. - 2. Jahr
Ab dem 3. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Summenbegrenzung.
TIPP: Bewahren Sie den Nachweis einer Vorversicherung für mindesten 4 Kalenderjahre gut auf.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Continentale Exklusiv-Tarif CEZE Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Sind drei oder mehr Zähne mit einem Zahnersatz versorgt der älter als 10 Jahre ist, wird die Leistung für Zahnersatzmaßnahmen reduziert.
- Für Zahnersatzmaßnahmen gelten dann folgende Begrenzungen: 750 € im 1. Kalenderjahr, 1.500 € im 1. - 2. Kalenderjahr, 2.250 € im 1. - 3. Kalenderjahr, 3.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr. Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Besonderheiten
Die Continentale CEZE Zahnzusatzversicherung bildet für Versicherte ab dem Mindestalter von 21 Jahren Rückstellungen für das Alter. Das bedeutet, dass es keine altersbedingte Beitrags Steigerung gibt. Der in jungen Jahren angesparte Beitragsanteil wird später zur Reduzierung der Beiträge verwendet.
Continentale Exklusiv-Tarif CEZE – Leistungsbeschreibung
Zahnbehandlungen
Der Tarif bietet einheitlich 100 Prozent Erstattung für zahnerhaltende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zähne. Die professionellen Zahnreinigungen und Bleaching werden zu 100 Prozent erstattet. Dafür stehen Versicherten bis zu 250 Euro jährlich zur Verfügung. Bei Kindern werden Fissurenversiegelungen von Zahnoberflächen und Prophylaxe erstattet. Die Kosten für moderne Kunststofffüllungen werden zur Versorgung von erkrankten Zähnen vollständig übernommen.
Eine Kostenübernahme bei Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen ist nicht von einer Kassenleistung abhängig. Dies bedeutet, dass die Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlungen gemäß den tariflich vereinbarten Leistungen zu 100 Prozent erstattet werden. Zum Erhalt und Schutz der Zahnoberflächen erhalten Zähne-Knirscher Aufbissbehelfe oder Knirscherschienen . Alle Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten und ohne Summenbegrenzung zur Verfügung.
Zahnersatz
Der Tarif erstattet einheitlich 100 Prozent für Zahnersatz-Maßnahmen zum Ersatz oder Wiederaufbau von eigenen Zähnen. Der Leistungsumfang für Implantate enthält auch notwendige Zusatzbehandlungen wie beispielsweise einen Knochenaufbau. Für die Implantate gibt es keine Begrenzung. Bei Zahnersatzmaßnahmen gibt es keine Begrenzung für Keramikverblendungen. Die Tarifleistungen beinhalten auch Inlays, medizinisch notwendige Veneers, Kronen, Brücken und hochwertige Prothesen. Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen werden erstattet. Diese Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Zusatzleistungen
Der Tarif Continentale Exklusiv-Tarif CEZE erbringt umfassende Leistungen für Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose, Analgosedierung und Lachgassedierung und medizinisch notwendige Veneers bis maximal 250 Euro pro Jahr.
Besonderheiten
Der Tarif bildet Altersrückstellungen. Deshalb ist der Exklusiv Zahntarif CEZE ab dem Alter von 21 Jahren mit Rückstellungen kalkuliert. Dadurch gibt es keine altersbedingten Beitragssteigerungen. Ab diesem Zeitpunkt werden Kapital-Rückstellungen für das Alter angespart.
Reduzierte Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren bei einem Versicherungswechsel. Wenn nachgewiesen werden kann, dass zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns-, für mindestens drei Kalenderjahre eine Zahnersatzversicherung mit mindestens 80 Prozent Zahnersatzleistung vorhanden war. Die Höchstleistungen in den ersten Jahren ändern sich wie folgt. 1.500 Euro im 1. Jahr, 3.000 Euro im 1. - 2. Jahr. Ab dem 3. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Summenbegrenzung.