Concordia Zahnersatz + Zahnbehandlung

Kieferorthopädie-Leistungen für Erwachsenen
- 45% für Zahnersatz
- 100% für Zahnbehandlung
- 150 Euro für Zahnreinigung alle 2 Jahre
- 80% KIG 1-2 max. 2.000 Euro je Kiefer
- 80% KIG 3-5 max. 600 Euro je Kiefer
Concordia Zahnersatz + Zahnbehandlung – Tarifdetails
Zahnbehandlung
150 EUR innerhalb von zwei Jahren
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
Zahnersatz
40% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
45% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von 10 oder mehr Jahre)
40% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
45% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von 10 oder mehr Jahre)
40% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
45% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von 10 oder mehr Jahre)
Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung Leistungen erbracht.
Zusatzleistungen
Einzelfallentscheidung
Kieferorthopädie
80% Erstattung für KIG 1-2, max. 4.000 Euro.
80% Erstattung für KIG 3-5, max. 1.200 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn diese noch nicht 18 Jahre alt sind.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Ja, dieser Tarif unterteilt die Summenbegrenzungen in Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen.
Für Zahnbehandlungen gelten folgende Begrenzungen:
250 € im 1. Kalenderjahr
500 € im 1. - 2. Kalenderjahr
1.000 € im 1. - 3. Kalenderjahr
1.500 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:
500 € im 1. Kalenderjahr
1.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr
1.500 € im 1. - 3. Kalenderjahr
2.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Ja, die Heil- und Kostenpläne für Ihre Krankenkasse sind als Kopie einzureichen. Werden diese bei größeren Behandlungen ab 500 Euro nicht vor Behandlungsbeginn eingereicht, müssen Sie mit Leistungskürzungen durch die Zahnversicherung rechnen.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-19 Jahre 8,05 €
20-29 Jahre 9,47 €
30-39 Jahre 12,78 €
40-49 Jahre 16,90 €
50-59 Jahre 21,61 €
60-69 Jahre 24,46 €
70-79 Jahre 27,76 €
80-89 Jahre 22,84 €
ab 90 Jahre 12,39 €
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Concordia Zahnersatz + Zahnbehandlung Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Besonderheiten
Müssen 3 oder mehr Weisheitszähne gleichzeitig entfernt werden, so erstattet die Concordia die Narkosekosten zu 100% (max. 500 €)