Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen

Premium Zahnversicherung plus Bleaching und Brille
- 90% für Zahnersatz
- 100% für Zahnbehandlung
- 100% für professionelle Zahnreinigungen
- 200 Euro für Bleaching & Zahnaufhellung
- 300 Euro für Brillen und Kontaklinsen
- 1.000 Euro für Augenoperationen
Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen – Tarifdetails
Zahnbehandlung
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
Zahnersatz
Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung Leistungen erbracht.
Zusatzleistungen
Ja, wird geleistet.
Barmenia Mehr Sehen Tarifleistungen
100% Sehhilfen: Maximal 300 Euro in zwei Kalenderjahren für
- Brillen
- Brillengestell
- Kontaktlinsen
- Brillenreparatur
- Sonnenbrillen (mit sehstärke)
- auch ohne Verordnung des Augenarztes
100% für Augenoperationen: Maximal 1.000 Euro zur Behandlung von Fehlsichtigkeit von beiden Augen
- zum Beispiel durch eine LASIK-Operation oder andere Verfahren.
- Die Leistungen werden erst nach zwei Jahren ab Versicherungsbeginn geleistet.
- Die Leistung wird nur einmalig erbracht.
100% augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen:
- Erstatten werden augenärztliche Leistungen gemäß der der jeweils gültigen deutschen
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Sofort-Hilfe bei Erblindung durch einen Unfall:
- 10.000 Euro für Unfälle die zu einer Erblindung führen
- Einmalige Leistung je Versicherte Person
Kieferorthopädie
100% Erstattung für KIG 1-5, max. 2.000 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet unabhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 21. Geburtstag ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:
1.500 € im 1. Kalenderjahr
3.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr
4.500 € im 1. - 3. Kalenderjahr
6.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Zahnbehandlungen gibt es von Beginn an keine Summenbegrenzungen und das ist als sehr gut zu bewerten.
Für Kieferorthopädie gelten folgende Begrenzungen:
150 € im 1. Kalenderjahr
300 € im 1. - 2. Kalenderjahr
Ab dem 3. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 25,80 €
21-30 Jahre 27,60 €
31-40 Jahre 37,30 €
41-50 Jahre 45,60 €
51-60 Jahre 58,00 €
ab 61 Jahre 66,20 €
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Besonderheiten
Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen – Leistungsbeschreibung
Zahnbehandlungen
Der Tarif bietet einheitlich 100 Prozent Erstattung für zahnerhaltende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zähne. Die professionellen Zahnreinigungen werden auch mehrmals pro Jahr erstattet. Zur Versorgung von erkrankten Zähnen werden die Kosten für moderne Komposit- und Kunststofffüllungen vollständig übernommen. Eine Kostenübernahme bei Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen ist nicht von einer Kassenleistung abhängig. Dies bedeutet, dass die Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlungen gemäß den tariflich vereinbarten Leistungen zu 100 Prozent erstattet werden. Zähne-Knirscher erhalten Aufbissbehelfe oder Knirscherschienen zum Erhalt und Schutz der Zahnoberflächen.
Alle Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Summenbegrenzungen und ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Zahnersatz
Der Tarif erstattet einheitlich 90 Prozent für Zahnersatz-Maßnahmen zum Wiederaufbau oder Ersatz von eigenen Zähnen. Der Leistungsumfang für Implantate enthält auch notwendige Zusatzbehandlungen wie beispielsweise einen Knochenaufbau. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl von Implantaten, die in Anspruch genommen werden können. Zu den Tarifleistungen gehören auch Inlays, Veneers, Kronen, Brücken und hochwertige Prothesen. Diese Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Kieferorthopädie
Für Kinder und Jugendliche werden 100 Prozent der anfallenden Kosten für kieferorthopädische Behandlungen zur Korrektur von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne erstattet. Der Tarif unterscheidet bei seiner Leistung nicht zwischen einer leichten Zahnfehlstellung (KIG 1-2) und einer schweren Fehlstellung der Zähne oder der Kiefer (KIG 3-5). Die Gesamterstattung für Kieferorthopädie ist auf 2.000 Euro begrenzt und steht bis zum 21 Geburtstag zu Verfügung.
Folgende Zusatz- oder Mehrkosten von kieferorthopädischen Behandlungen sind mitversichert: Kieferorthopädische Funktionsanalyse, Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) Lingualtechnik (inliegende Zahnspange), Mini-Brackets, Keramik-Brackets, Kunststoff-Brackets, Retainer (Zahnstabilisator), Farblose Bögen, Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern, Leistung für Prophylaxe bei Kindern.
Erwachsene erhalten ausschließlich für unfallbedingte kieferorthopädische Behandlungen bis zu 2.000 Euro. Wird eine KFO Behandlung ohne Unfall notwendig, werden keine Kosten dafür übernommen.
Alle kieferorthopädischen Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Zusatzleistungen
Der Tarif Mehr Zahnvorsorge Bonus erstattet alle zwei Jahre bis zu 200 Euro für Bleaching beim Zahnarzt, oder zahnaufhellende Bleaching-Verfahren, die unter der Aufsicht eines Zahnarztes durchgeführt werden. Es werden umfassende Leistungen für Narkosen, Veneers und DROS®-Schienen erbracht. Für DROS®-Schienen und Veneers wird die Erstattung für medizinisch notwendige Versorgungen nach einer Einzelfallprüfung erbracht.
Besonderheiten
Diese Merkmale unterscheiden den Tarif Barmenia Mehr Zahn 90 von den meisten anderen Zahnzusatzversicherungen:
Wer nachweisen kann, dass er sechs Monate vor Abschluss des Tarifes Barmenia Mehr Zahn 90 bei einer Vorversicherung mit Zahnersatzleistungen versichert war, reduziert seine anfängliche Summenbegrenzung von vier auf zwei Jahre. Das bedeutet, dass ab dem dritten Kalenderjahr unbegrenzte Zahnersatzleistungen zu Verfügung stehen.
Wichtig: Für versicherte Personen mit zwei oder drei fehlenden Zähnen gilt diese Regelung nicht. Es werden unabhängig von einer Vorversicherung, die gesonderten Summenstaffeln über drei Jahre angewendet. Dadurch entfällt in diesem Fall nur das vierte Kalenderjahr der Summenbegrenzung.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr ist die Versicherung täglich kündbar.
Brillenleistungen
Der Tarif bietet einheitlich 100 Prozent Erstattung für Brillen, Brillengestell, Kontaktlinsen, Brillenreparatur, Sonnenbrillen (mit Sehstärke) auch ohne Verordnung des Augenarztes. Die Leistung in Höhe von 300 Euro steht ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Augendiagnose/-behandlungen
Der Tarif bietet 100 Prozent Erstattung für augenerhaltende Maßnahmen zum Schutz der Augen. 100 Prozent für Augenoperationen: Maximal 1.000 Euro zur Behandlung von Fehlsichtigkeit von beiden Augen. Beispiel: durch eine LASIK-Operation oder andere Verfahren. Die Leistungen werden erst nach zwei Jahren ab Versicherungsbeginn geleistet. Die Leistung wird nur einmalig erbracht.
100 Prozent für augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen: Erstattet werden augenärztliche Leistungen gemäß der der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sofort-Hilfe bei Erblindung durch einen Unfall: 10.000 Euro für Unfälle, die zu einer Erblindung führen, einmalige Leistung je versicherte Person.