Bei Zahnersatzmaßnahmen gibt es keine Begrenzung für Keramikverblendungen.
Veneers
Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung
Leistungen erbracht.
Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
Ja, werden erstattet.
Wartezeit für Zahnersatz
Keine Wartezeit
Zusatzleistungen
Bleaching
200 € für Bleaching und zahnaufhellende Maßnahmen alle 2 Jahre, durchgeführt von einer zahnärztlichen Praxis.
Narkose beim Zahnarzt
100% Erstattung auf Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose, Analgosedierung und Lachgassedierung.
DROS®-Schienentherapie
Ja, wird geleistet.
Brillen-Leistungen
Barmenia Mehr Sehen Tarifleistungen
100% Sehhilfen: Maximal 300 Euro in zwei Kalenderjahren für
Brillen
Brillengestell
Kontaktlinsen
Brillenreparatur
Sonnenbrillen (mit sehstärke)
auch ohne Verordnung des Augenarztes
100% für Augenoperationen: Maximal 1.000 Euro zur Behandlung von Fehlsichtigkeit von beiden Augen
zum Beispiel durch eine LASIK-Operation oder andere Verfahren.
Die Leistungen werden erst nach zwei Jahren ab Versicherungsbeginn geleistet.
Die Leistung wird nur einmalig erbracht.
100% augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen:
Erstatten werden augenärztliche Leistungen gemäß der der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Sofort-Hilfe bei Erblindung durch einen Unfall:
10.000 Euro für Unfälle die zu einer Erblindung führen
Einmalige Leistung je Versicherte Person
Kieferorthopädie
Kieferorthopädie für Kinder
100% Erstattung für KIG 1-5, max. 2.000 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung. KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet unabhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und
Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 21. Geburtstag ist.
Mehrkosten Kieferorthopädie
Kieferorthopädische Funktionsanalyse
Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
Mini-Brackets
Keramik-Brackets
Kunststoff-Brackets
Retainer (Zahnstabilisator)
Farblose Bögen
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Kieferorthopädie für Erwachsene
100% Erstattung, maximal 2.000 Euro für medizinisch notwendige kieferorthopädische
Behandlungen bei Erwachsenen, sofern die Indikation der Behandlung auf einen
Unfall zurückzuführen ist.
Wartezeit für Kieferorthopädie
Keine Wartezeit
Leistungen und Einschränkungen
Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren
Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:
1.500 € im 1. Kalenderjahr 3.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr 4.500 € im 1. - 3. Kalenderjahr 6.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Zahnbehandlungen gibt es von Beginn an keine Summenbegrenzungen und das ist als sehr gut zu bewerten.
Für Kieferorthopädie gelten folgende Begrenzungen:
150 € im 1. Kalenderjahr 300 € im 1. - 2. Kalenderjahr
Ab dem 3. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01.
oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
So wird geleistet
Die Höhe der Erstattung ist inklusive Kassenleistung gerechnet.
Heil- & Kostenplan
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht
werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme
im Vorhinein abzuklären.
Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Ja, wird mit Leistungskürzung erstattet
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Mindestvertragslaufzeit
12 Monate
Kündigungsfrist
Täglich kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und
entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 26,10 € 21-30 Jahre 30,00 € 31-40 Jahre 43,00 € 41-50 Jahre 54,20 € 51-60 Jahre 70,90 € ab 61 Jahre 81,90 €
Antrag und Abschluss
Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Ja
Annahmerichtlinien
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen
Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure
Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Professionelle Zahnreinigung Kosten
Gesamtkosten
100,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
100,00 €
Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen
-100,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Kunststofffüllung Kosten
Gesamtkosten
200,00 €
Krankenkassenleistung
-51,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
149,00 €
Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen
-149,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Zahnbrücke aus Keramik
Brücke Kosten
Gesamtkosten
1.800,00 €
Krankenkassenleistung
-609,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
1.191,00 €
Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen
-1.191,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen
zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden.
Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die
Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien
ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den
Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine
Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz.
Die Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 1.191 €,
wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 0 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Inlay / Onlay Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
-51,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
649,00 €
Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen
-649,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark
beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr
repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik,
verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim
Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren
angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und
Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 649 € von der Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen Zahnzusatzversicherung
erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe
von 0 € bezahlen.
Implantat
Implantat Kosten
Gesamtkosten
3.500,00 €
Krankenkassenleistung
-609,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
2.891,00 €
Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen
-2.891,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein
Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine
Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz
wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat
für 3.500 € ersetzt.
Die Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen Zahnzusatzversicherung
übernimmt 2.891 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 0 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Zahnkrone Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
-302,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
398,00 €
Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen
-398,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum
Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn
gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute
Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren
angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 398 € von der Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht
somit 0 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Wurzelbehandlung Kosten
Gesamtkosten
1.000,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen
-1.000,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den
Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder
Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro
Zusatzkosten. Der Tarif Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen übernimmt 100 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die
sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung)
muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro
Behandlung. Die Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen Zahnzusatzversicherung erstattet 1.000 € und der Patienten-Anteil liegt bei 0 €.
Parodontosebehandlung
Parodontosebehandlung Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
700,00 €
Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen
-700,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird
die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für
Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma,
Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese
betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 100 Prozent von dem Tarif Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig
vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel
belaufen sich auf 700 €. Davon werden 700 € von der Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt
bei 0 €.
Der Tarif bietet einheitlich 100 Prozent Erstattung für zahnerhaltende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zähne. Die professionellen Zahnreinigungen werden auch mehrmals pro Jahr erstattet. Zur Versorgung von erkrankten Zähnen werden die Kosten für moderne Komposit- und Kunststofffüllungen vollständig übernommen. Eine Kostenübernahme bei Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen ist nicht von einer Kassenleistung abhängig. Dies bedeutet, dass die Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlungen gemäß den tariflich vereinbarten Leistungen zu 100 Prozent erstattet werden. Zähne-Knirscher erhalten Aufbissbehelfe oder Knirscherschienen zum Erhalt und Schutz der Zahnoberflächen.
Alle Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Summenbegrenzungen und ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Zahnersatz
Der Tarif erstattet einheitlich 100 Prozent für Zahnersatz-Maßnahmen zum Wiederaufbau oder Ersatz von eigenen Zähnen. Der Leistungsumfang für Implantate enthält auch notwendige Zusatzbehandlungen wie beispielsweise einen Knochenaufbau. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl von Implantaten, die in Anspruch genommen werden können. Zu den Tarifleistungen gehören auch Inlays, Veneers, Kronen, Brücken und hochwertige Prothesen. Diese Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Kieferorthopädie
Für Kinder und Jugendliche werden 100 Prozent der anfallenden Kosten für kieferorthopädische Behandlungen zur Korrektur von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne erstattet. Der Tarif unterscheidet bei seiner Leistung nichtzwischen einer leichten Zahnfehlstellung (KIG 1-2) und einer schweren Fehlstellung der Zähne oder der Kiefer (KIG 3-5). Die Gesamterstattung für Kieferorthopädie ist auf 2.000 Euro begrenzt und steht bis zum 21 Geburtstag zu Verfügung.
Folgende Zusatz- oder Mehrkosten von kieferorthopädischen Behandlungen sind mitversichert: Kieferorthopädische Funktionsanalyse, Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) Lingualtechnik (inliegende Zahnspange), Mini-Brackets, Keramik-Brackets, Kunststoff-Brackets, Retainer (Zahnstabilisator), Farblose Bögen, Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern, Leistung für Prophylaxe bei Kindern.
Erwachsene erhalten ausschließlich für unfallbedingte kieferorthopädische Behandlungen bis zu 2.000 Euro. Wird eine KFO Behandlung ohne Unfall notwendig, werden keine Kosten dafür übernommen.
Alle kieferorthopädischen Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Zusatzleistungen
Der Tarif Mehr Zahnvorsorge Bonus erstattet alle zwei Jahre bis zu 200 Euro für Bleaching beim Zahnarzt, oder zahnaufhellende Bleaching-Verfahren, die unter der Aufsicht eines Zahnarztes durchgeführt werden. Es werden umfassende Leistungen für Narkosen, Veneers und DROS®-Schienen erbracht. Für DROS®-Schienen und Veneers wird die Erstattung für medizinisch notwendige Versorgungen nach einer Einzelfallprüfung erbracht.
Besonderheiten
Diese Merkmale unterscheiden den Tarif Barmenia Mehr Zahn 100 von den meisten anderen Zahnzusatzversicherungen:
Wer nachweisen kann, dass er sechs Monate vor Abschluss des Tarifes Barmenia Mehr Zahn 100bei einer Vorversicherung mit Zahnersatzleistungen versichert war, reduziert seine anfängliche Summenbegrenzung von vier auf zwei Jahre. Das bedeutet, dass ab dem dritten Kalenderjahr unbegrenzte Zahnersatzleistungen zu Verfügung stehen.
Wichtig: Für versicherte Personen mit zwei oder drei fehlenden Zähnen gilt diese Regelung nicht. Es werden unabhängig von einer Vorversicherung, die gesonderten Summenstaffeln über drei Jahre angewendet. Dadurch entfällt in diesem Fall nur das vierte Kalenderjahr der Summenbegrenzung.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr ist die Versicherung täglich kündbar.
Brillenleistungen
Der Tarif bietet einheitlich 100 Prozent Erstattung für Brillen, Brillengestell, Kontaktlinsen, Brillenreparatur, Sonnenbrillen (mit Sehstärke) auch ohne Verordnung des Augenarztes. Die Leistung in Höhe von 300 Euro steht ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Augendiagnose/-behandlungen
Der Tarif bietet 100 Prozent Erstattung für augenerhaltende Maßnahmen zum Schutz der Augen. 100 Prozent für Augenoperationen: Maximal 1.000 Euro zur Behandlung von Fehlsichtigkeit von beiden Augen. Beispiel: durch eine LASIK-Operation oder andere Verfahren. Die Leistungen werden erst nach zwei Jahren ab Versicherungsbeginn geleistet. Die Leistung wird nur einmalig erbracht.
100 Prozent für augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen: Erstattet werden augenärztliche Leistungen gemäß der der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sofort-Hilfe bei Erblindung durch einen Unfall: 10.000 Euro für Unfälle, die zu einer Erblindung führen, einmalige Leistung je versicherte Person.