Mehr Zahn 100 + Barmenia Mehr Sehen

100% für Zahnersatz und Sehhilfen
- 100% für Zahnersatz
- 100% Implantate, Brücken, Prothesen
- 100% Kronen, Inlays, Verblendungen
- Bis zu 6.000 Euro für Zahnersatz in 4 Jahren
- 300 Euro für Brillen und Kontaklinsen
- 1.000 Euro für Augenoperationen
Mehr Zahn 100 + Barmenia Mehr Sehen – Tarifdetails
Zahnbehandlung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Zahnersatz
Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung Leistungen erbracht.
Zusatzleistungen
Keine Leistung.
Barmenia Mehr Sehen
100% Sehhilfen: Maximal 300 Euro in zwei Kalenderjahren für
- Brillen
- Brillengestell
- Kontaktlinsen
- Brillenreparatur
- Sonnenbrillen (mit sehstärke)
- auch ohne Verordnung des Augenarztes
100% für Augenoperationen: Maximal 1.000 Euro zur Behandlung von Fehlsichtigkeit von beiden Augen
- zum Beispiel durch eine LASIK-Operation oder andere Verfahren.
- Die Leistungen werden erst nach zwei Jahren ab Versicherungsbeginn geleistet.
- Die Leistung wird nur einmalig erbracht.
100% augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen:
- Erstatten werden augenärztliche Leistungen gemäß der der jeweils gültigen deutschen
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Sofort-Hilfe bei Erblindung durch einen Unfall:
- 10.000 Euro für Unfälle die zu einer Erblindung führen
- Einmalige Leistung je Versicherte Person
Kieferorthopädie
Keine Erstattung.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
1.500 € im 1. Kalenderjahr
3.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr
4.500 € im 1. - 3. Kalenderjahr
6.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 11,10 €
21-30 Jahre 21,00 €
31-40 Jahre 34,00 €
41-50 Jahre 45,20 €
51-60 Jahre 61,90 €
ab 61 Jahre 72,90 €
Antrag und Abschluss
Barmenia Mehr Zahn 100
Reduzierung der Summenbegrenzung auf 2 Kalenderjahre wenn, Sie 6 Monate vor Versicherungsbeginn bei einer anderen Zahnzusatzversicherung versichert waren.
Die Höchstleistungen in den ersten Jahren ändert sich wie folgend.
1.500 Euro im 1. Jahr
3.000 Euro im 1. - 2. Jahr
Ab dem 3. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Summenbegrenzung.
TIPP:
Bewahren Sie den Nachweis einer Vorversicherung für mindesten 4Kalenderjahre gut auf.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Mehr Zahn 100 + Barmenia Mehr Sehen Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Besonderheiten
Mehr Zahn 100 + Barmenia Mehr Sehen – Leistungsbeschreibung
Zahnersatz
Der Tarif erstattet einheitlich 100 Prozent für Zahnersatz-Maßnahmen zum Wiederaufbau oder Ersatz von eigenen Zähnen. Der Leistungsumfang für Implantate enthält auch notwendige Zusatzbehandlungen wie beispielsweise einen Knochenaufbau. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl von Implantaten, die in Anspruch genommen werden können. Zu den Tarifleistungen gehören auch Inlays, Veneers, Kronen, Brücken und hochwertige Prothesen. Diese Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Besonderheiten
Diese Merkmale unterscheiden den Tarif Barmenia Mehr Zahn 100 von den meisten anderen Zahnzusatzversicherungen:
Wer nachweisen kann, dass er sechs Monate vor Abschluss des Tarifes Barmenia Mehr Zahn 100 bei einer Vorversicherung mit Zahnersatzleistungen versichert war, reduziert seine anfängliche Summenbegrenzung von vier auf zwei Jahre. Das bedeutet, dass ab dem dritten Kalenderjahr unbegrenzte Zahnersatzleistungen zu Verfügung stehen.
Wichtig: Für versicherte Personen mit zwei oder drei fehlenden Zähnen gilt diese Regelung nicht. Es werden unabhängig von einer Vorversicherung, die gesonderten Summenstaffeln über drei Jahre angewendet. Dadurch entfällt in diesem Fall nur das vierte Kalenderjahr der Summenbegrenzung.
Brillenleistungen
Der Tarif bietet einheitlich 100 Prozent Erstattung für Brillen, Brillengestell, Kontaktlinsen, Brillenreparatur, Sonnenbrillen (mit Sehstärke) auch ohne Verordnung des Augenarztes. Die Leistung in Höhe von 300 Euro steht ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Augendiagnose/-behandlungen
Der Tarif bietet 100 Prozent Erstattung für augenerhaltende Maßnahmen zum Schutz der Augen. 100 Prozent für Augenoperationen: Maximal 1.000 Euro zur Behandlung von Fehlsichtigkeit von beiden Augen. Beispiel: durch eine LASIK-Operation oder andere Verfahren. Die Leistungen werden erst nach zwei Jahren ab Versicherungsbeginn geleistet. Die Leistung wird nur einmalig erbracht.
100 Prozent für augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen: Erstattet werden augenärztliche Leistungen gemäß der der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sofort-Hilfe bei Erblindung durch einen Unfall: 10.000 Euro für Unfälle, die zu einer Erblindung führen, einmalige Leistung je versicherte Person.