AXA Dent+Dent Smile

Basisschutz beim Zahnarzt
- 50% für Zahnbehandlung
- 25% Zahnreinigung max 40 Euro
- Zahnersatz - Verdoppelung Festzuschuss
- keine Leistung für Inlays
AXA Dent+Dent Smile – Tarifdetails
Zahnbehandlung
50% Erstattung ohne Kassenleistung
50% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
50% Erstattung ohne Kassenleistung
50% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
Zahnersatz
Verdopplung des Festzuschusses für Implantate.
- Der Tarif leistet in gleicher Höhe wie die Krankenkasse.
- Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der AXA Dent+Dent Smile ebenfalls 1.000 Euro.
Verdopplung des Festzuschusses für Brücken und Prothesen.
- Der Tarif leistet in gleicher Höhe wie die Krankenkasse.
- Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der AXA Dent+Dent Smile ebenfalls 1.000 Euro.
Verdopplung des Festzuschusses für Kronen und Teilkronen.
- Der Tarif leistet in gleicher Höhe wie die Krankenkasse.
- Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der AXA Dent+Dent Smile ebenfalls 1.000 Euro.
Der Tarif erbringt für Veneers keine Leistungen.
Zusatzleistungen
Keine Leistung.
Kieferorthopädie
Keine Erstattung.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Ja, dieser Tarif unterteilt die Summenbegrenzungen in Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen.
Für Zahnbehandlungen gelten folgende Begrenzungen:
300 € in den ersten 12 Monaten
600 € in den ersten 24 Monaten
900 € in den ersten 36 Monaten
1.200 € in den ersten 48 Monaten
Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:
300 € in den ersten 12 Monaten
600 € in den ersten 24 Monaten
900 € in den ersten 36 Monaten
1.200 € in den ersten 48 Monaten
Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 4,90 €
21-40 Jahre 8,45 €
41-60 Jahre 10,90 €
ab 61 Jahre 14,00 €
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der AXA Dent+Dent Smile Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.