ARAG Dent100

100% Erstattung ohne Bonusheft und Wartezeiten
- 100% Zahnersatz
- 100% Zahnbehandlung
- 350 Euro Norkose, Lachgassedierung
- 200 Euro Professionelle Zahnreinigung
- 300 Euro Zahnaufhellung durch Bleaching
ARAG Dent100 – Tarifdetails
Zahnbehandlung
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
Zahnersatz
90% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
100% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
90% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
100% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
90% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
100% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
90% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
100% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung Leistungen erbracht.
Zusatzleistungen
Keine Leistung.
Kieferorthopädie
90% Erstattung für KIG 1-2.
90% Erstattung für KIG 3-5, max. 2.000 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
1.500 € im 1. Kalenderjahr
3.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr
4.500 € im 1. - 3. Kalenderjahr
6.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr
7.500 € im 1. - 5. Kalenderjahr
Ab dem 6. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-15 Jahre 20,29 €
16-20 Jahre 22,25 €
21-40 Jahre 37,36 €
41-45 Jahre 53,44 €
46-50 Jahre 61,16 €
51-55 Jahre 69,13 €
56-60 Jahre 76,49 €
ab 61 Jahre 84,76 €
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der ARAG Dent100 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Besonderheiten
ARAG Dent100 – Leistungsbeschreibung
Der ARAG Dent100 ist der Premium Tarif der ARAG und gehört zu den leistungsstärksten Zahnzusatzversicherungen am Markt. Der Tarif Dent 100 erstattet als einziger am deutschen Markt die Kosten für Bleaching welche mit 300 Euro alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden können. Das Aufhellen der Zähne (Bleaching) gehört nicht zu den medizinisch notwendigen Behandlungen sondern hat ausnahmslos ästhetische Gründe, deswegen übernehmen weder die gesetzliche noch eine private Zahnzusatzversicherung die Kosten dafür. Der ARAG Dent 100 ist hier die Ausnahme!
Der Tarif erstattet für Zahnbehandlungen 100 Prozent z.B. für Wurzel- und Parodontose Behandlungen. Für eine professionelle Zahnreinigung werden zweimal im Jahr, maximal 100 Euro erstattet. 100 Prozent Erstattung werden für die Versiegelung von Fissuren oder die Behandlung schmerzempfindlicher Zähne geleistet.
Im Bereich Zahnersatz wird bis zu 100 Prozent für Inlays und eine unbegrenzte Anzahl an Implantaten erstattet. Eine Mitversicherung von bis zu 3 fehlenden Zähnen, bei 20 Prozent Risikozuschlag ist möglich. 90 Prozent werden bei kieferorthopädischen Leistungen für Kinder erstattet.
Der ARAG Dent100 leistet nur bei mindestens fünf Jahren lückenlos geführtem Bonusheft in vollem Umfang. Ist das nicht der Fall, reduziert sich der Erstattungssatz für Zahnersatzmaßnahmen.