35% Erstattung (mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
40% Erstattung (mit geführten Bonusheft von 10 oder mehr Jahre)
Leistungsbegrenzung für Keramikverblendungen
Keramische Verblendungen bei Zahnersatzmaßnahmen werden bis zum 6. Zahn
erstattet. Für die letzten Backenzähne (7. Zahn) und Weisheitszähnen (8. Zahn)
wird eine Verblendung nicht erstattet.
Veneers
Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung
Leistungen erbracht.
Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
Ja, wenn mindestens 5 Zähne mit Zahnersatz versorgt werden.
Wartezeit für Zahnersatz
8 Monate, bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Wartezeit.
Zusatzleistungen
Bleaching
Keine Erstattung.
Narkose beim Zahnarzt
Keine Erstattung.
DROS®-Schienentherapie
Keine Leistung.
Kieferorthopädie
Kieferorthopädie für Kinder
Keine Erstattung für KIG 1-2. 80% Erstattung für KIG 3-5, max. 1.200 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung. KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und
Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
Mehrkosten Kieferorthopädie
Kieferorthopädische Funktionsanalyse
Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
Mini-Brackets
Keramik-Brackets
Kunststoff-Brackets
Retainer (Zahnstabilisator)
Farblose Bögen
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Kieferorthopädie für Erwachsene
Keine Erstattung.
Wartezeit für Kieferorthopädie
8 Monate, bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Wartezeit.
Leistungen und Einschränkungen
Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren
Ja, dieser Tarif unterteilt die Summenbegrenzungen in Zahnbehandlungs- und
Zahnersatzmaßnahmen.
Für Zahnbehandlungen gelten folgende Begrenzungen:
400 € in den ersten 12 Monaten 800 € in den ersten 24 Monaten 1.200 € in den ersten 36 Monaten 1.600 € in den ersten 48 Monaten 2.000 € in den ersten 60 Monaten
Ab dem 61. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:
200 € in den ersten 12 Monaten 400 € in den ersten 24 Monaten 600 € in den ersten 36 Monaten 800 € in den ersten 48 Monaten 1.000 € in den ersten 60 Monaten
Ab dem 61. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht
sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).
So wird geleistet
Die Höhe der Erstattung ist ohne Kassenleistung (GKV) gerechnet, den
Festzuschuss der GKV erhalten Sie zusätzlich.
Heil- & Kostenplan
Ja, die Heil- und Kostenpläne für Ihre Krankenkasse sind als Kopie
einzureichen. Werden diese bei größeren Behandlungen ab 500 Euro nicht vor
Behandlungsbeginn eingereicht, müssen Sie mit Leistungskürzungen durch die
Zahnversicherung rechnen.
Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Ja, wird mit Leistungskürzung erstattet
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Mindestvertragslaufzeit
1 Kalenderjahr
Kündigungsfrist
3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen
Nein, die Beiträge werden zum Jahreswechsel angepasst, in dem die nächste
Altersstufe erreicht wird. Exemplarisch haben wir für Sie die Beiträge in
10-jahres-Schritten dargestellt:
20 Jahre 13,80 € 30 Jahre 19,21 € 40 Jahre 22,16 € 50 Jahre 26,77 € 60 Jahre 31,51 € 70 Jahre 33,19 €
Antrag und Abschluss
Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Ja
Annahmerichtlinien
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der ADVIGON Dental Clever AZE1+AZB2
Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure
Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Professionelle Zahnreinigung Kosten
Gesamtkosten
100,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
100,00 €
ADVIGON Dental Clever AZE1+AZB2
-80,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
20,00 €
Kunststofffüllung Kosten
Gesamtkosten
200,00 €
Krankenkassenleistung
-50,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
150,00 €
ADVIGON Dental Clever AZE1+AZB2
-150,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Zahnbrücke aus Keramik
Brücke Kosten
Gesamtkosten
1.800,00 €
Krankenkassenleistung
-589,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
1.211,00 €
ADVIGON Dental Clever AZE1+AZB2
-720,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
491,00 €
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen
zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden.
Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die
Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien
ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den
Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine
Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz.
Die ADVIGON Dental Clever AZE1+AZB2 Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 720 €,
wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 491 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Inlay / Onlay Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
-50,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
650,00 €
ADVIGON Dental Clever AZE1+AZB2
-280,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
370,00 €
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark
beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr
repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik,
verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim
Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren
angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und
Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 280 € von der ADVIGON Dental Clever AZE1+AZB2 Zahnzusatzversicherung
erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe
von 370 € bezahlen.
Implantat
Implantat Kosten
Gesamtkosten
3.500,00 €
Krankenkassenleistung
-589,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
2.911,00 €
ADVIGON Dental Clever AZE1+AZB2
-1.400,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
1.511,00 €
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein
Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine
Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz
wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat
für 3.500 € ersetzt.
Die ADVIGON Dental Clever AZE1+AZB2 Zahnzusatzversicherung
übernimmt 1.400 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 1.511 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Zahnkrone Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
-255,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
445,00 €
ADVIGON Dental Clever AZE1+AZB2
-280,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
165,00 €
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum
Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn
gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute
Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren
angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 280 € von der ADVIGON Dental Clever AZE1+AZB2 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht
somit 165 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Wurzelbehandlung Kosten
Gesamtkosten
1.000,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
ADVIGON Dental Clever AZE1+AZB2
0,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den
Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder
Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro
Zusatzkosten. Der Tarif ADVIGON Dental Clever AZE1+AZB2 übernimmt 100 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die
sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung)
muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro
Behandlung. Die ADVIGON Dental Clever AZE1+AZB2 Zahnzusatzversicherung erstattet 0 € und der Patienten-Anteil liegt bei 1.000 €.
Parodontosebehandlung
Parodontosebehandlung Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
700,00 €
ADVIGON Dental Clever AZE1+AZB2
0,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
700,00 €
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird
die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für
Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma,
Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese
betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 100 Prozent von dem Tarif ADVIGON Dental Clever AZE1+AZB2 erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig
vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel
belaufen sich auf 700 €. Davon werden 0 € von der ADVIGON Dental Clever AZE1+AZB2 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt
bei 700 €.
Die ADVIGON Dental Clever Zahnzusatzversicherung besteht aus 2 Bausteinen. Dem Tarif Zahngesundheit Ideal AZB2 und dem Baustein ADVIGON Zahnersatz Ideal AZE1.
Zahnersatz
Der Tarif ADVIGON Zahnersatz Ideal AZE1 leistet 30 bis zu 40 Prozent für Zahnersatz in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen jedoch nicht mehr als 80 Prozent. Als Zahnersatz gelten Implantate, Brücken, Kronen, Inlays, Onlays und Prothesen.
Zahnbehandlung
Der Baustein Advigon Zahngesundheit ideal (AZB2) beinhaltet die Leistungen für Prophylaxe und Zahnbehandlungen in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dazu gehören Kunststofffüllung, Wurzelbehandlung und Parodontosebehandlung.
Die Leistungen für Wurzel- und Parodontosebehandlungen sind von einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse abhängig. Wird von der Krankekasse keine Leistung erbracht, erbringt die Advigon ebenfalls keine Leistung. Für professionelle Zahnreinigungen stehen bis zum 200 Euro zu Verfügung. Jedoch ist die Erstattung pro Zahnreinigung auf maximal 80 Euro pro Behandlung begrenzt..
Kieferorthopädie
Der Baustein Zahngesundheit idealist auch für Kinder unter 18 Jahren interessant, da er Kieferorthopädische Leistungen übernimmt. Bei einer Kieferorthopädischen Behandlung der Einstufung KIG 3-5, werden 80% der entstehenden Mehrkosten bis max. 600 Euro je Kiefer erstattet.
Besonderheiten
Bei beiden Bausteinen besteht eine Summenbegrenzung in den ersten 5 Jahren.