Eigentlich ist es ganz einfach: In aller Regel ist bei Versicherungen generell ein Abschluss nach Schadenseintritt nicht mehr möglich. Die gute Nachricht: Für eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung gilt dies nicht so pauschal. Eine angeratene oder bereits laufende Behandlung ist nicht immer gleich ein Ablehnungsgrund für Leistungen einer Zahnzusatzversicherung.
Doch wann und unter welchen Bedingungen man angeratene oder laufende Behandlungen noch versichern kann und in welchem Fall das Sinn macht, oder nicht, erklären wir Ihnen auf dieser Seite. Sie sind betroffen? Dann können Sie auf dieser Seite unseren Online Zahnzusatzversicherung Vergleich für angeratene oder laufende Behandlungen nutzen.