Hypodontie, wenn Zähne von Geburt an fehlen

Unter Hypodontie versteht man eine Zahnunterzahl durch Nichtanlage bleibender Zähne. Es kann sich dabei um einen einzelnen oder um mehrere Zähne handeln. Die Ursache für eine Hypodontie ist genetisch bedingt, sie kann angeboren und erblich, aber auch Folge einer Erkrankung oder Entwicklungsverzögerung sein.

Die gute Nachricht:

In der Regel können Sie noch eine Zahnzusatzversicherung mit Kostendeckung für notwendige Implantate oder einer kieferorthopädischen Behandlung abschließen.

Wie viele bleibende Zähne hat ein menschliches Gebiss

Das menschliche Gebiss ist in der Regel mit 32 bleibenden Zähnen ausgestattet, je 16 Zähne im Ober- und Unterkiefer. Sie setzen sich aus folgenden Zähnen zusammen:

  • Acht Schneidezähne
  • Vier Eckzähne
  • Acht vordere Backenzähne (=Prämolaren)
  • Acht hintere Backenzähne (=Molaren)
  • Vier Weisheitszähne (=dritte Molaren)

Das heißt also, dass der Mensch normalerweise für 32 Zähne eine genetische Anlage besitzt. 28 Zähne sind es ohne die vier Weisheitszähne, die bei vielen Menschen nicht vorhanden sind oder aus Platzmangel im Kiefer entfernt werden müssen.

Bevor die bleibenden Zähne durchbrechen, besitzen wir die so genannten Milchzähne. Hiervon haben wir 20 Stück. Sie beginnen in der Regel mit der Einschulung im Alter von etwa sechs Jahren zu wackeln. Obwohl sie nach und nach ausfallen, ist es sehr wichtig, sie gut zu pflegen, um möglichst lange als Platzhalter für die nachfolgenden, bleibenden Zähne zu dienen.

Was versteht die Medizin unter Hypodontie?

Im Gegensatz zu Haien, denen ständig ausfallende Zähne nachwachsen, besitzt der menschliche Körper nur 32 bleibende Zähne. Dazu zählen auch die vier Weisheitszähne, die bei relativ vielen Menschen fehlen. Es kommt jedoch vor (fast immer ist es genetisch bedingt), dass sich bleibende Zähne nach dem Milchgebiss gar nicht ausbilden. Diese Nichtanlage von Zähnen bezeichnet die Zahnmedizin als Dentale Aplasie. Fehlt nur einer oder wenige Zähne, weil sie genetisch nicht angelegt worden sind, bezeichnet der Mediziner das als Hypodontie.

Die Medizin spricht von einer echten Hypodontie, wenn die Zahnunterzahl erblich bedingt, also angeboren ist. Die Zähne wurden genetisch im Körper nicht angelegt (=Aplasie).

Von einer unechten Hypodontie ist dann die Rede, wenn die fehlenden Zähne zwar angelegt sind, jedoch nicht durch den Kiefer durchbrechen.

Welche Ursachen hat eine Hypodontie?

In erster Line ist eine Hypodontie angeboren und erblich bedingt. Sie kann aber durchaus auch als Folge einer Erkrankung, Entwicklungsverzögerung (wie etwa als Folge des Down Syndroms) oder einer Anomalie auftreten.

Eine weitere Ursache kann auch die Verkümmerung des Zahnkeims sein, bevor sich das bleibende Gebiss ausbildet. Schuld hierfür können äußere Einflüsse wie beispielsweise ein Unfall, eine Bestrahlung oder Knochenmarkentzündung sein.

Welche Arten von Hypodontie gibt es?

Es gibt unterschiedliche Ausprägungen von Hypodontie. Je nachdem, wie viele Zähne nicht angelegt sind, spricht man von:

  • Hypodontie: wenn ein bis fünf Zähne fehlen
  • Oligodontie: wenn sechs oder mehr Zähne fehlen
  • Anodontie: wenn überhaupt keine Zahnanlagen vorhanden sind
  • Hyperodontie: wenn mehr Zähne als üblich angelegt sind.

Eine komplette Zahnlosigkeit ist sehr selten. Die häufigste Form von nicht angelegten Zähnen (=Aplasie) ist die Hypodontie. Ein solches Fehlen eines bleibenden Zahns tritt bei ca. 8 Prozent der Bevölkerung auf. Meist wird die fehlende Zahnanlage zwischen dem 14. und 17. Lebensjahr bei Röntgenaufnahmen bemerkt. Diese Zahnnichtanlage ist in der Regel genetisch bedingt und kann nicht beeinflusst oder verhindert werden.

Was sind die Folgen einer Hypodontie?

Solange der Milchzahn, unter dem sich kein bleibender Zahn gebildet hat, nicht herausfällt oder gezogen wird, gibt es erst mal keine Probleme. Häufig wird versucht, den oder die entsprechenden Milchzähne so lange wie möglich zu erhalten.

Die Erfahrungen haben aber gezeigt, dass Milchzähne um ein vielfaches anfälliger und bei weitem nicht so robust sind, wie die von der Natur vorgesehenen, bleibenden zweiten Zähne. Sie haben nicht so einen robusten Zahnschmelz wie bleibende Zähne und werden dadurch leichter von Karies besiedelt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein noch vorhandener Milchzahn im Erwachsenenalter erkrankt und gezogen werden muss, ist leider sehr hoch. Dies wiederum heißt, dass Mundhygiene und Zahnpflege sehr gründlich ausgeführt werden sollten, begleitet durch eine engmaschige Kontrolle beim Zahnarzt.

Es kann helfen, einzelne Milchzähne sehr früh zu entfernen. Das führt dazu, dass der angelegte Zahn möglicherweise korrekt nachwächst, also die Lücke schließt. Eine andere Möglichkeit ist, direkt ein Implantat für den fehlenden Zahn einzusetzen. Sobald der Kiefer fertig entwickelt ist, der Kieferknochen also seine endgültige Härte erreicht hat, können die Milchzähne direkt durch ein Implantat ersetzt werden. Bei Kindern und Jugendlichen kann die Zahnlücke auch mithilfe einer Zahnspange geschlossen werden. Beide Behandlungsmethoden sind jedoch mit hohen Kosten verbunden.

Sobald die Milchzähne ausfallen, wachsen bei einer Hypodontie die angelegten Zähne im Kiefer meist nicht normal nach. Der Grund: sie wollen immer gerne Lücken schließen. Dies führt dazu, dass sie schief wachsen oder verkanten und dabei oft das Zahnfleisch schädigen. Wenn die angelegten Zähne in die Lücken “wandern“, verursacht dies oftmals eine Fehlbelastung des betroffenen Kiefers und unter Umständen eine Fehlfunktion eines oder beider Kiefergelenke.

Wie kann man die Behandlungskosten von nicht angelegten Zähnen absichern?

Die gute Nachricht lautet: Ja, es gibt auch für diesen Fall die passenden Zahnzusatzversicherungen.

Da aber weitaus nicht jede Zahnzusatzversicherung für die Kosten von kieferorthopädischen Maßnahmen oder Implantaten bei einer Aplasie aufkommt, ist es wichtig, im ersten Schritt Ihre Situation genau zu analysieren.

Gerne können Sie sich unter folgender Nummer 089-402 873 99 an unsere  Zahnzusatzverscherung Experten für eine unabhängige und neutrale Beratung wenden. Nachfolgend haben wir für Sie die häufigsten Behandlungsfälle dargestellt und mit den passenden Zahntarifen hinterlegt. So können Sie sich bestmöglich vor hohen Kosten schützen.

Der betroffene Milchzahn ist noch vorhanden und behandlungsfrei

In den meisten Fällen wird die Aplasie schon in jungen Jahren festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt ist klar, dass früher oder später teure Zahnarztbehandlungen anfallen werden.

So frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, ist trotz alledem sehr günstig. Der große Vorteil besteht darin, dass der Milchzahn derzeit nicht in Behandlung ist und auch nicht fehlt. Sie haben somit weder fehlende Zähne (Zahnlücken), noch wurden Behandlungen angeraten oder geplant.

Leistungen und Beiträge unserer Empfehlungen auf einen Blick

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Der Milchzahn muss gezogen werden, ein Implantat wurde bereits angeraten.

Die Diagnose einer Aplasie oder Hypodontie wurde bereits gestellt. Der noch vorhandene Milchzahn bereitet aber schon Beschwerden. Er muss gezogen werden. Es wurde auch schon ein Implantat angeraten, welches die dann vorhandene Zahnlücke wieder schließen soll.

In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die ZahnPrivat Tarife der UKV Versicherung. Die Tarife leisten auch für schon angeratene/geplante Implantate. Im Versicherungsantrag muss lediglich angegeben werden, dass ein Zahn fehlt. Für diesen fehlenden Zahn wird ein Beitragszuschlag erhoben. Nach Abschluss der Versicherung haben Sie sofort die Möglichkeit, mit dem Ersatz zu beginnen, da auf Wartezeiten komplett verzichtet wird.

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Kunden schätzen unsere Beratung und unabhängigen Vergleich

Konrad Dießl
Konrad Dießl
Dipl. Betriebswirt

Persönliche Beratung gewünscht?

Wir sind sehr gerne kostenfrei und persönlich für Sie da.

Der Milchzahn wurde bereits gezogen, ein Implantat wurde bereits angeraten.

Die Diagnose einer Aplasie oder Hypodontie ist bekannt.  In der Zwischenzeit musste der verbliebene Milchzahn gezogen werden. Aktuell ist eine Zahnlücke vorhanden, ein Ersatz wurde aber noch nicht angeraten oder besprochen. In diesem Fall nutzen Sie bitte unseren Zahn-Rechner für fehlende Zähne.

Zahnzusatzversicherung für fehlende Zähne vergleichen
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Bitte geben Sie das Geburtsdatum der Person ein, die versichert werden soll. Dies ist notwendig, um eine korrekte Preisauskunft zu gewährleisten. Die Durchführung der Berechnung ist unverbindlich und kostenlos.

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Bitte geben Sie fehlende Zähne an, die nicht ersetzt sind. Nicht anzugeben sind bei dieser Frage:

  • fehlende Weisheitszähne (sog. 8er)
  • bei Kindern fehlende Milchzähne wenn zweite Zähne normal nachwachsen
  • bereits ersetzte Zähne (Brücke, Implantat, Krone o.ä.)
  • vollständiger Lückenschluss, d.h. wenn Zahnlücke durch die Nachbarzähne vollständig geschlossen wurde

Die Anzahl der fehlenden Zähnen wird von den meisten Versicherungsgesellschaften im Antrag abgefragt.

Wieviele Zähne fehlen?
Wollen Sie diese mitversichern?
Haben Sie Zähne, die mit Zahnersatz versorgt sind?
?

Bitte tragen Sie die Anzahl ein, sofern in Ihrem Mund irgendwelche Zahnersatzversorgungen vorhanden sind, z.B.:

  • Kronen / Teilkronen
  • Brücken
  • Implantate
  • Inlays
  • Stiftzähne
  • Teleskopkronen
  • Teilprothesen
  • Vollprothesen
  • u.a.
Wieviele Zähne sind mit Zahnersatz versorgt?
Wieviele davon sind älter als 10 Jahre?
Haben oder hatten Sie schon mal Probleme mit Parodontose?
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Bitte geben Sie bei dieser Frage an, ob in der Vergangenheit schon einmal eine Parodontitis-Erkrankung bei Ihnen diagnostiziert und/oder behandelt wurde.

Wird gerade oder wurde in den letzten 3 Jahren eine Parodontosebehandlung durchgeführt?
Laufen oder sind Behandlungen notwendig oder angeraten?
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Bitte wählen Sie ja, wenn Behandlungen mit dem Zahnarzt geplant, von diesem angeraten oder aktuell durchgeführt werden.

  • Ersatz eines Zahnes
  • Parodontalbehandlungen
  • Wurzelbehandlungen
  • funktionsanalytische- und therapeutische Maßnahmen zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen
  • die Erneuerung von bestehenden Füllungen, Kronen o.Ä.
  • die Regulierung einer Zahnfehlstellung mittels kieferorthopädischer Maßnahmen

Lediglich prophylaktische Maßnahmen, die rein vorbeugenden Charakter haben, sind bei dieser Frage nicht zu berücksichtigen.

Beziehen sich die Behandlungen ausschließlich auf die jährliche Kontrolluntersuchung für das Bonusheft oder auf eine Zahnreinigung?
Laufen oder sind kieferorthopädische Behandlungen notwendig oder angeraten?
Beziehen sich die laufenden Behandlungen ausschließlich auf das Ersetzen fehlender Zähne?
Beziehen sich die weiteren Behandlungen ausschließlich auf die Versorgung der Zähne mit Kunststofffüllungen?
Sollen die laufenden Behandlungen mitversichert werden?